Verteidigung - Militär Standortplanung Landbeschaffung Schutzbereich

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Transcript Verteidigung - Militär Standortplanung Landbeschaffung Schutzbereich

Verteidigung - Militär
Standortplanung
Landbeschaffung
Schutzbereich
Landbeschaffungsgesetz
NATO-Truppenstatut 1993
Schutzbereichsgesetz
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„Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Militär - Geschichte
Besatzungsstatut
Entscheidung zur Wiederbewaffnung
Blockkonfrontation, Kalter Krieg, Aufmarschgebiet
Deutschland

ca. 50 Militärflugplätze in Deutschland
Ende Kalter Krieg, Truppenreduzierung,
Liegenschaftsauflösung und Vermarktung (Homepage
BMV)

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
2
WGT: Abzug komplett
Bund: von 500.000 Soldaten auf 300.000, 240.000?
USA: Stützpunkt-Inventur weltweit, Deutschland: 73
Standorte, 70.000 Soldaten, Abzug der Hälfte ab 2005?,
geostrategisch: Flugstunden zu Krisenherden
„Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Militärflächen in Deutschland (vor Wende)
Bundeswehr (alt)
ca. 402.000 ha (1,6 % alte Länder); 7.000 Liegensch.
Alliierte Streitkräfte
ca. 253.000 ha, 2.900 Liegenschaften
NVA u. Grenztruppen (DDR)
ca. 277.000 ha, 3.315 Liegenschaften, 900 Standorte
Westgruppe Sowjet. Streitk. (WGT) ca. 241.000 ha, 1.026 Liegenschaften
Summe
1.173.000 ha, 14.241 Liegenschaften (3,3 %)
http://www.uni-muenster.de/PeaCon/wuf/wf-95/9511504m.htm
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„Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Militär - Geschichte
Trotz Ende des Kalten Krieges Anlässe für Landbeschaffung:
Bund: Bombodrom, Wittstock,
14.200 ha nach BverwGUrteil vom 12.12.2000 keine automatische Fortnutzung,
Landbeschaffung über Plan notwendig.
USA:

südlich Heidelberg: 400 ha zusätzlich Sperrgebiet
Zusammenfassung aus Sicherheitsgründen (11.9.)
Pro: Bürgermeister (Kaufkraft, Arbeitsplätze)
Contra: Friedensinitiativen
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„Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Bundeswehr
Stationierungskonzept „Struck“:
392 Standorte: Schließung von 105 Standorten
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(56 % mit bis zu 100 DP)
9 mit > 1.000 Dienstposten (DP)
28 mit 501-1.000 DP
9 mit 101-500 DP
31 mit 11-100 DP
28 mit bis zu 10 DP
Verringerung von 339.000 auf 290.300 DP
Keine Strukturpolitik mit Stationierungskonzept (Beibehaltung von
Standorten in strukturschwachen Regionen)
militärische und betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte
(Anbindung an
geeignete Ausbildungs- und Übungsmöglichkeiten, geschlossene Stationierung von
Verbänden, Verkehrsanbindung; Konzentration auf weniger Liegenschaften:
durchschnittl. Belegungsdichte in Truppenunterkünften steigt von ca. 800
Dienstposten pro Liegenschaft auf ca. 900
http://www.bundeswehr.de/forces/standortkonzept04/041014_laender_standortkonzept.php
http://www.bundeswehr.de/forces/standortkonzept04/041029_download_stationierung.php
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„Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Bundeswehr
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„Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Bundeswehr in Brandenburg
Standort
zukünftig 3,8 Dienstposten je
1.000 EW in Brandenburg
http://sport.bwehr.de/pdf/stationierungskonzept_t2_55_bra.pdf
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Anzahl Dienstposten
bisher zukünfti Änderung
Beelitz
1030
1.020
-10
Beeskow/Schneebe
100
50
-50
Brandenburg
930
0
-930
Brück
250
220
-30
Cottbus
130
130
Doberlug-Kirchhein
1.610
520
-1090
Döbern
50
50
0
Dranse
90
90
0
Frankfurt/Oder
200
90
-110
Geltow
645
645
0
Großwoltersdorf/W
79
95
-16
Heideeck
1.890
1.265
-625
Lehnin
105
145
40
Limsdorf
20
20
0
Märkische Heide,
100
50
-50
Neuruppin
60
0
Oranienburg
740
0
Potsdam
620
430
-190
Prenzlau
710
660
-50
Schönewalde
1.580
2.300
720
Schwielowsee
880
980
100
Seddiner See
140
10
0
Storkow
940
950
10
Strausberg
2.200
1.360
-640
Weichsendorf
89
100
11
Wittstock
70
870
800
gesamt
12.200
9.700
-2.500
„Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Landbeschaffung
Landbeschaffung: (Sichern
von Eigentum)
Verteidigung
Stationierung ausländ.
Streitkräfte
Bsp. Heidelberg: Amerik.
Siedlung Patrick-Henry-Village,
Ausdehnung Sicherheitsbereich
um 400 ha
Landbeschaffungsgesetz 1957
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„Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Landbeschaffungsverfahren
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„Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Schutzbereich -
Schutzbereichsgesetz 1956
Nutzungsbeschränkung ohne Eigentumserwerb
(Nutzungsregelung)
Nutzungseinschränkung zum Zwecke der
Verteidigung bzw. Stationierung (Schutz und
Wirksamkeit von Verteidigungsanlagen)
Schutzbereichsbehörde: BMV,
Wehrbereichsverwaltungen
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„Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Schutzbereich
Einschränkungen: Benutzung, Gemeingebrauch
Verbot: Foto, Skizze, Zeichnung ohne Genehmigung
Duldung durch Eigentümer: Errichtung, Unterhaltung,
Beseitigung, baulicher Anlagen, Waldanpflanzung, beseitigung
Beschränkung landwirtschaftlicher Nutzung
Beseitigung und Räumung von Wohnungen
Genehmigungspflicht: alle Veränderungen außer
landwirtschaftlicher Nutzung
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„Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Schutzbereich
Häufigste Restriktionen in Schutzbereichen:
(Auskunft BMVg)
Festlegung von Bewuchshöhen für Wald und anderen
Aufwuchs (z.B. Maisfeld) (§ 4 SchBG)
Fotografierverbot (§ 5 SchBG)
Beschränkungen für Errichtung und Veränderung
von baulichen oder anderen Anlagen (§ 3 SchBG),
Genehmigungsvorbehalt Schutzbereichbehörde.
Beispiel: Windkraftanlage im Schutzbereich
Radarstation, OVG Münster: Abriss
Entschädigung
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„Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
stört
Schutzbereichabgrenzung - Verfahren
Plan über Umfang des Schutzbereiches
Beteiligten (nur denen) bekannt zu geben
Anhörung des Landes (Stellungnahme nach
Anhörung Gemeinden)
Erklärung der Schutzgebiete durch Anordnung
Überprüfung alle 5 Jahre
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„Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Koordination Landes-, Regionalplanung:
§ 2 ROG (2) Grundsätze der Raumordnung:
15.
Den räumlichen Erfordernissen der
zivilen und militärischen Verteidigung ist
Rechnung zu tragen.
§ 1 BauGB Grundsätze der Bauleitplanung
(5) ...Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind
insbesondere zu berücksichtigen

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9. die Belange der Verteidigung und des
Zivilschutzes,
„Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Koordination Landes-, Regionalplanung:
Beurteilung nicht nach § 38 BauGB:
§ 37 BauGB Bauliche Maßnahmen des Bundes und
der Länder
Überwindung von Bedenken der Gemeinde
und höherer Verwaltungsbehörde durch BMV
mit oberster Landesbehörde
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„Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
BMV-Erlass vom 30.11.1993
II. Begriffsbestimmungen Für Darstellung unterscheiden:
allgemeine militärische Anlagen
geheimschutzbedürftige Objekten (Verschlusssache)
Schutzbereiche
1.1 Allgemeine militärische Anlage
Standortübungsplätze, Truppenübungsplätze, Schießplätze, Wasserübungsplätze,
Erprobungsplätze, Standortschießanlagen
Kasernen und Truppenunterkünfte
Stabsgebäude und Verwaltungsgebäude
Bundeswehrkrankenhäuser/Militärlazarette
Akademien und Schulen der Bundeswehr
1.2 Geheimschutzbedürftige militärische Anlagen
"Militärischer Sicherheitsbereich", "Sperrzone", Sonderausweis nötig.
Militärflugplätze, Raketenstellungen, Marinestützpunkte
Führungsgefechtsstände, Radar- und Fernmeldeanlagen
Munitionsdepots, Versorgungseinrichtungen
1.3 Schutzbereiche
Schutzbereiche nach Schutzbereichgesetz (1956)
Bauschutzbereich nach dem Luftverkehrsgesetz
Lärmschutzbereiche nach Fluglärmgesetz
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„Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Zurückhaltung in Plänen – BMV-Erlass 30.11.1993
B.
Landes-, Regional, Bauleit- und Fachplanung
Beachtung der Bundeswehrplanungen
nur das Nötigste darstellen (nicht in LEPs und LEPro)
Außengrenzen („Bund“), keine Anlagendetails
ursprünglichen Bestand bzw. Ziele darstellen
(Wald, Feld)
im B-Plan bei kleinen Militäranlagen kein
Hinweis auf militärische Zweckbestimmung;
allgemeine oder angrenzende Nutzungsart
darstellen
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„Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Konversion - Bsp. Brandenburg
1989: 230.000 ha, 8 % v. Bbg
(so groß
wie Saarland) militärisch genutzt, ca. 200.000 ha
werden militärisch nicht mehr gebraucht.
300 WGT-Liegenschaften
93.000 ha, 3,2 % v. Bbg
(Sowjet-Armee)
16 ehem. Truppenübungsplätze (TÜP)
76.000 ha
Flächenausdehnung, Unberührtheit, große
Vielfalt Biotoptypen, Tier- und Pflanzenarten,
Offenflächen, Sukzession: natürliche
Selbstentwicklung
Ausweisung 20 NSG mit 48.000 ha auf TÜP
Vorteil: Schutz vor Zersiedlung im
Außenbereich
Verwaltung, Verwertung: Brandenburgische Boden Gesellschaft (BBG),
WGT-Gesetz 18. Mai 1994
http://www.mlur.brandenburg.de/n/b_tuep.htm
http://www.wirtschaft.brandenburg.de/cms/de
tail.php?id=123881&_siteid=90
http://www.wirtschaft.brandenburg.de/cms/detail.php?id=123879&_siteid=90
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„Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Konversion - Brandenburg
230.000 ha (= 8 % der Landesfläche) waren
1989 militärisch in Anspruch genommen.
200.000 ha werden militärisch nicht
weitergenutzt; d.h. zivile Umnutzung
8 % der Fläche Brandenburgs = Saarland bzw.
Luxemburg.
http://www.brandenburg.de/cms/detail.php?id=123879&_siteid=90
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„Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Konversion – Brandenburg
Ziele der Raumordnung: LEP eV
(s. auch LEP GR Z 1.1.5
Nachnutzung von Konversionsflächen)
1.0.5
Nicht mehr benötigte, bisher militärisch genutzte bauliche Anlagen
und Militärflächen im räumlichen Zusammenhang zur Ortslage sind für
Siedlungszwecke bereitzustellen, sonstige Konversionsflächen im
Außenbereich sind vornehmlich einer Freiraumnutzung nach Abschnitt 2
vorzubehalten. Städtebaulich relevante Teile von ehemals militärisch genutzten
Flächen im Außenbereich dürfen für Siedlungszwecke nur zugelassen werden,
wenn eine tragfähige Entwicklungskonzeption vorliegt und die nachfolgenden
Bedingungen erfüllt sind:
Z




20
Lage zum Siedlungsgebiet der Belegenheitsgemeinde ist durch räumlichen
Anschluss oder enge Nachbarschaft gekennzeichnet und
verkehrliche (insbesondere ÖV) und sonstige Erschließung (Ver- und Entsorgung)
ist vorhanden und
Größe, Zustand, Erhaltungswert und Eignung der baulichen Anlagen rechtfertigen
den Aufwand im Verhältnis zur Erforderlichkeit der Nachnutzung.
Den Standorterfordernissen öffentlicher Bedarfsträger der technischen und sozialen
Infrastruktur sowie den Belangen des Bundes aufgrund der Hauptstadtfunktion ist
besonders Rechnung zu tragen. Dabei sollen die vorgenannten Bedingungen erfüllt
werden. (Begründung s. Notizen)
„Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Fehlallokation Konversion
Größter Wissenschafts- und Forschungsstandort des Landes
Brandenburg auf ehemaligem Kasernengelände in Golm
„10 Minuten vom Park Sanssouci und der traditionsreichen Forschungs- und
Universitätsstadt Potsdam entfernt“
„Der Weg zum Wissen führt städtebaulich in die Sackgasse“ (s. Wegweiser)
Manfred Kühn, Denkfabriken in Brandenburg – die Wissenschaftsstadt Potsdam, in Guido Spars (Hrsg.):
Regionalentwicklung Brandenburg, Neuere Entwicklungen in Theorie und Praxis, S. 172.
http://www.wpgolm.uni-potsdam.de/ziele.html
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„Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Fehlallokation Konversion
Wanka: „Größter Wachtums- und
Innovationsmotor des Landes“
„Forschungsstandort im ländlichen
Umfeld“
1.500 Wissenschaftler, 6.000
Studierende
Bsp. Potsdam: Sago-Gelände (hinter dem
Außenring)
Bundesbediensteten-Wohnungsbau in
Berlin-Gatow: 1.200 WE, 25 km vom
Zentrum entfernt, 10 km zum
nächsten Bahnhof („Drive-inSiedlung“) „Bisher 12 Eigenheime
verkauft... Ein Bonner ist nicht
darunter“
Stefan Krappweis: Der Zug in den Osten, in: Uwe Altrock (Hg.) Das
Schöne im Notwendigen finden, Leue Verlag Berlin, 2000, S. 197ff
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„Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Fehlallokation Konversion
Asylbewerberheim im ehem. NVA-Rechenzentrum, Garzau bei Strausberg:
Kritik: einmal im Monat hält ein Bus, 25 Minuten Fußweg zur Regionalbahn/Supermarkt,
„Bewohner verfügen über reichlich Wohnraum in guter Qualität.“„In Zukunft wird einmal pro
Woche ein Bus halten.“ Das Amt bemühe sich, die Asylbewerber in das soziale Leben
der umliegenden Gemeinden zu integrieren.
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„Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007