04-2014_Wissenplus-NEWS_BW_TTIP_PPT

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Bachleitner, Gaißberger, Kutej, Mayr-Daringer, Kögler
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 Außenhandel ist der Austausch von Gütern im Rahmen von Exporten, Importen
und Transitgeschäften, wobei die Binnengrenzen überschritten werden.
 Inländische Wirtschaftssubjekte gehen mit ausländischen Wirtschaftssubjekten
Handelsbeziehungen ein.
(Haas, Hans-Dieter, Internationale Wirtschaft: Rahmenbedingungen, Akteure, räumliche Prozesse, Oldenburg, 2006;
http://www.handelsakademie.at/fileadmin/DAM/Gegenstandsportale/HAK/Dateien/VWL/10aussenhandel.doc).
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 Die eigene Volkswirtschaft kann das nachgefragte Gut
 nicht,
 nicht in ausreichender Menge oder
 nicht in geforderter Qualität herstellen.
 Die eigene Volkswirtschaft könnte zwar das nachgefragte Gut
herstellen, aber dies nur zu überhöhten Preisen.
(Haas, Hans-Dieter, Internationale Wirtschaft: Rahmenbedingungen, Akteure, räumliche Prozesse, Oldenburg, 2006;
http://www.handelsakademie.at/fileadmin/DAM/Gegenstandsportale/HAK/Dateien/VWL/10aussenhandel.doc).
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 Nichtverfügbarkeit von Ressourcen
 Der Mangel an Ressourcen oder anderen Produktionsfaktoren, aber auch natürliche
Ursachen, wie das Klima oder spezielle Präferenzen machen es einer Volkswirtschaft
nicht möglich, alle Produkte in der benötigten Menge selbst herzustellen.
 z.B. Erdöl, Kaffee oder Champagner (aus Frankreich)
 Politische Ursachen
 Außenhandel ist stets auch eine politische Entscheidung.
 Die Isolierung einer Volkswirtschaft führt zur Verknappung oft lebensnotwendiger Güter.
Die Folge sind Mangelerscheinungen wie Unterernährung ganzer Bevölkerungsgruppen.
 Nur relativ große Volkswirtschaften wie die USA oder China können sich weltwirtschaftlich gesehen - bis zu einem gewissen Grad selbst isolieren und mit Gütern,
die die eigene Volkswirtschaft erzeugt, ausreichend versorgen.
(Haas, Hans-Dieter, Internationale Wirtschaft: Rahmenbedingungen, Akteure, räumliche Prozesse, Oldenburg, 2006;
http://www.handelsakademie.at/fileadmin/DAM/Gegenstandsportale/HAK/Dateien/VWL/10aussenhandel.doc).
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 Kostenvorteile
 Bei homogenen Gütern spielt der Preis (Kosten) eine wesentliche Rolle. Werden diese
Güter in mehreren Ländern in gleicher Qualität hergestellt, können Kostenvorteile eines
Landes die Ursache des Güteraustausches sein.
 Es kommt durch Kostenvorteile in der Produktion zum günstigeren Preis, der ein ausschlaggebender Wettbewerbsvorteil ist. Kostenvorteile entstehen aus unterschiedlicher
quantitativer und qualitativer Ausstattung mit Produktionsfaktoren wie …
 besser ausgebildete Arbeitskräfte,
 niedrigeres Lohnniveau,
 bessere Kapitalausstattung,
 günstigere klimatische Bedingungen,
 bessere Böden,
 niedrigere öffentliche Abgaben.
Im Allgemeinen gilt der Grundsatz, dass sich jedes Land auf die Güter
spezialisieren sollte, das es kostengünstiger als das andere Land herstellen kann.
(Haas, Hans-Dieter, Internationale Wirtschaft: Rahmenbedingungen, Akteure, räumliche Prozesse, Oldenburg, 2006;
http://www.handelsakademie.at/fileadmin/DAM/Gegenstandsportale/HAK/Dateien/VWL/10aussenhandel.doc).
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 Kostenvorteile:
 Adam Smith (1723–1790) ging noch davon aus, dass sich Außenhandel nur beim
Vorhandensein absoluter Kostenvorteile lohnt.
 David Ricardo (1772–1825) zeigte aber, dass auch ein Land, das bei allen Gütern über
absolute Kostenvorteile verfügt, dennoch Nutzen aus dem Außenhandel ziehen kann,
wenn es seine komparativen Kostenvorteile ausnutzt. Die Theorie des komparativen
Vorteils besagt, dass die Vorteilhaftigkeit des Handels zwischen zwei Ländern nicht von
den absoluten Produktionskosten abhängt, sondern von den relativen Kosten der
produzierten Güter zueinander.
(http://www.bpb.de/izpb/8194/theoretische-grundlagen-des-internationalen-handels?p=all)
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Was ist Freihandel? … Protektionismus?
 Freihandel und Protektionismus – Vorteile dieser beiden Konzepte?
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 Freihandel findet statt, wenn der Staat, häufig aufgrund internationaler
Verträge, in die Außenwirtschaft nicht bzw. nur leicht regulierend, eingreift.
 Die Idee des Freihandels wurzelt im Liberalismus. Die Vertreter des Liberalismus
sind überzeugt, dass der Wohlstand aller Länder am größten ist, wenn staatliche
Beschränkungen des internationalen Handels beseitigt sind. Das Gegenteil dazu
verkörpert der Protektionismus, der für den Aufbau von Handelshemmnissen
eintritt.
 Die Mitglieder einer Freihandelszone bauen die zwischen ihnen bestehenden
Handelsbeschränkungen (z.B. Zölle, Quoten) ab. Gegen Drittländer besteht volle
zoll- und handelsrechtliche Autonomie.
(http://www.bpb.de/izpb/8194/theoretische-grundlagen-desinternationalen-handels?p=all)
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FREIHANDEL für den Abbau von Handelshemmnissen und die gegenseitige
Öffnung der Märkte
 Freihandel fördert Wettbewerb bzw. Innovationen und bindet Kapital und
Arbeitskräfte nicht in „alten“ Produktionszweigen.
 Freihandel sichert langfristig Arbeitsplätze.
 Die Öffnung der Märkte von Industrieländern für Einfuhren aus Entwicklungs-
ländern ermöglicht dieses Wachstum.
 „Erziehungszölle“ sind mit Freihandel vereinbar, wenn sie nicht zu dauerhaften
Schutzzöllen werden.
 Freihandel verbilligt Verbraucherpreise und Vorprodukte.
 Die Errichtung von Einfuhrhemmnissen provoziert Vergeltung („Handelskrieg“).
(http://www.bpb.de/izpb/8194/theoretische-grundlagen-des-internationalen-handels?p=all)
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PROTEKTIONISMUS für den Schutz des heimischen Marktes durch Aufbau
von Handelshemmnissen
 Protektion kann einseitige Spezialisierung verhindern.
 Protektionismus bietet Schutz vor gesundheits- oder umweltgefährdenden
Einfuhren und unfairen Handelspraktiken.
 Protektion kann Strukturanpassungsprozesse verlangsamen und sozial abfedern.
 „Junge Industriezweige“ benötigen zeitweiligen Schutz bis zu ihrer Wettbewerbs-
fähigkeit.
 Politisch und militärisch wichtige Industrien bleiben erhalten (Argument der
Versorgungssicherheit).
 Zölle und Steuern auf Importe sind Einnahmequellen für den Staatshaushalt.
(http://www.bpb.de/izpb/8194/theoretische-grundlagen-des-internationalen-handels?p=all)
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Welche wichtigen Freihandelszonen bzw. -abkommen gibt es?
 Gründung: 1994
 Mitgliedsländer: USA, Kanada, Mexiko
 Ziele:
 Abschaffung zahlreicher Zölle, zeitliche Aussetzung anderer Zölle
 ABER: Bestimmungen nehmen keine Vorrangposition
gegenüber nationalem Recht ein.
 Bedeutung:
Die NAFTA ist neben dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) die weltweit wichtigste
Freihandelszone.
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 Gründung: 1960 (zum Schutz der Handelsinteressen derjenigen europäischen
Staaten gegründet, die nicht der EG angehörten)
 Mitgliedsländer: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz
 Ehemalige: GB, DK, P, A, FIN, S
 Ziele:
 Förderung von Wachstum und Wohlstand ihrer
Mitgliedstaaten
 Vertiefung des Handels und der wirtschaftlichen
Zusammenarbeit
 Bedeutung: Hat an Bedeutung verloren; mit Ausnahme der Schweiz bilden die
EFTA- und die EU-Länder seit 1994 den sog. Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
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 Gründung: 2003
 Mitgliedsländer: Brunei, Kambodscha, Indonesien, Laos, Malaysia,
Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand, Vietnam
 Ziele:
 Verbesserung der wirtschaftlichen Grundlagen am Weltmarkt durch
Absenkung der Zollbarrieren unter den Mitgliedern
 Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsraumes für ausländische
Investoren
 Bedeutung: mit einer Bevölkerung von über 590 Millionen
Menschen größer als die Europäische Union
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 Gründung: 1991
 Mitgliedsländer: Argentinien, Brasilien, Uruguay, Paraguay,
Venezuela
 Ziele:
 stufenweiser Abbau von Zöllen und Handelshemmnissen
 Schaffung einer Zollunion und eines gemeinsamen
Außenzollsystems
 Handelsliberalisierung mit Drittstaaten
 Koordinierung der Wirtschaftspolitik
 Bedeutung: Binnenmarkt mit mehr als 260 Millionen Menschen
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 Transatlantic Trade and Investment Partnership
 TTIP ist ein in Verhandlung befindliches Abkommen zwischen der EU und den USA
zur Schaffung der größten Freihandelszone der Welt.
 Das TTIP-Abkommen soll 800 Mio. Menschen und 1/3 des Welthandels umfassen.
 Das TTIP-Abkommen stellt einen internationalen, völkerrechtlichen Vertrag
zwischen der EU und den USA dar.
 Das TTIP-Abkommen soll zeitlich unbegrenzt abgeschlossen werden.
 Inwieweit eine Kündigungsmöglichkeit besteht, ist noch offen.
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 Die Europäische Kommission verhandelt seit Juli 2013 im Auftrag der EU-
Mitgliedstaaten mit dem US-Handelsministerium.
 In der EU liegt die Kompetenz für Handels- und Investitionspolitik seit dem Vertrag
von Lissabon (2007) auf der EU-Ebene.
 Das Europäisches Parlament wird nur informiert und ist zur Geheimhaltung
verpflichtet.
 Nationale Parlamente sind nicht eingebunden.
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 Die Verhandlungsdokumente und die Verhandlungen selbst sind geheim.
 Alle bekannt gewordenen Dokumente kamen durch „Leaks“ an die Öffentlichkeit.
 93% der Vorbereitungsgespräche – im Vorfeld der eigentlichen Verhandlungen –
fanden zwischen Vertretern internationaler Konzerne und der EU-Kommission statt.
 Die letzte der Verhandlungsrunden (siebente) begann am 29. September 2014 in
Washington.
 Die Verhandlungen könnten eventuell noch mehrere Jahre dauern.
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Abbau von Handelshemmnissen durch den …
 Abbau von Zöllen und
 Angleichung von Regulierungen
Ziele:
Dadurch sollen …
 ein zusätzliches Wirtschaftswachstum von 0,5% in 10 Jahren (Europa: 119
Milliarden Euro, Amerika: 95 Milliarden Euro),
 die Schaffung von 400 000 neuen Arbeitsplätzen in 15 Jahren (Vergleich: aktuell
27 Mio. Arbeitslose),
 die Erhöhung des Durchschnittseinkommens der Arbeitnehmer und
 die Schaffung eines gemeinsamen Handelsblocks von EU und USA als Gegenpol
zu Asien
erreicht werden.
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1. Weiterer Abbau von Zöllen
2. Gegenseitige Anerkennung von Gesetzen und Regeln
3. Klagerecht für Investoren
4. Regulatorische Kooperation
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 Im Warenbereich: Abschaffung noch bestehender Zölle und anderer
Beschränkungen (Ausnahme: Für sensible Agrarprodukte sollen längere
Zollabbaufristen und/oder Kontingente gelten.)
 Im Dienstleistungsbereich: Erreichung eines höchstmöglichen
Liberalisierungsniveaus
Anmerkung:
 In den meisten Bereichen/Branchen gibt es kaum mehr Zölle.
Ausnahmen: in der Landwirtschaft – bis zu 205% Zoll, um die eigene Landwirtschaft zu
schützen.
 Zölle auf Industrieprodukte wurden von ca. 45% in den 50er-Jahren auf rund 4% seit 1994
gesenkt.
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 Abbau unnötiger Hindernisse für Handel und Investitionen (inklusive nichttarifärer
Handelshemmnisse) durch wirksame Kooperationsmechanismen.
 z.B. durch gegenseitige Anerkennung von Prüfzeugnissen, verstärkte
Zusammenarbeit von Regulierungsbehörden, Schaffung gemein-samer
internationaler Standards und Normen
Kritik:
 Gefahr, dass Umwelt- und Gesundheitsstandards gesenkt und Arbeitnehmerrechte aufgeweicht werden
 „Harmonisierung“ = Einigung bei jeweils niedrigerem Standard
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Beispiele:
 Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Produkte in Europa
 In Europa ist Fracking sowie die Einfuhr von aus Fracking gewonnenem Erdgas
nicht zulässig.
 Behandlung von Schlachtteilen mit Chlor (in Amerika gängiges Verfahren zum
Abtöten von Bakterien, z.B. bei Geflügel). Dies ist ein Verfahren, das in der EU
nicht zulässig ist.
Vorsorge - versus Risikoprinzip
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Hintergrund:
 Fühlen sich ausländische Investoren durch Gesetze und Auflagen diskriminiert, so
können sie dies vor eigenen Schiedsgerichten geltend machen.
 Klage auf entgangenen erwarteten Gewinn; bei einer Schiedsstelle, die unter
Ausschluss der Öffentlichkeit tagt; keine Berufung möglich
Ziel:
 Das Vertrauen von Investoren in die Rechtsicherheit eines Staates soll erhöht
werden.
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Beispiele:
 Philip Morris klagt Uruguay und Australien wegen Antirauchergesetzen
 Vattenfall verklagt Deutschland wegen Atomausstieg.
Folgen:
 Öffentliche Haushalte werden stark belastet.
 Beabsichtigte Wirkung (allein durch Androhung): Regierungen werden sich gut
überlegen, welche Gesetze sie beschließen.
 Tendenz zum Einfrieren bzw. Senken von Standards; Verbesserungen fast
unmöglich
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 Einrichtung eines eigenen Rates zwischen der EU und den USA
Aufgabe:
 Förderung der permanenten Harmonisierung von bestehenden und zukünftigen
Gesetzen und Regeln
Kritik:
 verbindliches Mitspracherecht von Konzernen bei der Erstellung von
Gesetzesentwürfen noch vor dem Beginn des Gesetzgebungsverfahren
 Unterwanderung der Demokratie
 Durchsetzung neuer, höherer Standards kaum möglich (Bsp. Bisphinol A)
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