Die Entwicklung der Juristenausbildung in - ELSA

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Die Entwicklung der Juristenausbildung
in Deutschland
Vortrag im Rahmen des ELSA-Seminar 2013 –
Jurastudium: Uni vs. Praxis – der Weg ist das Ziel
Prof. Dr. Bernd Holznagel, LL.M.
Institut für Informations-, Telekommunikationsund Medienrecht (ITM)
Die Entwicklung der Juristenausbildung
in Deutschland
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Ausgangslage
•
Der Jurist muss den gesellschaftlichen Prozess des Wandels des Rechts
und des Wandels durch Recht begleiten
•
Er ist Akteur in nationalen, europäischen und internationalen
Normerzeugungsprozessen
Juristen
Wandel durch
Recht
Normsetzung
Wandel des
Rechts
Gesellschaft
Recht
Prof. Dr. Bernd Holznagel, LL.M., Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht
(ITM)
Die Entwicklung der Juristenausbildung
in Deutschland
Gliederung
•
Allgemeine Ziele der Juristenausbildung
•
Allgemeine Formfragen
•
Modelle der Juristenausbildung aus historischer Sicht
 Preußischer Einheitsjurist
 Richterjurist
 Jurist als Sozialingenieur
 Anwaltsjurist
 Aktuelle Debatte: wertorientierter europäischer Jurist
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Die Entwicklung der Juristenausbildung
in Deutschland
Ziele der Juristenausbildung
Werteorientierung
Orientierung an Bedürfnissen der
Wirtschaft oder der Technik –
Code is Law
Grundlagenausbildung von hoher
Qualität
Weiterbildung
Lokal
Europäisch-global
„trans-systemisch“
Theorie
Praxis
Generalist (Einheitsjurist)
Spezialist
Juristisch
Interdisziplinär
Entscheidend
Rechtsgestaltend
Distanziert
Sozial kompetent
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Die Entwicklung der Juristenausbildung
in Deutschland
Formfragen
Zweistufig
Einstufig
Einheitsausbildung
Ausdifferenzierung nach
Wirtschaftsjurist, Politikjurist, „WallStreet-Jurist“
Normaluniversität
Eliteuniversität (Fachhochschule)
Fächerübergreifende Prüfung
Modularisierung
Staatliche Finanzierung
Private Finanzierung
Örtliche Mobilität
Örtliche Vernetzung
Normaldauer
Schnelles Studium, Freischuss
Staatsexamen
Universitätsexamen
National sichtbare Universitäten
International sichtbare Universitäten
Eingangsstudium
Graduate School
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Die Entwicklung der Juristenausbildung
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Modelle der Juristenausbildung aus historischer Sicht
19. Jh.
Mobiler hochqualifizierter Einheitsjurist (Preußen)
 Örtlich und fachlich beliebig einsetzbarer
Jurist
1934
Parteijurist
 nationales am Führerprinzip und NS Ideologie
orientiertes Rechtswahrertum
Nach 1945
Richterjurist
 Sicherung der nationalen Grundrechte
1970-1991
Jurist als Sozialingenieur
 Die einstufige Ausbildung
Reform
2003
Anwaltsjurist
 Ökonomisierung des Studiums
Heute
Werteorientierter europäischer Jurist
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Die Entwicklung der Juristenausbildung
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Preußischer Einheitsjurist (19. Jh.): Leitbilder und Ziele
•
Mobiler Einheitsjurist
•
Werteorientierung
 Überwindung der geografischen und kulturellen Zersplitterung
Preußens
 Moderner Verwaltungsapparat
•
Grundlagenausbildung
 Hohe Qualität
•
Generalist
 Örtlich und fachlich überall einsetzbar = Vorbeugung gegen korrupte
Tendenzen
•
Juristisch
 Historische und staatswissenschaftliche Hintergründe werden
vermittelt
•
Entscheidend
• Dr.
Distanziert
Prof.
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Die Entwicklung der Juristenausbildung
in Deutschland
Preußischer Einheitsjurist (19. Jh.): Form
•
Zweistufig
 Grundausbildung an der Universität
 Praxisausbildung im Referendariat
 Schwerpunkt liegt im Referendariat
•
Strikte Einheitsjuristenausbildung
•
Eliteuniversitäten auf Basis von Reputation (Heidelberg, Freiburg, Berlin)
•
Staatliche Finanzierung
•
1. und 2. Staatsexamen
 Qualitätssicherung und Korruptionsbekämpfung
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Die Entwicklung der Juristenausbildung
in Deutschland
Richterjurist (nach 1945): Ziele
•
Strikte Werteorientierung
 Rechtsschutzperspektive und Perspektive des Richters im Zentrum
der Ausbildung
 Rechtsgestaltung ausgeklammert
 geringe Bedeutung der Anwaltsausbildung
•
Grundlagenausbildung von hoher Qualität
 Strikter Grundrechtsschutz
•
Lokal
 nationales Recht steht im Mittelpunkt
•
Theoriephase an der Universität
•
Einheitsjuristen; geringe Spezialisierung
•
juristisch, entscheidend, distanziert
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Die Entwicklung der Juristenausbildung
in Deutschland
Richterjurist (nach 1945): Form
•
Zweistufig
•
Einheitsausbildung
•
Normaluniversität
 Qualitätssicherung durch Staatsexamen
•
Staatliche Finanzierung
•
Örtliche Mobilität
•
Dauer spielt keine Rolle
•
Abschluss: Staatsexamen
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Die Entwicklung der Juristenausbildung
in Deutschland
Jurist als Sozialingenieur (1971-1991): Ziele
•
Werteorientierung, Reformideale:
 Ostpolitik, Bildung für alle, starke Sozialstaatlichkeit,
Demokratisierung
•
Grundlagenausbildung stark reduziert
 Schwerpunktverlagerung: gesellschaftliche und historische
Zusammenhänge
•
Lokal; Ausklammerung des internationalen oder europäischen Rechts
•
Stärkere Praxisorientierung
 Integration in Theoriephase
•
Stärkere Spezialisierung statt Einheitsjuristen
•
Interdisziplinarität statt umfangreicher juristischer Grundausbildung
•
Rechtsgestaltung tritt neben die Entscheidungsrolle des Richters
•
Soziale Kompetenz als wichtiger Zielwert
 Ablehnung der distanzierten Richterrolle
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Die Entwicklung der Juristenausbildung
in Deutschland
Jurist als Sozialingenieur (1971-1991): Form
•
Einstufig statt zweistufig
•
Einheitsausbildung bleibt, so auch das Staatsexamen
•
Keine Eliteuniversitäten
•
Fachübergreifende Prüfung mit starken Wissenschaftsbezug
 Z.B. Hausarbeiten, die über dem Niveau heutiger Masterarbeiten
liegen
•
Keine örtliche Mobilität, da es nur wenige Modellprojekte gibt
•
Normaldauer, aber stark durchstrukturiertes Studium
 Abschluss mit ersten und zweiten Staatsexamen nach sechs oder
sieben Jahren
 kein Repetitorium
 Häufig sind die Absolventen zu jung für die Übernahme von
Richterrollen
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Die Entwicklung der Juristenausbildung
in Deutschland
Jurist als Sozialingenieur (1971-1991): Kritik
•
Beteiligt hatten sich von vornherein nur in der Zeit neu gegründete
Universitäten (Bielefeld, Bremen) oder neu entstandene juristische
Fakultäten (Hamburg).
 Versuchsphase zu kurz um nachhaltige Modelle gegen traditionelle
Universitäten zu etablieren  Keine Vergleichbarkeit
•
Die Verkürzung der Studienzeit hätte mit einer deutlichen Reduzierung
des Stoffes verbunden sein müssen.
•
Zusätzliches Studium der geisteswissenschaftlichen Disziplinen
unvereinbar mit Zeitdruck
•
Einstellung mit Auslauf der letzten Prüfungen 1990/91
•
Das Modell wurde allerdings im Vorfeld der Reform von 2002 erneut
vorgeschlagen.
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Die Entwicklung der Juristenausbildung
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Anwaltsjurist (Reform 2003): Ziele (1/2)
•
Orientierung am Bedarf der Wirtschaft oder der Technik (Code is Law)
 Jurist weniger Organ der Rechtspflege, mehr Beschleuniger
ökonomischer Prozesse
•
Reduzierte Grundlagenausbildung
•
Stärker europäisch
 Immer noch nicht global
•
Weiterhin theorieorientiert
 Ausweitung von Praktika
 Eigentliche Praxisausbildung erfolgt im Referendariat
•
Stärkere Spezialisierung
 Entfernung von der Idee des Einheitsjuristen
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Die Entwicklung der Juristenausbildung
in Deutschland
Anwaltsjurist (Reform 2003): Ziele (2/2)
•
Weiterhin primär juristisch,
 Anforderungen an Interdisziplinarität allenfalls rhetorisch
•
Etwas stärker rechtsgestaltend
 Bsp.: Mediation
 Studenten orientieren sich jedoch am Examen
•
Weiterhin distanziert
 Massenuniversität hat nur geringen Raum für soziale
Kompetenzentwicklung
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Die Entwicklung der Juristenausbildung
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Anwaltsjurist (Reform 2003): Form
•
Weiterhin zweistufig
 Die Einführung einer einstufigen Ausbildung scheitert am Veto der
Finanzminister
•
Einheitsausbildung
 Aber Studiengänge für Wirtschaftsjuristen, Politik-Juristen, Juristen für
internationale Anwaltskanzleien (Bucerius Law School)
•
Normaluniversität
 Exzellenzinitiativen haben für die Ausbildung nur geringe Bedeutung
•
Staatliche Finanzierung
•
Allseits bestehende örtliche und sachliche Einsetzbarkeit bleibt erhalten
•
Schnelles Studium und Freischuss
 wohl der zentrale Unterschied zur bisherigen Ausbildung
•
30 % Universitätsexamen (aber Herausrechnung in der Praxis)
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Die Entwicklung der Juristenausbildung
in Deutschland
Aktuelle Debatte: wertorientierter europäischer Jurist
•
Werteorientierung wird wichtiger und damit auch die Grundlagenfächer
(so Wissenschaftsrat)
•
Stärker europäisch und international
 Nicht „trans-systemisch“ (wie McGill Law School)
•
Theoriegeleitet
 Praxiserfahrungen veralten heute schnell
•
Einheitsjurist wird verstärkt
 Weiterbildung und Spezialisierung werden in andere
Ausbildungsinstitutionen gedrängt
•
Stärker juristisch
 Gewährleistung des dogmatischen Ausbildungsniveaus
•
Eher sozial kompetent
 Einsatz neuer technischer Mittel
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Die Entwicklung der Juristenausbildung
in Deutschland
Wertorientierter europäischer Jurist: Form
•
Zweistufig
•
Einheitsausbildung an den Universitäten
•
Juristenausbildung an der Fachhochschule?
 Debatte über graduate schools
•
Modularisierung und fächerübergreifende Prüfung möglich
•
Staatliche Finanzierung
•
Mobilität bleibt Ziel
•
Schnelles Studium bleibt Ziel
 Widerspruch zu stärkerer Werteorientierung
•
Erhalt der Vielzahl von Fakultäten
 Insbesondere wegen Studentenandrangs
 Aber: Herausbildung national sichtbarer Fakultäten (Berlin, München,
Freiburg und Heidelberg)
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Die Entwicklung der Juristenausbildung
in Deutschland
Literaturhinweise
•
Gilles/Fischer, Juristenausbildung 2003, NJW 2003, 707.
•
Hattenhauer, Juristenausbildung – Geschichte und Probleme, JuS 1989, 513.
•
Kilger, Juristenausbildung und Anwaltsausbildung, NJW 2003, 711.
•
Mager, Erfahrungen mit der Ausbildungsreform von 2002, in:
Juristenausbildung in Europa zwischen Tradition und Reform
(Baldus/Finkenhauer/Rüfner [Hrsg.]), 2008, S. 321.
•
Münch (Hrsg.), Die neue Juristenausbildung – Chancen, Perspektiven und
Risiken, 2004.
•
Papier/Schröder, Plädoyer für die Juristische Staatsprüfung, NJW 2012,
2860.
•
Stiebeler, Hamburger Modell einer einstufigen Juristenausbildung, JZ 1970,
457.
•
Voßkuhle, das Leitbild des „europäischen Juristen“, RW 2010, 327.
•
Wolf, Perspektiven der Rechtswissenschaft und der Juristenausbildung, ZRP
2013, 20.
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Die Entwicklung der Juristenausbildung
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