Bildschirmarbeitsplatz -verordnung von Anja, Tatjana und Laura Das Problem Krankenkassen stellen seit Jahren fest, dass immer mehr Menschen unter Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems leiden.

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Transcript Bildschirmarbeitsplatz -verordnung von Anja, Tatjana und Laura Das Problem Krankenkassen stellen seit Jahren fest, dass immer mehr Menschen unter Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems leiden.

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Bildschirmarbeitsplatz
-verordnung
von
Anja, Tatjana und Laura


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Das Problem
Krankenkassen stellen seit Jahren fest, dass immer mehr
Menschen unter Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems
leiden. Diese Erkrankungen sind - auch in Verwaltungsbetrieben
- die Hauptursache für Arbeitsunfähigkeit.
Der Grund dafür ist bekannt:
Die mangelnde Gestaltung der Bildschirmarbeitsplätze, sowie
u.a. auch Bewegungsmangel führt zu Abschwächungen und
Verkürzungen bestimmter Muskelgruppen und zur
Fehlbeanspruchung mancher Gelenke, nicht zuletzt der
Wirbelsäule.
Die Folgen davon sind letztendlich Krankheitstage bzw. die
Reduzierung des Leistungspotenzials der Mitarbeiter.


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Seit dem 20.12.1996 gilt die Verordnung über
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an

Bildschirmgeräten in Deutschland.


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Die wichtigsten Aspekte, wie ein
Bildschirmarbeitsplatz heute auszusehen hat, um
Gesundheitsanforderungen gerecht zu werden.

1. Bildschirmarbeitstisch
- nicht höhenverstellbarer Tisch , Tischhöhe
72 cm
- höhenverstellbarer Tisch, Verstellbereich
mindestens zwischen
68 – 76 cm
- Tischfläche mindestens 160 cm x 80 cm


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2. Arbeitsstuhl
Maße und Mindestanforderungen
• höhenverstellbar von 40 - 51 cm
• Rückenlehne muss höhen- und
neigungsverstellbar sein
• mindestens 5 gebremste Rollen
•Anpassung der Sitzhöhe für kleine Personen
durch Fußstützen (Mindestmaß der Fußstütze: 35
x 45 cm, Neigung verstellbar, rutschfester Belag)


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3. Bildschirm
• der Bildschirm soll nach Höhe und Neigung
einstellbar sein
• flimmerfrei
• der Bildschirm soll vom TÜV geprüft sein
• Bildschirmhöhe und -neigung / Sehabstand
Empfehlung für den Sehabstand:
15" > 500mm
17" > 600mm
19" > 700mm
21" > 800mm


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4. Tastatur
• getrennt vom Bildschirm aufstellbar
• mittlere Tastenreihe etwa 3 cm über
Standfläche
• Neigung der Tastatur ca. 15°


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5. Beleuchtung und Blendung / Spiegelung
• indirekte Beleuchtung oder Parabolspiegelrasterleuchte
• die Beleuchtungsstärke soll etwa 500 lux betragen
• als Lichtfarbe für die Leuchtstofflampen wird neutralweiß
(nw) empfohlen, bei weißen Wänden auch warmweiße
Lichtfarbe (ww)
• auf dem Bildschirm sollen sich keine Fenster oder die
Beleuchtung spiegeln
• bei Blendung durch Sonneneinstrahlung / Tageslichteinfall
sind die Fenster mit verstellbaren Lichtschutzeinrichtungen
z. B. Außenjalousien


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6. Anordnung im Raum
• Entfernung Arbeitsplatz - Fenster 1 - 2 m
• Blickrichtung zum Bildschirm parallel zum
Fenster


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7. Arbeitsumgebung (Lärm, Klima)
• die Luftfeuchte soll zwischen 30 und 65 %
betragen
• Raumtemperatur 21 - 22° C, möglichst nicht über
26° C (bei sommerlichen Außentemperaturen, die
zu einer Erwärmung über 26° C führen, brauchen
i. d. R. keine Maßnahmen zur Kühlung getroffen
zu werden)
• ein konzentriertes Arbeiten soll durch
Lärmeinwirkungen nicht in außergewöhnlichem
Maße erschwert werden


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8. Arbeitsmedizinische Vorsorge
• Erstuntersuchung (Überprüfung des
Sehvermögens) vor Aufnahme der
Bildschirmtätigkeit beim Betriebsarzt
• Nachuntersuchung in 3-jährigem
Abstand, ggf. Zwischenuntersuchung


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