Beratungsprozess ab 01.07.2011 Änderungen im

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Transcript Beratungsprozess ab 01.07.2011 Änderungen im

FÜRST FUGGER Privatbank
Der Beratungsprozess im FFPB-Haftungsdach
ab 01. Juli 2011
Information und Leitfaden
FÜRST FUGGER Privatbank
Themen im Überblick
Dokumentation beratungsfreies
Geschäft und sonstiger Gespräche
Rechtlicher
Hintergrund
der Änderungen
Vorgehensweise zur
Dokumentation
 bei beratungsfreiem
Geschäft
 Bei sonstigen
Gesprächen
Die Änderungen in
 Anlegeranalyse und
 Beratungsprotokoll
(mit Erläuterungen und
Beispielen)
Wesentliche
Anlegerinformation
 Hintergrundinfos
 Erläuterungen zu
Inhalte
FÜRST FUGGER Privatbank
Themen im Überblick
Rechtlicher
Hintergrund
der Änderungen
Beratungsprozess ab 01.07.2011
Hintergrund der Änderungen
Warum aktuell Änderungen im Beratungsprozess?
 Neue gesetzliche Vorgaben durch Anlegerschutz- und
Funktionsverbesserungsgesetz ab 1. Juli 2011 in Kraft
 Ausgeweitete Mindestanforderungen der BaFin an Inhalte und Organisation
der Dokumentation von Beratungen und Kundengesprächen
(Neufassung Rundschreiben 4/2010 MaCOMP; 9. Juni 2011)
 Klarstellungen der Bundesbank und BaFin über das Verständnis von Begriffen
in Vorschriften des KWG und WpHG zur Anlageberatung
(Gemeinsames Informationsblatt der BaFin und der Bundesbank zum Tatbestand der
Anlageberatung, Mai 2011)
Beratungsprozess ab 01.07.2011
Anlegerschutz- und
Funktionsverbesserungsgesetz
Wichtige Inhalte im Überblick
 Ausweitung der Inhalte Beratungsprotokoll in §34 WpHG
 Einführung standardisierter Informationsblätter für Finanzinstrumente zu Vergleichszwecken (Risiken/Erträge/Kosten)
 Pflicht zur Aushändigung der neuen Informationsblätter ab
1. Juli 2011 bei deutschen Fonds und klassischen Wertpapieren
(Übergangsfrist für ausländische Fonds bis 30.06.2012)
 Einführung Mindesthaltefristen für offene Immobilienfonds
(2 Jahre, Kleinanleger: Rückgabe bis 30 TEUR/Halbjahr)
Beratungsprozess ab 01.07.2011
MaCOMP (Neufassung) und „Informationsblatt“
Wichtige Inhalte im Überblick
 Unverzügliche Zur-Verfügung-Stellung des Beratungsprotokolls
an Kunden, Bevollmächtige oder Interessenten. In jedem Fall vor
Geschäftsabschluss. (Ausnahme: Bei Beratung per Telekommunikationsmittel
„umgehend“, da Rücktrittsrecht gem. FernAbsG. Im Haftungsdach nicht möglich.)
 Gesonderte Dokumentation individueller Interessentengespräche ohne Beratung oder Geschäftsabschluss
 Erfassung, von wem Initiative für Anlageberatung ausging
 Umfassende Analyse und Dokumentation der persönlichen
Situation des Kunden, auch Besonderheiten wie Renteneintritt,
Arbeitslosigkeit, Scheidung
 Dokumentation Kundenziele und -anliegen, deren Gewichtung
und etwaige Änderungen
FÜRST FUGGER Privatbank
Themen im Überblick
Die Änderungen in
 Anlegeranalyse und
 Beratungsprotokoll
(mit Erläuterungen und
Beispielen)
Beratungsprozess ab 01.07.2011
Änderungen in Anlegeranalyse
„Personenbezogene Angaben“
 Firma als zweiter Depotinhaber gestrichen
 „Gegenwärtigen Beruf“ und „relevanten
früheren Beruf“ erfassen
Punkt 1 „Anlageerfahrung“
 Hintergrund der Erziehungsberechtigten ist
maßgebend bei Minderjährigen
Einfache Unterscheidung:
Kenntnisse <> Kenntnisse und Erfahrungen
 Ermittlung maximaler Risikostufe für Punkt 1
aufgrund Kenntnisse und Erfahrungen
Beratungsprozess ab 01.07.2011
Änderungen in Anlegeranalyse
Punkt 2 „Finanzielle Verhältnisse“
 Policendarlehen aufgenommen
 Besserer Überblick durch Summen von
Bruttovermögen und Verbindlichkeiten
Anmerkung: Felder bei Nichtangabe mit „0“
befüllen
Beratungsprozess ab 01.07.2011
Änderungen in Anlegeranalyse
Punkt 4 „Risikotragfähigkeit“
 Vereinfachungen durch
 Streichung Kriterium „Gesamtanlage
bei FFBP über 50%“ …
 klare Benennung der Herkunft des
Riskiomaximums je Kriterium
 Neufassung der Erläuterung zu
„Zusammenfassende
Risikoeinstufung“
Beratungsprozess ab 01.07.2011
Änderungen im Beratungsprotokoll
 Neue Bezeichnung „Beratungsprotokoll“
(Einsatz ist nur im Beratungsgeschäft möglich!
Beratungsfreies Geschäft ist gesondert zu dokumentieren
– s. „Dokumentation beratungsfreies Geschäft“.)
 Erweiterte Angaben zum Gesprächsgrund
umfassen nun auch Empfehlung durch
Dritte und besondere persönliche Situation;
mit Freitextfeld für individuelle Angaben
 Neues Freitextfeld zur Dokumentation
individueller Informationen für die
Beratung; ausdrückliche Bestätigung der
Vollständigkeit der Angaben
 Neue Felder zur Angabe der Höhe des
Mittelbedarfs, Liquidität und des
Verwendungszwecks bei Verkauf.
Beratungsprozess ab 01.07.2011
Änderungen im Beratungsprotokoll
 Mehr Raum für individuelle Anliegen und
Vorgaben; ausdrückliche Bestätigung der
Vollständigkeit der Angaben
 Vorgaben zur Veräußerbarkeit, Erträge und
Liquidität alternativ gefasst:
(Angaben nur „entweder“ / „oder“ möglich.)
Beratungsprozess ab 01.07.2011
Änderungen im Beratungsprotokoll

Punkt 4: „Besprochene Anlagen ohne
Empfehlung“ entspricht bisherigem Punkt 8

Punkt 5: Dokumentation der Empfehlung
„Halten“ oder „Verkaufen“ vorhandener
Depotbestände gesondert aufgeführt
 Je Empfehlung ist Bezug zu einem Ziel (aus
Punkt 3) herzustellen
Angabe für gesamtes Depot möglich; dann
Depotübersicht mit Detailangaben beifügen.
Sonst Angaben je Finanzinstrument
Beratungsprozess ab 01.07.2011
Änderungen im Beratungsprotokoll
Punkt 6 erstreckt sich im Formular über zwei Seiten. Mehr Platz und Übersichtlichkeit
Beratungsprozess ab 01.07.2011
Änderungen im Beratungsprotokoll
Punkt 6 erstreckt sich im Formular über zwei Seiten. Die Angaben auf der linken Seite.
 A) Bezug zu Zielen (Punkt 3)
A
B
C
 B) Angabe ob Erwerb per
Sparplan oder Kauf
 C) zum Typ der Anlagen
 D) ausgehändigte Unterlagen
für Investmentfonds
(Soweit vorhanden „WAI“, sonst
Vereinfachter Verkaufsprospekt“)
D
Beratungsprozess ab 01.07.2011
Änderungen im Beratungsprotokoll
Punkt 6 erstreckt sich im Formular über zwei Seiten. Die Angaben auf der rechten Seite.
E
F
G
H
I
J
K
 E) Angaben zu Risiken des Finanzinstrumentes und daraus folgender
Risikostufe.
(Achtung: 5-stufige Skala verwenden)
 F) Ausgabeaufschlag, Einrichtungsgebühr
 G) Verwaltungskosten
 H) Sonstige Kosten des Kaufs
 I) Kosten bei Beendigung
 J) Angaben über Provisionen bzw.
Servicevereinbarungen
 K) Ausführende Depotbank
L
 L) Ausgehändigte Unterlagen, u.a. für
Aktien, Anleihen und Zertifikate,
Vermögensverwaltung
Beratungsprozess ab 01.07.2011
Änderungen im Beratungsprotokoll
Punkt 7: Geeignetheitsprüfung
 Keine Abweichung gegenüber
Anlegeranalyse (Risikomaximum, finanzielle
Verhältnisse, Anlageziele)
 Punkt 8: Begründungen
Mehr Raum für Begründung der Empfehlung
 Begründungen müssen Bezug zwischen
einem bestimmten Anlageziel und dem
konkreten Finanzinstrument herstellen
 Es ist für Dritte nachvollziehbar darzulegen,
warum die Empfehlung des konkreten
Finanzinstruments nach heutigem Wissen
dem Kunden zur Erreichung seiner
Anlageziele dient.
 Jede Empfehlung ist einzeln zu begründen –
Zusammenfassungen sind bei Einzeltiteln
nicht möglich.
FÜRST FUGGER Privatbank
Themen im Überblick
Dokumentation beratungsfreies Geschäft und
sonstiger Gespräche
Vorgehensweise zur
Dokumentation
 bei beratungsfreiem Geschäft
(nur für Käufe, nur im
Plattformgeschäft)
 bei sonstigen Gesprächen
Beratungsprozess ab 01.07.2011
Neue Dokumentation beratungsfreies Geschäft
Dokumentation beratungsfreies Geschäft nicht mehr mit Beratungsprotokoll
 Neu: Beratungsfreies Geschäft darf nicht
mehr im Beratungsprotokoll dokumentiert
werden.
 Vorgabe gemäß WpHG: Bei beratungsfreiem
Geschäft nur Prüfung der „Angemessenheit“
anhand Anlegeranalyse (nur für „Kauf“!)
 Ist Anlegeranalyse älter als 1.1.2010 oder
nicht vorhanden, ist eine solche zu erstellen.
 Die Dokumentation erfolgt mit einem
Aufkleber auf Kopie des Orderformulars der
ausgewählten Plattform
 Das Original des Orderformulars ohne
Aufkleber erhält die Depotbank
 Die Kopie wird mit ausgefülltem Aufkleber
versehen und zur Dokumentation an die
FFPB geschickt.
Beratungsprozess ab 01.07.2011
Dokumentation beratungsfreies Geschäft
Dokumentation beratungsfreies Geschäft erfolgt einfach mit einem Aufkleber
Beratungsprozess ab 01.07.2011
Dokumentation beratungsfreies Geschäft
Dokumentation beratungsfreies Geschäft erfolgt einfach mit einem Aufkleber
 Bitte diesen Aufkleber nur für Käufe im
beratungsfreien Geschäft verwenden
 Aufkleber als Grundausstattung wurden per
Post zugestellt. (Anforderung weiterer Aufkleber auch
über Vertriebssupport möglich.)
Beratungsprozess ab 01.07.2011
Änderung Dokumentation sonstiger Gespräche
Die Dokumentation sonstiger Gespräche erfolgt über eine Erklärung
 Zur Erfassung sonstiger Gespräche
 Für den Einsatz als ständig greifbare
Unterlage gedacht (am Telefon oder
Arbeitsplatz)
Beratungsprozess ab 01.07.2011
Änderung Dokumentation sonstiger Gespräche
Die erweiterte Vorlage zur Dokumentation sonstiger Gespräche
Neu:

Unterscheidung Status Gesprächspartner (Kunde oder Interessent)

Reportinggespräche als eigene Spalte
Beratungsprozess ab 01.07.2011
Übersicht Dokumentationsunterlagen
Übersicht der Dokumentationsunterlagen im Haftungsdach
 Anlegeranalyse: Grundlage für Beratung sowie
Angemessenheitsprüfung bei beratungsfreiem Geschäft. Stets
anzulegen, nicht älter als 1.1.2010. Ausnahme: (Noch) nicht
erforderlich bei Depoteröffnung und reinem Übertrag.
 Beratungsprotokoll: Nur bei Beratung mit Empfehlungen
(Halten/Verkaufen/Kaufen); jeweils neu anfertigen; vor
Geschäftsabschluss „Zur-Verfügung-Stellung“.
 Orderkopie mit Aufkleber über Angemessenheitsprüfung:
Verwendung bei beratungsfreiem Geschäft (Kauf), d.h. Erwerb
wird mit Wissen des Berater, aber ohne dessen Beratung oder
Empfehlung durchgeführt. (Hinweis: Nur im Plattformgeschäft;
Original ohne Aufkleber geht direkt an Depotbank.)
 Erklärung der Kunden- und Interessentengespräche ohne
Transaktion / Geschäftsabschluss: Notiz aller Gespräche mit
Kunden oder Interessenten, die entweder ohne Empfehlung
und Produktansprache verliefen oder zwar mit Empfehlung
jedoch ohne folgende Transaktion oder Geschäftsabschluss.
Ausführungsgeschäft: Diese Aufträge, die ohne Wissen des Beraters an Depotbank
gegeben werden, können nicht dokumentiert werden. (sog. “execution only orders“)
FÜRST FUGGER Privatbank
Themen im Überblick
Wesentliche Anlegerinformation
 Hintergrundinformationen
 Erläuterungen zu Inhalten
Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz
Wesentliche Anlegerinformation (WAI)
Fakten zu den Wesentlichen Anlegerinformationen (WAI)
 Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz verpflichtet
zur Erstellung und Aushändigung ab 1. Juli 2011
 Inhalt, Berechnungsmethoden und Aufbau weitgehend
festgelegt
 Umfang 2 Seiten für Investmentfonds
 Erstellung durch die Kapitalanlagegesellschaft
 Einsatz ab 1. Juli 2011
 Noch mehrere Bezeichnungen für das gleiche Dokument:




KID (Key Investor Document)
KIID (Key Investor Information Document)
WAI (Wesentliche Anlegerinformation)
KII (Key Investor Information)
 Begriff „Wesentliche Anlegerinformation“ (WAI) setzt sich
durch
 WAI ersetzt Vereinfachten Verkaufsprospekt
Anlegerschutz- und
Funktionsverbesserungsgesetz
Wesentliche Anlegerinformation (WAI)
Beispiel für Investmentfonds FFPB MultiTrend Doppelplus
Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz
Wesentliche Anlegerinformation (WAI)
Risiko – und Ertragsprofil
 Berechnungsbasis: Volatilität (Anteilspreis, fünf Jahre)
 Siebenstufige Einteilung; nur für Fonds, somit keine
einheitliche Einteilung aller Wertpapiere
 Laufende Überwachung der Einstufung durch die KAG
mit Anpassung bei Abweichung über vier Monate
 Simulation für neue Fonds oder solche die jünger als
fünf Jahre sind oder bei signifikanter Änderung der
Anlagestrategie
 Bandbreiten der Volatilität für Einstufung vorgegeben
 Angabe laufender Kosten als Summe von Dachfonds
und Zielfonds
 Die Einstufung in 5 Risikostufen bleibt bei der FFPB in
anderen Unterlagen bestehen, da fondsseitig das
Gesamtrisiko und anlegerseitig das Gesamtinteresse zu
berücksichtigen ist.
Bandbreiten der Volatilität
Vielen Dank!