STUDIENGANG DER HUMANMEDIZIN

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STUDIENGANG DER HUMANMEDIZIN

BRANDENBURGER MODELLSTUDIENGANG MEDIZIN

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Studienbeginn: Studienplätze: Standorte:

Sommersemester, einmal jährlich 46

Abschluss: Regelstudienzeit:

Staatsexamen 6 Jahre und 3 Monate

Akkreditierung: Lehrsprache: Studienbeitrag:

Campus Neuruppin (Ruppiner Kliniken) Campus Brandenburg a.d.H. (Städtisches Klinikum Brandenburg) Die Klinischen Module finden auch in den kooperierenden Krankenhäusern in Brandenburg statt. Der Studiengang ist staatlich anerkannt. deutsch 115.000 Euro, siehe Finanzierung, Seite 8

ANSPRECHPARTNER Medizinische Hochschule Brandenburg i. Gr. Abt. Hochschulentwicklung: Studienangelegenheiten: Sekretariat Bewerbung: Studierendensekretariat: Curriculumsentwicklung/-koordination:

Prof. Dr. med. Dieter Nürnberg Tel. 03391-393210 (Sekretariat) [email protected]

Dipl.-Päd. Dagmar Rolle Tel: 03391-391041 [email protected] Bettina Zweck Tel: 03391-350402 [email protected] Silke Gude Tel: 03391-391045 Fax: 03391-391049 [email protected] Dr. med. Andrea Antolic Tel: 03391-391043 [email protected] Dr. med. Katrin Ziemann Tel: 03391-391044 [email protected]

Postanschrift:

MHB Campus GmbH Abteilung Hochschulentwicklung Fehrbelliner Str. 38 16816 Neuruppin Informationen zur Bewerbung für den Brandenburger Modellstudiengang Medizin 1

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VORBEMERKUNG

Die Medizinische Hochschule Brandenburg Theodor Fontane (MHB) ist als Universität im Sinne der Ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO) staatlich anerkannt. Die Medizinische Hochschule Brandenburg Theodor Fontane steht für eine Medizin von Menschen für Menschen. Sie widmet sich neben der Vermittlung von wissenschaftsbasiertem Wissen und aller für den ärztlichen Beruf erforderlichen Kompetenzen und Fähigkeiten besonders auch der Persönlich keitsentwicklung der zukünftigen Ärztinnen und Ärzte. Im Brandenburger Modellstudiengang Medizin verfolgt sie das Konzept der Personalen Medizin. Dies bedeutet eine Integration von biomedizinischen sowie psychosozialen und soziokulturellen Gesichts punkten bei Diagnostik und Therapie ebenso wie bei der Ätiopathogenese-Formulierung von Krank heitsbildern. Personale Medizin ist Schulmedizin im besten tradierten Sinne, ergänzt durch jene Berei che der Medizin, Psychologie und ihrer Nachbardisziplinen, die im angelsächsischen Bereich als me dical and psychological humanities bezeichnet werden. Der Brandenburger Modellstudiengang Medizin nach § 41 der ÄApprO ist ein Novum: Erstmalig wird im Bundesland Brandenburg ein Studium der Humanmedizin angeboten, das zudem die Besonderhei ten Brandenburgs berücksichtigt. Ausgehend von Lernzielen und Kompetenzen verfolgt der Studiengang eine an Problemen orientierte Systematik über zehn Semester (Aufhebung der Trennung zwischen Vorklinik und Klinik und einer nach Fächern getrennten Ausbildung). Diese fächerübergreifende Struktur orientiert sich an Organen bzw. Organsystemen und Lebensphasen. Aus der Sicht verschiedener Disziplinen soll dabei der ge sunde Körper mit seinen Organen, dessen Aufbau, Funktionen und Störungen sowie den daraus re sultierenden Erkrankungen und Behandlungsmöglichkeiten erlernt werden. Ausgehend von konkreten, im Verlauf des Studiums komplexer werdenden Problemstellungen werden natur- und geisteswissenschaftliche Grundlagen zusammen mit klinisch relevanten Inhalten in geeig neten Lehrformaten vermittelt und erarbeitet. So wird beispielsweise die Lehr-/Lernmethode

Prob lemorientiertes Lernen

(POL) eingeführt. Die Studierenden entwickeln in Kleingruppen anhand von Patientengeschichten theoretische und anwendungsbezogene Lernziele, bearbeiten diese im Selbst studium unter Einbeziehung von Inhalten aus Vorlesungen, Seminaren und Literaturquellen. Der Aus tausch über das Gelernte in der Kleingruppe gibt den Studierenden u.a. Rückmeldung darüber, ob sie die Inhalte wirklich verstanden haben. Charakteristisch ist die Einführung eines größeren Praxisanteils bereits zu Beginn des Studiums. Der

Praxistag

umfasst wöchentliche Hospitationen bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten (2. - 5. Semester) und ermöglicht den Studierenden zum einen, ärztliche Fertigkeiten zu beobachten und einzuüben und zum anderen, die ambulante Versorgung in der Fläche kennenzulernen. Der frühzeiti ge Praxisbezug weckt bei den Studierenden Interesse, dient der Motivation und fördert das Verständ nis für Zusammenhänge zwischen naturwissenschaftlichen Grundlagen, klinischen Krankheitsbildern und dem Krankheitserleben. Im zweiten Studienabschnitt werden kooperierenden Krankenhäusern Brandenburgs angeboten.

strukturierte klinische Praktika

für die kernklinischen Fachgebiete unter Beibehaltung der Verzahnung von Praxis und Theorie in den Ärztliche Tätigkeit ist untrennbar mit kommunikativen Kompetenzen der Gesprächsführung, Teamar beit und Selbstreflexion verbunden. Im Rahmen eines Längsschnittcurriculums für die Übung

Team arbeit, Reflexion, Interaktion und Kommunikation

werden unter enger Anbindung an die fachlichen Inhalte der Module Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt. Durch den hohen Stellenwert der Selbstref Informationen zur Bewerbung für den Brandenburger Modellstudiengang Medizin 2

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lexion wird den Studierenden die Möglichkeit gegeben, eigene Haltungen und Einstellungen weiter zu entwickeln. Der besonderen Situation im Land Brandenburg Rechnung tragend erhalten Themen wie Versor gungsforschung, Telemedizin, Prävention, Gesundheitswissenschaften ein stärkeres Gewicht und werden in einem eigenen Modul

„Community Medicine“

fokussiert. Zudem wird es ein größeres Angebot frei wählbarer Veranstaltungen geben. Solche

Wahlpflichtfä cher

sollen die Eigeninitiative der Studierenden fördern und es ihnen ermöglichen, neben dem Kern studium ihre Kenntnisse in einzelnen Gebieten entsprechend ihren speziellen Interessen zu vertiefen. Eine besondere Umsetzung von Wissenschaftlichkeit erfahren die Studierenden im Wissenschaftli chen Wahlpflichtpraktikum. Hier bearbeiten sie integriert in bestehenden Forschungsgruppen und unter Anleitung selbstständig eine wissenschaftliche Fragestellung. Unterstützt werden die Studieren den dabei ab dem 1. Semester in einem Längsschnittcurriculum „Methoden wissenschaftlichen Arbei tens“. Die Studierenden sollen befähigt werden, wissenschaftlich zu denken und zu arbeiten – auch im Sinne des

lebenslangen Lernens

. Zukünftige Spezialisten müssen auch über die Grenzen ihres Fachs hinaus denken, urteilen und han deln können. Veranstaltungen im Rahmen des

Studium fundamentale

bieten Gelegenheiten, sich mit Aspekten der Philosophie, Geschichte, Kultur u.a. auseinanderzusetzen. Das Studium an der MHB will die Studierenden optimal auf die Herausforderungen ihres Berufes vor bereiten. Sie sollen über eine umfassende medizinisch-wissenschaftliche Ausbildung (Vernetzung von Grundlagenwissenschaften, klinischen und psychosozialen Aspekten) verfügen und zur Erhaltung oder Wiederherstellung von Gesundheit und Wohlbefinden auf individueller und gesellschaftlicher Ebene beitragen.

PERSÖNLICHKEIT GEFORDERT UND GEFÖRDERT

Sowohl im Auswahlverfahren als auch im Studium spielen Persönlichkeit und Persönlichkeitsbildung eine zentrale Rolle. In den Gesprächen wird versucht, eine optimale Passung zwischen den Studie renden und der Hochschule herzustellen. Das Studium ist praxisnah und patientenorientiert gestaltet und auf interdisziplinäres Denken ausge richtet. Das Studium fördert kommunikative Fertigkeiten und soziale Fähigkeiten sowie die Weiterent wicklung der Persönlichkeit. Es erwartet von den Studierenden den Willen zum selbst organisierten und eigenverantwortlichen Lernen und ermutigt sie, ihr Studium individuell zu gestalten. Die Veranstal tungen verstehen sich dabei als Hilfe für jeden Einzelnen, Antworten auf die Fragen zu finden, die er sich selbst gestellt hat. Diese Freiheit auszuhalten, gehört zu den anspruchsvollen Elementen des Studiums. Wir legen Wert darauf, dass Sie sich mit der Ausrichtung und dem Ablauf des Brandenburger Modell studiengangs Medizin befasst haben. Informationen zur Bewerbung für den Brandenburger Modellstudiengang Medizin 3

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BEWERBUNGSVERFAHREN

Elektronische und Schriftliche Bewerbung

Ihre Bewerbung für einen Studiengang an der MHB erfolgt per E-Mail und zusätzlich auf postalischem Wege. Die Übersicht der Unterlagen für die schriftliche Bewerbung erhalten Sie auf der Seite 6 in die sem Dokument. Den Eingang der Bewerbungsunterlagen bestätigen wir Ihnen per E-Mail. Sobald wir Ihre Unterlagen postalisch erhalten haben, werden diese von unseren Gutachtern gelesen und einge schätzt. Etwa sechs Wochen nach Bewerbungsschluss bekommen Sie von uns eine Benachrichtigung per E Mail: Entweder werden Sie zu den Auswahlgesprächen eingeladen oder Sie erhalten einen ablehnen den Bescheid. Wir bitten um Ihr Verständnis: Im Falle einer Absage erhalten Sie von uns keine inhalt liche Begründung. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden Ihre Unterlagen aus Daten schutzgründen vernichtet.

Persönliche Vorstellung am Auswahltag

Hier lernen wir uns in einem Einzelgespräch und Multiple Mini-Interviews (kurz MMI) näher kennen. Das Einzelgespräch dauert ca. 25 Minuten und wird von jeweils zwei Gutachterinnen/Gutachtern ge führt. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, Fragen zum Studiengang und zur Hochschule zu stellen. Bei den MMI durchlaufen Sie drei bis vier Stationen mit unterschiedlichen Fragestellungen. So werden Sie z. B. Ihre Gedanken zur gestellten Aufgabe darlegen. Die Entscheidung zur Vergabe eines Studi enplatzes treffen alle beteiligten Gutachterinnen/Gutachter in einem sich anschließenden Beratungs gespräch. Nach Abschluss der Auswahltage erhalten Sie von uns eine Rückmeldung per E-Mail: Entweder wird Ihnen ein Studienplatz angeboten oder Sie erhalten einen ablehnenden Bescheid. Wir bitten um Ihr Verständnis: Im Falle einer Absage erhalten Sie von uns keine inhaltliche Begründung. Nach Ab schluss des Bewerbungsverfahrens werden Ihre Unterlagen aus Datenschutzgründen vernichtet. Informationen zur Bewerbung für den Brandenburger Modellstudiengang Medizin 4

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TERMINE UND FRISTEN

Bewerbungsschluss Brandenburger Modellstudiengang Medizin Für das Sommersemester 2015: 15. Dezember 2014

Bis zum

19. Dezember 2014

wird darüber entschieden, welche Bewerber/innen zum jeweiligen Aus wahltag eingeladen werden. Folgende Auswahltage sind am Campus Neuruppin vorgesehen: Vom 9. bis 25. Januar 2015 (jeweils Fr, Sa oder So) 8:30-13.30 Uhr oder 13:30-17:30 Uhr

Bitte halten Sie sich diese Termine zunächst frei.

Für Unterbringung vor Ort ist vorgesorgt.

Der Bescheid zur Aufnahme an der MHB und im Studiengang ergeht per E-Mail am 9. Februar 2015 an die Studierenden. Die Immatrikulationsunterlagen sind bis zum 9. März 2015 einzureichen. Die Immatrikulation ist in der Zeit vom 7. bis 10. April 2015 geplant. Studienbeginn ist der

13. April 2015.

Für das Sommersemester 2016

: Bewerbungsfrist Bekanntgabe der Aufgabenstellung: 1. Oktober 2015 15. August 2015

Aufnahme:

Studienbeginn ist jeweils das Sommersemester. Es werden 45 Studienplätze vergeben. Informationen zur Bewerbung für den Brandenburger Modellstudiengang Medizin 5

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ZULASSUNGSVORAUSSETZUNG

Hochschulzugangsberechtigung

Allgemeine Hochschulreife oder eine vom Land Brandenburg als äquivalent anerkannte Leistung. Informationen, welche Leistungen als äquivalent anerkannt werden, erhalten Sie bei der Zentralen Zeugnisanerkennungsstelle Staatliches Schulamt, Blechenstraße 1, 03046 Cottbus Telefon: 0355 - 4866521/522. Ansonsten gilt § 9 BbgHG.

Praktikum

Ein sechsmonatiges Praktikum ist nachzuweisen. Das Praktikum darf in maximal sechs Teile à 1 Mo nat geteilt werden. Abgeschlossene Ausbildungen sowie Tätigkeiten zum Beispiel - in der Altenpflege, - in der Krankenpflege, - in einem Behindertenheim, - im Rettungsdienst, - im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres oder - Bundesfreiwilligendienstes u.a. werden angerechnet. Von den sechs Monaten müssen drei Monate als Krankenpflegedienst gemäß § 6 der Approbations ordnung für Ärzte (ÄApprO) absolviert werden. Weitere drei Monate können sowohl in der Krankenpflege als auch in einer sozialen oder Forschungs einrichtung sowie in medizinnahen Berufsfeldern abgeleistet werden. Das Praktikum muss zum Bewerbungsschluss mindestens begonnen sein. Vor der Immatrikulation müssen mindestens drei Monate abgeleistet sein. Die dann noch ausstehenden Praktikumsanteile müssen in der lehrveranstaltungsfreien Zeit abgeleis tet werden. Der Nachweis über die Gesamtpraktikumszeit (6 Monate) muss bis zum 5. Semester er bracht sein. Ausführliche Informationen zur Anerkennung und zu den Bestimmungen der ÄApprO finden Sie in der Anlage, Seite 13. Informationen zur Bewerbung für den Brandenburger Modellstudiengang Medizin 6

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BEWERBUNGSUNTERLAGEN

Für einen kompletten Bewerbungsvorgang sind folgende Unterlagen per E-Mail und in zweifacher Ausführung auf postalischem Wege einzureichen: E-Mail:

[email protected]

Anschrift:

MHB Campus GmbH, Abt. Hochschulentwicklung, Fehrbelliner Str. 38, 16816 Neuruppin Bitte verzichten Sie dabei auf Bewerbungsmappen, Heftungen oder Ähnliches. Diese werden nicht an die Gutachter weitergeleitet.

Bewerbungsunterlagen:

• Hochschulzugangsberechtigung oder Nachweis eines gleichwertigen Abschlusses (beglaubigte Kopie), • Tabellarischer Lebenslauf, • Motivationsschreiben (2 - 4 DIN A 4 Seiten): Beschreiben Sie in diesem Text bitte Ihren Werde gang, Ihre Interessen und Neigungen, prägende Ereignisse und insbesondere Ihren Weg zur Stu dienwahl. Warum möchten Sie an unserer Hochschule Medizin studieren? • Text zur Aufgabenstellung (max. 2 DIN A 4 Seite) – s. u. • Nachweis über ein sechsmonatiges Praktikum bzw. die Bestätigung bisher geleisteter Praktikum anteile oder eines Praktikumsplatzes, so dass zur Immatrikulation mindestens drei Monate geleis tet worden sind. • Einzahlungs-/Überweisungsbeleg über die Bearbeitungsgebühr (Kopie). Die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150,- EUR überweisen Sie bitte auf folgendes Konto: MHB Campus GmbH Sparkasse OPR IBAN: DE86 1605 0202 1001 0201 85 BIC: WELADED1OPR Verwendungszweck: BMM Name, Vorname Im Falle einer Ablehnung wird die Bearbeitungsgebühr nicht zurück erstattet. In diesem Fall werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens Ihre Unterlagen aus Datenschutzgründen vernichtet. Wir bitten um Verständnis.

Aufgabenstellung Sommersemester 2015

Es kommt darauf an, den Körper mit der Seele und die Seele durch den Körper zu heilen. (Oscar Wilde) Bitte nehmen Sie zu dieser Aussage Stellung!

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STUDIENBEITRÄGE UND -FINANZIERUNG

Studienbeiträge

Die Medizinische Hochschule Brandenburg Theodor Fontane ist eine staatlich anerkannte Hochschule in privater Rechtsform. Sie erhält keine staatlichen Zuschüsse. Alle anfallenden Kosten müssen finan ziert werden. Der Studienbeitrag beträgt 115.000 Euro. Abgedeckt sind dadurch alle Veranstaltungen des Studien gangs. Außerdem sind die Studierenden zur Nutzung der Lehrmittel sowie der gesamten Infrastruktur der Hochschule berechtigt. Zudem werden bei der Immatrikulation bzw. zu Beginn jedes Semesters 166,30 Euro erhoben. Diese setzen sich wie folgt zusammen: - Sozialbeitrag in Höhe von 60 Euro (Förderung studentischer Projekte, Sportförderung usw.) - Semesterticket Berlin-Brandenburg von derzeit 106,30 Euro (gemäß VBB-Semesterticketvertrag) Wir empfehlen unseren Studierenden die Mitgliedschaft im Studentenwerk Potsdam, siehe www.studentenwerk-potsdam.de.

Finanzierung

Studierende der MHB haben die Möglichkeit, unter folgenden Zahlungsvarianten bedarfs- und eltern unabhängig zu wählen:

A) Eigenfinanzierung

Die Studienbeiträge sind jeweils zu Semesterbeginn zu überweisen. Der Semesterbeitrag beträgt 11.500 Euro. Die Studierenden leisten dabei je Semester einen über 5 Jahre verteilten studien gangspezifischen Fixbetrag. Der Studienbeitrag ist bis zum 1. April (Sommersemester) bzw. 1. Okto ber (Wintersemester) zu entrichten an: MHB Campus GmbH Sparkasse OPR IBAN: DE86 1605 0202 1001 0201 85 BIC: WELADED1OPR Verwendungszweck: Matrikelnummer Name, Vorname Auf Antrag kann eine monatliche Zahlung vereinbart werden.

B) Darlehensvertrag mit einer Klinik in Brandenburg

Kostenbeteiligung der Kliniken Im Sinne der Nachwuchsförderung haben sich Brandenburger Kliniken entschieden, Darlehen in Höhe von 80.000 Euro an eine Vielzahl von Studierenden zu vergeben. Das sind 16.000 Euro je Studieren dem und Jahr. Mit diesem Stipendium ist eine vertragliche Regelung zwischen dem Studierenden und dem Krankenhaus verbunden. Dieser Vertrag sieht eine fünfjährige Tätigkeit des Absolventen in die sem Krankenhaus vor, gleichzeitig verpflichtet sich das Krankenhaus die Absolvierung der kompletten Weiterbildung im jeweiligen Fachgebiet zu ermöglichen. Sollte der Vertrag vorzeitig von Seiten des Absolventen aufgelöst werden, ist das Stipendium in voller Höhe bzw. in Höhe des Restbetrages und verzinst zurückzuzahlen. Informationen zur Bewerbung für den Brandenburger Modellstudiengang Medizin 8

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Eigenanteil des Studierenden an den Studienbeiträgen Der Eigenanteil des Studierenden beträgt demnach 35.000 Euro auf fünf Jahre. Je Semester sind 3.500 Euro Studienbeitrag bis zum 1. April (Sommersemester) bzw. 1. Oktober (Wintersemester) zu entrichten.

C) Studienkredit/Bildungsdarlehen von Kreditinstituten/Banken

Die MHB vermittelt Studienkredite mit geringfügigen Zinsen. Sie werden gebeten, sich an das Referat für Studienangelegenheiten zu wenden.

D) BAföG

BAföG wird bei sogenannter finanzieller Bedürftigkeit gewährt. Eine Förderung ist in der Regel nur bis zum Alter von 30 Jahren möglich. Ausnahmen können aufgrund außergewöhnlicher Vorkommnisse gemacht werden. Ausführlichere Informationen unter http://www.das-neue-bafoeg.de oder unter https://www.bafoeg-brandenburg.de/BAfoeGOnline/BAfoeg/FormblattAuswahl.aspx.

Weitere Details und Fragen

beantwortet die zuständige Stelle: Studentenwerk Potsdam Amt für Ausbildungsförderung, Postfach 601353, 14413 Potsdam Besucheradresse: Babelsberger Str. 2, 14473 Potsdam Tel. (0331) 3706 – 0, Fax. (0311) 3706 – 325 Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, eigenständig bei folgenden Stiftungen Stipendien zu bean tragen: Informationen zur Bewerbung für den Brandenburger Modellstudiengang Medizin 9

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Stiftungen

FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG VERGIBT STIPENDIEN FÜR STUDIERENDE UND DOKTORANDEN ALLER FACHRICHTUNGEN

Die von der SPD gegründete Friedrich-Ebert-Stiftung vergibt Stipendien für Studierende und Doktoranden aller Fachgebiete. Voraussetzung für die Bewerbung ist ein abgeschlossenes Grundstudium und überdurchschnittliche Leistungen. Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden.

Für nähere Informationen:

Friedrich-Ebert-Stiftung, Godesberger Allee 149, 53170 Bonn Telefon: +49 (0)228/883-634, Telefax: +49 (0)228/883-697, www.fes.de/

KONRAD-ADENAUER-STIFTUNG VERGIBT STIPENDIEN FÜR STUDIERENDE UND DOKTORANDEN AL LER FACHRICHTUNGEN

Die von der CDU gegründete Konrad-Adenauer-Stiftung vergibt Stipendien für Studierende und Doktoranden aller Fachgebiete. Voraussetzungen für eine Bewerbung sind ein abgeschlossenes Grundstudium, überdurchschnittli che Leistungen und soziale Verantwortung. Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden. Das Höchstalter für Bewerber ist 32 Jahre.

Für nähere Informationen:

Konrad-Adenauer-Stiftung, Institut für Begabtenförderung, Rathausallee 12, 53757 Sankt Augustin Telefon: +49 (0)2241/246-0, Telefax.: +49 (0)2241/246-573, www.kas.de

FRIEDRICH-NAUMANN-STIFTUNG VERGIBT STIPENDIEN FÜR STUDIERENDE UND DOKTORANDEN AL LER FACHRICHTUNGEN

Die von der FDP ins Leben gerufene Friedrich-Naumann-Stiftung vergibt Stipendien für Studierende und Dokto randen aller Fakultäten. Voraussetzung für eine Bewerbung sind ein abgeschlossenes Grundstudium, überdurch schnittliche Leistungen sowie sozialliberales, politisches Engagement. Die Bewerbung ist ab dem 2. Fachsemes ter möglich.

Für nähere Informationen:

Friedrich-Naumann-Stiftung, Abteilung Wissenschaftliche Dienste und Begabtenför derung, Königswinterer Str. 407, 53639 Königswinter Telefon: +49 (0)2223/701-0, Fax.: +49 (0)2223/701-222, www.fnst.de

HEINRICH-BÖLL-STIFTUNG VERGIBT STIPENDIEN FÜR STUDIERENDE UND DOKTORANDEN

Die Heinrich-Böll-Stiftung steht der Partei Bündnis 90/Die Grünen nahe und orientiert sich an den politischen Grundwerten Demokratie, Ökologie, Solidarität und Gewaltfreiheit. Stipendien werden an engagierte Studierende und Promovierende vergeben, die sich aktiv mit den Zielen der Heinrich-Böll-Stiftung auseinandersetzen, über durchschnittliche Leistungen erbringen und die Bereitschaft haben, gesellschaftspolitische Verantwortung zu übernehmen.

Für nähere Informationen:,

Heinrich-Böll-Stiftung, Studienwerk, Rosenthaler Str. 40/41, 10178 Berlin Telefon: +49 (0)30/28534-413, Telefax: +49 (0)30/28534-409, www.boell.de

HANNS-SEIDEL-STIFTUNG VERGIBT STIPENDIEN FÜR STUDIERENDE UND DOKTORANDEN ALLER FACHRICHTUNGEN

Die CSU-nahe Hanns-Seidel-Stiftung vergibt Stipendien für Studierende und Doktoranden aller Fachrichtungen. Voraussetzung für eine Bewerbung sind ein abgeschlossenes Grundstudium, überdurchschnittliche Leistungen sowie Engagement in sozialen, christlichen oder politischen Einrichtungen. Bewerbungen können jederzeit einge reicht werden. Das Höchstalter für Bewerber ist 32 Jahre.

Für nähere Informationen:

Hanns-Seidel-Stiftung, Lazarettstr. 33, 80636 München Telefon: +49 (0)89/1258-0, Telefax: +49 (0)89/1258-356, www.hss.de

ROSA LUXEMBURG STIFTUNG VERGIBT STIPENDIEN FÜR STUDIERENDE UND DOKTORANDEN ALLER FACHRICHTUNGEN

Die Rosa Luxemburg Stiftung steht der Partei DIE LINKE nahe und vergibt Stipendien an in- und ausländische Studierende und Promovierende, welche ihr Studium oder ihr Promotionsvorhaben in Deutschland absolvieren und sich durch hohe fachliche Leistungen sowie durch ein aktuelles ausgeprägtes gesellschaftliches und soziales Engagement im Sinne der Rosa Luxemburg Stiftung auszeichnen.

Für nähere Informationen:

Rosa-Luxemburg-Stiftung e.V., Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin Tel. 030/44310 – 138, www.rosaluxemburgstiftung.de Informationen zur Bewerbung für den Brandenburger Modellstudiengang Medizin 10

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HANS-BÖCKLER-STIFTUNG VERGIBT STIPENDIEN FÜR STUDIERENDE UND DOKTORANDEN ALLER FACHRICHTUNGEN

Die Hans-Böckler-Stiftung des Deutschen Gewerkschaftsbundes vergibt Stipendien für das Studium und die Promotion. Sie fördert den Zweiten Bildungsweg. Sie unterstützt die berufliche Orientierung und den Übergang in den Beruf.

Für nähere Informationen:

Hans-Böckler-Str. 39, 40476 Düsseldorf Tel. 0211/7778 – 0, www.boeckler.de

STIFTUNG DER SPARKASSE OSTPRIGNITZ-RUPPIN

Die Stiftung der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin vergibt Stipendien für das Studium an der MHB. Sie orientiert sich an sozialen Kriterien und fördert insbesondere Studierende der Kreises Ostprignitz-Ruppin.

Für nähere Informationen:

Stiftung der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin, Fontaneplatz 1, 16816 Neuruppin Tel. 03391/81-25 25, Fax. 03391/81-13 06, [email protected], Ansprechpartner: Kai Wulfes

STIFTUNG DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT VERGIBT STIPENDIEN FÜR STUDIERENDE UND DOKTO RANDEN

Die von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände gegründete Stiftung vergibt Stipendien an Studierende und Promovierende. Stipendiatinnen und Stipendiaten, die während ihrer regulären Förderzeit für Studien- oder Praxissemester ins Ausland gehen, haben zudem die Möglichkeit, für diesen Zeitraum eine zusätz liche finanzielle Auslandsförderung zu erhalten.

Für nähere Informationen:,

Stiftung der Deutschen Wirtschaft, Breite Str. 29, 10178 Berlin Tel. 030/2033 – 1540, www.sdw.org

STUDIENKOMPASS FÖRDERT JUNGE MENSCHEN AUS ELTERNHÄUSERN OHNE AKADEMISCHEN HIN TERGRUND

Der STUDIENKOMPASS, eine Initiative der Accenture-Stiftung, der Deutsche Bank Stiftung und der Stiftung der Deutschen Wirtschaft, ist ein Förderprogramm für Schüler/innen und Studierende aus Elternhäusern ohne aka demischen Hintergrund.

Für nähere Informationen:

Stiftung der Deutschen Wirtschaft, Breite Straße 29, 10178 Berlin www.studienkompass.de

HINWEIS:

Der STUDIENKOMPASS bietet auch ein kostenloses Beratungsangebot für Eltern an, die sich über die Stipendienmöglichkeiten für ihr Kind informieren möchten.

EVANGELISCHES STUDIENWERK UNTERSTÜTZT STUDIERENDE UND DOKTORANDEN ALLER FACH RICHTUNGEN

Das Evangelische Studienwerk Villigst ist eine Institution der Evangelischen Kirche in Deutschland, die Stipendien für Studierende und Doktoranden aller Fachrichtungen vergibt. Voraussetzungen für eine Bewerbung sind über durchschnittliche Leistungen, die Mitgliedschaft in der evangelischen oder anglikanischen Kirche sowie die Ein schreibung an einer deutschen Universität für die Zeit des Stipendiums.

Für nähere Informationen:

Evangelisches Studienwerk Villigst e.V., Iserlohner Str. 25, 58239 Schwerte Telefon: +49 (0)2304/755-196, Telefax: +49 (0)2304/755-250, www.evstudienwerk.de

DANIELA UND JÜRGEN WESTPHAL-STIFTUNG VERGIBT STIPENDIEN FÜR BEGABTE PROMOVIERENDE UND AUSLANDSAUFENTHALTE

Die Daniela und Jürgen Westphal-Stiftung zur Förderung privater Universitäten unterstützt Studierende, die an privaten Universitäten studieren, mit Stipendien für die Finanzierung eines Auslandsstudiums, für die Durchfüh rung der Promotion oder für besondere wissenschaftliche Projekte. Sie fördert nur Studierende, die besonders begabt und förderungswürdig sind und die nur mit Hilfe der Stipendien Auslandsstudium, Promotion oder beson dere Projekte durchführen können.

Für nähere Informationen:

Daniela und Jürgen Westphal-Stiftung zur Förderung privater Universitäten, Elb chaussee 208 a, 22605 Hamburg http://www.westphal-stiftung.de Informationen zur Bewerbung für den Brandenburger Modellstudiengang Medizin 11

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STUDIENSTIFTUNG DES DEUTSCHEN VOLKES VERGIBT STIPENDIEN FÜR BEGABTE STUDIERENDE UND DOKTORANDEN

Die Studienstiftung des deutschen Volkes ist das größte und zugleich das älteste deutsche Begabtenförderungs werk. Frei von politischen, religiösen und weltanschaulichen Vorgaben fördert die Stiftung besonders begabte Studierende und Doktoranden, die sich durch ihre Leistungsstärke, breite Interessen, ihre tolerante Persönlichkeit und ihre soziale Verantwortung auszeichnen.

Für nähere Informationen:

Studienstiftung des deutschen Volkes e.V., Ahrstr. 41, 53175 Bonn, Tel. 0228/82096 – 0, www.studienstiftung.de

ABSOLVENTA VERGIBT DAS "DEMOKRATISCHE STIPENDIUM"

Unabhängig von Studienleistungen, Parteienzugehörigkeit oder anderen Mitgliedschaften kann sich bei ABSOL VENTA jeder Student oder Absolvent um ein Stipendium bewerben. In einem demokratischen Verfahren kann jeder „Wähler“ für seinen persönlichen Wunschstipendiaten im Internet abstimmen. Die Bewerber mit den meisten Stimmen und der höchsten Bewertung erhalten ein Stipendium. Mit dem Demokratischen Stipendium können Ausgaben des Studiums (z.B. Literatur, Laptop, Semesterbeitrag, Auslandssemester etc.) bis zu einer Gesamt höhe von 5.000 Euro bestritten werden.

Für nähere Informationen:

www.stipendium.de

SBB VERGIBT "AUFSTIEGSSTIPENDIUM"

Menschen, die in Ausbildung und Beruf ihr besonderes Talent bewiesen haben, können sich bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB) um ein Stipendium für ein Studium zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss bewerben. Für Studierende im Vollzeitstudium be trägt das Stipendium monatlich 670 Euro plus 80 Euro Büchergeld. Zusätzlich wird eine Betreuungspauschale für Kinder unter zehn Jahren gewährt. Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang können zudem jährlich 1.700 Euro für Maßnahme-Kosten erhalten. Voraussetzung für eine Bewerbung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung, Berufs erfahrung von mindestens zwei Jahren (ohne Ausbildungszeit) zum Zeitpunkt der Teilnahme am Bewerbungsver fahren, kein bereits absolvierter Hochschulabschluss sowie nachweislich besondere Leistungsfähigkeit in Ausbil dung und Beruf.

Für nähere Informationen:

www.aufstiegsstipendium.de Informationen zur Bewerbung für den Brandenburger Modellstudiengang Medizin 12

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Anlage

Informationen zum Praktikum

Für das Studium im Brandenburger Modellstudiengang Medizin ist ein

sechsmonatiges Praktikum

nachzuweisen. Von den sechs Monaten müssen

drei Monate als Krankenpflegedienst

gemäß der Approbations ordnung für Ärzte (§ 6 ÄApprO) absolviert werden.

Weitere drei Monate

können sowohl in der Krankenpflege als auch in einer sozialen Einrichtung, Forschungseinrichtung sowie in medizinnahen Berufsfeldern abgeleistet werden. Das Praktikum darf in maximal sechs Teile à 1 Monat geteilt werden. Das Praktikum muss zum Bewerbungsschluss wenigstens begonnen sein. Vor der Immatrikulation müssen mindestens drei Monate abgeleistet sein. Die dann noch ausstehenden Praktikumsanteile müssen in der lehrveranstaltungsfreien Zeit abgeleis tet werden. Der Nachweis über die Gesamtpraktikumszeit (6 Monate) muss zur Anmeldung zur Se mesterabschlussprüfung des 5. Semesters vorgelegt werden.

1.

Informationen zum Krankenpflegedienst

Folgendes legt die

Approbationsordnung für Ärzte

fest:

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(1) Der dreimonatige Krankenpflegedienst (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3) ist vor Beginn des Studiums oder während der unterrichtsfreien Zeiten des Studiums vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung [

Semesters

machen.

Anmer kung: Das entspricht im Brandenburger Modellstudiengang Medizin der Semesterabschlussprüfung des 5.

] in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung mit einem vergleichbaren Pflege aufwand abzuleisten. Er hat den Zweck, den Studienanwärter oder Studierenden in Betrieb und Organisati on eines Krankenhauses einzuführen und ihn mit den üblichen Verrichtungen der Krankenpflege vertraut zu Der Krankenpflegedienst kann in drei Abschnitten zu jeweils einem Monat abgeleistet werden. (2) Auf den Krankenpflegedienst sind anzurechnen: • eine krankenpflegerische Tätigkeit im Sanitätsdienst der Bundeswehr oder in vergleichbaren Einrichtun gen, • eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres nach den Vorschriften des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres oder nach den Vorschriften des Jugend freiwilligendienstegesetzes, • eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes nach den Vorschriften des Bundesfreiwilligendienstgesetzes, • eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen eines Zivildienstes nach den Vorschriften des Zivildienst gesetzes, • eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Hebamme oder Entbindungspfleger, als Rettungsassis tentin oder Rettungsassistent, als Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter, in der Krankenpflege, Kinder krankenpflege oder Altenpflege • sowie eine erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe. (3) Ein im Ausland geleisteter Krankenpflegedienst kann angerechnet werden. (4) Die Ableistung des Krankenpflegedienstes ist bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nachzuweisen. In den Fällen des Absatzes 1 erfolgt der Nachweis durch eine Bescheinigung nach Anlage 5 zu dieser Verordnung. Nachfolgend haben wir für Sie

weitere Erläuterungen

zusammengestellt: Informationen zur Bewerbung für den Brandenburger Modellstudiengang Medizin 13

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Zeitraum und Umfang

Der Krankenpflegedienst ist gemäß § 6 ÄApprO vor Beginn des Studiums (in der Regel nach Erlan gung der Hochschulzugangsberechtigung) oder während der lehrveranstaltungsfreien Zeiten des Stu diums vor der Rückmeldung zum 5. Semester abzuleisten. Es sind insgesamt drei Monate Pflegedienst nachzuweisen. Wochenenden und Feiertage werden in die Berechnung des Zeitraumes mit einbezogen. Fehlzeiten sind gesondert auszuweisen und werden nicht berücksichtigt, sie sind entsprechend nachzuarbeiten. Für die Berechnung der Frist gelten die Vorschriften der §§ 187 ff. BGB sinngemäß. Der Krankenpflegedienst kann in drei Abschnitten zu jeweils einem Monat abgeleistet werden. Arbeitszeiten und (evtl.) Vergütungen sind gesetzlich nicht geregelt, sie sind eigenverantwortlich zu vereinbaren.

Anerkannte Einrichtungen

Die Wahl der Einrichtung ist dem Studierenden überlassen. Der Krankenpflegedienst ist in einem Krankenhaus auf einer bettenführenden Abteilung oder einer Rehabilitationseinrichtung mit einem vergleichbaren Pflegeaufwand abzuleisten. Unter dem Begriff „Krankenhaus“ ist eine Einrichtung zu verstehen, die • der Krankenbehandlung oder Geburtshilfe dient, • fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung steht, • über ausreichende, ihrem Versorgungsauftrag entsprechende diagnostische und therapeuti sche Möglichkeiten verfügt und nach wissenschaftlich anerkannten Methoden arbeitet, • mit Hilfe von jederzeit verfügbarem, ärztlichem Pflege-, Funktions- und medizinisch technischem Personal darauf eingerichtet ist, vorwiegend durch ärztliche und pflegerische Hil feleistung Krankheiten zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten, Krank heitsbeschwerden zu lindern oder Geburtshilfe zu leisten und • die Möglichkeit zur Unterbringung und Verpflegung von Kranken bietet. • • • • • In folgenden Bereichen bzw. Einrichtungen kann der Krankenpflegedienst

nicht abgeleistet

werden: • • • • Notaufnahme, Anästhesie, Operationssaal, Ambulanz oder Dialysestation eines Krankenhau ses, Vorsorgeeinrichtung, Einrichtung, bei der kosmetische Behandlungen im Vordergrund stehen, Rehabilitationseinrichtung, bei der nicht die eigentliche Behandlungspflege, sondern lediglich die Anschlussbehandlung angewandt wird, Behindertenheim, Mobiler Sozialer Hilfsdienst, Arzt- oder Gemeinschaftspraxis, Ambulantes Dialysezentrum, Intensiv- und Wachstation. Informationen zur Bewerbung für den Brandenburger Modellstudiengang Medizin 14

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Anerkennung einer ausgeübten krankenpflegerischen Tätigkeit in einem Alten- und Pflegeheim

Eine in einer Krankenstation eines

Alten- und Pflegeheimes

ausgeübte krankenpflegerische Tätigkeit wird als Krankenpflegedienst nur anerkannt, wenn • • • dort eine gesonderte Krankenstation mit mindestens zwanzig Betten eingerichtet ist, diese unter ärztlicher Leitung bzw. unter Leitung einer examinierten Krankenschwester steht, die üblichen Verrichtungen der Krankenpflege am Krankenbett geleistet wurden und das vor geschriebene Zeugnis auch Angaben über die Bettenzahl der Krankenstation enthält. Eine solche Tätigkeit wird bis zur

Höchstdauer von einem Monat

auf den vorgeschriebenen Kran kenpflegedienst angerechnet.

Bescheinigung

Die Ableistung des Krankenpflegedienstes nach § 6 Abs. 1 ÄApprO ist durch eine Bescheinigung ge mäß Anlage 5 zu § 6 Abs. 4 Satz 2 ÄApprO bzw. durch eine formlose Bestätigung (mit Stempel und Unterschrift der Pflegedienstleitung) der Einrichtung, an der der Krankenpflegedienst absolviert wurde, nachzuweisen. Dieser Nachweis ist zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur Semesterabschlussprüfung des 5. Semesters einzureichen.

Ableistung im Ausland

Ein im Ausland abgeleisteter Krankenpflegedienst kann angerechnet werden (§ 6 Abs. 3 ÄApprO). Er kann an jedem staatlich anerkannten Krankenhaus oder Rehabilitationseinrichtung mit einem ver gleichbaren Pflegeaufwand im Ausland absolviert werden unter der Voraussetzung, dass der Pflege dienst auf einer Bettenstation abgeleistet wird. Ebenso wird eine im Ausland erfolgreich abgeschlos sene Ausbildung als Hebamme oder Entbindungspfleger, als Rettungsassistentin oder Rettungsassis tent, sowie eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Altenpflege, Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe angerechnet. Der Nachweis der Ableistung des Krankenpflegedienstes ist in diesen Fällen durch eine Bescheini gung - die inhaltlich der Anlage 5 der ÄApprO entspricht - in der jeweiligen Landessprache und in Übersetzung zu führen. Aus der Bescheinigung muss deutlich ersichtlich sein, um welche Einrichtung es sich handelt.

2.

Informationen zu den drei weiteren Praktikumsmonaten

Die weiteren Praktikumsmonate können Sie in den folgenden Bereichen absolvieren: • Kranken- und Altenpflege • ambulante medizinische Versorgung • Forschungseinrichtungen, zum Beispiel in Universitäten und Instituten sowie medizinnahe Forschung der Industrie • soziale und psychologische Beratungsstellen • Einrichtungen für Behinderte • Rettungsdienst • Geburtshilfe Informationen zur Bewerbung für den Brandenburger Modellstudiengang Medizin 15

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Anerkennung von Ausbildungen und Tätigkeiten

Für die weiteren Praktikumsmonate erkennen wir an: Tätigkeiten • Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) im Gesundheitsbereich • Bundesfreiwilligendienst im Gesundheitsbereich • Sanitätsdienst der Bundeswehr (abgeschlossene) Ausbildungen • Gesundheits- und Krankenpfleger/in • Altenpfleger/in • Arzthelfer/in und Zahnarzthelfer/in • Rettungssanitäter/in, Rettungsassistent/in, Notfallsanitäter/in • Physiotherapeut/in • Diätassistent/in • medizinisch-technischer Assistent/in (Funktionsdiagnostik, Laborassistent/in, Radiologieassis tent/in) • operationstechnischer Assistent/in • Medizinnahe Berufe, sofern im stationären Bereich absolviert: Ergotherapeut/in, Logopäde/in Studienabschlüsse aus den folgenden Bereichen • Sozialarbeit • Pflege/Pflegewissenschaft/Pflegemanagement • Pädagogik/Erziehungswissenschaften • Gesundheitswissenschaft/Public Health Sowohl geleistete Praktika als auch berufliche Erfahrungen dürfen nicht länger als zwei Jahre zurück liegen.

Bescheinigung

Die Bescheinigung für die weiteren Praktikumsmonate muss enthalten: Name und Geburtsdatum des Praktikanten, Name der Einrichtung, Art der Einrichtung, Tätigkeiten des Praktikanten, Zeitraum des Praktikums. Informationen zur Bewerbung für den Brandenburger Modellstudiengang Medizin 16