WBK Zivilschutzstellenleiter - Amt für Militär und Zivilschutz

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Tagung für Leiterinnen und
Leiter von Zivilschutzstellen
Zivilschutz
Tagung für Leiterinnen und Leiter von Zivilschutzstellen
13.04.2015
Inhalt
 Gesetzliche Grundlagen
 Dienstplanung
 Dienstanlässe der ZSO
 Umgang mit Nicht-Eingerückten
 Fahrzeuge
 Aufgebotssystem ELZ
 Schnittstelle ZS-Kommando - Adminstrativstelle
 Ausbildungsthemen ZSStL
 Fragen
Zivilschutz
Tagung für Leiterinnen und Leiter von Zivilschutzstellen
13.04.2015
Ziele
Jeder ZSSt-LeiterIn
 kennt die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften
 kennt die grundlegensten Merkmale einer Dienstplanung
 weiss wie mit Nicht-Eingerückten verfahren werden kann
 kennt die Grundlagen für das Aufgebotssystem der ELZ
(Einsatzleitzentrale)
 ist über den kant. Fahrzeugpool informiert
 Ansprechpartner sind bekannt
Zivilschutz
Tagung für Leiterinnen und Leiter von Zivilschutzstellen
13.04.2015
Inhalt
 Gesetzliche Grundlagen
 Dienstplanung
 Dienstanlässe der ZSO
 Umgang mit Nicht-Eingerückten
 Fahrzeuge
 Aufgebotssystem ELZ
 Schnittstelle ZS-Kommando - Adminstrativstelle
 Ausbildungsthemen ZSStL
 Fragen
Zivilschutz
Tagung für Leiterinnen und Leiter von Zivilschutzstellen
13.04.2015
Gesetzliche Grundlagen
Bund



Bundesgesetz vom 4. Oktober 2002 über den
Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und
Zivilschutzgesetz, BZG)
Verordnung vom 5. Dezember 2003 über den Zivilschutz
(Zivilschutzverordnung, ZSV)
Verordnung vom 6. Juni 2008 über Einsätze des Zivilschutzes
zugunsten der Gemeinschaft (VEZG)
Kanton



Bevölkerungsschutzgesetz (BSG)
Zivilschutzgesetz (ZSG)
Kantonale Zivilschutzverordnung (KZV)
Zivilschutz
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BZG / ZSV
 Regelt die Aufgaben von Bund und Kanton
 Definiert die Ausbildung und Dienstleistungen






Dauer
Rekrutierung
Entlassung (vorzeitig / regulär)
Rechte und Pflichten
Aufgebote
Aus- und Weiterbildung
 Material und Schutzbauten / Anlagen
 Beschwerderecht und Verfahren
Zivilschutz
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ZSG / KZV
 Definiert die Bereiche des Kantons
 Zivilschutzorganisationen / Gliederung
 Aufgebot und Kontrollführung
 Ausbildung
 Material und Fahrzeuge
 Finanzierung
Zivilschutz
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Internetseiten
Zivilschutz
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Beispiele und Anwendungen BZG - ZSV
Frage:
Was heisst „Bevölkerungsschutz“?
Zivilschutz
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Bevölkerungsschutz
Bevölkerungsschutz
Gemeinsames Führungsorgan
Polizei
Feuerwehr
Gesundheits
wesen
Technische
Betriebe
Zivilschutz
Ersteinsatzelemente
Zivilschutz
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Beispiele und Anwendungen BZG - ZSV
Frage:
Wie lange muss ein AdZS Zivilschutz leisten?
Kann auch freiwillig Dienst geleistet werden?
Zivilschutz
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Gesetzliche Grundlagen : Allgemeines
 Schutzdienstpflicht (Art 13 BZG)
Art. 13 Dauer
1 Die Schutzdienstpflicht beginnt mit dem Jahr, in dem die
Pflichtigen 20 Jahre alt werden, und dauert bis zum Ende des
Jahres, in dem sie 40 Jahre alt werden.
2 Der Bundesrat kann die Schutzdienstpflicht:
a. höchstens so weit ausdehnen, dass sie bis zum Ende des
Jahres dauert, in dem die Schutzdienstpflichtigen 50 Jahre
alt werden;
b. höchstens so weit verkürzen, dass sie nur bis zum Ende
des Jahres dauert, in dem die Schutzdienstpflichtigen 35
Jahre alt werden.
20
40
50
20
20
Zivilschutz
35
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13.04.2015
Gesetzliche Grundlagen : Allgemeines
 freiwilliger Schutzdienst (Art 15 BZG)
Männer
aus der
Schutzdienstpflicht
entlassen
Männer
Frauen freiwillig
aus
Wehr- oder
Zivildienstpflicht
entlassen
Ausländer
Ausländerinnen
in der Schweiz
niedergelassen
Zivilschutz
Art. 15 Freiwilliger Schutzdienst
1 Folgende Personen können freiwillig Schutzdienst
leisten:
a. Männer, die aus der Schutzdienstpflicht entlassen
sind;
b. Wehrpflichtige, die nicht mehr militärdienstpflichtig
der zivildienstpflichtig sind;
c. Männer, die aus der Wehr- oder Zivildienstpflicht
entlassen sind;
d. Schweizerinnen mit Beginn des Jahres, in dem sie
20 Jahre alt werden;
e. in der Schweiz niedergelassene Ausländer und
Ausländerinnen, mit Beginn des Jahres, in dem
sie 20 Jahre alt werden.
2 Die Kantone entscheiden über die Aufnahme. Es
besteht kein Rechtsanspruch.
3 Personen, welche freiwillig Schutzdienst leisten, sind
in Rechten und Pflichten den Schutzdienstpflichtigen
gleichgestellt.
4 Sie sind auf Gesuch hin aus der Schutzdienstpflicht
zu entlassen. Sie haben jedoch in der Regel
mindestens drei Jahre Schutzdienst zu leisten.
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Beispiele und Anwendungen
Frage:
Wie wird man Zivilschützer?
Wer darf was ausbilden?
Zivilschutz
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Gesetzliche Grundlagen: Allgemeines
 Rekrutierung – Zuteilung (BZG Art. 16 -21)
Führungsunterstützung
Stabsassistent
Tag der Öffentlichkeit
Rekrutierungszentrum Rüti ZH
Samstag, 12. Juni 2010, von 09.00-15.00 Uhr
Unterstützung
Pionier
Rekrutierungszentrum Rüti/ZH
Schaffhausen, Zürich, Thurgau und Zug.
Schutz und
Betreuung
Betreuer
Zivilschutz
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13.04.2015
Gesetzliche Grundlagen : Ausbildung
(Art 33-36/27 BZG)
Grundkurs
Kaderkurs
Gemeinde
Zivilschutz
Wiederholungskurs
Dienst zu
Gunsten der
Gemeinschaft
Tagung für Leiterinnen und Leiter von Zivilschutzstellen
Gemeinde
Kanton
Bund
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Beispiele und Anwendungen
Frage:
Was ist ein Wiederholungskurs ?
Was sind Dienstleistungen zu Gunsten der Gemeinschaft?
Zivilschutz
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Gesetzliche Grundlagen : Wiederholungskurs
Art 36 BZG
Wiederholungskurse
Schutzdienstpflichtige werden nach Absolvierung der Grundausbildung jährlich
zu Wiederholungskursen von mindestens zwei Tagen bis längstens einer
Woche aufgeboten. Kader und Spezialisten können jedes Jahr zu längstens
einer weiteren Woche aufgeboten werden.
§ 10 ZSG
1 Die für den Zivilschutz zuständige Stelle des Kantons erlässt die Aufgebote
für die Grundausbildung, die Kaderausbildung und die Weiterbildung aller
Angehörigen des Zivilschutzes sowie für die Einsätze der kantonalen
Zivilschutzorganisation.
2 Die Zivilschutzorganisationen erlassen die Aufgebote zu den
Wiederholungskursen.
3 Die Gemeinden können Schutzdienstpflichtige für Einsätze aufbieten:
a. bei Katastrophen und in Notlagen,
b. für Instandstellungsarbeiten,
c. für Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft.
Zivilschutz
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Gesetzliche Grundlagen : zGG
Art 27 BZG
Aufgebot für Einsätze
Zivilschutz
1
Die Schutzdienstpflichtigen können durch den Bundesrat aufgeboten
werden:
d. für Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft auf nationaler Ebene.
2
Sie können durch die Kantone aufgeboten werden:
b. für Instandstellungsarbeiten;
c. für Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft.
3
Die Kantone regeln das Verfahren des Aufgebots für Einsätze.
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Gesetzliche Grundlagen : WK / zGG
Merkmale
Zivilschutz
•
Ist eine geplante Dienstleistung
•
Aufgebot erfolgt schriftlich
Tagung für Leiterinnen und Leiter von Zivilschutzstellen
13.04.2015
Gesetzliche Grundlagen : Kata / Nohi
Art 27 BZG
Aufgebot für Einsätze
1 Die Schutzdienstpflichtigen können durch den Bundesrat aufgeboten
werden:
a. bei Katastrophen und in Notlagen, welche mehrere Kantone oder das
ganze Land betreffen;
b. bei Katastrophen und in Notlagen im grenznahen Ausland;
c. im Fall bewaffneter Konflikte;
2 Sie können durch die Kantone aufgeboten werden:
a. bei Katastrophen und in Notlagen;
3 Die Kantone regeln das Verfahren des Aufgebots für Einsätze.
Zivilschutz
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Gesetzliche Grundlagen : Kata / Nohi
Merkmale
Zivilschutz
•
Ist eine nicht geplante Dienstleistung
•
Aufgebot erfolgt via ELZ oder Telefon
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Inhalt
 Gesetzliche Grundlagen
 Dienstplanung
 Dienstanlässe der ZSO
 Umgang mit Nicht-Eingerückten
 Fahrzeuge
 Aufgebotssystem ELZ
 Schnittstelle ZS-Kommando - Adminstrativstelle
 Ausbildungsthemen ZSStL
 Fragen
Zivilschutz
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13.04.2015
Dienstplanung: Termine
Grundlagen:




Zivilschutz
Die Kommandantinnen oder
Kommandanten erstellen jährlich einen
Dienstleistungsplan.
Diese ist bis 30. September des
Vorjahres zur Genehmigung an den
Gemeindesupport einzureichen.
Sie stellen den Angehörigen der
Zivilschutzorganisation bis 15.
November die Dienstplanung zu.
Schutzdienstpflichtige, die bis am 15.
Dezember keinen Dienstleistungsplan
erhalten haben, melden sich bei der für
den Zivilschutz zuständigen Stelle der
Gemeinde.
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Dienstplanung
Zivilschutz
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Dienstplanung
Vor der Dienstleistung:

Das Aufgebot ist dem Gemeindesupport
mindestens 8 Wochen vor Dienstbeginn
zuzustellen
 Aufgebot
 Arbeitsprogramm


Zivilschutz
Das Aufgebot ist den
Schutzdienstpflichtigen mindestens 6
Wochen vor Dienstbeginn zuzustellen.
Wer 3 Wochen vor der Dienstleistung
kein Aufgebot erhalten hat, meldet sich
bei der Aufgebotsstelle (ZSSt).
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Dienstplanung : Aufgebot
Aufgebot enthält minimal:


Aufgebotsartikel (Art 27 / 36 BZG)
Einrückungs- und Entlassungsdaten
 Zeit, Datum
 Ort

Reisefähigkeit
 Einrückungspflicht
 ärztl. Zeugnis (Original)


Kontaktadresse
WK - Info
 Themen
 Ziele
 teilnehmende Formationen
Zivilschutz
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Dienstplanung
Vor der Dienstleistung:
 bis 10 Tage vor Dienstleistung sind
begründete Urlaubsgesuche /
Dispensationen der AdZS an die ZSSt
zu senden
Bemerkung:
Es sind Dienstverschiebungen
anzustreben und keine Dispensationen
nach der Dienstleistung
 Abrechnen und Abschliessen der
Dienstleistung
 Keine Teilnehmerabrechnung an den
Gemeindesupport senden
Zivilschutz
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Dienstleistung
Spezielles
 Rechte und Pflichten
 Anrecht auf Vergütung der Anreise
mit ÖV (Wohnort – Dienstort und
auf direktem Weg) (Art. 222a BZG)
 ZSO hat keine vertragliche Regelung mit
ZVV
 Keine Fz-Versicherung von
Privatfahrzeugen bei Einrücken und
Entlassung
 Dienstverschiebungen(Art 384 BZG)
 AdZS bleiben einrückungspflichtig (Art 7
ZSV)
 Aufbietende Stelle entscheidet über das
Gesuch (Art 9 ZSV)
Zivilschutz
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Dienstleistung : Gesetzliche Grundlagen
 Einrückungspflicht (Art 36 / 27 BZG – Art 7 ZSV)
Dienstverschiebungen sind persönlich einzureichen mit
allen notwendigen Bestätigungen wie:
• Buchungsunterlagen
• Schul- und Prüfungsbestätigungen
• Arztzeugnisse / -bescheinigungen
• Arbeitgeberbescheinigungen
• …
„nur“ Schreiben von
Arbeitgebern nicht
akzeptieren
ZSV Art. 7 Einrückungspflicht
Art. 384)
(Art. 27 und(BZG
38 BZG)
Bei einem Aufgebot haben die Schutzdienstpflichtigen gemäss
den Anordnungen der aufbietenden Stelle einzurücken..
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13.04.2015
Inhalt
 Gesetzliche Grundlagen
 Dienstplanung
 Dienstanlässe der ZSO
 Umgang mit Nicht-Eingerückten
 Fahrzeuge
 Aufgebotssystem ELZ
 Schnittstelle ZS-Kommando - Adminstrativstelle
 Ausbildungsthemen ZSStL
 Fragen
Zivilschutz
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13.04.2015
Inhalt
 Gesetzliche Grundlagen
 Dienstplanung
 Dienstanlässe der ZSO
 Umgang mit Nicht-Eingerückten
 Fahrzeuge
 Aufgebotssystem ELZ
 Schnittstelle ZS-Kommando - Adminstrativstelle
 Ausbildungsthemen ZSStL
 Fragen
Zivilschutz
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Umgang mit Nicht-Eingerückten
Aufforderung zur
Stellungsnahme
Eingang der
Stellungsnahme
nein
Akte zusammenstellen:
- Liste der
Nichteingerückten
- Dienstanzeige
- Aufgebot
- ev. Korrespondenz
schwer
Frist ca. 10 Tag
Leichte Fälle:
- glaubhaft und akzeptabel
- Bereitschaft zur Nachholung
Schwere Fälle
- vorsätzlich
- Wiederholung
ja
Verschulden
kein
leicht
Verzeigung
Einvernahme durch die
Polizei, Strafentscheid
durch Statthalter/ Gericht
Zivilschutz
Verwarnung
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Einstellung
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Umgang mit Nicht-Eingerückten
 Strafverfügungen (Beispiel …)
Erster Fall
 Busse inkl. Schreibgebühren
CHF 359.—
Wiederholungsfall
 Busse inkl. Schreibgebühren
 Staatsgebühr
 Geldstrafe 15 Tagessätze à CHF 90
Total
CHF 800. –
CHF 900. –
CHF 1350.—
-------------CHF 3050.—
auf 2 Jahre Probezeit ausgesetzt
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Inhalt
 Gesetzliche Grundlagen
 Dienstplanung
 Dienstanlässe der ZSO
 Umgang mit Nicht-Eingerückten
 Fahrzeuge
 Aufgebotssystem ELZ
 Schnittstelle ZS-Kommando - Adminstrativstelle
 Ausbildungsthemen ZSStL
 Fragen
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Fahrzeugpark AZA











Personentransporter „Renault Trafic T29“ (9 Plätze)
Personentransporter „VW T5 4 Motion“(9 Plätze)
2 x PUCH 230 GE (8 Plätze)
3 x Mitsubishi L200 (5 Plätze)
IVECO Massif (5 Plätze)
Lieferwagen „Renault Master T35 dCi 120“(7 Plätze)
Pick-Up „VW T5 4 Motion“(6 Plätze)
Materialanhänger Saris ZW3500 „MAZS 05“
4 x Materialanhänger Saris ZW3500 „FUMAZS“
Transportanhänger Unsinn GTP 20-30
Mobile Modulfeldküche Kärcher MFK 2/96
Bilder und genaue Spezifikationen sämtlicher Fahrzeuge sind auf
unserer Website als Download verfügbar.
Zivilschutz
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Fahrzeug-Pool
Kanton

Reservation der kantonalen Fahrzeuge bei Gemeindesupport,
[email protected]
052 304 21 37

Zustellung des Mietvertrages
im Doppel

kantonale Fahrzeuge sind
kaskoversichert
Zivilschutz
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Fahrzeug-Pool
Zivilschutzorganisationen

Abklärung über Teilnahme weiterer ZSO am Fahrzeug-Pool

Formular zur Meldung von Anzahl, Fahrzeugtyp, Spezifikationen an
Gemeindesupport

Vorlage Mietvertrag wird zur Verfügung gestellt

Liste der im Pool vorhandenen Fahrzeuge wird zur Verfügung gestellt

Verhandlungen / Reservation / Verrechnung direkt mit jeweiliger
ZSO

Kasko-Versicherung anmelden
Zivilschutz
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Kaskoversicherung
Download der nachfolgend aufgeführten Unterlagen unter
www.amz.zh.ch -Zivilschutz – Downloads:
 Weisung Kaskoversicherung für Fahrzeuge im Zivilschutz
 Formular Anmeldung Kaskoversicherung für Fahrzeuge im
Zivilschutz
 Formular Schadenmeldung Kaskoversicherung

Die Kaskoanmeldung muss
vor Beginn des Dienstanlasses
per Post oder Fax erfolgen.
Zivilschutz
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Inhalt
 Gesetzliche Grundlagen
 Dienstplanung
 Dienstanlässe der ZSO
 Umgang mit Nicht-Eingerückten
 Fahrzeuge
 Aufgebotssystem ELZ
 Schnittstelle ZS-Kommando - Adminstrativstelle
 Ausbildungsthemen ZSStL
 Fragen
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Aufgebotssystem ELZ - Ausbaustand
Aufgebot der Einsatzkräfte
der Zivilschutzorganisationen
mittels Telefon-Alarmierung
durch die Einsatzleitzentralen
Zürich und Flughafen
Zivilschutz
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Aufgebotssystem ELZ - Gruppeneinteilung
Einteilung in Aufgebotsgruppen
 vorgegebene OM-Struktur verwenden (Menü Datei_Gruppen)
 nicht benötigte Untergruppen
löschen
 bei Bedarf zusätzliche
Gruppen erstellen
 Mannschaft nach
Einsatzgruppen
einteilen, Vorgehen
gemäss OM Hilfe
Zivilschutz
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Aufgebotssystem ELZ – Zivile Gemeindeführung
 Mitglieder der zivilen Gemeindeführung können ebenfalls
ins Aufgebotssystem aufgenommen werden.
Gemeindeexekutive
(Führungsorgan)
Stab
Gde Verwaltung
Zivilschutz
Stabschef
Einsatzleiter
Ressort Chefs
Einsatzkräfte
- Polizei
- Feuerwehr
- Gemeindebetriebe
- Gesundheitswesen
- Zivilschutz
- Weitere
Infobeauftragter
Führungsunterstützung
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Aufgebotssystem ELZ – Erfassung ZGF
 Gruppe ZGO/ZGF neu erstellen,
Code beginnt mit 0.x
 Nicht schutzdienstpflichtige
Mitglieder des ZGF unter
Adressen erfassen
 Mitglieder ZGF in Gruppe ZGO/ZGF
einteilen
Zivilschutz
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Aufgebotssystem ELZ – Mutationen, Probealarm
 Halbjährliche Aktualisierung der Aufgebotsdaten,
d.h. Auftrag an Nelly Bolt ([email protected],
052 304 21 37) zur Übermittlung der aktuellen OM-Daten
an die GVZ/ELZ.
 Jährlich Probealarm via ELZ
durchführen
 gemäss Anleitung
ZS-Telefonaufgebot für
Einsätze
 Aufgebot der Gruppe 9.9
ganze ZSO aus technischen
Gründen nicht möglich
Zivilschutz
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Aufgebotssystem ELZ - Ablauf Telefonaufgebot
Zivilschutz
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Inhalt
 Gesetzliche Grundlagen
 Dienstplanung
 Dienstanlässe der ZSO
 Umgang mit Nicht-Eingerückten
 Fahrzeuge
 Aufgebotssystem ELZ
 Schnittstelle ZS-Kommando - Adminstrativstelle
 Ausbildungsthemen ZSStL
 Fragen
Zivilschutz
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Schnittstelle ZS-Kommando Adminstrativstelle
Für die Lotus-Zivilschutz-Datenbank an
Gemeindesupport melden:
 Personelle Mutationen bei den
Zivilschutzstellen, Kommandanten oder
Kommandanten-Stellvertreter
 Änderungen der Adresse, Telefonnummer
oder Mailadresse
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Inhalt
 Gesetzliche Grundlagen
 Dienstplanung
 Dienstanlässe der ZSO
 Umgang mit Nicht-Eingerückten
 Fahrzeuge
 Aufgebotssystem ELZ
 Schnittstelle ZS-Kommando - Adminstrativstelle
 Ausbildungsthemen ZSStL
 Fragen
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Inhalt
 Gesetzliche Grundlagen
 Dienstplanung
 Dienstanlässe der ZSO
 Umgang mit Nicht-Eingerückten
 Fahrzeuge
 Aufgebotssystem ELZ
 Schnittstelle ZS-Kommando - Adminstrativstelle
 Ausbildungsthemen ZSStL
 Fragen
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Fragen
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Kontakte Gemeindesupport:
Werner Balmer Chef Einsatz
Zivilschutz Einsatz / Gemeindesupport
Tel. +41 52 304 21 25
Natel 079 370 81 20
Fax +41 52 304 21 71
werner.balmer(at)amz.zh.ch
Reto Haltinner Instruktor, Stellvertreter Chef Einsatz
Zivilschutz Einsatz / Gemeindesupport
Tel. +41 52 304 21 84
Fax +41 52 304 21 71
reto.haltinner(at)amz.zh.ch
Nelly Bolt Administratorin
Zivilschutz Einsatz / Gemeindesupport
Tel. +41 52 304 21 25
Fax +41 52 304 21 71
nelly.bolt(at)amz.zh.ch
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Zivilschutz
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Von der Rekrutierung zum WK

Ablauf
 Vororientierung
 Orientierungstag
im Jahr, in dem 16. Lebensjahr vollendet wird
im Jahr, in dem 18. Lebensjahr vollendet wird
obligatorisch
 Rekrutierung
im Jahr, in dem 19. Lebensjahr vollendet wird
ältere Stellungspflichtige bis zu der festgelegten
oberen Alterspflicht
 Kantone ZH, SH, TG, ZG in Rüti ZH
 Leistungsprofil der Stellungspflichtigen wird ermittelt
 Eidg. Jugendbefragung
 über Kaderausbildung und Kaderfunktionen in der Armee und im
Zivilschutz wird orientiert
 Zuteilung in Armeedienst oder Zivilschutzdienst, den
Zulassungsbehörden für Zivildienst oder als untauglich
 definiert beginn und Ort der Militär- und Zivilschutzausbildung
 Dauer 2 – 3 Tage
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Ausbildung im Zivilschutz
Stabsassistent
Grundausbildung
Grfhr Tm
Spezialist
Kader
C Tm
Four Geh
Anlagewart
Betreu San
Materialwart
Kü Geh
KGS Spez
Zivilschutz
Grfhr
Four
Fw
Im Kt ZH nicht
bevorzugt
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C Lage
Im Kt ZH nicht
bevorzugt
Zfhr
Kdt
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