Vortragspräsentation M. Metzger

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Transcript Vortragspräsentation M. Metzger

Kompensationsmaßnahmen
Beispiel Waldumbau in Auenbereichen
Ursprünglicher Biotoptyp:
Fichtenforst (WZF), Wertstufe 2
Hybridpappelforst, Wertstufe 3,
Flächengröße: 5 ha, bzw. 1,2 ha
Zielbiotope:
„Erlen-Eschen-Auwald der
Talniederungen (WET)“ sowie
„Sonstige naturnahe nährstoffreiche
Stillgewässer, (SEZ)“ , Wertstufen 4,
bzw. 5
Kompensationsmaßnahmen
Planskizze Entwicklung naturnaher Auenbereiche an der Böhme
Vereinbarte Maßnahmen:
Nördliches Flurstück:
Entwicklung von Auwald (Erle,
Eiche, Ulme) durch
Naturverjüngung, bzw. Pflanzung.
Erhalt von alten Eichen als
„Habitatbäume“. Weitere forstliche
Nutzung grundsätzlich möglich.
Südliches Flurstück:
Anlage von Feuchtbiotopen,
naturnahe Entwicklung der
Restfläche (Sukzession)
Kompensationsmaßnahmen
Beispiel Grünlandextensivierung
Ursprünglicher Biotoptyp:
Sonstiges feuchtes Intensivgrünland
(GIF) Wertstufe 2.
Flächengröße: ca. 3 ha
Zielbiotoptyp:
Artenarmes Extensivgrünland (GIE),
Wertstufe 3.
Vereinbarte Maßnahmen:
Dauergrünland, Vernässung einer
Teilfläche, kein Kunstdünger, keine
Pestizide, Viehbesatz 1 GVE/ ha.
Alternativ 1-schürige Mahd, frühester
Mahdtermin Mitte Juli.
Kompensationsmaßnahmen
Beispiel Grünlandentwicklung aus Acker
Ursprünglicher Biotoptyp:
Sandacker( AS), Wertstufe 2.
Flächengröße ca. 8 ha
Zielbiotoptyp:
Trockener Borstgrasrasen tieferer
lagen (RNT), Wertstufe 5.
Vereinbarte Maßnahmen:
Umwandlung von Acker in
Magerrasen, dauerhafte Erhaltung
des Borstgrasrasens, Düngemittelund Pestizidverzicht, 25 jährige
Pflege.
Kompensationsmaßnahmen
Gehölzpflanzungen
Ursprüngliche Biotoptypen:
Grünland, bzw. Acker, Wertstufe 2
Zielbiotoptypen:
Naturnahes Feldgehölz (HN), bzw.
Obstwiese (HO) oder Laubwald
Wertstufen 3-4
Vereinbarte Maßnahmen:
Pflanzung und dauerhafte Erhaltung
von Feldgehölzen, Obstwiesen, bzw.
Laubwäldern. Zeitlich begrenzte
Pflegevereinbarungen.
Kompensationsmaßnahmen
Umsetzungsschritte
• Vertragliche Vereinbarung zwischen Grundstückseigentümer
und Naturschutzstiftung Heidekreis
• Eintragung der vereinbarten (dauerhaften) Maßnahmen, bzw.
Ziele in das Baulastenverzeichnis des Heidekreises.
• Einmalige Entschädigungszahlung aus Ersatzgeldern des
Heidekreises, bzw. der Naturschutzstiftung an den
Grundstückseigentümer. Zahlung ist abhängig von Wertverlust
(Verkehrswert) der Fläche nach Nutzungsänderung.
• Bei notwendigen Pflegemaßnahmen zusätzliche Vereinbarung
zu Art, Umfang und finanzieller Entschädigung der
Pflegemaßnahmen.