Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgung

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Transcript Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgung

Der neue bAV Tarifvertrag für Arzthelferinnen
Chance für den Vertrieb
Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgung
für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte
Wie hoch ist überhaupt das Potential in Deutschland?
ca. 500.000 Beschäftigte bei den niedergelassenen Ärzte
99% haben keine betriebliche Altersversorgung
bAV
keine bAV
Februar 2008 Frank Dreßel
!
!
Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgung
für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte
ca. 230.000 niedergelassene Ärzte und Zahnärzte in Deutschland
!
Klientel ist zahlungskräftig und lukrativ
Absatzerfolg der sog. GesundheitsRente enttäuschend
!
lediglich 2500 Verträge sind seit Ende 2002 verkauft worden
„Durchdringungsquoten“ tendieren gegen Null
ca. 30.000 Ärzte sind allein im Hausärzteverband organisiert
Februar 2008 Frank Dreßel
!
Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgung
für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte
Die GesundheitsRente ( Hintergrundinfos)
Konsortium:
Deutschen Ärzteversicherung ( Konsortialführer )
Deutschen Apotheker- und Ärztebank ( Apo-Bank )
Pro bAV Pensionskasse
Ende 2002 zur betrieblichen Altersversorgung für die Angestellten der in Deutschland niedergelassenen
Ärzte geschaffen worden
Vertrieb durch MLP, Apo-Finanz, DÄV
Februar 2008 Frank Dreßel
Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgung
für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte
Die GesundheitsRente
„Die Bundeszahnärztekammer legt aber Wert darauf, dass mit dieser Information ausdrücklich
keine Empfehlung verbunden ist, da auch andere Vorsorgeprodukte auf dem Markt existieren. Die
Wahl der privaten Altersvorsorge ist und bleibt eine Einzelentscheidung“
(Veröffentlichung der Bundeszahnärztekammer)
Februar 2008 Frank Dreßel
Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgung
für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte
§1 Geltungsbereich
Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen, die im Bundesgebiet in Einrichtungen der ambulanten
Versorgung tätig sind
staatlich geprüfte Kranken- und Kinderkrankenschwestern
staatlich geprüfte Kranken- und Kinderkrankenpflegerinnen
Sprechstundenschwestern und -helferinnen
Auszubildende
Februar 2008 Frank Dreßel
Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgung
für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte
Kernpunkte:
lineare Gehaltserhöhung um 2,5% ab dem 1. Januar 2008
Anspruch auf arbeitgeberfinanzierte bAV
„Betriebsrente vom Arzt“
Februar 2008 Frank Dreßel
Novum in der Geschichte der
Tarifverträge für Arzthelferinnen !!!
Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgung
für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte
§ 2 (1)a) Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung
Wahl der Zahlung zusätzlich zur VWL:
Vollzeitbeschäftigt und Teilzeitbeschäftigte mit durchschnittlich 18 h pro Woche und mehr
AZUBIS nach der Probezeit
erhalten 20 € monatlich
Teilzeitbeschäftigte mit durchschnittlich weniger als 18 h pro Woche erhalten 10 € monatlich
Februar 2008 Frank Dreßel
Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgung
für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte
§ 2 (1) b) Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung
Wahl der Zahlung anstelle der VWL:
Vollzeitbeschäftigt und Teilzeitbeschäftigte mit durchschnittlich 18 h pro Woche und mehr
erhalten 56 € monatlich
Teilzeitbeschäftigte mit durchschnittlich weniger als 18 h pro Woche
erhalten 28 € monatlich
AZUBIS nach der Probezeit
erhalten 38 € monatlich
Februar 2008 Frank Dreßel
Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgung
für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte
§ 2 Arbeitgeberbeitrag
Zusätzlich zur VWL
Anstelle der VWL
20,-- € / Monat (Vollzeit > 18 Std./ Woche)
56,-- € / Monat (Vollzeit > 18 Std./ Woche)
10,-- € / Monat (Vollzeit < 18 Std./ Woche)
28,-- € / Monat (Vollzeit < 18 Std./ Woche)
20,-- € / Monat (Azubis nach Probezeit)
38,-- € / Monat (Azubis nach Probezeit)
Februar 2008 Frank Dreßel
Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgung
für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte
§ 2 (2) Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung
Zeitpunkt der Ausübung des Wahlrechtes:
innerhalb von 3 Monaten nach In-Kraft-Treten des TV
nach Beginn eines neuen Beschäftigungsverhältnis
nach Auslaufen eines bestehenden VWL Vertrages
wird kein Gebrauch gemacht: AG muss gemäß Bestimmungen ohne VWL verfahren (56 € VZ - 28 €
TZ - 38 € AZUBI)
Februar 2008 Frank Dreßel
Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgung
für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte
§ 2 (3) Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung
Übergangsregelung:
Wahl befristet bis einschl. 31.12.2014
ab 01.01.2015 Anspruch gemäß § 2 (1) b)
56 € - 28 € - 38 €
AG Beitrag kann nicht für die Riester Rente verwendet werden
Februar 2008 Frank Dreßel
Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgung
für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte
Entgeltumwandlung
§ 6 (3) Höhe der Umwandlung
AG Zuschuss in Höhe von 20% des umgewandelten Betrages mindestens 10,- € monatlich
maximal 4% BBG West ( 63.600 € p.a.) Im Jahr 2008 2.544,-- €
Zuschuss beträgt maximal 508,80 € p.a.
Februar 2008 Frank Dreßel
Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgung
für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte
§ 7 (13) Umwandelbare Entgeltbestandteile
13. Monatsgehalt
VWL
sonstige Entgeltbestandteile
Februar 2008 Frank Dreßel
Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgung
für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte
§ 9 Durchführungsweg
(1) AG bietet Pensionskasse an
(2) trifft AG nicht innerhalb 4 Wochen nach Antragstellung bzw nach Entstehung des Anspruchs
auf AG Leistung eine Entscheidung hat AN freies Wahlrecht mit DV oder PK
Februar 2008 Frank Dreßel
Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgung
für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte
§ 11 sofortige Unverfallbarkeit
Anwartschaft aus Entgeltumwandlung, Arbeitgeberzuschuss und Versorgungszusage aus
Arbeitgeberbeitrag sind ab Versicherungsbeginn unverfallbar.
Februar 2008 Frank Dreßel
Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgung
für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte
§ 18 In-Kraft-Treten und Laufzeit
(1) Tarifvertrag tritt am 01.04.2008 in Kraft, kündbar erstmals zum 31.12.2010
(3) … bestehende Betriebsvereinbarungen oder Individualvereinbarungen …bleiben unberührt…
Februar 2008 Frank Dreßel
Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgung
für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte
Welchen Arbeitgeber betrifft es?
Mehr als sie denken!
Die Regelungen zur bAV betreffen Arbeitgeber
… die dem Tarifvertrag angeschlossen sind
… die sich in der Bezahlung an den Tarifvertrag anlehnen
… als Arbeitsvertrag den Mustervertrag der Ärztekammer
benützen
… auch ohne Anlehnung an den Tarifvertrag die Anpassung ihren Mitarbeitern zukommen
lassen möchten
Februar 2008 Frank Dreßel
Auswirkungen einer Entgeltumwandlung
für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte
(Grundlage: Alter: 30 Jahre, Tätigkeitsgruppe III, 17. Berufsjahr, Steuerklasse I, 0 Kinder)
Tarifliches
Gehalt
Euro
Nach
Umwandlung
100,-- Euro
(49,72 netto)
Nach
Umwandlung
130,-- Euro
(64,41 netto)
Nach
Umwandlung
200,-- Euro
(99,41 netto)
Brutto
1.988,--
1.888,--
1858,--
1.788,--
Steuer
286,10
256,12
247,23
226,61
408,54
387,99
381,82
367,44
1293,36
1243,89
1228,95
1193,95
(inkl. Soli; Ki-St.)
Sozialversicherung
(Erhöhter PV-Satz)
Netto
Februar 2008 Frank Dreßel
Auswirkungen einer Entgeltumwandlung
für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte
(Grundlage: Alter: 30 Jahre, Tätigkeitsgruppe III, 17. Berufsjahr, Steuerklasse I, 0 Kinder)
Nach
Umwandlung
100,-- Euro
(49,72 netto)
1.888,--
Was wird aber
effektiv angespart?
nicht 100,-- sondern…
256,12
387,99
1243,89
Februar 2008 Frank Dreßel
176,--!!!
Arbeitnehmersicht: Beispielhafte Rechnung I
- Ein Beispiel sagt mehr als 1000 Worte…
(Grundlage: Alter: 30 Jahre, Steuerklasse I, Rente mit 67,Tarif Best Invest Rente Direkt):
Euro
Anlagebetrag
100,--Entgeltumwandlung
56,-- ArbG-Betrag
20,-- ArbG-Zuschuss
Euro
176,--
Reduzierung Nettogehalt
49,72
Altersrente bei 6% eff. Verzinsung
770,00
Nettorente nach Steuern und
Sozialversicherungsbeiträgen
450,08
Rendite ( Netto-Rente zu Nettobeitrag )
6,10%
Quelle: Vorsorgeanalyse Tool Volksfürsorge Versicherung
Februar 2008 Frank Dreßel
Arbeitnehmersicht: Beispielhafte Rechnung II
- Ein Beispiel sagt mehr als 1000 Worte…
(Grundlage: Alter: 30 Jahre, Steuerklasse I, Rente mit 67,Tarif Best Invest Rente Direkt):
Anlagebetrag
Euro
Euro
130,-Entgeltumwandlung
56,-- ArbG-Betrag
26,-- ArbG-Zuschuss
212,--
Reduzierung Nettogehalt
64,41
Altersrente bei 3% eff. Verzinsung
927,58
Nettorente nach Steuern und
Sozialversicherungsbeiträgen
534,00
Rendite ( Netto-Rente zu Nettobeitrag )
5,88 %
Quelle: Vorsorgeanalyse Tool Volksfürsorge Versicherung
Februar 2008 Frank Dreßel
Arbeitnehmersicht: Beispielhafte Rechnung II
- Ein Beispiel sagt mehr als 1000 Worte…
(Grundlage: Alter: 30 Jahre, Steuerklasse I, Rente mit 67,Tarif Best Invest Rente Direkt):
Anlagebetrag
Euro
Euro
200,-Entgeltumwandlung
56,-- ArbG-Betrag
40,-- ArbG-Zuschuss
296,--
Reduzierung Nettogehalt
99,41
Altersrente bei 3% eff. Verzinsung
1295,00
Nettorente nach Steuern und
Sozialversicherungsbeiträgen
723,66
Rendite ( Netto-Rente zu Nettobeitrag )
Quelle: Vorsorgeanalyse Tool Volksfürsorge Versicherung
Februar 2008 Frank Dreßel
5,1 %
Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgung
für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte
Zusammenfassung:
Die Gehälter der Medizinischen Fachangestellten (Arzthelferinnen)
steigen ab 1. Januar 2008 um 2,5 Prozent.
Rechtsanspruch ab 1.4.08 auf Arbeitgeberzuschuss in festen Beträgen und
prozentual zur Entgeltumwandlung
fest: 20,- (10,-) alternativ 56,- ( 28,-) und 20% der Entgeltumwandlung
Potential: 230.000 niedergelassene Ärzte mit 500.000 Beschäftigten
99 % der Beschäftigten haben keine bAV
Absatzerfolg der sog. GesundheitsRente mehr als enttäuschend
Arzt hat freies Wahlrecht des Vertragspartners, GesundheitsRente ist
kein Zwang
Februar 2008 Frank Dreßel