Was ist die KFG?

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Transcript Was ist die KFG?

Herzlich Willkommen
als Mitglied der KFG!
Programmablauf
I.
Was ist die KFG?
II. Warum sind Sie bei der KFG?
III. Welche Leistungen bieten wir Ihnen?
IV. Was müssen Sie beachten?
V. Wo erreichen Sie uns?
VI. Haben Sie noch Fragen?
Was ist die KFG?
- Kranken- und Unfallversicherungsträger aufgrund
landesgesetzlicher Regelungen
- Satzung und Krankenordnung in der Krankenfürsorge,
Vereinbarung in der Unfallfürsorge
- Seit 1892 für die Beamten der oö. Gemeinden und –verbände
zuständig
- Seit 2003 auch für Vertragsbedienstete und Mandatare der
oö. Gemeinden und –verbände zuständig
Warum sind Sie bei der KFG?
Als Vertragsbedienstete/r einer oö. Gemeinde oder
eines Gemeindeverbands sind Sie ab Beginn des
Dienstverhältnisses KFG-Mitglied.
Als Beamtin/Beamter sind Sie mit der Pragmatisierung
bei der KFG.
Die Option zu einem anderen Krankenversicherungsträger
besteht nicht.
Welche Leistungen
bieten wir Ihnen?
Prinzip der Kostenrückerstattung
Die Rückvergütung beträgt 90 % der vereinbarten Tarife!
Erforderlich: Vorlage der Originalrechnung sowie evtl.
Verordnungen, Zahlungsbestätigungen werden nicht
benötigt.
Pflichtleistungen – mit Rechtsanspruch
freiwillige Leistungen – ohne Rechtsanspruch
Derzeitiges Abrechnungssystem
Welche Leistungen
bieten wir Ihnen?
Pflichtleistungen
Leistungsart
Verrechnungsart
Vergütungssatz / Selbstbehalt
Vorsorgeuntersuchung
Kostenrückerstattung
100 % der Ärztekammer-Tarife
Ärztliche Behandlung
Kostenrückerstattung
90 % der Ärztekammer-Tarife
Medikamente
Direktverrechnung
Rezeptgebühr (dzt. 5,30 Euro)
Heilbehelfe / Hilfsmittel
Kostenrückerstattung
100 % der Tarife lt. Krankenordnung, sonst 90%
Krankenhaus ambulant
Direktverrechnung
Bei Vertragsspitälern 100 %, sonst 90 %
KH stationär Allgemeine Klasse
Direktverrechnung
100 % in Österreich
KH stationär Sonderklasse
Direktverrechnung
In Vertragsspitälern der KFG: 10 % Selbstbehalt
Rehabilitation
Direktverrechnung
100 %, nicht für VB (PVA)!
Zahnbehandlung
Kostenrückerstattung
90 % der Ärztekammer-Tarife
Zahnersatz
Kostenrückerstattung
Festgelegte Tarife der Krankenordnung
Leistungen bei Mutterschaft
Kostenrückerstattung
Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen zu 100 %
Welche Leistungen
bieten wir Ihnen?
Freiwillige Leistungen
Leistungsart
Verrechnungsart
Vergütungssatz / Selbstbehalt für die Mitglieder
Kuraufenthalt
Kostenrückerstattung
Festgelegte Tarife der Krankenordnung,
nicht für VB (PVA)!
Kostenrückerstattung
Festgelegte Tarife der Krankenordnung
Transportkosten
Direktverrechnung
100 % der Tarife
Fahrtkosten
Kostenrückerstattung
mind. 0,20 Euro/KM
ab dem 21. KM pro einfacher Strecke
Kostenrückerstattung
Festgelegte Tarife der Krankenordnung
Kostenrückerstattung
Festgelegte Tarife der Krankenordnung
Ambulante Kur und
Erholungsaufenthalt
Grippe- und
Zeckenschutzimpfung
Zahnprophylaxe
Tarife – Stand 2013
zu
§
Text
Höchsttarif
in Euro
Vergütung
mit
III
Der Arzthilfe gleichgestellte Leistungen
§ 27
Massagen (Jahrespauschale für Hauptversicherte)
350,00
100 %
§ 27
Psychotherapie
59,73
90 %
IV
Medizinische Hauskrankenpflege
§ 36
Hauskrankenpflege/Tag (max. 56 Tage/Kalenderjahr)
10,17
100 %
VI
Heilbehelfe und Hilfsmittel
§ 46
Blutdruckmessgerät
80,00
100 %
§ 46
Inhalationsgerät
170,00
100 %
§ 46
Hörgerät (1 Stück)
1.450,00
100 %
§ 51
Brillenfassung für Erwachsene
75,00
100 %
§ 51
Brillenfassung für Kinder (bis zum vollendeten 16. LJ)
45,00
100 %
§ 51
Kontaktlinse (1 Stück)
165,00
100 %
§ 51
torische Kontaktlinse (1 Stück)
200,00
100 %
VII
Anstaltspflege
§ 55
Kostenbeitrag (allgemeine Gebührenklasse pro Tag)
9,28
100 %
Tarife – Stand 2013
IX
Zahnbehandlung und Zahnersatz
§ 63
Sofortprothese
170,00
90 %
§ 63
Kunststoffprothese (inkl. Zähne)
600,00
100 %
§ 63
Metallgerüstprothese
600,00
100 %
§ 63
Zahn, Klammer (pro Einheit)
16,80
100 %
§ 63
Zahnkrone oder Brückenglied
300,00
100 %
§ 63
Zahnimplantat
550,00
100 %
§ 63
Stiftzahn
340,00
100 %
§ 63
Inlay-Einflächenfüllung
73,00
90 %
§ 63
Inlay-Zweiflächenfüllung
129,00
90 %
§ 63
Inlay-Dreiflächenfüllung
192,00
90 %
§ 65
Kieferregulierung (pro Behandlungsjahr, max. 3 Jahre)
850,00
100 %
XI
Freiwillige Leistungen
§ 76
Zahnprophylaxeprogramm
50,00
100 %
§ 76
Zeckenschutzimpfung
10,00
100 %
§ 76
Grippeschutzimpfung
10,00
100 %
§ 90
Kuraufenthalt pro Tag (max. 21 Tage und nicht für VB)
90,00
100 %
§ 90
Erholungsaufenthalt Erwachsene pro Tag (max. 21 Tage)
25,00
100 %
§ 90
Erholungsaufenthalt Kinder pro Tag (max. 28 Tage)
15,00
100 %
§ 91
Kurmittelpauschale
945,00
100 %
Was müssen Sie beachten?
 Bei Arbeitsunfähigkeit müssen Sie eine ärztliche
Krankmeldung mit Diagnose an die KFG senden.
 Bei längerer Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie Krankengeld
von der KFG. Die Antragstellung erfolgt durch Ihren
Dienstgeber. (Gilt nur für VB!)
 Bei Schwangerschaft ist die KFG Ihr Ansprechpartner für
Wochengeld. Die Antragstellung erfolgt durch Ihren
Dienstgeber. (Gilt nur für VB!)
Wo erreichen Sie uns?
Mitgliederservice
Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle
4041 Linz, Ferihumerstr. 8
Tel. 0732 / 78 80 00 – 0, Fax: DW 30
Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag: 8.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
Internet: www.kfgooe.at
E-Mail: [email protected]
Persönliches
Beratungsgespräch
Informationsblätter
Chefarzt-Konsultation:
Montags, 12.00-14.00 Uhr
Haben Sie noch Fragen?
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Für persönliche Anfragen
stehe ich noch gerne zur Verfügung!