vom 26.11.2012 - Gemeinde Weeze

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Transcript vom 26.11.2012 - Gemeinde Weeze

Erneuerbare Energien
Öffentliche Informationsveranstaltung der
CDU Weeze im Waldhaus Dicks
Sachstandsbericht der Gemeinde
Grundlagen: Vorgaben durch Land
(Landesentwicklungsplan, Regionalplan, Windenergieerlass und Windflächenpotentialstudie),
Bund (Baugesetzbuch) und Kreis (Landschaftsplan)
Flächennutzungsplan: Die Basis für die Gemeinde
Windflächenpotentialanalyse: Die Vorstufe zum Flächennutzungsplan
Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen
Erneuerbare Energien: Wo stehen wir?
Keine Flächendarstellung !
Erneuerbare Energien
Grundlagen
Landesentwicklungsplan NRW (1995):
D. II. Energieversorgung
D. II. 2. Ziele
2.1 Es sollen insbesondere heimische
Primärenergieträger zur Stromerzeugung eingesetzt
werden. Regenerative Energien
müssen stärker genutzt werden. Die
Energieproduktivität
muss erhöht werden.
…..
2.4 Die Voraussetzungen für den Einsatz
erneuerbarer Energien (vor allem Wasser-, Windund Solarenergie sowie nachwachsende Rohstoffe)
sind zu verbessern bzw. zu schaffen.
Gebiete, die sich für die Nutzung erneuerbarer
Energien aufgrund der Naturgegebenheiten
besonders eignen, sind in den
Gebietsentwicklungsplänen als "Bereiche mit
Eignung für die Nutzung erneuerbarer Energien"
darzustellen. Das besondere Landesinteresse an
einer Nutzung erneuerbarer Energien ist bei der
Abwägung gegenüber konkurrierenden
Belangen als besonderer Belang einzustellen.
Erneuerbare Energien: Grundlagen
Regionalplanfortschreibung für die Planungsregion Düsseldorf:
26.11.2012
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Erneuerbare Energien: Grundlagen
Erlass für die Planung und Genehmigung
von Windenergieanlagen und Hinweise
für die Zielsetzung und Anwendung
(Windenergie-Erlass) vom 11.07.2011
Potenzialstudie
Windenergie NRW
-
Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz,
Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des
Landes Nordrhein – Westfalen und des Ministeriums für
Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes
Nordrhein-Westfalen und der Staatskanzlei des Landes
Nordrhein-Westfalen
-
„Die Landesregierung hat sich das Ziel
gesetzt, den CO2-Ausstoß in
Nordrhein-Westfalen bis zum Jahre
2020 um 25 % und bis zum Jahre
2050 um mindestens 80 Prozent zu
reduzieren. Dies bedingt u.a. eine
Steigerung der Stromerzeugung
aus erneuerbaren Energien….. Die
Windenergie ist eine der tragenden
Säulen der erneuerbaren Energien.
Nordrhein-Westfalen ist ein guter
Windenergiestandort, hat jedoch in
den letzten Jahren seine
Spitzenstellung unter den
Binnenländern in Deutschland
verloren.“
Die Potenzialstudie nennt für die Gemeinde ein
Flächenpotenzial für Windenergieanlagen in einer
Gesamtgröße von 190 ha.
In der Potenzialstudie entfallen alle potentiellen
Flächen im 4 km-Radius um den Flughafen.
Eine Abgrenzung der Potenzialflächen von 190 ha
für die Gemeinde Weeze ist weder der
Potenzialstudie noch dem Kartenwerk des
Energieatlasses NRW zu entnehmen.
Baugesetzbuch
§ 35 Bauen im Außenbereich
(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht
entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es ….
….
5. der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie
dient,….
(3) Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das
Vorhaben
1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht,…..
..wenn der Windenergie substantiell Raum geschaffen wird
(u.a. BVerwG 4 CN 2.07, Urteil vom 24.01.2008)
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Erneuerbare Energien:
Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan der Gemeinde Weeze – Ausschnitt –
22. Änd. Ausweisung einer Windkraftkonzentrationszone
Erneuerbare Energien
Flächennutzungsplan
Windflächenpotentialanalyse
Ermittlung sog. Windflächenpotentialflächen durch Erarbeitung aller Restriktionen
Makroanalyse
Naturschutzfachliche Ausweisungen und Abstandsregelungen:
NATURA 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Naturdenkmale, Biotope, Landschaftsschutzgebiete,
Schutzgebiete nach WHG / LWG NRW, Geologisch schutzwürdige Objekte u.a
Einschränkungen des Bau- und Planungsrechts, der Infrastruktur und sonstiger
Fachgesetze einschließlich Abstandsregelungen: Sämtliche besiedelte Bereiche (Wohnbau-,
gemischte, gewerbliche Bauflächen, Gemeinbedarfs- und Sonderbauflächen, Ver- und
Entsorgung, örtliche Hauptverkehrsstraßen) einschließlich ihrer Erweiterungsflächen gemäß
FNP und durch §34 und §35 BauGB gesicherte Gebiete, Wald, Gewässer bzw. Flächen für die
Wasserwirtschaft, Bahnlinien, Richtfunktrassen und Sendemasten u.a.
Generelle Gunstflächen
Mikroanalyse
Erdrückende Wirkung, Artenschutzrechtliche Aspekte, Windhöffigkeit / Windpotenzial, Brandschutz ,
Eiswurf, Lärmemissionen, Disco-Effekt/Schattenwurf, Einfluss auf Radaranlagen, Einfluss auf den
Airport Weeze, Abstandsflächen nach BauO NRW
Spezielle Gunstflächen
Erneuerbare Energien
Flächennutzungsplan
Spezielle Gunstflächen gehen in die Abwägung im
Flächennutzungsplanänderungsverfahren:
(Kriterien könnten sein: Anzahl möglicher Anlagen pro Gebiet,
Interkommunale Zusammenarbeit, Schallbelastung,
Netzeinspeisepunkte, Visuelle Belastung, Vorbelastungen, Vorgaben
Landschaftsschutz)
- Landesplanerische Abstimmung mit den Vorgaben
des Gebietsentwicklungsplanes,
- mind. 2 Offenlagen und Beteiligungen der Träger
öffentlicher Belange,
- Artenschutzrechtliche Prüfung,
- Umweltbericht
Zeitschiene: Verfahrenszeit ca. 12 – 18 Monate
Zielvorgabe: Genehmigung der Anlagen in 2014
Zusammenarbeit mit der Windenergie Weeze
Planungsgesellschaft mbH
26.11.2012
Erneuerbare Energien
Errichtung und Betrieb der Anlagen
Beteiligung der Bürger
- Pachtregelungen für gesamte Konzentrationsfläche(n),
nicht nur für tatsächliche Anlagenstandorte
- Finanzielle Anlagemöglichkeiten über verschiedene
Modelle für eine größtmögliche Zahl von Bürgern:
- Kauf von Gesellschaftsanteilen
- Genossenschaftsmodell
- Sparbucheinlagen
- Umfangreiche Informationen während des gesamten
Verfahrens
- Größtmögliche finanzielle Teilhabe der
Allgemeinheit/der Gemeinde
- Evtl. Stromlieferungen aus Weezer Windenergie
- Summarische Darstellung als energiefreundliche
Gemeinde
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Erneuerbare Energien: Wo stehen wir?
Produktion erneuerbare Energie in
2011 in Weeze:
Solarenergie: 5.781.184 kWh
Bioenergie:
6.789.187 kWh
Windenergie: 15.599.023 kWh
Gesamt:
28.169.394 kWh*
* Photovoltaik Airport
und Erweiterung
Biogas Wissen nur
anteilig berücksichtigt
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Für weitere Information und Aktuelles:
Gemeinde Weeze :
02837-910167 (Herr Ingenbleek)
02837-910160 (Herr Moll-Tönnesen)
[email protected]
www.weeze.de
Windenergie Weeze
Planungsgesellschaft mbH:
0211 / 99 196 -0 (Frau Tetzlaff o. Herr Spies)
[email protected]
www.windenergie-weeze.de