Rechte und Pflichten des Pensionsgebers

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Transcript Rechte und Pflichten des Pensionsgebers

Pensionspferde im Stall
Bart Krenger
Rechtsanwalt
Hinwil
.
www.pferd-und-recht.ch
Pensionspferde im Stall
Rechte und Pflichten
Entstehung durch
Gesetz und Vertrag
• Was im Vertrag nicht geregelt ist,
• wird durch gesetzliche Bestimmungen, die der
Abschluss des Vertrages automatisch anwendbar
macht, geregelt.
Pensionspferde im Stall
Vertragsabschluss
Vertrag:
• Einigung über wesentliche Punkte einer rechtlichen
Beziehung
• Mündlich oder schriftlich
Mündlich heisst
• nicht: «kein Vertrag»
• nicht: Freiheit, nach belieben Tun und Lassen wie man
will
• meistens: ausser Preis nichts vertraglich geregelt, Rest
kommt aus Gesetz – und passt eventuell nicht
Pensionspferde im Stall
Hinterlegungsvertrag
rechtliche Einordnung
• Pensionsvertrag ist Hinterlegungsvertrag nicht Miete
• Gesetzliche Regelung in Artikel 472 ff OR
• Beteiligte:
– Pensionär (Hinterleger)
– Stallinhaber (Aufbewahrer)
– Pferd (hinterlegte Sache)
Pensionspferde im Stall
Pflichten des Stalles
• sichere Aufbewahrung, zwei Aspekte
– Sicherheit für das Pferd, je nach Haltung
differenziert
– Sicherheit für «Umgebung»
• fachgerechter Unterhalt
– Fütterung
– Einstreue, Pflege, im Notfall Beizug Tierarzt etc.
• Rückgabe in gutem Zustand, kann jederzeit verlangt
werden
Pensionspferde im Stall
Pflichten des Pensionärs
• Bezahlung des Pensionspreises
• Eventuell Leistung von Schadenersatz bei
Beschädigung des Stalles und der Einrichtungen
Pensionspferde im Stall
Pflichten des Pensionärs
Sicherung des Pensionspreises
Retentionsrecht:
Artikel 895 Absatz 1 ZGB
«Bewegliche Sachen und Wertpapiere, die sich mit Willen des
Schuldners im Besitze des Gläubigers befinden, kann dieser bis
zur Befriedigung für seine Forderung zurückbehalten, wenn die
Forderung fällig ist und ihrer Natur nach mit dem Gegenstande der
Retention in Zusammenhang steht.»
Pensionspferde im Stall
Pflichten des Pensionärs
Retentionsrecht:
Handhabung nicht einfach:
• Verschafft kein Recht zum Verkauf
• Verwertung mittels Pfändung und öffentlicher
Versteigerung
• Bewegen des Pferdes ist Problem
• Kosten laufen weiter, «Pferd frisst seinen Wert auf»
Pensionspferde im Stall
Kündigung
Häufiges Thema für Streit!
Gesetzliche Regelung Artikel 475 / 476 OR, gesetzlich
zwingend:
• Pensionär kann Pferd jederzeit abholen, muss
Kündigungsfrist nicht einhalten
• Wegnahme ist Beendigung des Vertrages
• Pensionspreis geschuldet nur solange Pferd im Stall
• Stall an vereinbarte Kündigungsfrist gebunden
Pensionspferde im Stall
Kündigung
Konsequenz aus Sicht des Stalles:
• Keine Kündigungsfrist in den Pensionsvertrag!
• Ohne vereinbarte Kündigungsfrist gilt wenigstens
gleiches Recht für Stall und Pensionär
Pensionspferde im Stall
Haftung des Stalles
Diverse Haftungsgründe:
• Vertragliche Haftung
– aus Hinterlegungsvertrag gegenüber Pensionär
• Gesetzliche, ausservertragliche Haftung
– aus Verschulden (OR 41) gegenüber Dritten und Pensionär
– als Tierhalter (OR 56) gegenüber Dritten und gegenüber
Pensionär
– als Geschäftsherr (OR 55) gegenüber Dritten und Pensionär
– als Werkeigentümer (OR 58) gegenüber Dritten und Pensionär
• Eventuell mehrere Haftungsgründe gleichzeitig
gegeben
Pensionspferde im Stall
Haftung des Stalles
Unterschiede der Haftungsgründe:
• Verjährungsfristen:
– Vertragliche Haftung:
10 Jahre ab Zeitpunkt Vertragsverletzung (OR 127)
– Gesetzliche Haftung:
1 Jahr ab Kenntnis Schaden und Schädiger (OR 60)
• Beweisthema und Beweislast
Pensionspferde im Stall
Haftung des Stalles
Haftung aus Hinterlegungsvertrag:
• Vertragshaftung
• Haftung für die Verletzung der vertraglichen Pflichten
Beispiele:
• entlaufenes Pferd stürzt zu Tode
• Kolik wegen verdorbenem Futter
• «Rauferei» von Pferden wegen schlechter Einzäunung
Ausservertragliche Haftung
Haftung aus Verschulden
OR Artikel 41 Absatz 1:
«Wer einem andern widerrechtlich Schaden zufügt, sei
es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird ihm zum
Ersatze verpflichtet.»
Ausservertragliche Haftung
Haftung als Tierhalter
OR Artikel 56 Absatz 1:
«Für den von einem Tier angerichteten Schaden haftet, wer
dasselbe hält, wenn er nicht nachweist, dass er alle nach den
Umständen gebotene Sorgfalt in der Verwahrung und
Beaufsichtigung angewendet habe, oder dass der Schaden auch
bei Anwendung dieser Sorgfalt eingetreten wäre.»
Ausservertragliche Haftung
Haftung als Tierhalter
Voraussetzungen:
• sachlich
–
–
–
–
Schaden
Selbständige Aktion des Tieres
Kausalzusammenhang
Keine Befreiung durch Sorgfaltsbeweis
• persönlich
– Haltereigenschaft
Ausservertragliche Haftung
Haftung als Tierhalter
Wer ist Tierhalter eines Pensionspferdes, der
Eigentümer, der Stall oder gar ein Mieter?
Antwort schwierig, uneinheitliche Rechtsprechung
Bundesgericht:
• Wer tatsächlich „Gewalt“ über Tier hat, wer Sorgfaltspflicht erfüllen
kann
• Beispiel Globus
• Während der Zeit, in welcher Eigentümer des Pensionspferdes
nicht im Stall ist, ist Stall als Tierhalter anzusehen, eventuell
zusätzlich zum Eigentümer.
Pensionspferde im Stall
Haftung des Stalles
Haftung als Geschäftsherr
Artikel 55 OR:
«Der Geschäftsherr haftet für den Schaden, den seine
Arbeitnehmer oder Hilfspersonen in Ausübung ihrer dienstlichen
oder geschäftlichen Verrichtungen verursacht haben, wenn er
nicht nachweist, dass er alle nach den Umständen gebotene
Sorgfalt angewendet hat, um einen Schaden dieser Art zu
verhüten, oder dass der Schaden auch bei Anwendung dieser
Sorgfalt eingetreten wäre.»
Pensionspferde im Stall
Haftung des Stalles
Haftung als Geschäftsherr
Voraussetzungen:
Sachlich:
–
–
–
–
Schaden
«geschäftliche Verrichtung» des Angestellten
Kausalzusammenhang
Keine Befreiung durch Sorgfaltsbeweis (Sorgfalt in Auswahl,
Instruktion und Kontrolle der Hilfsperson
Persönlich
– Geschäftsherreneigenschaft
Pensionspferde im Stall
Haftung des Stalles
Haftung als Werkeigentümer
Artikel 58 OR:
«Der Eigentümer eines Gebäudes oder eines anderen Werkes hat
den Schaden zu ersetzen, den diese infolge von fehlerhafter
Anlage oder Herstellung oder von mangelhafter Unterhaltung
verursachen.»
Pensionspferde im Stall
Haftung des Stalles
Voraussetzungen der Haftung als Werkeigentümer
Sachlich:
– Schaden
– Werkmangel
– Kausalzusammenhang
Persönlich
– Eigentümereigenschaft – Mieter haftet nicht aus OR 58
Beispiele:
– Nagel in Hallenboden oder Trainingsbahn verletzt Pferd
– Falsche Konstruktion eines Hallentores führt zu Verletzung
eines Pferdes
Pensionspferde im Stall
Haftung des Stalles
Umgang mit Haftung
Versicherung
• Abwälzen des Risiko
• trotz Schaden nichts bezahlen, trotz Haftung kein
finanzieller Nachteil
Ausschluss der Haftung
Pensionspferde im Stall
Haftung des Stalles
Versicherung
Arten:
• Privathaftpflichtversicherung
• Betriebshaftpflichtversicherung
• Unfallversicherung
– Obligatorische (Personal + allfällige Helfer)
– Freiwillige
• Sachversicherungen
– Elementarschaden
– eventuell für Pferde
Pensionspferde im Stall
Haftung des Stalles
Versicherung
Wichtig
• Deckungsumfang genau prüfen, oft werden Illusionen
verkauft!
• Achtung auf Deckungsausschlüsse
Beispiel:
• Ausschluss des Obhutschadens, die Verletzung eines
Pensionspferdes wird von der
Betriebshaftpflichtversicherung nicht gedeckt
Pensionspferde im Stall
Haftung des Stalles
Ausschluss
der Haftung, für Risiken ohne Versicherungsdeckung
Nötig in folgenden Vertragsverhältnissen:
• Pensionsvertrag
• Ausbildungsvertrag für Pferde
Pensionspferde im Stall
Haftung des Stalles
Ausschluss
Beispiel aus dem Pferdepensionsvertrag:
Die Haftung des Stalles und seines Personals für die Beschädigung,
Vernichtung oder Entwendung des eingestellten Pferdes oder der
dazugehörigen eingebrachten Sachen (Sattelzeug etc.) wird, soweit
gesetzlich zulässig, wegbedungen. Dieser Haftungsausschluss gilt
für die vertragliche wie gesetzliche Haftung und auch für den Fall,
dass der Pensionsgeber oder dessen Hilfspersonen im Auftrag des
Pensionärs das Pferd reiten, longieren, sonst wie bewegen oder
transportieren.