BBS_Gasmessung_Gefahrenzone_Revision2015_01

Download Report

Transcript BBS_Gasmessung_Gefahrenzone_Revision2015_01

GEFAHRENBEREICHE UND
GASMESSUNG
BBS-Sicherheitsschulung 2015
Seite 1
Einführung:
•Heißarbeiten / Arbeiten mit Zünd- und Brandgefährdung
•Verhalten von Produktgasen
•Gefahrenbereiche bei Heißarbeiten und Grenzen
•Werkzeuge
•„Schutzgut“ bei Gasschutzwänden
•Gasschutzwände
•Gasmessung und Gasmessprotokoll
BBS-Sicherheitsschulung 2015
Seite 2
Heißarbeiten bzw. Arbeiten mit Zünd- & Brandgefahr
in Gefahrenbereichen sind immer gefährlich!
Das Potential für schwerste Verletzungen und Todesfälle ist leider ein ständiger
Begleiter dieser Arbeiten!
Damit aus der grundsätzlichen Gefahr keine Explosion oder Verpuffung wird, sind
einige Punkte im wahrsten Sinn des Wortes lebenswichtig:
Bewusstsein für die Zünd- und Brandgefahr
Kenntnisse über die Hintergründe und technischen Sachverhalte
Gute Schulung und Unterweisung aller beteiligten Personen
Vollständige und richtige Ausrüstung der Mitarbeiter mit Geräten und PSA
Volle Rückendeckung für jeden, der aus Sicherheitsgründen eine Arbeit
einstellt
BBS-Sicherheitsschulung 2015
Seite 3
Gefahren im Umgang mit Gasen
Quelle: Leitfaden zu EU RL 1999/45/EG
Hauptunfallursache für Verpuffungen:
Umfüllarbeiten und Undichtigkeiten
„Normales“ Tanken gehört dazu!
BBS-Sicherheitsschulung 2015
Seite 4
Verhalten von Gasen,
die schwerer sind als Luft
Bild: Leitfaden zu EU RL 1999/92/EG (ATEX 137)
•
Sie Fließen immer zur tiefsten
Stelle,
•
und bleiben dort!
•
Beseitigung kann nur durch Beoder Entlüftung erfolgen.
•
Es muss immer mit einer
gefährlichen, explosionsfähigen
Atmosphäre gerechnet werden.
•
Beispiele:
Dämpfe von Benzin, Butan (LPG
= Autogas), Propan, Spiritus,
Lösemittel, Alkohol
BBS-Sicherheitsschulung 2015
Seite 5
Man kann nie 100% sicher sein, außer man beseitigt die Quelle oder die
Möglichkeit für das Zuströmen von Gasen!
BBS-Sicherheitsschulung 2015
Seite 6
Gefahrenbereiche BBS und TRBS auf einer Tankstelle
OHNE technische Störungen und OHNE Bau- oder Montagetätigkeiten
BBS-Sicherheitsschulung 2015
Seite 7
Zapfsäulen = Gefahrenbereich!
BBS-Sicherheitsschulung 2015
Seite 8
Gasanlagen = Gefahrenbereich
Flüssiggas (LPG) verhält sich wie Benzingas: Die Gase „fließen“ nach unten!
Erdgas (CNG) und Wasserstoff (H²) verhalten sich anders als Benzingase!
Sie sind leichter als Luft, steigen auf bzw. sind flüchtig.
BBS-Sicherheitsschulung 2015
Seite 9
Flüssigkeitsdichte Fahrbahn / Einläufe = Gefahrenbereich
BBS-Sicherheitsschulung 2015
Seite 10
Fernfüllschächte = Gefahrenbereich
BBS-Sicherheitsschulung 2015
Seite 11
Abscheider = Gefahrenbereich
Kennen alle Mitarbeiter den Unterschied zu „normalen“ Kanaldeckeln?
BBS-Sicherheitsschulung 2015
Seite 12
Domschächte = Gefahrenbereich
Die Wahrscheinlichkeit für die Anwesenheit von Produktgas ist extrem hoch !!!
(Auch bei Dieselschächten)
BBS-Sicherheitsschulung 2015
Seite 13
Entgasungsmasten = Gefahrenbereich
BBS-Sicherheitsschulung 2015
Seite 14
Waschhalle / Vorwaschplatz / SB - Waschplätze = Gefahrenbereich
BBS-Sicherheitsschulung 2015
Seite 15
Gruben und (E-)Schächte = Gefahrenbereich
BBS-Sicherheitsschulung 2015
Seite 16
Heißarbeiten bzw. Arbeiten mit Zünd- & Brandgefahr in
Gefahrbereichen sind notwendig und können daher nicht
generell ausgeschlossen werden!
Für die Durchführung gibt es klare Regeln:
*
Vermeidbare Heißarbeiten müssen unterlassen werden
*
Heißarbeiten in Gefahrenbereichen sind PTW pflichtig (Arbeitserlaubnis – 4 Augen Prinzip)
*
Vor Arbeitsbeginn erfolgt zwingend die Gasmessung durch eine kompetente Person
*
Wenn eine Ex-Atmosphäre festgestellt wird, wird nicht mit der Heißarbeit begonnen
*
Es erfolgt die technische Belüftung, bis Sicherheit hergestellt ist
*
Es muss verhindert werden, dass Gas nachströmt (Gasschutzzaun, Gasdichte Abdeckung /
Verpackung, Verschließen aller Rohre und Flansche …)
*
Dauermessung an der gefährdetsten Stelle (i.d.R. Tiefpunkt und / oder Richtung der
Gasquelle)
*
Regelmäßige aktive Prüfung der Werte und Dokumentation der Gasmessung im BBSGasmessprotokoll während der Arbeiten
*
Sofortige Einstellung der Arbeit, falls sich die Werte in Richtung UEG verschieben oder wenn
Unsicherheit bezüglich der Sicherheit aufkommt
BBS-Sicherheitsschulung 2015
Seite 17
Definition von Heißarbeiten bzw. Arbeiten mit Zünd- & Brandgefahr
in Gefahrenbereichen:
•Schweißen, Hartlöten, Löten, Brennschneiden
•Sämtliche Arbeiten mit offener Flamme
•Sämtliche Elektrowerkzeuge/-geräte (Kabel- oder Akkubetrieben)
•Stemmen von Beton / harten Werkstoffen mit Presslufthämmern
und / oder von Hand
•Betonsägen, Trennen, Bohren, maschinelles Schleifen, Sägen
•Einsatz mobiler Elektroheizer und Heißluftpistolen
•Elektrisch betriebene Geräte / Maschinen (Akku- und Netzbetrieb )
•Sandstrahlarbeiten, sämtliche Arbeiten die statische Aufladungen
erzeugen können
•Betrieb von Verbrennungsmotoren
•Sämtliche Werkzeuge die nicht vollständig explosionsgeschützt und eigensicher
sind (sämtliche Komponenten nach ATEX Richtlinie zertifiziert)
•Sämtliche sonstigen Arbeiten, die eine Zündquelle darstellen können
BBS-Sicherheitsschulung 2015
Seite 18
Beispiele von Zündquellen
Offene Flammen oder Glut
Schweißen, Löten, Isolieren, Brände
Heiße Oberflächen
elektrische Betriebsmittel, Katalysatoren
Mechanisch erzeugte Funken
Trennen, Schruppen, Schlagen, Reiben,
Elektrische erzeugte Funken
Schaltfunken, Motoren, Kurzschluss
Elektrostatische Entladung
Personen, Gegenstände, Flüssigkeiten
(insbesondere Benzin)
BBS-Sicherheitsschulung 2015
Seite 19
Die genannten Vorgaben sind allgemeingültig und basieren
auf grundlegenden Vorschriften. Zum Beispiel:
Auszug aus den Güte und Prüfbestimmungen
Montage, Instandsetzung und Instandhaltung von Tankstellen (GP 111)
In explosionsgefährdeten Bereichen dürfen Heißarbeiten kurzzeitig nur ausgeführt werden, wenn vor
und während der Ausführung der Arbeiten die Gasfreiheit sichergestellt und ständig überwacht wird.
Vor Beginn der Heißarbeiten ist durch eine sachkundige Person des Fachbetriebs (in der Regel durch
den betrieblich Verantwortlichen) schriftlich eine Erlaubnis zu erteilen. Bei erforderlichen Entgasungsarbeiten ist die GP 101 Nr. 5.3 sinngemäß anzuwenden.
5
Allgemeine Anforderungen an das Personal
(2)
Das Personal muss mit entsprechender Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ausgestattet
und in die Benutzung eingewiesen und geschult sein.
(4)
Gasfreiheit durch kontinuierliche Messung prüfen und während der Dauer der Arbeiten
aufrechterhalten. Verwendete Ventilatoren müssen ex-geschützt sein. Die Aufstellung erfolgt in Zone
2. Gesaugt werden darf mit einem Ventilator nur, wenn er ausdrücklich für den Einsatz zur
Absaugung aus Zone 1 oder 0 zugelassen ist.
BBS-Sicherheitsschulung 2015
Seite 20
Werkzeuge: ATEX – VS – “ NORMAL“
Grundsatz:
Auf unseren Baustellen darf nicht innerhalb einer Ex-fähigen Atmosphäre
gearbeitet werden!
Ziel ist immer:
Gasfreiheit herstellen, erhalten, kontrollieren und dokumentieren
„Problem“ ATEX Werkzeuge:
Für viele Arbeiten stehen keine vollständig Ex-geschützten Werkzeuge zur
Verfügung – viele Arbeiten sind per se niemals Ex-sicher.
Bsp. Schweißen, Trennen, Bohren, Schruppen und Stemmen
Trotzdem:
Grundsätzlich muss mit dem sichersten Werkzeug gearbeitet
werden, um das Restrisiko so weit wie möglich zu minimieren!
So weit möglich: ATEX, Funkenfrei, Funkenarm, mit wenig
Hitzeentwicklung
BBS-Sicherheitsschulung 2015
Seite 21
Es gilt hier wie über all das T-O-P Prinzip:
T- Technisch:
Technische Belüftung, Werkzeuge: ATEX, Funkenfrei,
Funkenarm, mit wenig Hitzeentwicklung
O- Organisatorisch:
Weiträumig absperren, Gasschutz-Wände,
Heißarbeiten im Gefahrenbereich vermeiden
(soweit möglich), Gasmessung,
P- Persönlich / Personell
Ausbildung / Unterweisung der Monteure
Schwer entflammbare, antistatische Kleidung
BBS-Sicherheitsschulung 2015
Seite 22
„Schutzgut“ bei Gasschutzwänden und
gasdichter „Verpackung“
Was wird wogegen geschützt?
1.Arbeiter gegen Produktgas / sonstige Gase (Giftigkeit)
2.Arbeiter bei Heißarbeit gegen Produktgas (Explosionsgefahr)
3.Kunden / Personal / Unbeteiligte / Umgebung gegen Produktgas
Grundsatz:
Das Gas darf nicht „eingesperrt“ werden!
Der Mitarbeiter darf nicht in der Ex- fähigen und gesundheitsschädlichen
Atmosphäre „gefangen“ sein!
1.Natürliche Ventilation (Wind !) ist hilfreich und darf nicht unnötig unterbrochen werden.
2.Gasschutzwände sollen eine „gerichtete“ Wirkung haben – sie sperren Gas aus einer
bestimmten Richtung aus, so dass es nicht zu den Arbeitsplätzen vordringen kann.
3.Oder sie sperren den Arbeitsbereich, in dem Gas frei gesetzt werden muss, von
angrenzenden öffentlichen Bereichen ab, um Unbeteiligte zu schützen.
BBS-Sicherheitsschulung 2015
Seite 23
Gasschutzwände - Gasdicht oder nicht ???
BBS-Sicherheitsschulung 2015
Seite 24
Gasschutzwände
Wer Gasschutzwände aufbauen und zum Schutz nutzen soll, muss dafür
geschult und sensibilisiert sein!
Falsch montiert und/oder falsch verstanden wird die Gasschutzwand zu
einer trügerischen Schein-Sicherheit, oder sogar zu einer direkten
Bedrohung!
BBS-Sicherheitsschulung 2015
Seite 25
Grenzfälle am Gefahrenbereich:
Produktgas darf nicht aus dem Gefahrenbereich in den angrenzenden
Bereich gelangen (ggf. Gasschutzwand).
Werden Heißarbeiten im Grenzbereich eines Gefahrenbereiches ausgeführt,
muss immer unterbunden werden, dass Funken und andere Zündquellen in
die Gefahrenbereiche gelangen, oder dass Gas in den Arbeitsbereich
gelangt.
Gefahrenbereiche sind in der BBS Grafik
schematisch dargestellt. Die Flächen selbst
sind eindeutig zu identifizieren.
Muss direkt am Rand eines Gefahrenbereiches
gearbeitet werden, ist mindestens eine
Abgrenzung (Gasschutzwand) notwendig.
Gruben und Schächte im Grenzbereich sind in
jedem Fall auf Gase zu überprüfen.
BBS-Sicherheitsschulung 2015
Seite 26
Ein Gasschutzzaun darf in der Regel nicht komplett geschlossen sein!!!
(Beispiel von bereits falsch gezeichneten Gasschutzzäunen)
Die vollständige Umfriedung der
Arbeitsbereiche mit
Gasschutzwänden führt ggf. zum
Stau von Gasen und behindert
das Ablüften durch
Luftbewegungen.
Die technische Belüftung muss
hier wesentlich mehr leisten.
BBS-Sicherheitsschulung 2015
Seite 27
Gasmessung und Gasmessprotokoll
Warum?
Um explosionsfähige oder giftige Atmosphäre oder die Abwesenheit von Sauerstoff
festzustellen
Durch wen?
Durch einen geschulten Sachkundigen / Gastester (Nachweis ist zu erbringen)
Wann?
Vor Beginn der Arbeiten und nach Arbeitsunterbrechungen.
Während der Arbeiten Dauermessung
Wie?
Immer mit einem kalibrierfähigen Gasmessgerät (Multimeter)
Wo?
Immer in Gefahrenbereichen, in Engen Räumen und ggf. in Baugruben und
Schächten. (Nicht nur an einer Stelle messen!)
BBS-Sicherheitsschulung 2015
Seite 28
Gasspürgerät
Was können Gasspürgeräte?
Je nach Fabrikat, Modell und eingebaute Sensoren können bis zu 4 Gase
gemessen werden.
Wie äußert sich Alarm?
Visuell ist eine Veränderung auf dem Display zu erkennen, des weiteren ertönt ein
akustischer Signalton und bei modernen Geräten vibriert dieses.
Wie oft muss das Gasspürgerät kalibriert werden?
Unterschiedlich, hier sind die Herstellerangaben zu beachten!
Ein entsprechender Nachweis der Prüfung muss vor Ort
nachweisbar sein.
(Aufkleber / Hinweis im System / Prüfzertifikat)
BBS-Sicherheitsschulung 2015
Seite 29
Um Heißarbeiten bzw. Arbeiten mit Zünd- & Brandgefahr in Gefahrbereichen
sicher durchführen zu können muss eine kompetente Person Gasmessungen
durchführen
Folgendes Vorgehen ist unabdingbar:
1.Messung vor Beginn der Arbeiten an allen möglichen Gasquellen im Arbeitsbereich und an
Stellen, an denen sich Gase sammeln können
2.Positionierung des Gasmessgerätes für die Dauermessung (aufstellen oder aufhängen)
3.Regelmäßiger Check, ob das Gerät noch funktionstüchtig ist ( ggf. Person im Weg, Material, Sand,
Arbeitsfortschritt, Gerät abgedeckt …)
4.Prüfen ob die technische Belüftung noch funktioniert
5.Prüfen, ob sich wg. Arbeitsfortschritt oder anderer Faktoren neue Gasquellen ergeben
von Rohren, Flanschen, Tankdomen, Schächten)
(Öffnen
6.Prüfung und Dokumentation der Werte im Gasmessprotokoll in regelmäßigen Abständen,
angepasst an die Situation
Werden Gasmessungen an der falschen Stelle, zum falschen Zeitpunkt oder zu selten durchgeführt,
ergibt sich eine gefährliche Scheinsicherheit, die ggf. zur Katastrophe führen kann!
Die Kompetenz für Gasmessungen muss nachweisbar sein (z.B. DGMK Sicherheitspass)
BBS-Sicherheitsschulung 2015
Seite 30
UEG =
Untere
Explosionsgrenze
OEG=
Obere
Explosionsgrenze
BBS-Sicherheitsschulung 2015
Seite 31
UEG =
Untere
Explosionsgrenze
BBS-Sicherheitsschulung 2015
Seite 32
Zusammensetzung der Atemluft / Frischluft Sauerstoffgehalt /
Sauerstoffmangel
Zusammensetzung:
Sauerstoff =
Stickstoff
=
Spurengase =
21%
78%
1%
Sauerstoffmangel herrscht
schon bei einer
Konzentration von weniger
als 19,5 %!
Die Übergänge sind fließend!
Die Wahrnehmung eines
Menschen ist nicht verlässlich!
19,5 % - 12 % führen zu
getrübtem Urteilsvermögen,
beschleunigtem Puls und
schneller Atmung,
Müdigkeit und
Koordinationsproblemen!
33
Unterhalb ca. 11 - 13 %
folgen nicht reversible
Hirnschäden und der Tod
durch Sauerstoffmangel!
BBS-Sicherheitsschulung 2015
Seite 33
Vielen Dank für ihre
Aufmerksamkeit !
BBS-Sicherheitsschulung 2015
Seite 34