Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)

Download Report

Transcript Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)

Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)
Grundlagen
 Physik
 Normen
 Verordnungen (Gesetze)
Pool Aargau Nord - Ost
29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013
Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)
Grundlagen
Physik 1
Umgebungswärme
1 Verdampfer
2 Kompressor
3 Kondensator
4 Expansionsventil
5 Wärmeverteilung
Umweltwärme und Wärmeverteilung bestimmen Energiebedarf
1, 2 und 3 sind kostenrelevant
Pool Aargau Nord - Ost
29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013
Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)
Grundlagen
Physik 2
 Mit einer Wärmeverteilung mit tiefer Vorlauftemperatur und
richtigem Anlagekonzept kann der Wärmebedarf
ganzjährlich mit einer WP abgedeckt werden. (bis
Normaussentemperatur z.B. - 8 oC).
 Eine WP wird auf den vorgegebenen Basiswert für die
Wärmeerzeugerleistung ausgelegt. Eine Reserveleistung
wie bei Holz-, Gaskesseln, usw. ist nicht vorhanden.
 Fussbodenheizungen ohne TABS sowie Radiatoren
reagieren schnell auf eine absinkende Vorlauftemperatur.
TABS = Thermoaktives Bauteilsystem zur thermischen Bewirtschaftung z.B. von Böden
Pool Aargau Nord - Ost
29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013
Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)
Grundlagen
Physik 3
 Verriegelung von WP + Notheizung ist nicht sinnvoll, da die
Notheizung allein, mit schlechtem Wirkungsgrad,
wesentlich weniger Wärme erzeugt
 Wenn Reduktion der elektrischen Leistung erforderlich:
1. Wassererwärmungsanlage?
2. Notheizung sperren
3. Wärmepumpe sperren
 WP-Anl.: Physikalisch enge Grenze bezüglich Sperrung:
Maximal 3 x 1 Stunde im Abstand ≥ 1 Stunde
 Planung: Muss Sperrzeiten berücksichtigen!
Pool Aargau Nord - Ost
29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013
Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)
Grundlagen
SIA Norm 384/1 (2009) 1
4.4.1.3
4.4.6.3
4.4.6.6
4.3.3.1
Innerhalb der zulässigen Abweichung von +30/-5% soll diejenige
Wärmeerzeugerleistung gewählt werden, welche dem Basiswert
am nächsten kommt.
Eine elektrische Widerstandsheizung darf nicht als
Zusatzheizung eingesetzt werden. Demzufolge sind HeizungsWP auf Nenn-Heizlast zu dimensionieren.
Bei der Bemessung von WP ist zu berücksichtigen, dass die
Elektrizitätszufuhr unter Umständen täglich bis zu mehreren
Stunden unterbrochen wird.
Die Wassererwärmungsanlage benötigt eine zusätzliche
Wärmeerzeugerleistung
Pool Aargau Nord - Ost
29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013
Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)
Grundlagen
Energieverordnung AG (1.9.12) 1
§ 24
Ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen
… dürfen in folgenden Fällen installiert werden:
a)
als Notheizung
1. für Aussentemperaturen unter der Auslegungstemperatur der Hauptheizung
2. zusätzlich zu handbeschickten Holzheizungen …
Art. 1.12 (MuKEn) Die Hauptheizung (z.B. WP, …) muss so
ausgelegt werden, dass sie bei der Auslegungstemperatur die gesamte Leistung erbringen kann.
MuKEn = Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich
EnDK = Konferenz kantonaler Energiedirektoren
Pool Aargau Nord - Ost
29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013
Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)
Grundlagen
Energieverordnung AG (1.9.12) 2
§ 12 Der Neueinbau einer direkt-elektrischen Brauchwassererwärmung ist in Wohnbauten nur erlaubt, wenn
a) das Brauchwasser während der Heizperiode mit dem
Raumheizungs-Wärmeerzeuger erwärmt oder
vorgewärmt wird
b) Das Brauchwasser primär mittels erneuerbarer Energie
oder nicht anders nutzbarer Abwärme erwärmt wird.
Pool Aargau Nord - Ost
29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013
Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)
Installierte Anlagen
Beispiel einer nicht zulässigen WP-Anlage
Nur WP
3400 h/a
+ elektrische
Zusatzheizung
1,5 kW
2750 h/a
+ elektrische
Zusatzheizung
3,7 kW
250 h/a
Pool Aargau Nord - Ost
29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013
Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)
Installierte Anlagen
Kombination Heizung + Brauchwasser
Kombispeicher
200 Liter
11
Elektrische
Nacherwärmung
Pool Aargau Nord - Ost
29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013
Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)
Installierte Anlagen
Kombination Heizung + Brauchwasser + Solarthermisch
Kombispeicher
Option :
Elektroeinsatz
EW-Kommando
(Boilersteuerung)
El. Nacherwärmung
Pool Aargau Nord - Ost
29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013
Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)
Anmeldungen / Gesuche an VNB
 Netz-Anschlussgesuch für Gebäude
 Anmeldung einer geplanten WP-Anlage
 Vorgehen der/des VNB
Pool Aargau Nord - Ost
29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013
Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)
Anmeldung einer geplanten Wärmepumpe
Anmeldung WP, erforderliche Angaben 1
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Antragsteller
Bauherrschaft
Standort
Gebäudetyp
Bestehender / neuer Netzanschluss
Fabrikat/System der WP-Anlage
Betriebsart (monovalent / bivalent mit nichtelektrischem
Wärmeerzeuger
8. Kein Speicher, technischer Speicher oder Pufferspeicher
Pool Aargau Nord - Ost
29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013
Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)
Anmeldung einer geplanten Wärmepumpe
Anmeldung WP, erforderliche Angaben 2
9.
10.
11.
12.
13.
Maximale Summe elektr. Leistung für ganze WP-Anlage
 bei - 8 oC
 bei - 15 oC
Notheizung ja / nein
Wenn vorhanden, elektrische Leistung bei - 15 oC
Wassererwärmung mit gleicher / separater WP-Anlage
Evtl. vorhandene ortsfeste elektrische Heizung(en)
Ersatz ja / nein
Vorgesehenes Inbetriebsetzungsdatum
Pool Aargau Nord - Ost
29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013
Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)
Anmeldung einer geplanten Wärmepumpe
Bewilligung durch VNB
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Güte der Anmeldung? (Beurteilung aufgrund Erfahrung)
Netzanschluss für diese Objekt vorhanden / angemeldet?
Wenn nein, Anmeldung für Netzanschluss verlangen
Sind alle verlangten Angaben vorhanden?
Vergleich angemeldete WP-Daten mit Herstellerdaten
Rückfragen bezüglich Unklarheiten
Bewilligung mit VNB Standard-Formular
Das Standardformular des VNB enthält technische
Bedingungen und mögliche Sperrzeiten für WP Anlagen
Pool Aargau Nord - Ost
29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013
Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)
Anmeldung einer geplanten Wärmepumpe
Formular „Bewilligung durch VNB“
1.
2.
3.
4.
5.
Identifikation der Anlage
Technische Bedingungen mit Begründungen
Sperrzeiten für WP-Anlage und evtl. Notheizung
Vorgaben für Wassererwärmungsanlage
Weiteres Vorgehen bezüglich Zusammenarbeit
Kunde / Installateur mit VNB
6. Verantwortlichkeiten von Antragsteller und
Bauherrschaft
Pool Aargau Nord - Ost
29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013
Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)
Möglichkeiten zur Einflussnahme durch VNB
„Belohnung“ für die Kooperation eines Kunden
Beim Auftreten kritischer Belastungsverhältnisse:
1. Langfristige Einhaltung der vorgegebenen
technischen Bedingungen (Sperren)
2. Zulassung einer technischen Kontrolle der WPAnlage durch den VNB ca. zwei Jahre nach
Inbetriebnahme
3. Mitteilung von Veränderungen
→ Rabatt auf Energiepreis
Pool Aargau Nord - Ost
29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013
Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)
Möglichkeiten zur Einflussnahme durch VNB
„Belastung“ für fehlende Kooperation
→ Leistungszuschlag auf Energiepreis
oder
→ Zähler mit Leistungsmessung
Pool Aargau Nord - Ost
29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013
Pool Aargau Nord - Ost
29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013
Fotovoltaik „nicht technische“ Problemstellungen
BFE Empfehlungen bezüglich Anschluss von EEA
A1 Eigenverbrauch, saldierend
„Bei Anlagen ≤ 3 kW kann eine Saldierung der ein- und ausgespiesenen
Mengen erfolgen (entweder mit hin- und rücklaufenden Zähler oder
rechnerisch). Ansonsten muss die Gleichzeitigkeit berücksichtigt werden.“
Pool Aargau Nord - Ost
29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013
Fotovoltaik „nicht technische“ Problemstellungen
BFE Empfehlungen bezüglich Anschluss von EEA
A2 Eigenverbrauch, Überschuss
„Kann bei Neuanlagen installiert werden, bei welchen die produzierte
Energie in erster Linie durch den Produzenten genutzt wird.“
Pool Aargau Nord - Ost
29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013
Fotovoltaik „nicht technische“ Problemstellungen
Net Metering für kleinere Anlagen anstelle KEV
Gemäss Faktenblatt 1 des Bundesrates vom 18.04.2012:
Erste Massnahmen Energiestrategie 2050
„Keine KEV-Unterstützung mehr für kleine Fotovoltaikanlagen (< 10 kW):
Es werden einmalige Beiträge in Höhe von maximal 30% der
Investitionskosten ausbezahlt. Die Anlagen sollen nach dem Prinzip der
Eigenverbrauchsregelung nicht mehr den gesamten Strom vom
Netzbetreiber beziehen, sondern nur die Elektrizität, die sie selber nicht
produzieren können (net metering). Der Mehrwert liegt in der Einsparung
von Strombezugskosten.”
Eine Aussage wie gemessen werden muss fehlt!
Gemäss SWISSOLAR werden bei net metering Produktion und
Eigenbedarf saldiert. Ein Plusenergiehaus müsste somit dem VNB für
Energie und Netznutzung nichts mehr bezahlen!
Pool Aargau Nord - Ost
29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013
Fotovoltaik „nicht technische“ Problemstellungen
Druck zur Einführung eines Produktes für alle Kunden
Kunden, die sich nicht beim Elektrizitätsversorger melden und wieder das
alte Angebot bestellen, werden automatisch zu Bezügern eines teueren
Produktes ohne Kernenergie.
Es wird damit gerechnet, dass ein bedeutender Teil der Kunden dies gar
nicht realisieren wird.
Bei vielen Kunden könnte ein solches Vorgehen nachhaltige negative
Gefühle bewirken! Zudem ist es ein wettbewerbsrechtlich verpöntes
Vorgehen.
Alle Kunden zahlen bereits eine Abgabe für die Förderung von NEE.
Da Energie aus KKW während Jahrzehnten noch nicht ersetzt werden
kann, wird ein falsches Zeichen gesetzt.
Vor Einführung eines solchen Verfahrens ist ein politischer Entscheid
erforderlich!
Pool Aargau Nord - Ost
26. Delegierten-Versammlung, 09. Mai 2012
Nächste Delegiertenversammlungen
Mittwoch 7. Mai 2014, 18:00 Uhr
Organisation EV Gebenstorf AG (Marcel Hayoz)
Mittwoch 5. November 2014, 18:00 Uhr
Organisation?
Pool Aargau Nord - Ost
29. Delegierten-Versammlung, 6. Nov. 2013
Pool Aargau Nord - Ost
29. Delegierten-Versammlung, 6. Nov. 2013
Fotovoltaik „nicht technische“ Problemstellungen
Virtuelles HKN-System verhindert Doppelzählung
swissgrid
Konto
Produzent
HK
N
Konto
Händler
HK
N
Konto
EnergieLieferant
+ Öko
Energiedaten
Elektrisches Netz
(physisch)
Produzent
Pool Aargau Nord - Ost
E+NN
Rechnung
Kund
e
28. Delegierten-Versammlung, 08. Mai 2013