Transcript Fragekarten

Wenn der Auszahlungszeitraum in
meine Mutterschutzzeit fällt, habe ich
dann einen Anspruch auf
Weihnachtsgratifikation?
Ja. Der Fakt dass im
Auszahlungszeitraum gerade keine
Arbeitsleistung aufgrund des
Mutterschutzes erbracht wird, steht
dem Anspruch nicht entgegen. Einige
Arbeitnehmerinnen werden eine
Bestimmung über eine
Kürzungsmöglichkeit in ihrem
Arbeitsvertrag finden. Hierbei ist sehr
zweifelhaft, ob solche
Kürzungsvereinbarung überhaupt
wirksam vereinbart werden können,
oder der Schutzzweck des
Mutterschutzgesetzes im Weg steht.
Wozu dient als eines der ältesten
Themen im Arbeitsschutz der
Mutterschutz?
Ziel ist es primär, die Gesundheit von
Mutter/Schwangeren und Kind, sowie
die Erhaltung des Arbeitsplatzes durch
den gesetzlichen Mutterschutz zu
erhalten. Außerdem ist er ein
wichtiger Aspekt von
Familienfreundlichkeit und der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Mutterschutz unterstützt auch die
Motivation der schwangeren oder
stillenden Beschäftigten und den
Erhalt der Arbeitsfähigkeit.
Worauf gründet sich der
Schutz des ungeborenen oder
gestillten Kindes?
Er gründet sich einerseits auf der
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers aus
dem individuellen Arbeitsvertrag. Er
ist jedoch genauso Element einer
systematischen, gesundheitsgerechten
Betriebsorganisation, die dem
Arbeitgeber und der betrieblichen
Interessenvertretung durch das
Arbeitsschutzgesetz und die
Mutterschutzverordnung
vorgegeben ist. Zentrales Instrument
dafür stellt die
Gefährdungsbeurteilung dar.
Schwangere Arbeitnehmerinnen
erleben am Arbeitsplatz häufig zwei
unterschiedliche Reaktionen auf ihre
Schwangerschaft. Welche sind dies?
Einerseits Freude, andererseits
Vorwurfshaltungen. (Selten passt die
Schwangerschaft einer Kollegin in die
betriebliche Planung und Organisation
der Arbeit. Zeitpläne und Schichtpläne
geraten durcheinander, weil es
spezifische Schutzbestimmungen
gibt und/oder Schwangere einen
Anspruch auf einen anderen
Arbeitsplatz haben. Durch den
Mutterschutz fallen sie mindestens 14
Wochen aus und haben anschließend
einen gesetzlichen Anspruch
auf Elternzeit.)
Im Rahmen von § 87 BetrVG hat der
Betriebsrat vielfältige erzwingbare
Mitbestimmungsmöglichkeiten.
Welche Themen könnten hier
Relevanz haben?
Welche Wechselwirkungen gibt es
zwischen der beruflichen Arbeit und
der Gesundheit der schwangeren
oder stillenden Frau mit ihrem Kind?
Zum einen haben Arbeits- und
Mutterschutzvorschriften häufig eine
Veränderung der Berufstätigkeit zur
Folge, zum anderen beeinflussen
die Bedingungen, unter denen
gearbeitet wird, die Gesundheit.
Negative Erfahrungen von
Schwangeren am Arbeitsplatz weisen
auf einen Mechanismus hin, der hier
ebenso wie in anderen beruflichen
Situationen greift: Strukturelle
Probleme, Versäumnisse und
Widersprüche werden individualisiert
und auf die persönliche Ebene der
einzelnen Schwangeren verschoben.
Was ist damit gemeint?
Schwangerschaft wird am Arbeitsplatz
nicht angemessen berücksichtigt,
Konflikte, bis hin zu Mobbing und
Kündigungsversuchen. Zweifel an der
beruflichen Motivation und der
individuellen Planungskompetenz.
Diese Reaktionen und der soziale
Druck, verunsichert Schwangere;
häufig kommt die Sorge oder die
Angst um den Verlust des
Arbeitsplatzes hinzu
Urlaubsgrundsätze,
Arbeitszeitregelungen, Fragen der
Ordnung des Betriebs und des
Verhaltens der Arbeitnehmer im
Betrieb, Regelungen über die
Verhütung von Arbeitsunfällen und
Berufskrankheiten sowie über den
Gesundheitsschutz im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften oder der
Unfallverhütungsvorschriften;
Form, Ausgestaltung und Verwaltung
von Sozialeinrichtungen, deren
Wirkungsbereich auf den Betrieb, das
Unternehmen oder den Konzern
beschränkt ist
Die Verbesserung von Gesundheit
und Sicherheit der Beschäftigten bei
der Arbeit ist laut Arbeitsschutzgesetz
(ArbSchG) die Aufgabe des
Arbeitgebers. Dies gilt insbesondere
für eine schwangere oder stillende
erwerbstätige Frau und ihr Kind. Sie
haben einen Anspruch auf sichere
und gesundheitsgerechte
Arbeitsbedingungen. Warum wäre
jeder Arbeitgeber gut beraten, wenn
er einen vorausschauenden
Arbeitsschutz betreibt ?
Damit er gute Bedingungen dafür
schafft, dass auch das
Arbeitsvermögen von schwangeren
oder stillenden Mitarbeiterinnen dem
Betrieb erhalten bleibt.
Was ist ein zentrales Instrument für
einen erfolgreichen, systematischen
Arbeitsschutz nach §5 ArbSchG?
Die Gefährdungsbeurteilung
ermöglicht es dem Arbeitgeber zu
ermitteln, welche
Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich
sind, um für
schwangerschaftsgerechte
Arbeitsplätze zu sorgen. Er muss dazu
die Arbeitsbedingungen beurteilen,
um gesundheitliche Gefährdungen der
Schwangeren und des ungeborenen
Kindes zu erkennen und ihnen
wirksam begegnen zu können.
Nach einer Studie der Bundesanstalt
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
aus dem Jahr 2007 gaben über 68
Prozent der Befragte in Pflegeberufen
an, schwer heben zu müssen. Wie
viel Prozent der Beschäftigten aus
dem Baugewerbe nannten diese
Belastung?
54 Prozent
Was beinhaltet das
Mutterschutzgesetz?
Den Schutz vor Gesundheitsgefahren
und Überforderungen am Arbeitsplatz,
die Gewährung von Stillzeiten,
die Vermeidung finanzieller Nachteile,
den besonderen Kündigungsschutz.
Die Arbeit im Bürobereich wird oft als
„leichte“ Arbeit wahrgenommen.
Welche Belastungen sollten von
Schwangeren vermieden werden?
Das dauernde Sitzen ist , das in der
Schwangerschaft genauso zu
vermeiden wie dauerndes Stehen.
-
Welche Gefährdungen für
Schwangere und Stillende gibt es bei
Arbeiten mit Publikumsverkehr?
Es kann zu Konflikten oder gar
Tätlichkeiten kommen, die
Schwangere oder Stillende gefährden.
Auch bei Tätigkeiten im sozialen
Bereich gibt es für Schwangere und
Stillende Risiken. Welche?
Infektionsrisiken
Nenne die Belastungen für
Schwangere und Stillende im
Einzelhandel?
Lage und Dauer der Arbeitszeit,
dauerndes Stehen, Gefährdung
durch Gewalt (Überfälle)
Welche Gefährdungen für
Schwangere und Stillende liegen im
Reinigungs- oder Entsorgungsbereich
vor?
Umgang mit Abfällen um, die Biostoffe
enthalten und Infektionen
verursachen können. Ebenso kann es
zur Gefährdung durch Überkopfarbeit,
die Benutzung von Leitern und Tritten
und auch schweres Heben und Tragen
kommen.
Welcher Kündigungsschutz besteht
während der Schwangerschaft, des
Mutterschutzes und der Elternzeit?
Während der Schwangerschaft und bis
zum Ablauf von 4 Monaten nach der
Entbindung bzw. für die Dauer der
Elternzeit besteht für Schwangere bzw.
Mutter Kündigungsschutz. Ausnahme:
grobes Fehlverhalten. In
Ausnahmefällen können Kündigungen
mit Zustimmung der obersten
Landesbehörde für den Mutterschutz
erfolgen. Voraussetzung für den
besonderen Kündigungsschutz ist
außerdem, dass der Arbeitgeber von
der Schwangerschaft wissen muss.
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG)
unterscheidet ein Individuelles
Beschäftigungsverbot (§ 3 MuSchG)
und Generelle Beschäftigungsverbote
(§ 4 MuSchG). Was ist mit generellen
Beschäftigungsverboten gemeint?
Die Tätigkeiten, mit denen ein
Arbeitgeber eine werdende oder
stillende Mutter generell nicht
beschäftigen darf, sind in § 4 des
MuSchG sowie in der Verordnung
zum Schutz der Mütter am
Arbeitsplatz (MuSchArbV) genannt.
Generelle Beschäftigungsverbote
gelten für alle werdenden Mütter
ohne Rücksicht auf ihren
Gesundheitszustand und müssen vom
Arbeitgeber von sich aus beachtet
werden. Es ist keine zusätzliche
Bescheinigung erforderlich.
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG)
unterscheidet ein
Individuelles Beschäftigungsverbot (§
3 MuSchG) und
Generelle Beschäftigungsverbote (§ 4
MuSchG). Was ist ein individuelles
Beschäftigungsverbot?
Das individuelle Beschäftigungsverbot
wird von einem Arzt/einer Ärztin
ausgesprochen. Wesentliche
Voraussetzung dafür ist, dass bei
Fortdauer der Beschäftigung Leben
oder Gesundheit von Mutter oder
Kind gefährdet sind.
Ist ein Beschäftigungsverbot für
Schwangere auch an einem völlig
ungefährlichen Arbeitsplatz möglich?
Ja, maßgeblich ist der individuelle
Gesundheitszustand der
Arbeitnehmerin, falls die Fortsetzung
der Arbeit die Gesundheit von Mutter
und Kind gefährdet. Egal, auf welcher
genauen Ursache die Gefährdung
beruht. Der Arzt/die Ärztin hat einen
weiten Entscheidungsspielraum bei
der Feststellung eines individuellen
Beschäftigungsverbotes und kann
Beschränkungen hinsichtlich Art,
Umfang und Dauer bestimmter
Tätigkeiten bis hin zum Verbot
jeglicher Tätigkeit aussprechen.
Es ist auch möglich darzustellen,
welche Art von Tätigkeit die werdende
Mutter ausüben darf.
Wann beginnt die Mutterschutzfrist?
Sechs Wochen vor dem
Entbindungstermin. Die Beschäftigung
ist auf Wunsch der werdenden Mutter
möglich, kann aber jederzeit
widerrufen werden.
Wann endet die Mutterschutzfrist bei
Früh- und Mehrlingsgeburten?
Zwölf Wochen nach der Entbindung.
Nach einer vorzeitigen Entbindung
verlängert sich die Mutterschutzfrist
nach der Geburt um die Anzahl der
Tage, um die sich die Schutzfrist
vorher verkürzt.
Wann endet die Mutterschutzfrist im
Normalfall?
Acht Wochen nach der Entbindung
Bestehen aus ärztlicher Sicht ernst zu
nehmende Anhaltspunkte dafür, dass
vom Arbeitsplatz Gefahren für Leben
oder Gesundheit der werdenden
Mutter oder für ihr ungeborenes Kind
ausgehen können, kann der Arzt/die
Ärztin bis zur Klärung ausnahmsweise
ein vorläufiges Beschäftigungsverbot
aussprechen. Wann ist dies der Fall?
Wenn vom Arbeitgeber keine Überprüfung des Arbeitsplatzes vorgenommen wurde. Der Arbeitgeber muss
dann ggf. unter Einbeziehung der für
den Mutterschutz zuständigen Arbeitsschutzbehörde umgehend eine Überprüfung der vermuteten Gefährdungen am Arbeitsplatz durchführen. Das
vorläufige Beschäftigungsverbot
besteht bis zur Klärung, ob tatsächlich
eine Gesundheitsgefährdung vorliegt.
Ist für die Anwendung der
Schutzvorschriften des
Mutterschutzgesetzes (MuSchG) und
der Verordnung zum Schutze der
Mütter am Arbeitsplatz
(MuSchArbV) das Vorliegen eines
Arbeitsvertrages notwendig?
Nein, für alle Arbeitnehmerinnen
gelten die Schutzvorschriften,
unabhängig von ihrer beruflichen
Stellung und ihrer körperlichen
Konstitution. Auch der Umfang ihrer
Beschäftigungszeit (Vollzeit oder
Teilzeit) oder das Vorliegen eines
Arbeitsvertrages sind unerheblich
für die Anwendung der
Schutzvorschriften.
Wer ist für die Einhaltung der
Schutzvorschriften des
Mutterschutzgesetzes (MuSchG) und
der Verordnung zum Schutze der
Mütter am Arbeitsplatz
(MuSchArbV) verantwortlich?
Der Arbeitgeber
Worüber muss die Gewerbeaufsicht
in den Mutterschutz-Anzeigen
informiert Werden?
Wozu ist gemäß § 5 Abs. 1 MuSchG
der Arbeitgeber verpflichtet?
Der Gewerbeaufsicht als
Aufsichtsbehörde die Beschäftigung
einer schwangeren Arbeitnehmerin
unverzüglich anzuzeigen.
In welchem Betrieb die werdende
Mutter mit welchen Tätigkeiten und
wie vielen Arbeitsstunden beschäftigt
wird und ob die Beurteilung
der Arbeitsbedingungen gemäß § 1
MuSchArbV durchgeführt wurde und
ob die werdende Mutter aufgrund von
Beschäftigungsverboten von der
Arbeit freigestellt ist.
Falls die Beurteilung der
Arbeitsbedingungen nach § 1
MuSchArbV ergibt, dass die
Sicherheit oder Gesundheit der
betroffenen Arbeitnehmerinnen
gefährdet ist und dass Auswirkungen
auf Schwangerschaft oder Stillzeit
möglich sind. Was ist dann zu tun?
Der Arbeitgeber hat erforderliche
Maßnahmen zu ergreifen, damit durch
eine einstweilige Umgestaltung der
Arbeitsbedingungen und
gegebenenfalls der Arbeitszeiten für
werdende oder stillende Mütter
ausgeschlossen wird, dass sie dieser
Gefährdung ausgesetzt sind. (§ 3
MuSchArbV, Absatz 1)
Sollte die Umgestaltung der
Arbeitsbedingungen oder
gegebenenfalls der Arbeitszeiten
wegen des nachweislich
unverhältnismäßigen Aufwandes
nicht zumutbar sein. Welche
Maßnahmen hat der Arbeitgeber zu
treffen?
Die erforderlichen
Maßnahmen für einen
Arbeitsplatzwechsel der
betroffenen Arbeitnehmerin (§ 3
MuSchArbV, Absatz 2)
Sollte die Umgestaltung der
Arbeitsbedingungen oder
gegebenenfalls der Arbeitszeiten
unter Berücksichtigung des Standes
von Technik, Arbeitsmedizin
und Hygiene sowie sonstiger
Gesicherter arbeitswissenschaftlicher
Erkenntnisse nicht möglich sein.
Welche Maßnahmen hat der
Arbeitgeber zu treffen?
Die erforderlichen Maßnahmen für
einen Arbeitsplatzwechsel der
betroffenen Arbeitnehmerin (§ 3
MuSchArbV, Absatz 2)
Die Beurteilung der
Arbeitsbedingungen nach § 1
MuSchArbV hat ergeben, dass die
Sicherheit oder Gesundheit der
betroffenen Arbeitnehmerinnen
gefährdet ist und dass Auswirkungen
auf Schwangerschaft oder Stillzeit
möglich sind. Der
Arbeitsplatzwechsel ist nicht möglich
oder nicht zumutbar. Was bedeutet
dies für werdende oder stillende
Mütter?
Sie dürfen so lange nicht beschäftigt
werden, wie dies zum Schutze ihrer
Sicherheit und Gesundheit
erforderlich ist (Freistellung,
Beschäftigungsverbot). (§ 3
MuSchArbV, Absatz 3)
Wer ist gemäß § 2 MUSchArbV zu
unterrichten?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet,
werdende oder stillende Mütter sowie
die übrigen bei ihm beschäftigten
Arbeitnehmerinnen und, wenn ein
Betriebs- oder Personalrat vorhanden
ist, diesen über die Ergebnisse der
Beurteilung nach § 1 und über die zu
ergreifenden Maßnahmen für
Sicherheit und Gesundheitsschutz am
Arbeitsplatz zu unterrichten, sobald
das möglich ist. Eine formlose
Unterrichtung reicht aus. Die Pflichten
nach dem Arbeitsschutzgesetz sowie
weitergehende Pflichten nach dem
Betriebsverfassungs- und den
Personalvertretungsgesetzen bleiben
unberührt.
Wann sollte die Beurteilung der
Arbeitsbedingungen durch eine
Gefährdungsbeurteilung
erfolgen?
• vor einer möglichen Gefährdung
von Mutter und Kind.
• so früh, dass
Präventionsmaßnahmen noch
eingeleitet werden können.
• mit Beginn der Beschäftigung von
Frauen.
Wann ist die Verordnung zum Schutze
der Mütter am Arbeitsplatz
(MuSchArbV) in Kraft getreten?
1997
Was kann passieren, wenn die
Gefährdungsbeurteilung erst bei
Schwangerschaftsmeldung
durchgeführt wird?
Schutzmaßnahmen werden u.U. zu
spät eingeleitet und ein
Beschäftigungsverbot kann bis zur
abschließenden Klärung möglicher
Gefahren für die Schwangere
erforderlich sein.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die
Arbeitsbedingungen der werdenden
oder stillenden Mütter rechtzeitig
hinsichtlich einer möglichen
Gefährdung zu beurteilen. Warum ist
der unbestimmte Rechtsbegriff
„rechtzeitig“ ein Problem?
Bei Kontakt zu bestimmten Stoffen wie
z. B. krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erbgutverändernden
Gefahrstoffen oder im Umgang mit
Infektionserregern besteht eine
Gefährdung von Mutter und Kind
bereits im ersten Drittel der
Schwangerschaft. Also zu einem
Zeitpunkt, an dem der Betroffenen
möglicherweise die Schwangerschaft
noch nicht oder gerade erst bekannt
ist oder Schädigungen bei gebär- und
zeugungsfähigen ArbeitnehmerInnen
verursachen.
Bringe die Schutzmaßnahmen in eine
Rangfolge:
• Umsetzung auf einen anderen
(ungefährlichen) Arbeitsplatz
• Beschäftigungsverbot.
• Umgestaltung der
Arbeitsbedingungen (z. B.
Ausschluss gefährlicher Arbeiten,
Arbeitserleichterung oder
Änderung der Arbeitszeit)
1. Umgestaltung der
Arbeitsbedingungen
2. Umsetzung auf einen anderen
(ungefährlichen) Arbeitsplatz
3. Beschäftigungsverbot, wenn die
Maßnahmen nach 1. oder 2. nicht
ausreichen, um den Schutz von
Mutter und Kind sicherzustellen.
Für welche Tätigkeiten sind
Gefährdungsbeurteilungen
vorzunehmen?
Die Beurteilung ist für jede Tätigkeit
vorzunehmen, unabhängig davon, ob
die Tätigkeit aktuell von werdenden
oder stillenden Müttern ausgeübt
wird. Die Gefährdungsbeurteilung
sollte berücksichtigen, dass werdende
oder stillende Mütter durch
chemische Gefahrstoffe, biologische
Arbeitsstoffe oder physikalische
Faktoren gefährdet werden können.
Nenne zwei Vorteile für den Arbeitgeber, bei der Durchführung der
Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich die Beschäftigung von werdenden und stillenden Müttern zu
berücksichtigen:
Mögliche Risiken sind den Betroffenen
bekannt, Verunsicherungen Schwangerer werden vermieden. Es können
Schutzmaßnahmen, z. B. Impfungen
bei Kontakt zu infizierten Kindern oder
PatientInnen, eingeleitet werden und
so Beschäftigungsverbote und ein
Ausfall der Beschäftigten vermieden
werden. Es werden erhebliche Kosten
eingespart, die Beschäftigten können
weiterarbeiten und es müssen keine
zusätzlichen Kräfte eingearbeitet oder
die Aufgaben einer Schwangeren oder
Stillenden von anderen MitarbeiterInnen übernommen werden.
Nenne Arbeitsbedingungen, die ein
generelles Beschäftigungsverbot
begründen!
Z. B.
- Zeitliche Einschränkungen wie Mehrarbeit,
Sonn- und Feiertagsruhe, Nachtarbeit
- physikalische Gefährdungen wie schwer
Heben und Tragen, Lärm und
Erschütterungen, Kälte oder ionisierende
Strahlung
- der Umgang mit Gefahrstoffen wie z. B.
Narkosegase, Zigarettenrauch
- der Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen
und Infektionserregern bei fehlender
Immunität oder fehlendem Immunschutz der
betroffenen Schwangeren, z. B. bei Kontakt
mit PatientInnen im Krankenhaus oder bei
Auftreten von Kinderkrankheiten in einem
Kindergarten
- in Verbindung mit Berufskrankheitsrisiken, z.
B. Hepatitis-B-Infektionsgefährdung nach
Nadelstichverletzung
- sowie sonstige Tätigkeiten wie erhöhte
Unfallgefahr oder ständiges Stehen.
Frauen, die aufgrund eines
mutterschutzrechtlichen
Beschäftigungsverbotes teilweise
oder ganz mit der Arbeit aussetzen
müssen, haben Anspruch auf
Weiterzahlung ihres bisherigen
Durchschnittsverdienstes. Was ist die
Bemessungsgrundlage?
Die Bemessungsgrundlage hierfür
sind die letzten drei Monate bzw. 13
Wochen vor Beginn des Monats, in
dem die Schwangerschaft eingetreten
ist. Einbußen durch entfallende
Akkord- und Fließbandarbeit oder der
Mehrarbeit, der Sonntags-, Feiertagsund Nachtarbeit dürfen nicht
eintreten.
In begründeten Einzelfällen kann die
Gewerbeaufsicht im Interesse der
werdenden/stillenden Mutter eine
Ausnahme von den Vorschriften über
Mehrarbeit, Nacht-, Sonn- und
Feiertagsarbeit erteilen. Welche
Unterlagen sind dem Antrag
beizufügen?
• Erklärung der werdenden Mutter,
aus welchen persönlichen/
familiären Gründen sie die
Ausnahme wünscht
• Ärztliches Attest, dass aus
medizinischer Sicht keine Bedenken
gegen die geplante Arbeitszeit
bestehen
In begründeten Einzelfällen kann die
Gewerbeaufsicht im Interesse der
werdenden/stillenden Mutter eine
Ausnahme von den Vorschriften über
Mehrarbeit, Nacht-, Sonn- und
Feiertagsarbeit erteilen. Wer kann
den Antrag stellen?
Dazu ist ein formloser Antrag des
Arbeitgebers erforderlich. Neben dem
Antrag werden mindestens folgende
Anlagen benötigt : ärztlicher Attest
und die Stellungnahme der
Schwangeren.
Erhalten Arbeitgeber bei
Arbeitsunfähigkeit einer
Schwangeren die Lohnkosten
erstattet?
Was ist das „U2-Verfahren“?
Arbeitgeber sind am allgemeinen
Umlageverfahren „U2-Verfahren“ der
gesetzlichen Krankenkassen beteiligt,
über welches bei einem
Beschäftigungsverbot die Lohnkosten
voll zurückerstattet werden.
Arbeitgeber üben gelegentlich Druck
auf Frauen aus, sich während der
Schwangerschaft bei
gesundheitlichen Problemen nicht
krankschreiben zu lassen, sondern ein
ärztliches Beschäftigungsverbot
einzuholen. Warum?
Sie erhalten lediglich bei
Beschäftigungsverbot die vollen
Lohnkosten erstattet. Bei
Arbeitsunfähigkeit wird Kleinbetrieben
ein Teil erstattet, Betrieben mit mehr
als 30 Arbeitnehmenden gar nichts.
Kleinbetriebe tragen hier (wie
auch bei Arbeitsunfähigkeit anderer
AN) die Differenz zwischen 80 und 100
Prozent der Entgeltfortzahlung selbst
und Betriebe mit mehr als 30 AN
erhalten keine Erstattung. Aus diesem
Grund üben Arbeitgeber gelegentlich
Druck auf Frauen aus, sich während
der Schwangerschaft bei gesundheitlichen Problemen nicht krankschreiben zu lassen, sondern ein ärztliches
Beschäftigungsverbot einzuholen, da
Arbeitgeber auf Antrag von der
jeweiligen Krankenkasse der Arbeitnehmerin (bei Minijob: Bundesknappschaft) volle Erstattung der Mutterschaftsleistungen erhalten.
Für wen gilt die Verordnung zum
Schutz der Mütter am Arbeitsplatz
(MuSchArbV)?
Arbeitnehmerinnen, die werdende
oder stillende Mütter sind
Für die zum Stillen erforderliche Zeit
ist bezahlte Freistellung zu gewähren.
Von welchem Zeitumfang wird dabei
ausgegangen?
Mutterschutz – ein Fall für die
Mitbestimmung. Welche Themen
könnten Interessenvertretungen dazu
aufgreifen?
mindestens
- täglich zweimal 30 oder einmal 60
Minuten bzw.
- bei einer täglichen Arbeitszeit von
mehr als 8 Stunden zweimal 45 oder
einmal 90 Minuten.
Insgesamt besteht nach
überwiegender Ansicht unter
Berücksichtigung des erforderlichen
Gesundheitsschutzes Anspruch auf
Stillzeit maximal für das erste
Lebensjahr des Kindes.
z.B. Einrichtungen, die im Interessen
von Schwangeren und Eltern stehen,
wie Ruheräume,
Kinderbetreuungsmöglichkeiten,
familienfreundliche Arbeitsplätze
durch Arbeitszeitgestaltung
(garantierte Arbeitszeiten flexible
Gestaltung durch AN etc.),
Fortbildungs- und
Aufstiegsmöglichkeiten für
Beschäftigte in Elternzeit bzw. mit
Kindern
§ 80 Betriebsverfassungsgesetz
beschreibt die allgemeinen Aufgaben
des Betriebsrates. Auf was kommt in
Fragen des Schwangeren- und
Mutterschutzes an?
Er hat darüber zu wachen, dass die
geltenden Gesetze eingehalten
werden, dazu gehören das
Mutterschutzgesetz, sowie das
Arbeitsschutzgesetz und die
zugehörenden Verordnungen und alle
weiteren Gesetzes.
§ 80 Betriebsverfassungsgesetz
beschreibt die allgemeinen Aufgaben
des Betriebsrates. Dazu gehört die
Überwachung der geltenden Gesetze.
Welche weiteren Aufgaben sind für
Eltern relevant?
Absatz 2a: die Durchsetzung der
tatsächlichen Gleichstellung von
Frauen und Männern, insbesondere
bei der Einstellung, Beschäftigung,
Aus-, Fort- und Weiterbildung und
dem beruflichen Aufstieg, zu fördern;
Absatz 2b: die Vereinbarkeit von
Familie und Erwerbstätigkeit zu
fördern;