Das Schiedsamt - Bund Deutscher Schiedsmänner und

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Transcript Das Schiedsamt - Bund Deutscher Schiedsmänner und

Herzlich willkommen zum Vortrag
Das Schiedsamt
SCHLICHTEN STATT RICHTEN
XX.XX.2012
Ort des Vortrags
Vorname Nachname
Schiedsfrau/-Mann
Stadt Ortsteil Bezirk
Agenda
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Die gesetzlichen und rechtlichen Grundlagen
Die Organisation des BDS
Schlichten statt richten
Historie des Schiedsamtes
Was ist der Unterschied zwischen
Schiedsamt und Gericht?
Welche Aufgaben hat eine Schiedsperson?
Welche Konflikte werden verhandelt?
Wie läuft ein Schlichtungsverfahren ab?
Was kostet ein Schlichtungsverfahren?
Wie erreiche ich meine Schiedsamt?
Das Schiedsamt – SCHLICHTEN STATT RICHTEN
Die gesetzlichen Grundlagen
Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes
Nordrhein Westfalen (Schiedsamtsgesetz - SchAG NRW) vom 16.12.1992
• Geändert durch Artikel 67 des Gesetzes vom 25. September 2001 (GV. NRW S. 708), geändert
•
durch Gesetz vom 05. April 2005 (GV. NRW S. 306), zuletzt geändert durch Gesetz v.
21.04.2009 m.W.v. 01.04.2009 (GV. NRW S. 224).
Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung (§ 15a EGZPO) im Jahre 1999.
§ 1 des SchAG NRW Schiedsamt, Schiedsamtsbezirke
• (1) Das Schlichtungsverfahren nach diesem Gesetz führt das
Schiedsamt durch. Seine Aufgaben werden von Schiedsfrauen
und Schiedsmännern (Schiedspersonen) wahrgenommen.
• (2) Schiedsamtsbezirk ist die Gemeinde. Das Gemeindegebiet
kann in mehrere Schiedsamtsbezirke geteilt werden. Für jeden
Schiedsamtsbezirk ist eine Schiedsperson zu bestellen.
Das Schiedsamt – SCHLICHTEN STATT RICHTEN
Die rechtlichen Grundlagen
Vereidigung der Schiedsperson
• Die Schiedsperson wird von der Leitung des Amtsgerichts auf die
Erfüllung ihrer Pflichten vereidigt.
Die Aufsicht über die Schiedsperson üben aus:
• 1. das Justizministerium; 2. die Präsidentin oder der Präsident des
Oberlandesgerichts; 3. die Präsidentin oder der Präsident des
Landgerichts; 4. die Leitung des Amtsgerichts
• Die Aufsichtsbehörden treffen die erforderlichen Maßnahmen, um
die Schiedsperson zu ordnungsgemäßer, unverzögerter Führung
ihrer Amtstätigkeit anzuhalten. Sie dürfen auch Rügen erteilen. Sie
bearbeiten Beschwerden über die Schiedsperson.
Das Schiedsamt – SCHLICHTEN STATT RICHTEN
Die Organisation des BDS in 3 Ebenen
Bund Deutscher Schiedsmänner BDS Landesvereinigung BDS Bezirksvereinigung
und Schiedsfrauen e.V. - BDS – Nordrhein Westfalen
Düsseldorf
Bundesverband
Prümerstr. 2
Am Hagelkreuz 16
Prümerstr. 2
44787 Bochum
40789 Monheim am Rhein
44787 Bochum
Tel.: 0234/ 588 970
FAX: 0234/ 588 97 19
E-Mail: [email protected]
www.schiedsamt.de
Tel.: 0234/ 588 970
FAX: 0234/ 588 97 19
E-Mail: [email protected]
www.schiedsamt.de
Tel.: xxxxxxxxxxxxxx E-Mail: [email protected]
Tel.: 02173/ 963194
E-Mail: [email protected]
www.bds-duesseldorf.de
www.xxxxxxxxxxx
Das Schiedsamt – SCHLICHTEN STATT RICHTEN
Die Organisation des BDS
Das Schiedsamt – SCHLICHTEN STATT RICHTEN
Schlichten statt richten
Das Bundesverfassungsgericht
hat im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1351/01 im Jahr
2007 ausdrücklich unseren Wahlspruch
„Schlichten statt Richten“
mit folgenden Zitaten bestätigt:
„Führt eine Streitschlichtung zu einer Lösung, die in der
Rechtsordnung so nicht vorgesehen ist, die von den Betroffenen aber
als gerecht empfunden wird, dann deutet auch dies auf eine
befriedende Konfliktbewältigung hin“.
und weiter…
„Eine zunächst streitige Problemlage durch eine einverständliche
Lösung zu bewältigen, ist auch in einem Rechtsstaat grundsätzlich
vorzugswürdig gegenüber einer richterlichen Streitentscheidung“.
Das Schiedsamt – SCHLICHTEN STATT RICHTEN
Historie des Schiedsamtes bzw. der Schiedsstelle
Von der Idee aus dem Jahre 1808 … bis zum 21. Jahrhundert
Das Schiedsamt – SCHLICHTEN STATT RICHTEN
Unterschied zwischen Schiedsamt und Gericht?
Das Schiedsamt
• die vorgerichtliche Streitschlichtung
• schnell, unbürokratisch, kostengünstig
• nachhaltig durch beidseitigen Vergleichsabschluss
• mit 30 Jahre vollstreckbarem Ergebnis
Das Gericht
• anfallende Anwalts- und Gerichtskosten
• keine ganzheitliche Erörterung (Schwerpunkt liegt auf der
Sachebene)
• eine Verurteilung erhöht evtl. die „Feindlichkeitsspirale“ der
Parteien
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Aufgabe der Schiedsperson?
Streitschlichtung auf der Bedürfnisebene abwickeln
Anspruchsebene
Antragsteller
Recht und Gesetz
„Ich will haben!“
Bedürfnisebene
„Warum will
Ich haben?“
Schiedsamt
Antragsgegner
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Welche Konflikte werden verhandelt?
In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
• Ansprüche aus dem Nachbarrecht (Bepflanzung, Grenzzaun,
Überhang)
• Verletzung der persönlichen Ehre
• Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
In strafrechtlichen Angelegenheiten
• Beleidigung, Bedrohung
• Hausfriedensbruch, Verletzung des Briefgeheimnisses
• Körperverletzung, Sachbeschädigung
• Rauschtat bezgl. der vorstehenden Delikte
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Ablauf eines Schlichtungsfalles
Vom Streitfall bis zum Schlichtungsergebnis
Vergleich
Vollstreckbarkeit
Erfolglosigkeit
Streitfall
Antragstellung
nicht öffentliche Verhandlung
Terminfestlegung
Erscheinenspflicht
Ordnungsgeld
Das Schiedsamt – SCHLICHTEN STATT RICHTEN
Ablauf eines Schlichtungsfalles
Streitschlichtungsgespräch mit Methoden der Mediation
früher
heute
Das Schiedsamt – SCHLICHTEN STATT RICHTEN
Ablauf eines Schlichtungsfalles
Bei Verstoß gegen die Vergleichsvereinbarung
Zwangsvollstreckung
durch das Gericht
oder den
Gerichtsvollzieher
Vergleich
nicht
eingehalten
Anforderung der
Vollstreckungsklausel einer
Partei beim Amtsgericht
Ausfertigung des Vergleichs
Abschrift der Kostenrechnung
von der Schiedsperson
VergleichsVollstreckung
beantragen
Das Schiedsamt – SCHLICHTEN STATT RICHTEN
Schlichtungsfallbeispiel 1 (Antragstellung)
Der strittige Sachverhalt
Die formale Antragstellung
Herr Willi Raudy ist am 28.09.2011
widerrechtlich in die Wohnung
des Antragstellers Otto
Schmächtig eingedrungen.
Als der Antragsteller ihn hinaus
stieß, schlug der Antragsgegner
ihn mit der Faust auf das linke
Auge.
Hierdurch entstand eine starke
Schwellung und die Brille ging
kaputt.
1.
Der ASt verlangt vom
Antragsgegner ein
angemessenes
Schmerzensgeld für die
Verletzung
2.
sowie Erstattung der Kosten
für eine neue Brille.
3.
Herr Raudy soll die Kosten
des Schlichtungsverfahrens
tragen.
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Schlichtungsfallbeispiel 1 (Vergleich)
1.
Herr Raudy zahlt dem Antragsteller ein Schmerzensgeld in Höhe
von € 150.
2.
Er zahlt ferner die Kosten für eine neue Brille in Höhe von € 200.
3.
Außerdem übernimmt er die Hälfte (entspr. 18,50 €) der
Gesamtkosten des Schlichtungsverfahrens von 37 €.
4.
Alle Beträge werden von ihm am 01.11.2011 gezahlt.
v.g.u.
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Schlichtungsfallbeispiel 2 (Antragstellung)
Der strittige Sachverhalt
Die formale Antragstellung
Antragsteller A und Antragsgegner
B sind Grundstücksnachbarn.
Auf der gemeinsamen Grundstücksgrenze hat der Antragsgegner im Februar 2011 in
einem Abstand von nur 10 cm
zu unserer Grundstücksgrenze
20 Tannen angepflanzt.
Auf meine Bitte, diese Pflanzen
auf den gesetzlich zulässigen
Abstand zu versetzen, hat mein
Nachbar nicht reagiert.
1.
Herr B soll die an der
gemeinsamen
Grundstücksgrenze der
Häuser Kaiserstr. 59 und
Kaiserstr. 61 in Herne im
Februar 2011 angepflanzten
20 Tannen zurücksetzen.
2.
Er soll ferner die Kosten des
Schiedsverfahrens tragen.
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Schlichtungsfallbeispiel 2 (Vergleich)
1.
Der Antragsgegner versetzt bis zum 01.06.2011 die 20
Tannen an der Grundstücksgrenze zum Antragsteller um 1 m
nach hinten auf sein Grundstück.
2.
Die Parteien tragen die Kosten des Schlichtungsverfahrens in
der Gesamthöhe von 37 € je zur Hälfte von 18,50 €.
v.g.u.
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Kosten eines Schlichtungsverfahren
mit
Vergleich
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Gebühr für das Verfahren
Erhöhte Gebühr für das Verfahren
Dokumentenpauschale (0,50 €/Seite)
Portoauslagen
Dolmetscherkosten
(sonstige Auslagen)
Gesamtkosten
Vorauszahlung
Rückerstattung
ohne
Vergleich
25 €
10€
5€
7€
5€
7€
37 €
50 €
13 €
22 €
50 €
28 €
Das Schiedsamt – SCHLICHTEN STATT RICHTEN
Kontakt zu einem Schiedsamt
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Über die Amtsgerichte
Über die Polizeidienststellen
Über das Ordnungsamt
Über das Internet
• www.schiedsamt.de
• www.bds-duesseldorf.de
• www.justiz.nrw.de
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Antworten auf häufig gestellt Fragen
unter www.schiedsamt.de
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Was ist der Unterschied zwischen den Begriffen "Schiedsperson", "Schiedsmänner" und "Friedensrichter/innen"?
Kann ich für ein Schlichtungsverfahren Prozesskostenhilfe beantragen?
Besteht in Schlichtungsverhandlungen Anwaltszwang? oder
Muss ich mich bei einer Schlichtungsverhandlung anwaltlich vertreten lassen?
Kann ich mich in einer Schlichtungsverhandlung anwaltlich vertreten lassen? Oder: Muss ich zu einer
Schlichtungsverhandlung als Partei persönlich erscheinen?
Was passiert, wenn ich zum Schlichtungstermin einfach nicht hingehe?
Wie hoch sind die Kosten eines Schlichtungsverfahrens?
Wer trägt die Kosten des Schlichtungsverfahrens?
Wie hoch sollte der Vorschuss sein? Oder: Gibt es Vorschriften für die Höhe des Vorschusses?
Muss das Schiedsamt einen Vorschuss nehmen? Oder: Besteht eine Vorschusspflicht?
Woher erfahre ich, ob ich bei der Schiedsperson richtig bin? Oder: Wofür ist die Schiedsperson überhaupt zuständig?
Wie lange dauert das Verfahren?
Kann ich das Verfahren beschleunigen?
Verdient die Schiedsperson etwas?
Wer trägt die allgemeinen Sachkosten des Schiedsamtes, z.B. für Vordrucke, das Siegel, die amtlichen Büchern etc.
und wer trägt die Kosten, die durch die Aus- und Fortbildung der Schiedspersonen entstehen?
Gibt es eine Fachaufsicht über die Schiedsperson und wer übt diese aus?
Wie wird die Schlichtungsverhandlung durchgeführt?
Wie werde ich Schiedsperson?
Vielen Dank!