Präsentation Sozialministerium Jugendzahnpflege Präsentation

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Schuluntersuchungsverordnung
VwV ESU und Jugendzahnpflege
(bzgl. Einschulungsuntersuchung)
Was hat sich geändert?
Dr. Kersten Wolfers
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren
Baden-Württemberg
Überblick
Überblick
Ziele
VO
VwV
• Ziele der Überarbeitung
• Schuluntersuchungsverordnung
• Verwaltungsvorschrift ESU und
Jugendzahnpflege
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Ziele
VO
VwV
Ziele
• Berücksichtigung seit 2008/2009
geäußerter Änderungswünsche und
Kritikpunkte soweit sachlich geboten
• Einheitliche Basis für Schritt 2
mit genügend Flexibilität zur
Berücksichtigung unterschiedlicher
Kooperationsmodelle
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Ziele
Ziele
VO
VwV
• Zusammenlegung
VwV Jugendzahnpflege mit VwV ESU
• Anpassung der Form
an EDV-Nutzung bei Dokumentation
und Weitergabe von Daten
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Ziele
Ziele
VO
VwV
• Gebrauch einheitlicher und korrekter
Begriffe
Einverständnis  Einwilligung
weitergehende Nachuntersuchung 
ergänzende ärztliche Untersuchung
Eltern, Sorgeberechtigte,…  sorgeberechtigte
Personen
Kindergarten, Kindertagesstätte 
Kindertageseinrichtung
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst 
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
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Schuluntersuchungsverordnung
Ziele
VO
VwV
§ 1 (Örtliche Zuständigkeiten)
Neu:
• Berücksichtigung
zielgruppenspezifischer
Untersuchungen und Maßnahmen
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Schuluntersuchungsverordnung
Ziele
VO
VwV
§ 2 (Zweck, Umfang, Häufigkeit und
Durchführung der schulärztlichen
Untersuchungen)
§ 2, Abs. 2
• ESU ist Pflicht für alle zur Schule angemeldeten
Kinder und
für Kinder, die nach Schuljahresbeginn bis zum
30. September des laufenden Kalenderjahres das
vierte Lebensjahr vollendet haben 
nach Beginn des Schuljahres für die Kinder, die bis
zum 30. September des laufenden Schuljahres das
vierte Lebensjahr vollendet haben.
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Schuluntersuchungsverordnung
Ziele
VO
§ 2, Abs. 3
VwV
Neu (bisher nur in VwV):
• Die Vorlage dieser Dokumente
(Untersuchungsheft und
Impfausweis) ist Pflicht.
• In Schritt 2 werden alle Kinder
untersucht, die keine
Kindertageseinrichtung besuchen.
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Schuluntersuchungsverordnung
Ziele
VO
VwV
§4
Mitwirkung
der Tageseinrichtungen für Kinder
und der Schulen

§4
Zusammenwirken
der Gesundheitsämter mit den
Kindertageseinrichtungen und
Schulen
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Schuluntersuchungsverordnung
Ziele
VO
VwV
§ 4, Abs. 3
Neu:
• Trennung zwischen Angaben für
ESU bzw.
zielgruppenspezifische
Untersuchungen und Maßnahmen
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Ziele
VO
VwV
VwV ESU und Jugendzahnpflege
2.1 (Gesetzl. Grundlagen und
Zweck der ESU), Abs. 2
Neu:
• Kinderschutzgesetz BW:
… sollen Ärztinnen und Ärzte des
Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes unter anderem i. R. der
ESU die Gesundheit von Kindern
schützen und fördern. Sie arbeiten
hierbei eng mit anderen Stellen
zusammen.
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Ziele
VO
VwV
VwV ESU und Jugendzahnpflege
2.3 (Durchführung der ESU)
2.3.4 (Einladung), Abs. 3
Neu:
• Kind nicht auffindbar:
Rückmeldung an Meldebehörde.
• Teilnahme ist Pflicht, bußgeldbewehrt.
Nicht-Teilnahme ist Ordnungswidrigkeit
• konkreter Verdacht auf
Kindeswohlgefährdung:
Jugendamt hinzuziehen.
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VwV ESU und Jugendzahnpflege
Ziele
VO
VwV
ARL
2.3.5 (Räumlichkeiten), Abs. 2
Neu:
• Die Untersuchungsräume sollten
von außen nicht einsehbar sein
und die dort stattfindenden
Gespräche dürfen von außen nicht
gehört werden können.
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Ziele
VO
VwV
VwV ESU und Jugendzahnpflege
2.3.7 (Anwesenheit Dritter)
• Die Anwesenheit Dritter ist nur
zulässig, soweit
es zur ordnungsgemäßen
Durchführung der Untersuchung
erforderlich ist und … 
die ordnungsgemäße
Durchführung der Untersuchung
nicht behindert wird und …
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VwV ESU und Jugendzahnpflege
Ziele
VO
VwV
2.3.8 (Datenschutz)
Die Bestimmungen zum
Datenschutz wurden hier
zusammengeführt
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Ziele
VO
VwV
VwV ESU und Jugendzahnpflege
Nr. 2.4 (Erhebung von Anamnese
und Befunden
2.4.3 (Untersuchungsumfang), Abs. 2
• Bei Kindern, die eine Kita besuchen,
gehört mit Einverständnis… die
Beobachtung des Entwicklungsstandes…
zur Basisuntersuchung 
erfolgt die Beobachtung des
Entwicklungsstandes.
Mit Einwilligung…wird Anl. 5 zum
Bestandteil der Untersuchung.
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VwV ESU und Jugendzahnpflege
Ziele
VO
VwV
2.4.3 (Untersuchungsumfang), Abs. 3
• Im Fall von auffälligen Befunden
erfolgt nach ärztlichem Ermessen
eine weitergehende
Nachuntersuchung ggf. einschließlich
der Sprachstandsdiagnose …
ggf. eine ergänzende ärztliche
Untersuchung, eine
Sprachstandsdiagnostik …
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VwV ESU und Jugendzahnpflege
Ziele
VO
VwV
2.4.3 (Untersuchungsumfang)
Abs. 4-10: Schritt 2
weiterhin gilt:
• Es werden alle Kinder untersucht, die
keine Kita besuchen.
• Berücksichtigung von Schritt 1
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Ziele
VO
VwV
VwV ESU und Jugendzahnpflege
2.4.3 (Untersuchungsumfang)
Abs. 4-10: Schritt 2
• ärztl. Bewertung:
- von Schritt 1
- der Entwicklungsbeobachtung mit Einverst.
- der Beurteilung der f. Kooperation
zuständigen Lehrkraft mit Einverständnis 
zur Entscheidung über Untersuchung werden
herangezogen:
- Ärztl. Bewertung von Schritt 1
- Entwicklungsbeobachtung mit Einwilligung
- Beurteilung der für die Kooperation
zuständigen Lehrkraft mit Einwilligung
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Ziele
VwV ESU und Jugendzahnpflege
VO
2.4.3 (Untersuchungsumfang)
Abs. 4-10: Schritt 2
VwV
Neu:
• Die Organisation soll vor Ort bestehende
Kooperationsmodelle berücksichtigen.
• Bei medizinischen Fragestellungen zur
Schulfähigkeit können ErzieherInnen oder zust.
Schule schulärztliche Beurteilung beantragen.
• Untersuchung, wenn nach ärztl. Ermessen
erforderlich.
• Liegt für die Weitergabe des Beobachtungsbogens
keine Einwilligung vor, wird dies dem GA
gemeldet.
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VwV ESU und Jugendzahnpflege
Ziele
VO
VwV
2.4.3 (Untersuchungsumfang)
Abs. 11
• Keine vorherige ESU:
Kinder werden in der Regel in
Schritt 2 untersucht →
Es wird die Basisuntersuchung nach
Schritt 1 nachgeholt, Befundung mit
altersangepassten Normwerten,
ggf. ärztl. Nachuntersuchung.
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VwV ESU und Jugendzahnpflege
Ziele
VO
2.6.5 (Aufbewahrungszeit)
VwV
• Aufbewahrungszeit der
Dokumentationsunterlagen bei den GÄ:
bis zum Ende der Grundschulzeit.
Über Ausnahmen entscheidet der
Amtsleiter →
Vier Jahre nach der termingerechten
Einschulung. (ohne Ausnahmen)
(da das „Ende der Grundschulzeit“
im Einzelfall nicht bekannt ist.)
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VwV ESU und Jugendzahnpflege
Ziele
VO
VwV
Anlagen
• Keine „vorauseilende Einwilligung“
mehr (Datenschutz)
• Befundbogen zur Weitergabe
an fördernde Stelle →
an Kita, ggf. Weitergabe mit
Einwilligung
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Ziele
VO
VwV
VwV ESU und Jugendzahnpflege
Anlagen
Fragebogen für sorgeberechtigte
Personen, z.B.
• SDQ nicht mehr enthalten
• Frage nach soziodemographischen
Daten:
- abgesetzt, Freiwilligkeit nochmals
betont
- enthält nun Fragen zur Feststellung
des Migrationshintergrundes