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Amt für Wirtschaft und Arbeit
Massenentlassung
Personalabbau: Das letzte Mittel
professionell handhaben – Chancen für
einen ethischen Prozessverlauf
Amt für Wirtschaft und Arbeit
Massenentlassung nach Obligationenrecht
Der Arbeitgeber entlässt:
• aus betrieblichen Gründen
• innert 30 Tagen
• mindestens
– 10 Arbeitnehmende in Betrieben mit 20 bis 99 Arbeitnehmenden;
– 10% der Arbeitnehmenden in Betrieben mit 100 bis 299
Arbeitnehmenden oder
– 30 Arbeitnehmende in Betrieben mit 300 und mehr Arbeitnehmenden
22. November 2012
AWA-RD/JM für StZ im Lilienberg
Amt für Wirtschaft und Arbeit
Durchführung einer Massenentlassung nach OR
• Ablauf nach vorgeschriebenem Verfahren
• frühzeitige Information der Arbeitnehmerschaft
(Konsultationsverfahren)
• Möglichkeit für Vorschläge, zur Linderung oder gar Verhinderung der
Abbaumassnahmen
• Pflicht des Arbeitgebers, sich mit Vorschlägen auseinander zu setzen
• Kündigung erst nach Ablauf der Konsultationsfrist
• Information der kant. Verwaltung
22. November 2012
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Amt für Wirtschaft und Arbeit
Keine Folgen der Massenentlassung nach OR
• keine Einschränkung der Kündigungsfreiheit
• keine Einschränkung der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit
des Arbeitgebers
• Keine Pflicht zur Erstellung eines Sozialplans
22. November 2012
AWA-RD/JM für StZ im Lilienberg
Amt für Wirtschaft und Arbeit
Was soll das Ganze?
22. November 2012
AWA-RD/JM für StZ im Lilienberg
Amt für Wirtschaft und Arbeit
Was bedeutet eigentlich
„ethischer Prozessverlauf“?
Ein Prozessverlauf ist dann ethisch, wenn die
Verantwortung und Verpflichtung anderen gegenüber
darin zum Ausdruck kommt.
(Duden; Das grosse Fremdwörterbuch, 4. Aufl. 2007)
22. November 2012
AWA-RD/JM für StZ im Lilienberg
Amt für Wirtschaft und Arbeit
Was spricht für das gesetzliche Verfahren?
• Gründe für die Einführung der rechtlichen Bestimmungen
• Möglichkeit für Vorschläge, zur Linderung oder gar Verhinderung der
Abbaumassnahmen
• Offene Kommunikation
• Situation der Betroffenen
– während der Konsultationsphase
– nach der Entlassung
22. November 2012
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Amt für Wirtschaft und Arbeit
Mögliche Inhalte eines Sozialplans
• Wiedereingliederung
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Internes Arbeitsplatzangebot
Unterstützung bei der Stellensuche
Umschulungsmassnahmen
Lehrverhältnisse sicherstellen
22. November 2012
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Amt für Wirtschaft und Arbeit
Mögliche Inhalte eines Sozialplans; Fortsetzung
• finanzielle Leistungen zur sozialen Abfederung
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Frühzeitige Pensionierung
Verlängerte Kündigungsfristen (nur bei Arbeitgeber)
Befristete Verlängerung des Arbeitsverhältnisses
Lohngarantie
Durchhalteprämien
Umzugserleichterung
Abgangsentschädigung
Arbeitnehmerdarlehen
Dienstalters- und Jubiläumsgeschenke
Ferienregelungen
Weiterführen der Sozialversicherungen
Anderweitige Leistungen
Härtefallregelungen
22. November 2012
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Amt für Wirtschaft und Arbeit
Aufgaben AWA
• Vermittlung zwischen den Parteien bei Problemen
• Beratung der Parteien (bez. Möglichkeiten eines Sozialplans)
• Unterstützung individueller Bemühungen (Dienstleistungen
Arbeitslosenversicherung)
22. November 2012
AWA-RD/JM für StZ im Lilienberg
Amt für Wirtschaft und Arbeit
Durchführung des Konsultationsverfahrens
• Schwierigster Teil für den Arbeitgeber
• Grosses Lob für Thurgauer Arbeitgeber
22. November 2012
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