DVZ-Palettensymposium - epm Paletten-Management

Download Report

Transcript DVZ-Palettensymposium - epm Paletten-Management

Die Zukunft des Palettenausgleich-/
Palettenaustausch-Verfahrens im Bereich
der EUR-Paletten-Bewirtschaftung
Hans Petrikat
epm Paletten Management Kooperation GmbH & Co. KG, Kettig
Frankfurt, 23. April 2013
Die EUR-1 Palette
Es gab im Original immer nur eine EUR-1 Palette und es wird zukünftig im
Original immer nur eine EUR-1 Palette geben!
 Hergestellt gemäß der UIC-Norm 435-2
- mit den Maßen 800 x 1200 x 144 mm
 bestehend aus
- 11 Brettern
- 9 Klötzen
- 78 zugelassenen Konvexringnägeln
 miteinander normgerecht verbunden zu einer
Europäischen Vier-Wege-Flachpalette
 Diese stellt unter dem Gattungsbegriff „Europalette“ den Standard und
letztendlich nach wie vor das Non Plus Ultra in der gesamten Logistik dar.
 Hierzu bedarf es keiner Veränderung.
DVZ Palettensymposium, 23.04.2013 - Seite 2
epm Paletten-Management-Kooperation GmbH & Co. KG
April 2013
Der EUR-Palettenpool
Es gab im Original immer nur einen EUR-Palettenpool und es wird zukünftig
im Original immer nur einen EUR-Palettenpool geben!
 Ausschließlich
die genormte Kennzeichnung
identifiziert den EUR-Palettenpool.
auf
dem
rechten
Klotz
- Klar definierte Norm-Verantwortlichkeit, UIC-Organisation
- Klar definierte Kennzeichnungs-Hoheit, Normgeber / UIC-AG
- Klar definierte Marken-Verantwortung, Rail Cargo Austria (RCA)
 Auch hierzu bedarf es keiner Veränderung.
DVZ Palettensymposium, 23.04.2013 - Seite 3
epm Paletten-Management-Kooperation GmbH & Co. KG
April 2013
Anpassungen der Kennzeichnung bei der Herstellung
Normgerechte Anpassungen der Kennzeichnung bei Herstellung erfolgten
im Laufe der Zeit auf dem linken und mittleren Klotz der EUR-1 Palette
 Die Anpassungen orientierten sich am
Stand der Technik, der Gesetzgebung
und den Marktbedürfnissen:
 Klar
definierte Zulassungs-Verantwortlichkeit,
EVU / Palettenorganisation
 Klar
definierte Produkt-Verantwortlichkeit,
Herstellerkennung
 Klar
definierte Produkt-Behandlung,
Hitzebehandlung / Kammertrocknung
DVZ Palettensymposium, 23.04.2013 - Seite 4
epm Paletten-Management-Kooperation GmbH & Co. KG
April 2013
Anpassungen bei der Verwendung
 Die UIC-AG hat das Merkblatt UIC 435-4 überarbeitet und dem Stand
der Technik, den geltenden
Marktbedürfnissen angepasst.
Gesetzen
sowie
den
heutigen
 Die
Toleranzen einer gebrauchten EUR-Palette wurden den heutigen
Vorgaben und Marktbedürfnissen nicht mehr gerecht.
 In dem Merkblatt ist beschrieben, wann es sich bei gebrauchten EUR-
Paletten nicht mehr um ein gebrauchsfähiges EUR-Produkt handelt, das
dann auch nicht mehr wiederverwendet und ausgetauscht werden darf.
ehemalige Begrifflichkeit der „Tauschfähigkeit“ wurde zugunsten von
„Gebrauchsfähigkeit“ aufgegeben.
 Die
DVZ Palettensymposium, 23.04.2013 - Seite 5
epm Paletten-Management-Kooperation GmbH & Co. KG
April 2013
Anpassungen bei der Verwendung
Beurteilungskriterien gemäß UIC Merkblatt 435-4
(neueste Fassung) zur Sortier- und Reparaturanweisung einer EUR-Palette der Baunorm UIC 435-2
bei der In-Verkehr-Bringung gebrauchter EUR-Paletten
im Bereich der Verwender
 Produkt: EUR Palette = Tauschpalette???
 Gemäß
DIN EN ISO 445:2010-01:
Palette, die auf Basis einer gegenseitigen Vereinbarung gegen eine gleichartige getauscht
werden kann (gegenseitige vertragliche Vereinbarung allgemein nicht existent)
 Juristisch: Tausch= Eigentumsübergang (wie beim Kauf)
 Praxis:
In der Regel aber lediglich Besitzwechsel
DVZ Palettensymposium, 23.04.2013 - Seite 6
epm Paletten-Management-Kooperation GmbH & Co. KG
April 2013
Anpassungen im Sprachgebrauch
Die EUR-1 Palette ist ein Produkt, das ausschließlich im gewerblichen Bereich verwendet wird.
 Sie stellt ein technisches Arbeitsmittel dar, das bei bestimmungsgemäßem Gebrauch als
Ladungsträger der Zusammenfassung von Gütern zu einer Einheit für Lagerung und Transport dient.

Nicht der „Tausch“, sondern der Gebrauch als Ladungsträger sowie die Wiederverwendung
stehen im Vordergrund!
Die als reiner Ladungsträger gedachte EUR-Palette muss heute den unterschiedlichsten
Marktbedürfnissen (MFH-Tauglichkeit) aber auch den Gesetzmäßigkeiten gerecht werden.

Daher sind beständige Anpassungen zur Sicherstellung der bestimmungsgemäßen Verwendung
notwendig.
DVZ Palettensymposium, 23.04.2013 - Seite 7
epm Paletten-Management-Kooperation GmbH & Co. KG
April 2013
Die Zukunft des Palettenausgleich/-tausch-Verfahrens im
Bereich der EUR Paletten-Bewirtschaftung
epm Europäisches Paletten-Management®
 Abwicklung:
- In Kooperation mit dem Markeninhaber sowie in Koexistenz mit den nationalen
Verwendern wird zukünftig durch die epm die europäische sowie die weitere
internationale Ausrichtung der UIC-AG unterstützt.
 Hintergrund: Europäischer Palettenpool (EPP)
- Die anfängliche europaweite Optimierung zur Qualitätssicherung der EUR-Produkte
auch außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des EPP durch die Beauftragung einer
Palettenorganisation beschränkte sich darauf, die gleichbleibende Qualität der EURProdukte zu sichern.
- Der Auftrag sicherte nicht das Funktionieren eines „EUR-Paletten-Tausch-Systems“
außerhalb des EPP der Bahnen. Die EUR-Produkte unterlagen in einem
selbstregulativen System (Zug-um-Zug-Tausch) dem Selbstbestimmungsrecht des
Marktes.
 Ein
nachweisliches Mehrweg-System war hierdurch nicht gegeben.
DVZ Palettensymposium, 23.04.2013 - Seite 8
epm Paletten-Management-Kooperation GmbH & Co. KG
April 2013
Die Zukunft des Palettenausgleich/-tausch-Verfahrens im
Bereich der EUR Paletten-Bewirtschaftung
epm Europäisches Paletten-Management®
 Zukunft:
- Die Globalisierung eröffnet neue Möglichkeiten beim Einsatz von spezifizierten, genormten
Mehrweg-Transport-Verpackungen, wozu auch die EUR-Produkte gehören.
- Durch die Implementierung eines zertifizierten Managements zur Verwaltung und Bewirtschaftung
wird dem Markt erstmals ein nachweisliches Mehrweg-Transport-Verpackungs-System für EURProdukte angeboten.
- Dieses setzt dann die Europäische Verpackungsrichtlinie 94/62 EG vom 20.12.1994 um, so dass
Compliance-Sicherheit in allen Mitgliedsstaaten und somit auch die jeweilige nationale Akzeptanz
gegeben ist.
 Umsetzung:
- Bei den angedachten Umsetzungen handelt es sich nicht um einen statischen Vorgang, der erst
erarbeitet und dann gestartet wird, sondern um einen dynamischen, der marktbegleitend aber
konsequent umgesetzt wird.
 Bei
zukünftiger Betrachtungsweise gilt es, alte Zöpfe abzuschneiden.
Gesetzlich nicht geregelter „Zug-um-Zug-Tausch“ gehört der Vergangenheit an. Für die
Zukunft bedarf es einer rechtssicheren „Autorisierten Reorganisation“ im Interesse der
Verwender.
DVZ Palettensymposium, 23.04.2013 - Seite 9
epm Paletten-Management-Kooperation GmbH & Co. KG
April 2013
Zusammenfassung der künftigen Betrachtungsweise
Es gilt jetzt, alle Beteiligten nachhaltig zu informieren, so dass im Bezug
auf die neuen Begrifflichkeiten und Pflichten im Rahmen der EUR-PalettenBewirtschaftung zukünftig jeder die gleiche Sprache spricht:
 Die Pool-Trägerschaft (Verantwortung der Bahnen) der im EPP (Europäischer-
Paletten-Pool) angeschlossenen nationalen Bahnen wurde aufgegeben.
 Allgemein
gültige
Tauschvereinbarungen/Tauschverträge
existieren
außerhalb der Zuständigkeit der Bahnen nicht, so dass die EUR-PalettenBewirtschaftung dem Selbstbestimmungsrecht des Marktes obliegt.
 Die EUR-Palette wurde nicht für den Tausch zwecks Bestandsausgleich
konzipiert, sondern für den Gebrauch als Ladungsträger zwecks Lagerung und
Transport.
 Demzufolge
spricht man zukünftig vom Ausgleich/-tausch einer gebrauchten
EUR-Palette im gebrauchsfähigen Zustand.
DVZ Palettensymposium, 23.04.2013 - Seite 10
epm Paletten-Management-Kooperation GmbH & Co. KG
April 2013
Zusammenfassung der künftigen Betrachtungsweise
Allgemein:
 Bei In-Verkehr-Bringung (neue EUR-Paletten) und der Bereitstellung auf dem Markt
(gebrauchte EUR-Paletten) von einem gebrauchsfähigen technischen Arbeitsmittel
gemäß dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).
Im Besonderen:
1. Von einem gebrauchsfähigen Lagergerät, gemäß den berufsgenossenschaftlichen
Regeln (BGR 234) integriert in der Betriebssicherheits-Verordnung (BetrSichV),
2. Von einer Transportverpackung (in Verbindung mit einer Ware) gemäß der
Verpackungsverordnung (VerpackV).
Dabei ergeben sich die Pflichten/Verantwortlichkeiten sowie Rechte der
Verwender und beteiligten Akteure in erster Linie aus dem öffentlichen Recht
(ProdSG, BetrSichV, KrWG, VerpackV, AltholzV, BefAnzV) und können durch
Beauftragung Dritter in zivilrechtlicher Natur gestaltet werden, ohne dass
dadurch der öffentlich-rechtliche Charakter der Verpflichtung auf eine
privatrechtliche Ebene gezogen wird.
DVZ Palettensymposium, 23.04.2013 - Seite 11
epm Paletten-Management-Kooperation GmbH & Co. KG
April 2013
Die Zukunft des Palettenausgleich/-tausch-Verfahrens im
Bereich der EUR Paletten-Bewirtschaftung
epm Europäisches Paletten-Management®
 epm
bietet zukünftig im EUR-Paletten-Pool allen System-Nutzern hohe
Servicequalität und im Besonderen Rechtssicherheit.
 Durch professionelle Reorganisation schließt die epm über die Ressourcen-
schonung bis hin zur umweltgerechten Verwertung nachhaltig den WirtschaftsKreislauf.
 Bei
all unseren Leistungen behalten wir immer im Auge, dass die
Innovationen von heute den Standard von morgen darstellen.
DVZ Palettensymposium, 23.04.2013 - Seite 12
epm Paletten-Management-Kooperation GmbH & Co. KG
April 2013
Vielen Dank
für
Ihre Aufmerksamkeit!
DVZ Palettensymposium, 23.04.2013 - Seite 13
epm Paletten-Management-Kooperation GmbH & Co. KG
April 2013