Transcript - Stromspar
LEISTBARE ENERGIE? Sozial- und konsumentenpolitische Überlegungen vor dem Hintergrund steigender Energiepreise Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss Wien, am 5. Oktober 2012 TEUFELSKREIS ENERGIEKOSTEN Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss AUSGANGSLAGE IN ÖSTERREICH » EU-SILC 2010: 313.000 Menschen geben an, dass sie „ihre Wohnung nicht angemessen warm halten“ können. 10.0% Anteil der Energiekosten an den Gesamtausgaben 9.0% 8.0% 8.2% 7.0% 6.0% 6.0% 5.0% 4.9% 4.0% 3.0% 3.4% 2.0% 1.0% 0.0% weniger als 1.634 € 1.634 € bis 2.537 € Quelle: Statistik Austria, Konsumerhebung 2009/2010; AK-Darstellung Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss 2.538 € bis 3.680 € 3.681 € oder mehr VERWENDETE ENERGIETRÄGER IN ENERGIEARMEN HAUSHALTEN Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss KÜNFTIGE PREISPFADE » » » Entspannung bei den Energiekosten der Haushalte ist aktuell nicht in Sicht „Automatische“ Preissteigerungen im Energiebereich bedingen anhaltend starke Belastung der Haushalte 2011: Preise für Heizöl stiegen durchschnittlich um 23 Prozent und Gaspreiserhöhungen führten durchschnittlich zu Mehrkosten bis zu 150 EUR (Daten: AK) Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss Energiepreisentwicklung Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss EINFLUSSFAKTOREN FÜR ENERGIEARMUT EINKOMMEN ENERGIEVERBRAUCH ENERGIEPREIS (Quelle: Verteilungspolitik – wo bleibt die Verteilungsgerechtigkeit?, AK 2012) Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss HEIZKOSTENZUSCHÜSSE DER BUNDESLÄNDER Bundesland Höhe EK-Grenzen (am Beispiel von Alleinstehenden) Burgenland € 140 € 753 Kärnten € 150 / € 80 € 753 / € 1.040 Niederösterreich € 130 € 793,40 Oberösterreich € 140 (wenn EK-Grenze um bis zu € 50 € 814,82 überschritten wird: € 70) Salzburg € 150 € 800 Steiermark € 120 (Ölheizungen) / € 926 € 100 (sonst. Brennstoffe) Tirol € 175 € 800 Vorarlberg € 250 € 1.068 Wien € 100 € 744,01 Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss MASSNAHMEN ZUR STEIGERUNG DER ENERGIEEFFIZIENZ IM HAUSHALTSBEREICH » » Fördermaßnahmen der öffentlichen Hand - Sanierungsscheck des Bundes - Landes- und Gemeindeförderungen Verteilungswirkung zugunsten der „Energiearmen“ schwer zu erreichen Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss BMASK PROJEKT „ENERGIEBERATUNG FÜR EINKOMMENSSCHWACHE HAUSHALTE“ » » » » Beteiligte: BMASK + Wien, Steiermark und Vorarlberg in Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Sozialberatungsstellen, die die KlientInnen zur Beratung vermitteln Persönliche kostenlose Vor-OrtEnergieberatung von sozial schwachen Haushalten „Goody Pack“ im Wert von 125 EUR Projektlaufzeit: Dezember 2010 bis April 2014 Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss LEGISTISCHE MASSNAHMEN Maßnahmen für schutzbedürftige Kunden Umsetzung des 3. Energie-Binnenmarktpaketes » Schutzbedürftig sind jedenfalls KundInnen, die das Recht auf Grundversorgung in Anspruch nehmen » Die neuen Vorschriften gelten für Stromund GaskundInnen gleichermaßen Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss LEGISTISCHE MASSNAHMEN Kostenbegrenzungen EIWOG und GWG » » » Kosten für Ab- und Wiederanschaltung insgesamt maximal 30 Euro Vorauszahlungszähler: Höchstpreise in der Systemnutzungstarif-Verordnung Festsetzung der Entgelte für „sonstige Leistungen“ der Netzbetreiber hat durch Verordnung der Regulierungsbehörde zu erfolgen Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss LEGISTISCHE MASSNAHMEN Grundversorgung / Versorgung letzter Instanz » Die Berufung auf das Recht auf Grundversorgung löst Anwendung besonderer Schutznormen aus Tarif » » Lieferanten haben zu einem Tarif zu kontrahieren, der nicht teurer sein darf, als der meist gewählte Haushaltstarif Auch finanzschwache Personen haben somit die Möglichkeit, den billigsten am Markt vorhandenen Grundversorgungstarif zu wählen Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss LEGISTISCHE MASSNAHMEN Grundversorgung / Versorgung letzter Instanz Kostenbegrenzungen » » » Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlungen nur in der Höhe von maximal einer Teilbetragszahlung für ein Monat Diese sind rückzuerstatten, wenn sechs Monate lang kein weiterer Zahlungsverzug vorliegt Schlechte Bonität bzw. Altschulden somit kein Grund für eine Ablehnung der Grundversorgung Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss LEGISTISCHE MASSNAHMEN Präventive Maßnahmen gegen Abschaltungen Strenges formales Verfahren für Abschaltungen: » Die Abschaltung ist nur nach zweimaliger Mahnung mit jeweils zweiwöchiger Nachfristsetzung zulässig » Die zweite Mahnung erfolgt mit eingeschriebenem Brief Anspruch auf zehn jährliche Teilbetragsleistungen » Häufigere Abrechnungen ermöglichen eine bessere Ausgabenplanung – anstatt hoher anfallender Beträge bei seltenen Abrechnungen Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss LEGISTISCHE MASSNAHMEN Regulierungsbehörde mit Verbraucherschutzauftrag Verankerung des Verbraucherschutzes im Zielkatalog: » Neue Aufgaben der Regulierungsbehörde E-Control Jährlicher Marktbericht – vorgegebene Inhalte » Wirksamkeit der Maßnahmen zum Schutz der KundInnen & Maßnahmen für schutzbedürftige KundInnen » Erhebung von Indikatoren zum Kontext Energiearmut Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss LEGISTISCHE MASSNAHMEN Ökostromgesetz 2012 » » Ziel: Erhöhung des Anteils der Erneuerbaren Energie Ergebnis: Kosten für die Finanzierung des Ökostroms der einzelnen Kundengruppen steigen Kostendeckel » Kostendeckelung für die einkommensschwächsten Haushalte: 20 EUR p.a. Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss LEGISTISCHE MASSNAHMEN Energieeffizienzgesetz – in Verhandlung Geplant » » : Maßnahmen für sozial Schwache Verbesserung des Konzepts der Grundversorgung Nähere Auskünfte können erst nach Abschluss der Verhandlungen gegeben werden Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss