Die steuerbegünstigte Berufs

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Die steuerbegünstigte Berufs – und
Erwerbsunfähigkeitsabsicherung

Neue Chancen in der betrieblichen
Altersversorgung:
Die steuerbegünstigte Berufs –
und
Erwerbsunfähigkeitsabsicherung

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Die steuerbegünstigte Berufs – und
Erwerbsunfähigkeitsabsicherung
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Betriebliche Berufs- /
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Verlust der Arbeitskraft – das unterschätzte Risiko
In Deutschland wird etwa jeder Vierte vor Altersrentenbeginn
berufsunfähig. Häufigste Ursachen: Schäden am Bewegungsapparat (Wirbelsäule, Gelenke) und psychische Erkrankungen.
9%
12%

33%

13%
33%

Erkrankung Bewegungs-/Stützapparat
Erkrankung Gehirn/Nerven
Sonstige
Unfälle
Krebs/Karzinom

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Die steuerbegünstigte Berufs – und
Erwerbsunfähigkeitsabsicherung

Betriebliche Berufs- /
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Verlust der Arbeitskraft – das unterschätzte Risiko

Alle ab 02.01.1961 Geborenen erhalten seit 2001 keine gesetzliche
Berufsunfähigkeitsrente, sondern grundsätzlich nur noch eine sog.
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Die Höhe der Rente richtet sich grundsätzlich nach dem Umfang der
täglich möglichen Arbeitszeit.

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Die steuerbegünstigte Berufs – und
Erwerbsunfähigkeitsabsicherung

Betriebliche Berufs- /
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Gesetzliche Rente wegen Erwerbsminderung:
Voraussetzungen und Höhe

Tägl. Arbeitsfähigkeit*

Rente wg. Erwerbsminderung

Höhe ca.

Unter 3 Std.

Volle

36 % des
Bruttoeinkommens

3 bis unter
6 Std.

Halbe

18 % des
Bruttoeinkommens

6 Std. und mehr

Keine

*Unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen
Arbeitsmarktes
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Die steuerbegünstigte Berufs – und
Erwerbsunfähigkeitsabsicherung

Betriebliche Berufs- /
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Absicherung nach Maß: In drei Varianten – ganz nach Bedarf


Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung / BBUV



Betriebliche Premium Berufsunfähigkeitsversicherung /
BPBUV



Betriebliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung / BEUV

Voraussetzungen für den Bezug einer Rente grundsätzlich wie
im Privatgeschäft

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Die steuerbegünstigte Berufs – und
Erwerbsunfähigkeitsabsicherung

Betriebliche Berufs- /
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung zur Absicherung
der Arbeitskraft
Die wichtigsten Vorteile:
 Sofortige Absicherung gegen die finanziellen Folgen einer
Berufs- /Erwerbsunfähigkeit ohne Wartezeiten
 Die volle Leistung wird bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit erbracht
 Keine abstrakte Verweisung auf eine andere Tätigkeit
 Weltweiter Versicherungsschutz
 Leistung auch im Fall der Pflegebedürftigkeit
 Erhöhung von laufenden Renten durch die Überschussbeteiligung
 Auszahlung von Überschüssen an den Arbeitnehmer bei
Vertragsablauf als einmaliger Kapitalbetrag
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Die steuerbegünstigte Berufs – und
Erwerbsunfähigkeitsabsicherung

Betriebliche Berufs- /
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung zur Absicherung
der Arbeitskraft
Die wichtigsten Vorteile:
 Vertrag bleibt während der Berufsunfähigkeitsrentenzahlung
beitragsfrei bestehen. Der Anspruch auf Rente und beitragsfreie
Weiterführung erlischt, wenn die Berufsunfähigkeit unter 50 %
sinkt, die versicherte Person verstirbt oder bei Ablauf der
Leistungsdauer.


Bei Tod des Arbeitnehmers während der Anwartschaftszeit: Zahlung
einer Hinterbliebenen- / Waisenrente – alternativ als
Kapitalzahlung. Sind keine anspruchsberechtigten Hinterbliebenen
vorhanden, einmalige Sterbegeldzahlung (bis 8.000 EUR).
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Die steuerbegünstigte Berufs – und
Erwerbsunfähigkeitsabsicherung

Betriebliche Berufs- /
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung zur Absicherung
der Arbeitskraft … in der Premium – Variante:
Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer voraussichtlich
für mindestens 6 Monate oder auf Dauer außerstande ist, seinen
Beruf auszuüben. Sollte eine ärztliche Prognose über den
voraussichtlichen Zeitraum der Berufsunfähigkeit nicht möglich sein,
erhält der Arbeitnehmer die versicherten Leistungen auch, wenn er
bereits durchgehend mehr als 6 Monate berufsunfähig gewesen ist.

Zusätzliche Vorteile gegenüber der BBUV:
 Verkürzung des Prognosezeitraums auf 6 Monate
 Rückwirkende Leistung bei verspäteter Leistungsanmeldung
 Leistung ab Eintritt der BU, wenn diese bereits 6 Monate
ununterbrochen bestanden hat
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Die steuerbegünstigte Berufs – und
Erwerbsunfähigkeitsabsicherung

Betriebliche Berufs- /
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Die Versorgung für den schlimmsten Fall:
Betriebliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Erwerbsunfähigkeit liegt bedingungsgemäß vor, wenn der
Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen außerstande ist, einer
Erwerbstätigkeit von mehr als 3 Stunden täglich nachzugehen.
Die vereinbarte Rente wird gezahlt, wenn der Arbeitnehmer aus
gesundheitlichen Gründen für voraussichtlich mindestens 2 Jahre
oder auf Dauer außerstande ist, einer Erwerbstätigkeit von mehr als
3 Stunden täglich nachzugehen.
Sollte eine ärztliche Prognose über den voraussichtlichen Zeitraum
der Erwerbsunfähigkeit nicht möglich sein, erhält der Arbeitnehmer
ab dem 07. Monat die versicherten Leistungen, wenn er bereits mehr
als 6 Monate erwerbsunfähig gewesen ist.
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Die steuerbegünstigte Berufs – und
Erwerbsunfähigkeitsabsicherung

Betriebliche Berufs- /
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Die Versorgung für den schlimmsten Fall:
Betriebliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Leistungsbeschreibung:


Vertrag bleibt während der Erwerbsunfähigkeitsrentenzahlung
beitragsfrei bestehen

 Anspruch auf Rente und beitragsfreie Weiterführung
- wenn keine Erwerbsunfähigkeit mehr besteht,
- die versicherte Person verstirbt oder
- bei Ablauf der Leistungsdauer

erlischt,

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Die steuerbegünstigte Berufs – und
Erwerbsunfähigkeitsabsicherung

Betriebliche Berufs- /
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Zusätzliches Plus für alle 3 Varianten: Ausbaugarantie


Ohne Gesundheitsprüfung
Ereignisgebundene Ausbaugarantie (z.B. Heirat, Geburt eines
Kindes, Beförderung zum leitenden Angestellten)



Vereinfachte Gesundheitsprüfung
Turnusmäßige Ausbaugarantie (alle 5 Jahre)

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Die steuerbegünstigte Berufs – und
Erwerbsunfähigkeitsabsicherung

Betriebliche Berufs- /
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Besonderheiten bei der Produktgestaltung
Anforderungen an die Selbstständige Berufs- bzw.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung für die Steuerfreiheit nach § 3
Nr. 63 EStG
BMF, 01.08.2006, IV C 5 – S 2333 – 87/06
Voraussetzung für die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG ist, dass die Auszahlung der zugesagten
Versorgungsleistung in Form einer lebenslangen Rente oder eines Auszahlungsplan mit
anschließender lebenslanger Teilkapitalverrentung … vorgesehen ist. Liegt diese Voraussetzung
bei einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung vor, wird diese vom
Anwendungsbereich erfasst.
Im Hinblick auf die entfallende Versorgungsbedürftigkeit, z.B. für den Fall … des Endes der
Erwerbsminderung durch Wegfall der Voraussetzungen für den Bezug (insbesondere bei
Verbesserung der Gesundheitssituation oder Erreichen der Altersgrenze), wird es … nicht
beanstandet, wenn die Rente oder ein Auszahlungsplan zeitlich befristet ist … Somit ist es
unschädlich, wenn z.B. eine Berufsunfähigkeitsrente lediglich bis zum Beginn des Bezugs einer
Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wird.
Eine laufende Verrechnung von Überschussanteilen steht der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG
grundsätzlich nicht entgegen. Vor diesem Hintergrund können die verzinslich angesammelten
Überschüsse einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch am Ende der Laufzeit der Versicherung
oder nach Eintritt des Versicherungsfalls als einmalige Kapitalsumme ausbezahlt werden. Eine
unzulässige Beitragserstattung liegt nicht vor, denn es wird praktisch nur eine Überzahlung
(zuviel gezahlte Risikoprämie) korrigiert. Die Auszahlung der Überschüsse unterliegt dann der
Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG …
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Erwerbsunfähigkeitsabsicherung

Betriebliche Berufs- /
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Zu beachtende Besonderheiten: Leistungsdauer
Versicherungsdauer, Beitragszahlungsdauer und Leistungsdauer
sind grundsätzlich frei vereinbar.
Aber unbedingt zu beachten: Leistungsdauer
Steuerfreiheit der Beiträge kann versagt werden, wenn zum Ende
der Leistungsdauer weiterhin Versorgungsbedürftigkeit besteht und
nicht nachgewiesen werden kann, dass eine Versorgung durch
andere finanzielle Mittel gewährleistet ist.
Deshalb Empfehlung:
Leistungsendalter sollte i. d. R. der jeweiligen Regelaltersgrenze in der GRV entsprechen (z. B. 67. Lebensjahr).
Versicherungsendalter:
Höchstens 65 Jahre

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Erwerbsunfähigkeitsabsicherung

Betriebliche Berufs- /
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Zu beachtende Besonderheiten: Angemessenheitsprüfung
Alle Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrenten dürfen
zusammen 50 Prozent des regelmäßigen BruttoArbeitseinkommens nicht übersteigen (ohne Tantieme,
Sonderzahlungen u. Ä.)

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Erwerbsunfähigkeitsabsicherung

Betriebliche Berufs- /
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Überschüsse führen zu zusätzlichen „Leistungen“
1. Ohne Eintritt des Leistungsfalls


Überschüsse zum Ende der Versicherungsdauer
(Vertragsablauf)
Die verzinslich angesammelten Überschüsse werden als
Kapitalbetrag ausgezahlt;
Versteuerung nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG (volle
Besteuerung)
Kapitalauszahlung verstößt nicht gegen § 3 Nr. 63 EStG
(BMF, 01.08.2006, IV C 5 – S 2333 – 87/06 – Überzahlung
durch zuviel gezahlte Risikoprämien)

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Erwerbsunfähigkeitsabsicherung

Betriebliche Berufs- /
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Überschüsse führen zu zusätzlichen „Leistungen“
Fortsetzung: Ohne Eintritt des Leistungsfalls



Überschüsse bei Tod der versicherten Person
während der Vertragslaufzeit (kein Leistungsbezug)
Bis dahin angesammeltes Überschussguthaben wird
für sofort beginnende Hinterbliebenen- oder
Waisenrenten verwendet (Kapitalisierung möglich)
oder



Sterbegeld einmalig bis 8.000 EUR an die steuerlich
anerkannten Hinterbliebenen

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Erwerbsunfähigkeitsabsicherung

Betriebliche Berufs- /
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Überschüsse führen zu zusätzlichen „Leistungen“
2. Nach Eintritt des Leistungsfalls


Überschüsse im Leistungsbezug
Jährliche Erhöhung der Rente (Bonusrente, Erhöhung zur Zeit
2,05 % - Stand 2009)



Überschüsse zum Ende des Leistungsbezuges (vor Ablauf der
Leistungsdauer)
Das bis zum Beginn des Leistungsfalls verzinslich angesammelte
Überschussguthaben wird als Kapitalbetrag ausgezahlt

Versteuerung nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG (volle Besteuerung)
(BMF, 01.08.2006, IV C 5 - S 2333 – 87/06 – Überzahlung durch
zuviel gezahlte Risikoprämien)
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Erwerbsunfähigkeitsabsicherung

Betriebliche Berufs- /
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Überschüsse führen zu zusätzlichen „Leistungen“
Fortsetzung: Nach Eintritt des Leistungsfalls



Überschüsse bei Tod der versicherten Person während des
Leistungsbezuges (Rentenbezugszeit)
Das bis zum Beginn des Leistungsfalls angesammelte
Überschussguthaben wird für sofort beginnende Hinterbliebenenoder Waisenrenten verwendet (Kapitalisierung möglich)
oder



Sterbegeld einmalig bis 8.000 EUR (wenn keine engen
Hinterbliebenen vorhanden sind)

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Erwerbsunfähigkeitsabsicherung

Betriebliche Berufs- /
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Steuer- und arbeitsrechtliche Behandlung


Beiträge bleiben steuer- und sozialversicherungsfrei:
§ 3 Nr. 63 EStG (2009: 2.592 EUR ggf. zuzügl. 1.800 EUR)



Versteuerung erfolgt erst im Leistungsfall (und ggf. Beiträge zur GKV)



Ausscheiden des Arbeitnehmers: Versicherungsvertragliche Lösung

-

Mit oder ohne Weiterzahlung durch ausgeschiedenen Arbeitnehmer
oder

-

Übertragung auf neuen Arbeitgeber (ohne Gesundheitsprüfung, z. B.
im Rahmen des Übertragungsabkommens)

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Erwerbsunfähigkeitsabsicherung
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Betriebliche Berufs- /
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Beispiel, Stand 08.2009
Arbeitnehmer (M), Eintrittsalter
Versicherungs-, Beitrags- u. Leistungsendalter
Gehalt / Lohn
Einzelgeschäft BBUV, Beitrag

38 Jahre
65 Jahre
2.500,00 EUR mtl.
100,00 EUR mtl.

Garantierte Berufsunfähigkeitsrente
(jährliche Erhöhung nach Leistungsbeginn um 2,05 %*)

745,08 EUR mtl.

Überschüsse* zum Ablauf der Versicherungsdauer

20.199,31 EUR

Sozialversicherungsersparnis AG
Steuer- und Sozialversicherungsersparnis AN
Nettobeitrag AN

19,33 EUR mtl.
50,57 EUR mtl.
49,43 EUR mtl.

*Bei der Berechnung der angegebenen Leistungen aus der Beteiligung am Überschuss wurden die für das Jahr 2009 erklärten
Überschussanteilsätze zugrunde gelegt und unterstellt, sie würden für die gesamte Versicherungsdauer unverändert gelten. Die tatsächlich
auszuzahlenden Leistungen können höher oder niedriger sein.
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Erwerbsunfähigkeitsabsicherung

Betriebliche Berufs- /
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Spitzenbewertung der privaten BU – Produkte*,
Premium Berufsunfähigkeitsversicherung

*Grundlage für betriebliche BUV / EUV
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Betriebliche Berufs- /
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Capital, August 2009:

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Erwerbsunfähigkeitsabsicherung

Betriebliche Berufs- /
Erwerbsunfähigkeitsversicherung

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Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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