Verantwortung des GmbH-Geschäftsführers

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Transcript Verantwortung des GmbH-Geschäftsführers

Verantwortung
und Haftung
des
GmbH-Geschäftsführers
Marin Mantz Compliance Solutions // www.martin-mantz.de // August 2014
Verantwortung des GmbHGeschäftsführers
§ 43 GmbHG
Die Geschäftsführer haben
• in den Angelegenheiten der Gesellschaft
• die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes
anzuwenden.
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Verantwortung des GmbHGeschäftsführers
BGH Urteil vom 27. August 2010 Az. 2 StR 111/09
„Die Sorgfaltspflichten der § 43 Abs. 1 GmbHG, § 93 Abs. 1 S. 1 AktG umfassen nach
allgemeiner Auffassung ..... die Pflicht, für die Legalität des Handelns der Gesellschaft .....
Sorge zu tragen.“
„Verstöße gegen die Legalitätspflicht können auch im Verhältnis zur Gesellschaft selbst
nicht mit dem Vorbringen gerechtfertigt werden, sie lägen in deren Interesse.“
„Die - sei es auch profitable - Pflichtverletzung liegt nicht im Handlungsspielraum des
geschäftsführenden Organs; die Bindung an gesetzliche Vorschriften hat vielmehr Vorrang.“
„Zum anderen begründet der Pflichtenmaßstab des § 43 Abs. 1 GmbHG, § 93 Abs. 1 S. 1
AktG auch die Pflicht zur Loyalität gegenüber den übrigen Gesellschaftsorganen. Dies
bedeutet insbesondere, dass das Geschäftsleitungsorgan durch Information und Beratung
dafür zu sorgen hat, dass die anderen Organe die ihnen zugewiesenen Aufgaben erfüllen
können.“
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Verantwortung des GmbHGeschäftsführers
Organisationsverantwortung
Leitsatz des Reichsgerichts (RGZ 105, 212 (218))
Ein Betriebsinhaber ist verpflichtet,
• seinen Betrieb entsprechend den Erfahrungen der Technik
so einzurichten, dass
• voraussehbare Schädigungen Dritter im Rahmen des
Möglichen und Zumutbaren ausgeschlossen sind.
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Verantwortung des GmbHGeschäftsführers
Organisationsverantwortung
Der Geschäftsführer der GmbH trägt die Verantwortung dafür, dass
•
Verantwortlichkeiten, Aufgaben und Befugnisse von Geschäftsführung,
Führungskräften und Mitarbeitern eindeutig und transparent festgelegt
werden,
•
das Handeln der Gesellschaft auf allen Ebenen nach innen und nach außen
gesetzeskonform ist, d.h. gesetzliche Vorschriften, vertragliche
Vereinbarungen und betriebsinterne Richtlinien einhält,
•
ein "Frühwarnsystem" eingerichtet wird, das die Gefahr möglicher Verstöße
möglichst frühzeitig aufdeckt,
• ein System präventiver Maßnahmen gegen Verstöße eingerichtet,
implementiert und validiert wird.
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Verantwortung des GmbHGeschäftsführers
Organisationsverantwortung
Strukturen schaffen
Delegationsverantwortung
Geschäftsleitung
Delegationsverantwortung
(hohes Haftungsrisiko)
Werkleiter
Produktionsleiter Betreiber
Ausführungsverantwortung
Fachstellen Deleg. Betreiber
Ausführungsverantwortung
Umsetzungsrisiko
(Stärkung der Eigenverantwortung)
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Verantwortung des GmbHGeschäftsführers
Organisationsverantwortung
Strukturen schaffen
Firma
Betriebsbereich A
(z.B. Produktion)
Abteilung A
Betriebsbereich B
(z.B. F+E)
Betriebsbereich C
(z.B. Verwaltung)
Abteilung B
Unterabteilung A.1
Unterabteilung A.2
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Verantwortung des GmbHGeschäftsführers
Organisationsverantwortung
Verantwortungen und Befugnisse festlegen
• Bestellung von Führungskräften und Betriebsbeauftragten
• Auswahl nach persönlichen Merkmalen wie z.B. Zuverlässigkeit,
Führungskompetenz u.a.
• Auswahl nach Fachkenntnissen und Berufserfahrung
• Förmliche Bestellung
• Einweisung und genaue Festlegung und Beschreibung ihres
Zuständigkeitsbereiches
• Erteilung von genau bestimmten Befugnissen, z.B. Weisungen zu erteilen,
über Anschaffungen innerhalb eines festgelegten Budgets zu entscheiden
• Auferlegung von Berichtspflichten
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Organisationsverantwortung
Beispiel: Auswahlkriterien für die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
• Betreuung durch
 einen angestellten Beschäftigten
 eine freiberufliche Fachkraft für Arbeitssicherheit
 einen überbetrieblichen Dienst
• Persönliche Voraussetzungen
 Verantwortungsbewusstsein
 Zuverlässigkeit
 Führungskompetenz
• Fachliche Voraussetzungen
 Ingenieur
 sicherheitstechnische Fachkunde
 Berufserfahrung ?
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Verantwortung des GmbHGeschäftsführers
Organisationsverantwortung
Pflichten delegieren
Delegation von Unternehmerpflichten bedeutet
nicht die Übertragung der Unternehmerverantwortung
sondern
die Übertragung der Ausführungsverantwortung
Der Beauftragte wird zum Garanten für die vollständige, rechtzeitige und
rechtskonforme Ausführung der ihm übertragenen Aufgaben im Sinne des § 13
des Strafgesetzbuches. Verletzt er seine Pflichten, haftet er persönlich.
Die Unternehmerverantwortung bleibt aber weiterhin unverändert beim
Geschäftsführer.
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Organisationsverantwortung
Pflichten delegieren
Muster eines
Delegationsschreibens
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Verantwortung des GmbHGeschäftsführers
Organisationsverantwortung
Ausführung der übertragenen Aufgaben überwachen
• Einrichtung eines datenbankgestützten Katasters mit konkreten,
personenbezogenen, verständlichen und leicht umsetzbaren
Handlungsanweisungen
• Festlegung von Terminen und Intervallen, zu/in denen die Aufgaben zu
erledigen sind
• Quittierung der Aufgabenerledigung durch den zuständigen Mitarbeiter
• Kontrolle der Aufgabenerledigung durch die nächsthöhere Führungsebene /
Unternehmensleitung
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Organisationsverantwortung
Dokumentation aller Vorgänge und Maßnahmen
Alle mit der Organisation des Unternehmens verbundenen Vorgänge und
Maßnahmen müssen zeitnah, vollständig und fortlaufend dokumentiert
werden (LG München I Urteil vom 5. April 2007 Az. 5 HKO 15694/06), damit
• alle verantwortlichen Personen von Risiken Kenntnis erlangen können
• alle Maßnahmen unternehmensintern kommuniziert werden können,
• die Ausführung der Aufgaben und Maßnahmen rückverfolgt werden kann,
• die Ausführung aller Aufgaben und Maßnahmen nachgewiesen werden
kann (Beweissicherung)
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Verantwortung des GmbHGeschäftsführers
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Verantwortung des GmbHGeschäftsführers
Buchführungspflicht
Einrichten einer geordneten kaufmännischen Buchführung
Ein GmbH-Geschäftsführer, der es unterlässt, für eine geordnete, zeitnahe,
vollständige und transparente Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge und für
die Erfüllung der steuerrechtlichen Verpflichtungen zu sorgen,
hat gegenüber der Gesellschaft für alle aus dieser Pflichtverletzung
entstehenden Nachteile und Schäden einzustehen:
• zivilrechtlicher Anspruch der Gesellschaft auf Schadensersatz nach §§ 823
Abs. 2 BGB, 43 Abs. 1 GmbHG
• Strafbarkeit wegen Untreue nach § 266 StGB, Strafrahmen Freiheitsstrafe
bis zum 5 Jahre oder Geldstrafe
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Haftung des GmbHGeschäftsführers
Haftung bedeutet,
• Für etwas einstehen müssen
• Aktives Tun ist dafür nicht zwingend Voraussetzung
• Auch ein Unterlassen kann zur Haftung führen, wenn es
zum gleichen Ergebnis wie ein aktives Tun führt
• Auch rechtmäßiges Handeln kann haftungsbegründend
sein.
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Haftung des GmbHGeschäftsführers
Haftung gegenüber der Gesellschaft
Haftung des Geschäftsführers nach § 43 GmbHG
Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften
der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden.
..........
Soweit der Ersatz zur Befriedigung der Gläubiger der
Gesellschaft erforderlich ist, wird die Verpflichtung der
Geschäftsführer dadurch nicht aufgehoben, dass dieselben in
Befolgung eines Beschlusses der Gesellschafter gehandelt
haben.
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Haftung des GmbHGeschäftsführers
Haftung gegenüber Dritten
Schadensersatzansprüche
• Sachschäden
• Personenschäden mit Schmerzensgeld, ggf. lebenslange
Rente
• Regressansprüche von Versicherungen
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Haftung des GmbHGeschäftsführers
Haftung im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Schadensersatzansprüche
• Geldstrafe
• Freiheitsstrafe mit und ohne Bewährung
• Bußgeld
Die Folgen können beruflich zum Verlust des Arbeitsplatzes
und der Anstellungschancen und persönlich bis zum
wirtschaftlichen Ruin führen !!
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