STUDIENFINANZIERUNG -2010-2011 bei einem Studium in den

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Transcript STUDIENFINANZIERUNG -2010-2011 bei einem Studium in den

STUDIENFINANZIERUNG 2011-2012 bei einem Studium in
den Niederlanden
Eine Information für die Besucher/Innen des
Infonachmittags am 16.11.2010 im AmploniusGymnasium Rheinberg von
Robert Marzell, Berater für akademische Berufe,
Agentur für Arbeit Kamp- Lintfort
[email protected]
Monatliche Lebenshaltungskosten
in NL (Stand September-Dezember 2011)
• Vollzeitstudenten (nicht bei den Eltern
wohnend):
• Lebensunterhalt:
794,69 Euro
(inklusive Miete: 190,54 Euro)
• Studiengebühren:
142,75 Euro
• Gesamte monatliche Kosten in Höhe von
937,44 Euro
Studiengebühren in NL
(Stand Studienjahr 2011-2012)
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Studiengebühren für Vollzeitstudenten: 1713 Euro
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Studienanfänger ab 01.09.2007 und später:
Keine Teilrückerstattung der Gebühren
Monatliche Belastung durch Studiengebühren: 142,75 Euro
Kreditaufnahme in den Niederlanden zur Finanzierung der Studiengebühren
möglich (Collegegeldkrediet)
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Schon vor dem 01.09.2007 in Holland studierende Deutsche*:
Weiterhin Teilrückerstattung auf Antrag möglich
Teilrückerstattung:
1147,32 Euro
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Nettokosten durch Studiengebühren
565,68 Euro
Monatliche Belastung durch Studiengebühren: 47,14 Euro
*(Bedingungen: Staatsbürger der EU; bei erstmaliger Beantragung der Teilrückerstattung nicht
älter als 29 Jahre; Bankkonto in NL; keine NL-Studienfinanzierung)
Studiengebühren für Teilzeit- und
duale Studiengänge 2010-2011
• Diese Gebühren legt die Hochschule
selbst fest.
• Bei der HAN sind das z.B. ab dem
Studienjahr 2011-2012 wie bei
Vollzeitstudiengängen 1713 Euro.
* Wer das deutschsprachige Teilzeitstudium
Sozialpädagogik oder Kulturelle
Sozialpädagogik wählt, muss 500 Euro
mehr bezahlen, also 2213 Euro.
Krankenversicherung beim
Studium in NL
(Stand 2011)
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Krankenversichert über die Eltern (Familienversicherung):
Bis zum 25. Lebensjahr
Wohnen in NL nur zu Studienzwecken
Kein Job in NL
Krankenversicherungspflichtig in NL:
Job in NL oder: Älter als 30 Jahre
Basisversicherung in NL:
Kosten der Grundprämie pro Jahr: ca. 1200 Euro
Gesetzlich festgelegte Eigenbeteiligung an Krankheitskosten pro Jahr: 170
Euro
Finanzierungsmöglichkeiten:
Einsparmöglichkeiten bis zu 10% durch Gruppenversicherung (Collectieve
verzekering) der Hochschule
Inanspruchnahme des einkommensabhängigen Zuschlags zum
Krankenversicherungsbeitrag (Zorgtoeslag) des niederländischen Staates
bei einem Einkommen unter 36022 Euro pro Jahr: (maximal 69 Euro pro
Monat, minimal 24 Euro pro Jahr)
Finanzierung des Studiums
• BAFöG, seit 2008 auch ohne zusätzliche
Bedingungen für ein komplettes Studium in
NL
• Eventuell Studienfinanzierung durch den
niederländischen Staat
• Stipendien (für ein komplettes Studium
unwahrscheinlich): www.stiftungsindex.de
• Eltern
• Jobs in den Niederlanden oder Deutschland
BAFöG 2011-2012 für ein
Studium in NL
Maximale Beträge ab Oktober 2010
Grundbetrag, wenn man bei den Eltern wohnt:
422 Euro
Grundbetrag, wenn man nicht bei den Eltern wohnt: 597 Euro
Evtl. Krankenversicherungszuschuss:
Evtl. Pflegeversicherungszuschuss:
Maximalförderung bei auswärtigem Wohnen:
62 Euro
11 Euro
670 Euro
1 Jahr Studiengebühren als Zuschuss
1 Hin- und Rückreise zur Hochschule: pauschal 2x 250 Euro
BAföG ist zur Hälfte ein Zuschuss und zur Hälfte ein zinsfreies
Darlehen
Für welche Studiengänge kann es
BAFöG geben ?
• Vollzeitstudiengänge
• Teilzeitstudiengänge, wenn sie mit einer
verpflichteten einschlägigen Berufstätigkeit
bzw. einem Praktikum die Arbeitskraft wie
ein Vollzeitstudium in Anspruch nehmen.
Beispiele an der HAN: Sozialpädagogik
und Kulturelle Sozialpädagogik in
deutscher Sprache
Wo beantrage ich BAFöG für ein
Studium in den Niederlanden ?
• Region Hannover
Team Ausbildungsförderung
Hildesheimer Str. 18, 30169 Hannover
Geschäftszimmer
Tel.: 0511 / 6 16 - 2 22 52 & 2 22 53
Fax: 0511 / 6 16 - 2 28 96
• Region Hannover: [email protected]
http://www.hannover.de/de/bildung_arbeit/schul
en/bafoeg/benelux/komplfolge/index.html
Studienfinanzierung durch den
niederländischen Staat
Unter folgenden Voraussetzungen können Deutsche in den Genuss der
niederländischen Förderung kommen:
• Unter 30 Jahre alt bei erstmaliger Beantragung
• Neben dem Studium mindestens 32 Stunden im Monat
erwerbstätig (dazu muss ein Arbeitsvertrag vorgelegt
werden)
• Weitere Bestimmungen, die unabhängig davon die
Förderung ermöglichen: nicht-niederländischer Elternteil
arbeitet in den Niederlanden oder hat dort gearbeitet
(In 2007-2008 erhielten 1389 Deutsche die niederländische
Studienfinanzierung)
Für welche Studienarten kann es
die niederländische
Studienfinanzierung geben ?
• Vollzeitstudiengänge
• Duale Studiengänge
• Demnächst laut Regierungserklärung nur
noch für Bachelor- Studiengänge
• Für welche nicht ?
• Teilzeit- bzw. berufsbegleitende
Studiengänge
Studienfinanzierung durch den
niederländischen Staat (Stand Sept.-Dez. 2011)
Für Studenten, welche nicht bei ihren Eltern wohnen:
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Basisbetrag (basisbeurs):
Elternabhängiger Aufstockungsbetrag
(aanvullende beurs), maximal:
Mögliches Darlehen (Lening),minimal:
Ticket für öffentliche Verkehrsmittel (OV-Chipkaart
im Wert von 82,34 Euro pro Monat)
Kredit für Studiengebühren (Collegegeldkrediet):
266,23 Euro
242,76 Euro
285,70 Euro
142,75 Euro
Für Studenten, welche bei ihren Eltern wohnen:
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Basisbeurs
Aanvullende beurs maximal
Lening, minimal:
OV-Chipkaart
Collegegeldkrediet
95,61 Euro
222,84 Euro
285,70 Euro
142,75 Euro
Studienfinanzierung durch den
niederländischen Staat
Die niederländische Studienfinanzierung
ist größtenteils leistungsabhängig. Bei
denjenigen, welche innerhalb von 10
Jahren ihr Studium erfolgreich
abschließen, werden Basisbeurs,
Aanvullende beurs und OV-Chip-Kaart
aus einem Darlehen in einen Zuschuss
umgewandelt.
Wo beantrage ich die
niederländische
Studiefinanciering ?
• Bei DUO/ Dienst Uitvoering Onderwijs
(früher: Informatie Beheer Groep)
• Postbus 50061
• 9702 DA Groningen
• Tel. 0031-505997755
• http://www.ibgroep.nl/International_visitors/student_gra
nt/applications.asp
BAföG u n d niederländische
Studiefinanciering möglich ?
• Beim BAföG würde die niederländische
Studiefinanciering als eigenes Einkommen
voll angerechnet, sodass sich keine
höhere Leistung ergäbe. (§23, Absatz 4,
Nr.2)
• Laut niederländischem Recht keine
Studiefinanciering möglich, sobald
ausländische Studienfinanzierung
beantragt wird (WSF, Artikel 2.13)
Jobben in Deutschland zur
Teilfinanzierung des Studiums
• Freibetrag beim BAföG: 4800 Euro im Jahr
• Keine Krankenversicherungs/Pflegeversicherungsbeiträge bei Nebenjobs bis
zum 25. Lebensjahr
• Freibetrag beim Kindergeld: 8004 Euro
(inklusive Zuschussanteil des BAföG!) nach
Abzug von Ausbildungskosten und
Werbungskosten
• Freibetrag bei Steuern 2010: 8004 Euro nach
Abzug von Werbungskosten/Vorsorgepauschale
Jobben in NL zur Teilfinanzierung
eines Studiums
• Freibetrag bei Studiefinanciering 2010:
13215,83 Euro
• Krankenversicherungspflicht! (Ca. 1200
Euro pro Jahr Versicherungsbeiträge)