Transcript Praesentation-BSS
Betriebliche Sozial- und Suchthelfer
Vorstellung Personalversammlung 03.04.2014
Grundlagen
• Dienstvereinbarung, abgeschlossen im Jahr 1994 • Ziel ist die betriebliche Gesundheitsförderung und Suchtprävention.
• Die Arbeit der betrieblichen Sozial- und Suchthelfer erfolgt auf nebenamtlicher Basis. • Sie arbeiten in dieser Funktion nicht weisungsgebunden. • Sie unterliegen der absoluten Schweigepflicht.
Wer wir sind
Mitglieder : Kontaktdaten:
Elisabeth Beltz Gerhard Wiese Kerstin Pippert Martina Ahrendts Susanne Beck Thomas Abel Volker Huthwelker Wilfried Diederich [email protected]
[email protected] [email protected]
[email protected] [email protected] [email protected]
Tel: 3420 Tel: 7892 Tel: 3676 Tel: 2378 Tel: 1592 Tel: 2460 Tel: 2500 Tel: 2203
Mit welchen Problemen kann man sich an uns wenden • Probleme mit Suchtmitteln • Psychische Belastungen • Soziale Probleme • Arbeitsplatzbezogene Belastungen • Burnout • Mobbing
• • • • • • • • • Welche Hilfsangebote machen wir?
Gespräche unter Zusicherung der Vertraulichkeit und Verschwiegenheit Niederschwellige Hilfe bei Suchtproblemen Hilfe bei psychischen und physischen Belastungen Hilfe zur Selbsthilfe / Entwicklung von Hilfsangeboten Hinweise auf Präventionsmaßnahmen Aufzeigen von Möglichkeiten der medizinischen bzw. beruflichen Rehabilitation Hilfe bei Wiedereingliederungsmaßnahmen Vermittlung von Adressen und Gesprächen im Gesundheitswesen und sozialen Einrichtungen Unterstützung
Unterstützung - Vorgehensweise
• • • • Unterstützung durch die Helfer/innen erfolgt, solange hilfesuchende Mitarbeiter/innen es wollen.
Das Angebot orientiert nach den Bedürfnissen der Mitarbeiter/innen Gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auf allen Ebenen und in den unterschiedlichsten Funktionen. Die betrieblichen Sozial- und Suchthelfer werden ohne ausdrücklichen Auftrag n i c h t tätig.
Weitere Informationen finden Sie hier
www.uni-kassel.de/intranet/index.php?id=34883