Stolpersteine bei der E

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Transcript Stolpersteine bei der E

BME Fachforum
Öffentliche Beschaffung
Stolpersteine bei der E-Vergabe
> Die Sicht der Bieter
Referent:
Dipl.-Volkswirt. Volker Romeike
ABST SH e.V.
www.abst-sh.de
Mail: [email protected]
Sprecher der Auftragsberatungsstellen in Deutschland
www.abst.de
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Romeike ABST SH
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Etwas Werbung
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Gemeinsame Serviceeinrichtung der IHK und HWK (z.T.
Ingenieurkammern)
Bieterdatei für Ausschreibungen (52.000 Unternehmen)
Kostenfrei für Unternehmen: Information, Beratung und
Unterstützung bei Bearbeitung des Öffentlichen Marktes (11.000
Beratungen)
Vergabestellen: Beratung und Coaching bei Ausschreibungen
(6.000 Beratungen)
Serviceangebote: Ausschreibungsrecherche /
Angebotsbearbeitung
Seminare (160 Seminare / 3.200 Teilnehmer) >>>
www.abst.de
Kostenloser Informationsbrief Auftragswesen Aktuell >>>
[email protected]
VOL-Präqualifikation: Bundesweite Datenbank unter
www.pq-vol.de
E-Procurement: REPROC –medienbruchfreie elektronische
Beschaffung – Verbundpartner des BME
Bundesweites Netzwerk: www.abst.de
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Veröffentlichung
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EU-Ebene:
 www.ted.europa.de (Pflicht)
Bundesebene:
 www.bund.de (“können auch”)
Landesebene:
 Staatsanzeiger/Amtsblätter/Internetportale
 Fachzeitungen
Kommunalebene:
 Fachzeitungen/Internetportale
 Tageszeitungen
Private Ausschreibungsportale
Zersplitterung der
Publikationslandschaft: Recherchekosten
Unternehmen 2 Mrd. Euro
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E - Vergabeplattformen
 keine wirklich zentralisierte E-Vergabeplattform
 Zersplitterung der E-Vergabeplattformen auf
regionaler und kommunaler Ebene
 verschiedene Systeme mit unterschiedlichen
Zugangsvoraussetzungen und Anforderungen
 Installation mehrerer Systeme führt meist zu
Problemen
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Definition der E-Vergabe
E-Vergabe bezeichnet die Nutzung von Informations- und
Kommunikationstechnologie zur elektronischen Unterstützung und
Integration des Beschaffungsprozesses.
Synonyme:
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Electronic tendering
E-Procurement
E-commerce im
Vergabewesen
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Stand/Varianten der E-Vergabe
 Elektronische Veröffentlichung von Ausschreibungsbekanntmachungen
 Elektronische Bereitstellung der Vergabeunterlagen
 Angebotsabgabe elektronisch bzw. teilweise elektronisch
 Elektronische Abwicklung des gesamten Ausschreibungsprozesses
 Elektronische Katalogverfahren
 Dynamische elektronische Beschaffungen
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Ziel der E-Vergabe
Elektronische, medienbruchfreie Abwicklung des
gesamten Vergabeprozesses
Erzielung eines effektiven, transparenten und
wirtschaftlichen Einkaufs.
Verwaltungsmodernisierung
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Kostenersparnis
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Transparenz
Vorteile für Vergabestellen
 Integration in andere EDV-Systeme (z.B. Haushalt)
 Optimierung/Straffung Organisationsstruktur
 Standardisierung der Formulare, Dokumente etc.
 Verkürzung interner Bearbeitungszeiten
 Kostenreduzierung Versand Unterlagen
 Erleichterung Prüfung und Wertung Angebote
 Erhöhung Transparenz und Rechtssicherheit
 Statistische Auswertungen möglich

Zeit- und Kostenersparnis (aber erst
nach Umstellungsaufwand und
Organisationsänderung)
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Vorteile für Unternehmen
 Vereinfachter Zugang zu Ausschreibungen
 Gezielte Suche nach Ausschreibungen
 Unmittelbare Einsichtnahme in die
Verdingungsunterlagen
 Schnellere Bearbeitung, Übermittlung der Angebote
 Verringerung Zustellrisiko
 Empfangsbestätigung nach Angebotsabgabe
 Verkürzung der Zustellzeit
Zeit- und Kostenersparnis abhängig
von Nutzungsmöglichkeit und
Anwendungszahl
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Rechtliche Umsetzung u.a.
Grundsätze der Informationsübermittlung: §§ 11/11a VOB/A, §§
11/13 EG VOL/A
 Auftraggeber geben in der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen an, auf welchem Weg die
Informationsübermittlung erfolgt. Es sind auch Kombinationen
möglich. (Mantelbogenverfahren)
 Das für die elektronische Übermittlung gewählte Netz
muss allgemein verfügbar sein und darf Zugang der
Bewerber und Bieter zum Vergabeverfahren nicht
beschränken. Die dafür zu verwendenten Programme und ihre
technischen Merkmale müssen
•allgemein zugänglich,
•kompatibel mit allgemeiner IuK Technik
•diskriminierungsfrei
sein.
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Rechtliche Umsetzung u.a.
Form und Inhalt der Angebote: §§ 13, 13a VOB/A, §§ 13,
13 EG VOL/A
 elektronisch übermittelte Angebote müssen mittels einer
fortgeschrittenen elektronischen Signatur oder einer qualifizierten
elektronischen Signatur unterzeichnet sein
 Achtung: für freihändige Vergaben nach VOL/A reicht eine
einfache elektronische Signatur
 Achtung: VOB/A national lässt immer schriftliche Angebote zu
 Auftraggeber haben Datenintegrität und Vertraulichkeit der
Angebote zu gewährleisten
 Verschlüsselung muss bis zur Eröffnung des ersten
Angebotserhalten bleiben
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Digitale Signatur Schema
(einfache) elektronische Signatur
fortgeschrittene elektr. Signatur
qualifizierte elektr. Signatur
qualifizierte elektr.
Signatur mit
Anbieterakkreditierung
Signaturschlüsselinhaber ist natürliche Person
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Technische Voraussetzungen
• Kartenlesegerät
=> für eine „sichere PIN-Eingabe“ mit Zifferntastatur (ca.
90,- €)
+
• Signaturkarte (Beschaffung ca. 2 Wochen) (ca. 100,- €, 2
Jahre)
oder
• Signaturzertifikat (Beschaffung ca. 3 Tage, mit
Firmenangabe ca. 2 Wochen) (ca.70,- €, 2 Jahre)
• Vollversion Acrobat (Professional)
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Diensteanbieter und Kartenleser
qualifizierte elektronische Signaturkarten erhältlich
bei diversen Zertifizierungsdiensteanbietern:
• TeleSec
• Signtrust
• DATEV
• S-TrustCenter
• D-Trust => DE-CODA
•TC Trust Center ...
Fortgeschrittene elektronische Signatur dateibasiert
•Signtrust
•S-Trust
Für diese Signatur wird kein Lesegerät benötigt.
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Stolperstein E-Vergabe
1. Mangelnde Kompatibilität der jeweiligen
Plattformen
> eVergabe-Adapter?
> Projekt X-Vergabe?
2. „Amortisation“ der Investitionskosten und
Umstellungsaufwände
3. „Flickenteppich“ E-Vergabe auf und innerhalb der
förderalen Ebenen
> „TED-Plattform im nationalen Bereich (Bund,
Länder, Städte, Kommunen)
4. Keine standardisierten elektronischen Dokumente:
z.B. Vergabehandbuch VOL
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Stolperstein E-Vergabe
5. Fehlende Breitbandanbindung (nicht nur im
ländlichen Raum)
6. Insbesondere „kleinere“ Unternehmen bedienen
(wirtschaftlich) nur lokale/regionale Märkte
7. „Pflicht zur EVergabe“ führt nicht zu höherer
Akzeptanz bei den Bietern
> Wettbewerbsverengungen zu befürchten
8. Informieren und Kommunizieren
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Einführung E-Vergabe im
Unternehmen
1. Wo finden Sie Ausschreibungen, an denen Sie sich
beteiligen wollen? Welche Plattform(en) ist für Sie
wichtig?
2. Welche Signatur können oder müssen Sie nutzen?
(fortgeschrittene oder qualifizierte) Was fordert
der öffentliche Auftraggeber?
3. Welche Hardware müssen Sie beschaffen?
(Signaturkarte, Lesegerät)
4. Welche Hardware passt zu Ihrem Betriebssystem?
5. Benötigen Sie weitere Software oder können Sie
diese von der Vergabeplattform runter laden?
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Vorschlag zur Diskussion
Ab 01.01.201X werden alle öffentlichen
Auftraggeber gesetzlich verpflichtet,
elektronische Angebote der Bieter
anzunehmen.
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Vielen Dank für ihre
Aufmerksamkeit !
Zu Chancen und Risiken am öffentlichen Markt fragen sie ihre
Auftragsberatungsstelle: www.abst.de
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