Gemeinde Grävenwiesbach Stadt Neu-Anspach Gemeinde Schmitten Stadt Usingen Gemeinde Wehrheim Gemeinde Weilrod Willkommen zur Präsentation Neues Abfallsystem Gemeinde Grävenwiesbach Stadt Neu-Anspach Gemeinde Schmitten Stadt Usingen Gemeinde Wehrheim Gemeinde Weilrod 1. Bereitstellung der neuen Tonnen – Einzug der alten Tonnen 3.
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Gemeinde Grävenwiesbach Stadt Neu-Anspach Gemeinde Schmitten Stadt Usingen Gemeinde Wehrheim Gemeinde Weilrod Willkommen zur Präsentation Neues Abfallsystem 2015 1 Gemeinde Grävenwiesbach Stadt Neu-Anspach Gemeinde Schmitten Stadt Usingen Gemeinde Wehrheim Gemeinde Weilrod 1. Bereitstellung der neuen Tonnen – Einzug der alten Tonnen 3. Identsystem 4. Änderung im Abfuhrrhythmus 5. Ausnahmeregelungen 6. Allgemeine Informationen 2 Gemeinde Grävenwiesbach Stadt Neu-Anspach Gemeinde Schmitten Stadt Usingen Gemeinde Wehrheim Gemeinde Weilrod 1. Bereitstellung der neuen Tonnen – Einzug der alten Tonnen Beginn Bereitstellung Bio Bio Bio Dienstag, 18.11. – Obernhain/Pfaffenwiesbach Freitag, 21.11. – Friedrichsthal Montag/Dienstag, 24.11./25.11. – Wehrheim Restmüll Restmüll Restmüll Montag, 24.11. – Friedrichsthal Dienstag, 25.11. – Obernhain/Pfaffenwiesbach Donnerstag, 27.11. – Wehrheim Altpapier Altpapier Altpapier Montag, 24.11. – Wehrheim/Pfaffenwiesbach Dienstag, 25.11. – Friedrichsthal Mittwoch, 10.12. – Obernhain Alle Termine können um 1 – 2 Tage abweichen 3 Gemeinde Grävenwiesbach Stadt Neu-Anspach Gemeinde Schmitten Stadt Usingen Gemeinde Wehrheim Gemeinde Weilrod Ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung der neuen Restmüll- sowie Altpapiertonne bitte diese nutzen. Die Biotonne erst ab 2015 Vor den Abholterminen der alten Tonnen erfolgt noch einmal eine Leerung. Bitte danach die Restmülltonnen bzw. Altpapiertonnen nicht mehr befüllen und stehen lassen. Beginn Abholung Altpapier Altpapier Altpapier Altpapier Altpapier Mittwoch, 26.11. – Wehrheim und Ortsteile Donnerstag, 27.11. – Wehrheim und Ortsteile Freitag, 28.11. – Wehrheim und Ortsteile Mittwoch, 17.12. – Wehrheim und Ortsteile / Rest Donnerstag, 18.12. – Wehrheim und Ortsteile / Rest Restmüll Restmüll Montag, 01.12. – Wehrheim und Ortsteile Freitag, 05.12. – Wehrheim und Ortsteile Alle Termine können um 1 – 2 Tage abweichen. 4 Gemeinde Grävenwiesbach Stadt Neu-Anspach Gemeinde Schmitten Stadt Usingen Gemeinde Wehrheim Gemeinde Weilrod Zu jeder Biotonne wird ein Vorsortiergefäß mit angeliefert. Zusätzliche Vorsortiergefäße, z.B. Mehrfamilienhaus, Einliegerwohnung – können in der Gemeindeverwaltung – Steuerabteilung - Dorfborngasse 1 abgeholt werden. Die Ausgabe erfolgt erst ab dem Tag der Bereitstellung der Biotonnen. 1,1 cbm Container Anlieferung Altpapier Donnerstag, 27.11.14 1,1 cbm Container Anlieferung Restmüll Freitag, 05.12.14 Auch diese Termine können um 1 – 2 Tage abweichen. 5 Gemeinde Grävenwiesbach Stadt Neu-Anspach Gemeinde Schmitten Stadt Usingen Gemeinde Wehrheim Gemeinde Weilrod Der Tonnentausch erfolgt durch die Fa. C-Trace, Bielefeld, Servicenummer: 0521/26010158 2. Identsystem Die neuen Tonnen sind mit Identifikations-Chip (Identsystem) und einem Adressetikett ausgestattet. Der Chip enthält nur eine Zahlen-/Buchstabenkombination. Die Anzahl der Leerungen wird unter dieser Nummer vom Müllfahrzeug erfasst und an die Verwaltung zur Abrechnung weitergeleitet. Bitte Adresse auf dem Adressetikett prüfen! 6 Gemeinde Grävenwiesbach Stadt Neu-Anspach Gemeinde Schmitten Stadt Usingen Gemeinde Wehrheim Gemeinde Weilrod 3. Änderung der Abfuhrrhythmen Abfallart Rhythmen Anzahl Leerungen/Jahr Restmüll 4 - wöchentlich 13 Abfuhren/Jahr 4 Mindestentleerungen Restmüllcontainer 4 - wöchentlich 8 Mindestentleerungen Bioabfall 2 - wöchentlich 3 - wöchentlich 24 Abfuhren/Jahr 9 Mindestentleerungen Papiermüll 4 - wöchentlich 13 Abfuhren/Jahr Alle Abfuhrtermine werden wie gewohnt dem Abfallkalender zu entnehmen sein! Stellen Sie ihre Tonne nur dann zur Leerung bereit wenn sie voll ist. 7 Gemeinde Grävenwiesbach Stadt Neu-Anspach Gemeinde Schmitten Stadt Usingen Gemeinde Wehrheim Gemeinde Weilrod 4. Ausnahmeregelungen zur Biotonne Nachbarschaftstonne Antrag auf Befreiung von der Biotonne Vollständige Kompostierung der Bioabfälle auf eigener gärtnerisch oder landwirtschaftlich genutzten Fläche von mindestens 25 qm je Grundstücksbewohner. Wichtig hierbei: Speisereste, Fleisch- und Fischreste, dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden! Der Antrag für die Befreiung ist auf der Homepage oder in der Steuerabteilung erhältlich. 8 Gemeinde Grävenwiesbach Stadt Neu-Anspach Gemeinde Schmitten Stadt Usingen Gemeinde Wehrheim Gemeinde Weilrod Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 9