Transcript degum

DEGUM-STUFE I

 Anforderungen der KV Zulassung müssen erfüllt sein.

 Dies gilt auch für Klinikärzte, die keine KV-Zulassung haben. Der Nachweis der Untersuchungen muss über Dokumente erfolgen und nicht über kumulative Bescheinigungen! (Ausnahme ist die Tätigkeit in einem Ultraschallzentrum der Stufe II oder III)  300 geburtshilfliche und 300 gynäkologische selbst durchgeführte Sonographien und mindestens 18 Monate Tätigkeit im Fach  Mitgliedschaft in der DEGUM  Vorlage von 10 qualitätsgerechten Sonographien, d.h. nicht nur Dokumentation der Messebenen

Aufwertung der DEGUM Stufe I gegenüber den KV – Anforderungen

Damit verbunden sind Mindestanforderungen für die Qualität der Untersuchung im 2. Trimenon orientiert an den Inhalten der Mutterschaftsrichtlinien => mit dem Ziel der Verbesserung der Erkennung von Warn- und Hinweiszeichen für Fehlbildungen und Entwicklungsstörungen und Beachtung der anamnestischen Risikofaktoren ( Anlage 1c Mutterschaftsrichtlinien)

Exakte Befund- und Bilddokumentation gefordert

DEGUM-STUFE II

3 Jahre ununterbrochene klinische Tätigkeit gemäß den Voraussetzungen für die Stufe I oder nach 5-jähriger Praxis in der Stufe I

und

erfüllter Vorasussetzung für Stufe II Auflistung der selbst untersuchten und dokumentierten pathologischen Fälle (mindestens 50) Fortbildungsnachweis (mindestens 2/Jahr) Besondere apparative Ausstattung und Dynamische Dokumentationsmöglichkeit (z. B. Video) Stufenanerkennung für 6 Jahre, danach Rezertifizierung erforderlich

DEGUM-STUFE III

Erfüllte Stufe-II-Voraussetzungen Habilitation oder habilitationsähnliche Leistung mit einem Thema der Sonographie in Gynäkologie oder Geburtshilfe. Nachweis spezieller Erfahrung mit modernen apparativen und invasiven pränateralen fetalmedizinischen Techniken, wie Doppler, Farbdoppler, CVS, Amniozentese, Fetalblutgewinnung sowie Eingriffen am Feten Verantwortliche Schwangerschaftsbetreuung und Geburtsleitung von Risikofällen mit interdisziplinärer Zusammenarbeit

DEGUM-Mehrstufenkonzept

Allgemeine Bedingungen:

 Die Anerkennung der Qualifikation für alle Stufen erfolgt personenbezogen und muss für die Stufen I und II gemäß den geltenden Richtlinien erneuert werden  Stufe I ist Voraussetzung für Stufe II, diese für Stufe III   Die DEGUM-Stufeneinteilung kann auch nach Antrag für Nichtmitglieder erteilt werden Es wird eine Gebühr entsprechend allgemeiner Gutachtenregelungen erhoben