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Internationales
Tarifverhandlungen in Deutschland
September 2001
IG Metall – Abt. Internationales – Susanne Karch
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Rechtliche Grundlage
Grundgesetz Art. 9, Abs. 3 – Koalitionsrecht
und
Tarifvertragsgesetz (TVG) der Bundesrepublik
Deutschland
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Tarifautonomie bedeutet
dass die Gewerkschaften die Tarifverträge
selbständig und ohne Einmischung durch die
Regierung mit
Arbeitgeberverbänden
oder einzelnen Arbeitgebern
aushandeln.
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Wer darf Tarifverhandlungen
durchführen?
Gewerkschaften
und
Arbeitgeberverbände
bzw. einzelne Arbeitgeber
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Was ist ein Tarifvertrag?
• Schriftlicher Vertrag
• Abgeschlossen zwischen
Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen bzw. einzelnen
Arbeitgebern
• Regelt Inhalte, Abschluß und
Beendigung von Arbeitsverhältnissen
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Geltungsbereiche der Tarifverträge
räumlich
•
•
•
Bundesgebiet
Tarifgebiete
Einzelne
Unternehmen
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fachlich
•
•
•
•
•
•
•
•
MetallElektro
Stahl
IuK / IT
Textil
Bekleidung
Holz
Kunststoff
Handwerk
persönlich
•
Alle Gewerkschaftsmitglieder (Arbeiter,
Angestelle,
Auszubildende)
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Allgemeinverbindlichkeit
Besteht an einem Tarifvertrag „öffentliches
Interesse“, kann er vom Bundesarbeitsministerium als allgemeinverbindlich erklärt
werden.
Dann gilt der Tarifvertrag auch für alle nicht
tarifgebundenen Arbeitgeber (d.h. auch NichtVerbandsmitglieder) und Beschäftigten des
tariflichen Geltungsbereichs.
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Kategorien von Tarifverträgen
1. Manteltarifverträge
2. Lohn- und Gehaltsrahmentarifverträge
3. Lohn-, Gehalts- und Ausbildungsvergütungstarifverträge
4. Sondertarifverträge
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Der Manteltarifvertrag regelt
allgemeine Arbeitsbedingungen:
• Arbeitszeit
• Urlaubszeiten und Urlaubsgeld
• Mehrarbeit und Überstundenzuschläge
• Schicht-,Sonn- und Feiertagszuschläge
• Kündigungsfristen
und hat eine Laufzeit von mehreren Jahren.
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Der Lohn- und
Gehaltsrahmentarifvertrag regelt:
• Die Lohn- und Gehaltsgruppeneinteilung
nach Tätigkeitsmerkmalen
• Das Verhältnis der einzelnen Lohn- und
Gehaltsgruppen zueinander
• Akkord- und Leistungslohnregelungen
und hat eine Laufzeit von mehreren Jahren.
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Der Lohn- und
Gehaltstarifvertrag regelt:
• Die Steigerung der Entgelte
• Die Höhe der Zulagen und Zuschläge
und hat meistens eine Laufzeit von einem
Jahr
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Sondertarifverträge regeln
zum Beispiel:
• Die Zahlung von vermögenswirksamen
Leistungen
• Die Verdienstsicherung für ältere
Arbeitnehmer
• Die Zahlung von Weihnachtsgeld
und haben eine Laufzeit von mehreren
Jahren
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Die Tarifgebiete
in der Metallindustrie
Hamburg
Hannover
Berlin
Düsseldorf
Frankfurt
Stuttgart
München
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Welche Rolle spielt die
Tarifkommission?
• Sie besteht aus Mitgliedern der vom Geltungs•
•
•
•
bereich eines Tarifvertrages erfassten Betriebe
und den Vertretern der Verwaltungsstellen.
Sie wird auf örtlicher Ebene gewählt und von
der Bezirkskonferenz bestätigt.
Sie bereitet die Tarifrunde vor.
Sie fasst Beschlüsse über Forderungen.
Sie fasst Beschlüsse über die Annahme oder
Ablehnung von Verhandlungsergebnissen.
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Entstehung einer Forderung
Die wirtschaftliche Lage wird diskutiert
Ein Gutachten wird von der IG Metall erstellt
Der Vorstand legt den Rahmen für eine Forderung fest
In den Betrieben wird über den Rahmen diskutiert
Die Tarifkommissionen beschließen eine Forderung
Der Vorstand bestätigt bzw. genehmigt die Forderung
Die Forderung wird den Arbeitgebern übermittelt
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Ablauf einer Tarifbewegung
erste Schritte vor Beginn der Verhandlungen
Die Forderung wird aufgestellt und von der
Tarifkommission beschlossen
Der Tarifvertrag wird fristgerecht gekündigt
Die Forderung wird den Arbeitgebern vier Wochen vor
Ablauf des gekündigten Tarifvertrages übermittelt
Die Tarifkommission bildet eine
Verhandlungskommission
Die Verhandlungen beginnen in der Regel zwei
Wochen vor Ablauf des gekündigten Tarifvertrages
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Ablauf einer Tarifbewegung
die Verhandlungen verlaufen erfolgreich
Beginn der Verhandlungen in der Regel zwei Wochen
vor Ablauf des gekündigten Tarifvertrages
Verhandlungsergebnis vor
Ablauf der Friedenspflicht
Die Tarifkommission
nimmt das Ergebnis an
Die Friedenspflicht endet vier Wochen nach
Ablauf des gekündigten Tarifvertrages
Die Verhandlungen werden fortgesetzt,
Warnstreiks / Demonstrationen
Verhandlungsergebnis
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Die Tarifkommission
nimmt das Ergebnis an
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Ablauf einer Tarifbewegung
die Verhandlungen sind nicht erfolgreich
Eine oder beide Parteien erklären das Scheitern
Schlichtungsverfahren möglich
Antrag auf Urabstimmung und Streik beim Vorstand
Urabstimmung: Bei 75% Zustimmung Streik
Währenddessen Tarifgespräche
Einigung
Neue Urabstimmung
(25% Zustimmung nötig)
Keine Einigung
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Neuer
Tarifvertrag
Möglich:Schlichtungsverfahren
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Ablauf eines
Schlichtungsverfahrens
Eine oder beide Parteien erklären das Scheitern
Anrufung der Schlichtungsstelle
Bestimmung eines unparteiischen Vorsitzenden
Binnen 5 Werktagen Einigungsvorschlag
Binnen 6 Werktagen Erklärung der Tarifparteien
Annahme
Neuer Tarifvertrag
Ablehnung
Schlichtungsverfahren beendet
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Ablauf einer Tarifbewegung
Und was macht der Vorstand?
Der Vorstand der IG Metall
• legt den Rahmen für die Forderungen fest,
die die Tarifkommission dann beschliesst
• genehmigt die von der Tarifkommission
beschlossenen Forderungen
• kündigt die Tarifverträge fristgerecht
• genehmigt Urabstimmungen (Streik)
• genehmigt die von der Tarifkommission
angenommen Verhandlungsergebnisse
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Tariferfolge
Urlaub
Gesetz
IG Metall-Tarifvertrag
20 Arbeitstage
30 Arbeitstage
Urlaubsgeld
-
50% des Monatsbruttoentgeltes
Weihnachtsgeld
-
in Stufen bis zu 55% des
Monatsbruttoentgeltes
Arbeitszeit
48 Stunden pro 35 Stunden/Woche
Woche
Arbeitsverhinderung
-
bezahlte Freistellung bei
Hochzeiten, Geburten,
Todesfällen
Übernahme nach
Ausbildung
-
mindestens für 6 Monate
Kündigungsfristen zum
für Arbeitgeber
Monatsende
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zum Quartalsende
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Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
Was ist der Unterschied?
Tarifverträge
•
•
•
•
•
Grundlage: Grundgesetz
Artikel 9 und Betriebsvertragsgesetz
Werden zwischen Arbeitgeberorganisationen / einzelnen
Arbeitgebern und Gewerkschaften verhandelt
Gelten für alle Mitglieder der
Arbeitgeberorganisationen und
der Gewerkschaften
Legen allgemeine Eckdaten
über Arbeitszeit, Löhne,
Urlaubstage, etc. fest
Setzen Mindeststandard
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Betriebsvereinbarungen
•
•
•
•
•
•
Grundlage: Betriebsverfassungsgesetz von 1972
Werden zwischen einem
einzelnen Betrieb und dem
Betriebsrat verhandelt
Gelten für alle Arbeitnehmer
des jeweiligen Unternehmens
Es gilt das Günstigkeitsprinzip
Können nur verhandelt werden,
wenn dies der Tarifvertrag
erlaubt
Können nur regeln, was nicht
im Tarifvertrag geregelt ist
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Gegenstand von Betriebsvereinbarungen kann nicht sein:
Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifverträge
geregelt sind oder üblicherweise
geregelt werden. Dies gilt nicht, wenn
ein Tarifvertrag den Abschluß
ergänzender Betriebsvereinbarungen
ausdrücklich zuläßt.
(§77(3) Betriebsverfassungsgesetz)
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Betriebsvereinbarungen regeln:
(soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht
besteht, § 87(1) Betriebsverfassungsgesetz)
• Betriebliche Ordnung
• Lage und Verteilung der Arbeitszeit
• Auszahlung der Entgelte
• Urlaubsplanung
• Arbeitsschutz
• Sozialeinrichtungen
• Lohngestaltung
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Tarifbindung in Deutschland
von 100 Betrieben hatten 1999
45%
keine Tarifbindung
32%
Ost
West
34%
Firmentarifverträge
23%
21%
Flächentarifverträge
45%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
Quelle: IAB 1999
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