So prüft das Finanzamt - BKS Steuerberatung GmbH & Co KG

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HERZLICH WILLKOMMEN
zum THEMA
Die elektronische Rechnung
ab 1.1.2013
BKS Steuerberatung GmbH & Co KG
Herzogenburg – Melk – Wilhelmsburg – St. Pölten
www.wt-bks.at
Allgemeine Grundlagen
• Bis Ende 2012 gab es zu hohe technische
Anforderungen
• Ab 1.1.2013 wird die elektronische
Rechnung der Papierrechnung
gleichgestellt.
Begriffserklärung
• Eine elektronische Rechnung ist eine
Rechnung, die in einem elektronischen
Format ausgestellt und empfangen wird.
Die Übertragung kann als E-Mail, E-MailAnhang, web-download, SMS, MMS, Fax
etc. erfolgen
Voraussetzungen
• Gesetzliche Rechnungsinhalte
• Zusätzliche Erfordernisse
Echtheit und Unversehrtheit
• Anwendung innerbetriebliches
Steuerungsverfahren
• Übermittlung über das USP oder PEPPOL
• Elektronische Signatur
• Übermittlung durch EDI
Innerbetriebliches
Steuerungsverfahren
• Kontrollverfahren
• Prüfpfad zwischen Rechnung und
Leistung
• Prüfschritte
Dokumentation
• Zum Nachweis hat der Unternehmer das
von ihm angewendete Verfahren seinen
Verhältnissen entsprechend zu
dokumentieren.
Aufbewahrungspflicht
• Der Gesetzgeber stellt es frei, ob
Rechnungen papiermäßig oder
elektronisch aufbewahrt werden.
Inkrafttreten
• Umsätze nach dem 31.12.2012 - und nicht
Rechnungsausstellung nach dem
31.12.2012 für Leistungen vor dem
31.12.2012.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!