Transcript - Stromspar

LEISTBARE ENERGIE?
Sozial- und konsumentenpolitische
Überlegungen vor dem Hintergrund
steigender Energiepreise
Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss
Wien, am 5. Oktober 2012
TEUFELSKREIS ENERGIEKOSTEN
Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss
AUSGANGSLAGE IN ÖSTERREICH
» EU-SILC 2010: 313.000 Menschen geben an, dass sie
„ihre Wohnung nicht angemessen warm halten“ können.
10.0%
Anteil der Energiekosten an den Gesamtausgaben
9.0%
8.0%
8.2%
7.0%
6.0%
6.0%
5.0%
4.9%
4.0%
3.0%
3.4%
2.0%
1.0%
0.0%
weniger als 1.634 €
1.634 € bis 2.537 €
Quelle: Statistik Austria, Konsumerhebung 2009/2010; AK-Darstellung
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2.538 € bis 3.680 €
3.681 € oder mehr
VERWENDETE ENERGIETRÄGER IN
ENERGIEARMEN HAUSHALTEN
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KÜNFTIGE PREISPFADE
»
»
»
Entspannung bei den Energiekosten der
Haushalte ist aktuell nicht in Sicht
„Automatische“ Preissteigerungen im
Energiebereich bedingen anhaltend starke
Belastung der Haushalte
2011: Preise für Heizöl stiegen
durchschnittlich um 23 Prozent und
Gaspreiserhöhungen führten durchschnittlich
zu Mehrkosten bis zu 150 EUR
(Daten: AK)
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Energiepreisentwicklung
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EINFLUSSFAKTOREN FÜR ENERGIEARMUT
EINKOMMEN
ENERGIEVERBRAUCH
ENERGIEPREIS
(Quelle: Verteilungspolitik – wo bleibt die Verteilungsgerechtigkeit?, AK 2012)
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HEIZKOSTENZUSCHÜSSE DER BUNDESLÄNDER
Bundesland
Höhe
EK-Grenzen (am Beispiel von Alleinstehenden)
Burgenland
€ 140
€ 753
Kärnten
€ 150 / € 80
€ 753 / € 1.040
Niederösterreich
€ 130
€ 793,40
Oberösterreich
€ 140 (wenn EK-Grenze um bis zu € 50
€ 814,82
überschritten wird: € 70)
Salzburg
€ 150
€ 800
Steiermark
€ 120 (Ölheizungen) /
€ 926
€ 100 (sonst. Brennstoffe)
Tirol
€ 175
€ 800
Vorarlberg
€ 250
€ 1.068
Wien
€ 100
€ 744,01
Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss
MASSNAHMEN ZUR STEIGERUNG DER
ENERGIEEFFIZIENZ IM HAUSHALTSBEREICH
»
»
Fördermaßnahmen der öffentlichen Hand
- Sanierungsscheck des Bundes
- Landes- und Gemeindeförderungen
Verteilungswirkung zugunsten der
„Energiearmen“ schwer zu erreichen
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BMASK PROJEKT „ENERGIEBERATUNG FÜR
EINKOMMENSSCHWACHE HAUSHALTE“
»
»
»
»
Beteiligte: BMASK + Wien, Steiermark und
Vorarlberg in Zusammenarbeit mit
nichtstaatlichen Sozialberatungsstellen, die die
KlientInnen zur Beratung vermitteln
Persönliche kostenlose Vor-OrtEnergieberatung von sozial schwachen
Haushalten
„Goody Pack“ im Wert von 125 EUR
Projektlaufzeit: Dezember 2010 bis April 2014
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LEGISTISCHE MASSNAHMEN
Maßnahmen für schutzbedürftige Kunden
Umsetzung des 3. Energie-Binnenmarktpaketes
»
Schutzbedürftig sind jedenfalls KundInnen,
die das Recht auf Grundversorgung in
Anspruch nehmen
»
Die neuen Vorschriften gelten für Stromund GaskundInnen gleichermaßen
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LEGISTISCHE MASSNAHMEN
Kostenbegrenzungen EIWOG und GWG
»
»
»
Kosten für Ab- und Wiederanschaltung
insgesamt maximal 30 Euro
Vorauszahlungszähler: Höchstpreise in der
Systemnutzungstarif-Verordnung
Festsetzung der Entgelte für „sonstige
Leistungen“ der Netzbetreiber hat durch
Verordnung der Regulierungsbehörde zu
erfolgen
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LEGISTISCHE MASSNAHMEN
Grundversorgung / Versorgung letzter Instanz
»
Die Berufung auf das Recht auf Grundversorgung
löst Anwendung besonderer Schutznormen aus
Tarif
»
»
Lieferanten haben zu einem Tarif zu kontrahieren,
der nicht teurer sein darf, als der meist gewählte
Haushaltstarif
Auch finanzschwache Personen haben somit die
Möglichkeit, den billigsten am Markt vorhandenen
Grundversorgungstarif zu wählen
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LEGISTISCHE MASSNAHMEN
Grundversorgung / Versorgung letzter Instanz Kostenbegrenzungen
»
»
»
Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlungen nur in
der Höhe von maximal einer Teilbetragszahlung
für ein Monat
Diese sind rückzuerstatten, wenn sechs Monate lang
kein weiterer Zahlungsverzug vorliegt
Schlechte Bonität bzw. Altschulden somit kein
Grund für eine Ablehnung der Grundversorgung
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LEGISTISCHE MASSNAHMEN
Präventive Maßnahmen gegen Abschaltungen
Strenges formales Verfahren für Abschaltungen:
»
Die Abschaltung ist nur nach zweimaliger Mahnung
mit jeweils zweiwöchiger Nachfristsetzung zulässig
»
Die zweite Mahnung erfolgt mit eingeschriebenem
Brief
Anspruch auf zehn jährliche Teilbetragsleistungen
»
Häufigere Abrechnungen ermöglichen eine
bessere Ausgabenplanung – anstatt hoher
anfallender Beträge bei seltenen Abrechnungen
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LEGISTISCHE MASSNAHMEN
Regulierungsbehörde mit Verbraucherschutzauftrag
Verankerung des Verbraucherschutzes im Zielkatalog:
»
Neue Aufgaben der Regulierungsbehörde
E-Control
Jährlicher Marktbericht – vorgegebene Inhalte
»
Wirksamkeit der Maßnahmen zum Schutz der
KundInnen & Maßnahmen für schutzbedürftige
KundInnen
»
Erhebung von Indikatoren zum Kontext
Energiearmut
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LEGISTISCHE MASSNAHMEN
Ökostromgesetz 2012
»
»
Ziel: Erhöhung des Anteils der Erneuerbaren
Energie
Ergebnis: Kosten für die Finanzierung des
Ökostroms der einzelnen Kundengruppen
steigen
Kostendeckel
»
Kostendeckelung für die einkommensschwächsten
Haushalte:
20 EUR p.a.
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LEGISTISCHE MASSNAHMEN
Energieeffizienzgesetz – in Verhandlung
Geplant
»
»
:
Maßnahmen für sozial Schwache
Verbesserung des Konzepts der Grundversorgung
Nähere Auskünfte können erst nach Abschluss der
Verhandlungen gegeben werden
Gen.Sekr. KC Mag. Joachim Preiss