Kraftfahrer Belehrung - THW OV Friedberg / Hessen

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Transcript Kraftfahrer Belehrung - THW OV Friedberg / Hessen

Belehrung der Kraftfahrer
Nach der Fz-DA THW
muss jeder Kraftfahrer
einmal pro Jahr
unterwiesen werden.
Belehrung der Kraftfahrer
1
Teilweise vom OV Ellwangen
KF Belehrung
Hallo Kameraden,
Wir sind ständig bemüht, die Belehrung auf dem aktuellen Stand zu
halten. Solltet Ihr Anregungen, Aktuelles, Wünsche oder Kritik zu
der Präsentation haben, so teilt mir dies bitte mit.
Aktuelle Neuerungen:




Berechtigung für Sondergeräte:
Gabelstapler, Radlader, Ladekran, Wasserfahrzeuge
Starthilfe, Abschleppen und Schleppen
Ladebordwand
Anhänger
14. November 2011
2
Warum?
Damit es nicht so enden muss!
3
Themenübersicht
Grundlagen
Rechte und
Pflichten der
Kraftfahrer
Fahren mit
Sondersignal
Allgemeines
Wartung und
Pflege
Führerschein
ENDE
4
Grundlagen

5
Fahrzeug Dienstanweisung (Fz-DA THW)
-
Grundlage StVO (Straßenverkehrsordnung)
-
In den 25 §en der Fz-DA THW ist geregelt wie alle THW
Fahrzeuge bewegt werden sollen und was bei gewissen
Gegebenheiten zu beachten ist.
-
Eine jährlich wiederkehrende Unterweisung ist Pflicht, da sonst
die Fahrgenehmigung nicht gültig ist. Im Falle eines Unfalls kann
das Folgen für Kraftfahrer, Ortsbeauftragten und Ausbilder haben.
Grundlagen

Mitzuführende Unterlagen § 7 (Fz-DA)
Persönlich:
Führerschein (zivil)
THW Fahrgenehmigung
THW Helferausweis (Dienstausweis)

6
Was brauche ich noch?
-
G25 Untersuchung (C, C1, C1E,CE)
→ ab 50 Jahre bzw. Seit Führerschein Jahrgang 1999
-
Unterweisung auf das jeweilige THW KFZ
-
Kraftfahrerbelehrung
Übersicht
Rechte und Pflichten

Mitzuführende Unterlagen § 7 (Fz-DA)
Fahrzeug:
- Fahrzeugschein mit aktuellen
HU enthält AU / SP / UVV Bescheinigung
- Fahrtenbuch mit Tankkarte
- Unfallschadensanzeige
- Merkblatt „Verhalten am Unfallort“
- Merkblatt für den Unfallgegner
- Betriebsanleitung des Fahrzeuges
- Formblatt Schadensmeldung
- Betriebsanleitungen für Zusatzausstattung
7
- GGVSE - Berechnung
Rechte und Pflichten

Mitnahme von Dritten nach § 10 (Fz-DA)
Personen die nicht dem THW angehören, dürfen nur mitgenommen
werden, wenn ein dienstliches Interesse besteht.
-
Dienstliche Veranstaltungen
-
Aufgaben des THW werden erleichtert oder ermöglicht
-
Für Einsatz, Hilfeleistung, Veranstaltung erforderlich
-
Für Öffentlichkeitsarbeit
-
Angehörige anderer Organisationen für dienstliche Zwecke
(z.B. auch Helfervereinigung)
8
Rechte und Pflichten

9
Unfälle mit anderen Beteiligten § 20 (Fz-DA)
-
Schriftliche Weisungen / Unfallmerkblätter beachten
-
Unfälle sind grundsätzlich polizeilich aufzunehmen, auch bei
Bagatellschäden, weil es sich um Bundesfahrzeuge handelt
-
Ortsbeauftragter/Dienstvorgesetzter in Kenntnis setzen
-
Bei Personen- oder größeren Sachschäden über den
Geschäftsführer den LV und die Ltg. verständigen
-
Schriftliche Unfallmeldung über Geschäftsstelle an die THWLeitung weiterleiten.
Rechte und Pflichten

10
Wann darf man ein THW-Fahrzeug führen?
-
Besitz einer gültigen THW Fahrgenehmigung
-
Einweisung auf das zu führende Fahrzeug
-
Jährliche Kraftfahrerbelehrung (Versicherungsschutz)
-
Spezielle Unterweisung an den BuS oder beim Hersteller für
Bergungsräumgeräte und KFZ mit Kran.
→ Bei Zuwiderhandlung droht Entzug der
Fahrgenehmigung
Rechte und Pflichten

11
Pflichten des Kraftfahrers nach § 18 (Fz-DA)
-
Fahrzeug muss verkehrs- und betriebssicher sein,
-
die Ladung gesichert (sicher verstaut und verwahrt)
-
Meldung von Schäden und Mängeln an Vorgesetzte
-
Normale, schonende und pflegliche Fahrweise
→ Bei Zuwiderhandlung droht Entzug der
Fahrgenehmigung
Rechte und Pflichten

12
Pflichten des Kraftfahrers nach § 18 (Fz-DA)
-
Der Kraftfahrer darf kein Dienstfahrzeug führen, wenn er
wegen Ermüdung, Unwohlsein, Erkrankung oder
Alkoholgenuss oder anderer berauschender Mittel, dazu
nicht in der Lage ist.
-
Achtung bei Gefahrgut, hier gelten spezielle Regelungen und
THW-Bestimmungen
-
In allen Fahrzeugen des THW gilt Rauchverbot.
→ Bei Zuwiderhandlung droht Entzug der
Fahrgenehmigung
Rechte und Pflichten
13

Fahrgenehmigung Sondergerät
-
Bediener von Sondergerät (z.B. BrmG, Flurförderfahrzeug, Kfz. mit
Ladekran, etc.) müssen vor Erteilung der Genehmigung geschult
sein. Dies ist durch Bescheinigung nachzuweisen und im THWin
einzutragen.
-
Boote des THW dürfen nur mit dem an der THW-BuS Hoya
ausgestellten Bootsführerschein des Katastrophenschutzes geführt
werden. Anderweitig erworbene Bootsführerscheine können nach
entsprechender Umschulung bei der THW-BuS Hoya in den KatSBootsführerscheine umgeschrieben werden.
-
Für selbstfahrende Arbeitsmaschinen (§ 18 StVZO), und Arbeitsgeräteanhänger ist ein Fahrtenbuch (inkl. Betriebsstunden) zu führen.
Rechte und Pflichten
14
Rechte und Pflichten
15

Ladebordwand
-
Die Ladebordwand muss während des Betriebes nach jeder Seite
sichtbar sein, damit der Verkehr nicht in die Ladebordwand fährt. Dies
erfolgt durch Markierungsfähnchen auf der Plattformunterseite und
Blinkleuchten auf der Oberseite der ausgefahrenen Plattform. An den
Seiten sind reflektierende Warnstreifen an der Plattform angebracht.
Ein Unterfahrschutz, entweder 3 teilig oder 1-teilig, ist ebenfalls
Vorschrift.
Rechte und Pflichten
16

Ladebordwand
-
Beim Beladen der Plattform muss darauf zu achten, dass eine
ausreichend Standfläche zum sicheren Bedienen und Mitfahren auf
der Plattform vorhanden ist. Das Lastdiagramm ist dabei zu
berücksichtigen.
Rechte und Pflichten
17

Ladebordwand
-
Die auf der Plattform mitfahrende Person muss zur eigenen
Sicherheit die Haltestange benutzen. Diese muss erreichbar sein.
-
Rollende und rutschende Lasten müssen auf der Plattform gesichert
werden.
Rechte und Pflichten
18

Ladebordwand
-
Die Rollcontainer müssen zum Entladen auf der Ladefläche
gewendet werden, so, dass der Entladende immer hinter dem
Rollcontainer steht! Nur so ist sicher, dass der Entladende nicht
rückwärts über die Bodenleiste stolpert und den RC mit sich reist.
Berufskraftfahrer-QualifikationsGesetz (BKrFQG)






Busfahrer (Klasse D1, D1E, D, DE ) die die Fahrerlaubnis nach dem
10.09.2008 erworben haben, müssen das BKrFQG nachweisen,
wenn sie gewerblich tätig werden wollen.
LKW Fahrer (Klasse C1, C1E, C, CE ) die die Fahrerlaubnis nach
dem 10.09.2009 erworben haben, müssen das BKrFQG nachweisen,
wenn sie gewerblich tätig werden wollen.
Fahrzeugführer, die die Fahrerlaubnis vor diesen Daten erworben
haben, haben Bestandsschutz. (d. h. keine Grundqualifizierung)
für alle Fahrzeugführer gilt jedoch, dass sie eine 35 stündige
Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren nachweisen müssen, die dann
mit der Schlüsselzahl 95 im Feld 12 des Kartenführerschein
eingetragen wird.
Übergangszeit 2008/2009 bis 2013/2014
Regelung gilt bei gewerblichen Fahrten nicht aber bei
Nebentätigkeiten (Zimmermann, Stahlbauer), wie Material und
Werkzeug Transport, und bei Hilfsorganisationen
Fahren mit Sondersignal
(Sonder- und Wegerechte)

20
Vorab ein Bild zum Nachdenken!
Nicht angepasste Fahrweise bei Glätte!
Fahren mit Sondersignal
(Sonder- und Wegerechte)
-
Einsatzfahrzeuge sind einem hohem Unfallrisiko ausgesetzt
-
Jährlich sind ca. 2500 Einsatzfahrzeuge an VU´s beteiligt
-
Dabei ca. 200 VU´s mit Personenschäden
Kreuzungen (43,5 %)
häufigste Unfallorte
Geraden (20,0 %)
T-Mündungen (12,2 %)
21
Fahren mit Sondersignal
(Sonder- und Wegerechte)

22
Gründe für einen VU:
-
Fahrten unter Zeitdruck
-
Jagdfieber und Erfolgsdruck
-
Wahrnehmungseinschränkungen durch hohe Geschwindigkeit
-
Abrupter Sprung von der Ruhephase in die Hochleistungsphase
-
Geistige Auseinandersetzung mit Einsatzanlass
-
Ungewohnte Fahrzeuggröße und Fahrverhalten
Fahren mit Sondersignal
(Sonder- und Wegerechte)
Unfall mit THW Einsatzfahrzeug
23
Fahren mit Sondersignal
(Sonder- und Wegerechte)

24
Sonderrechte §35 (StVO) / §12 (Fz-DA THW)
-
Soweit es zur Erfüllung dringender hoheitlicher Aufgaben geboten
ist, sind Angehörige des THW bei Einsätzen im Rahmen des KatS
von den Vorschriften der StVO befreit!
(Sofern das Abweichen bzw. Hinwegsetzen über
Verkehrsvorschriften, der Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe
hinderlich im Wege stünde)
-
Für die Beachtung der Vorschriften trägt der Kraftfahrer die
uneingeschränkte Verantwortung!
-
Die Fz-DA THW ist nur eine Anweisung, rechtliche
Grundlage ist die StVO
Fahren mit Sondersignal
(Sonder- und Wegerechte)

Sonderrechte §35 (StVO) / §12 (Fz-DA THW)
Hoheitliche Aufgaben sind:
25
-
Rettung von Menschenleben
-
Bergen und Schützen von Sachwerten
-
technische Hilfeleistung
-
Katastrophenschutz und Übungen
Fahren mit Sondersignal
(Sonder- und Wegerechte)

Sonderrechte §35 (StVO) / §12 (Fz-DA THW)
Sonderrechte dürfen nur unter Berücksichtigung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden!
Es muss reproduzierbar sein, warum mit Sonderrechten
gefahren wurde. Auch mit Sondersignal gilt die StVO!!!!
Sonderrechte erlauben nur die Überschreitung von Rechtsformalien,
keinesfalls aber die Antastung von Persönlichkeitsrechten!
→ die Behinderung bzw. Belästigung ist folglich erlaubt
26
Aber, es darf zu keiner Gefährdung und zu keiner Schädigung
oder gar Verletzung von Dritten kommen!
Fahren mit Sondersignal
(Sonder- und Wegerechte)

27
Wegerechte §38 (StVO) / §12 (Fz-DA THW)
-
Wegerecht ist das Recht, unter Verwendung von blauem Blinklicht
und Einsatzhorn freie Fahrt von anderen Verkehrsteilnehmern zu
fordern!
-
Nur Einzusetzen bei höchster Eile um: Menschenleben zu retten,
gesundheitliche Schäden abzuwenden oder erhebliche Sachwerte
zu erhalten!
-
Die Verantwortung für diese Einhaltung trägt allein der Fahrer!
-
Die Fz-DA THW ist nur eine Anweisung, rechtliche
Grundlage ist die StVO
Fahren mit Sondersignal
(Sonder- und Wegerechte)

Wegerechte
Aber Achtung:
28
-
Wegerechte sind keine eingebaute Vorfahrt
-
Erst wenn andere Verkehrsteilnehmer reagieren darf man auf
sein Wegerecht zurückgreifen.
-
In Kreuzungen langsam einfahren da man nicht von allen
Verkehrsteilnehmern gesehen oder gehört wird.
-
Die Führungskraft empfiehlt, aber allein der Fahrer
entscheidet über die Nutzung von Sonder- bzw. Wegerecht
und Geschwindigkeit.
Fahren mit Sondersignal
(Sonder- und Wegerechte)

Wegerechte §38 (StVO) / §12 (Fz-DA THW)
Das alleinige benutzen von blauem oder gelbem Blinklicht gibt,
weder dem Fahrzeugführer besondere Rechte, noch legt es den
übrigen Verkehrsteilnehmer besondere Pflichten auf.
Der Einsatz von blauem oder gelbem Blinklicht hat für die anderen
Verkehrsteilnehmer nur eine Warnfunktion.
Wer Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn oder allein
missbräuchlich verwendet, kann mit einem Bußgeld von
20 Euro geahndet werden. Weitere Kosten, Fahrverbote und
Verfahren können die Folge sein.
29
Keine Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten mit dem
Privat – PKW. (siehe auch THW Rundverfügung 007/2007)
Fahren mit Sondersignal
(Sonder- und Wegerechte)
Unfall mit 3 Schwerverletzten bei Einsatzfahrt
30
Fahren mit Sondersignal
(Sonder- und Wegerechte)

Unfall mit Toten auf dem Weg zum Einsatz
Einsatz In Gegenverkehr geschleudert
31
Einsatz Nasse Fahrbahn
Fahren mit Sondersignal
(Sonder- und Wegerechte)
32
Sicherheit
geht vor
Schnelligkeit !
Wartung und Pflege

33
Warum Wartung und warum Pflege?
Wartung und Pflege

34
Fahrzeuge müssen bis zu 30 Jahre halten
-
Reinigung nach einer Fahrt, vor allem im Winter (sofern es die
Temperaturen zulassen).
-
Regelmäßige Wartungen und Kontrollen
(Wochen und Monatsplan)
-
Regelmäßig nach den Betriebsstoffen schauen.
-
WOLKEN (Wasser, Öl, Luft, Kraftstoff, Elektrische Anlage,
Notwerkzeuge)
-
Abschmieren der Achsen und Gelenke. Auch Türen und
bewegliche Teile (gemäß Bedienungsanleitung)
Wartung und Pflege

35
Checkliste
-
Checkliste für eine Regelmäßige Wartung aller Fahrzeuge und
Anhänger (Mat. Erhaltung Stufe 1)
-
Meldungen über Defekte werden schriftlich festgehalten und an
den Schirrmeister weitergeleitet
-
Jedes Fahrzeug hat einen Wochen bzw. Monatsplan, nach dem
es geprüft werden soll. (Anlage 17 / 17a der Fz-DA THW) So hat
man einen Überblick, was gemacht werden muss.
-
Bitte führt dies für UNSERE Sicherheit regelmäßig
durch und meldet Defekte sofort weiter.
Wartung und Pflege

36
Fahrzeugpflege und Wartung
-
Ausbessern von kleinen Roststellen, da es sonst schnell zur
Durchrostung kommen kann.
-
Waschen und polieren nicht nur für den Fahrzeugerhalt sondern
auch für das äußere Erscheinungsbild.
-
Anbringen von Wachsschichten und Unterbodenschutz
-
Kleine Reparaturen schonen den Geldbeutel des Bundes und
erhalten die Fahrzeuge
Wartung und Pflege
(Betriebssicherheit / Prüfungen)
W asser
O el
L uft
K raftstoff
E lektrik
N
37
otwerkzeuge
Überprüfung der Kühlaggregate
Ölstände überprüfen
Reifendruck, Atemschutzflaschen
Betriebsstoff KFZ, Gemisch oder Sonderkraftstoffe
für Motorsäge, Motoraggregate und
Motortrennschleifer
Beleuchtung, Halogenlampen der Beladung, Handund Kopfweitleuchten, Leuchtstofflampen
Bordwerkzeug, Absicherungsmaterial,Warnwesten
...
Übersicht
Allgemeines

38
Auf- und Absitzen
-
Kein springen, nur auf Weisung auf- bzw. absitzen
-
Sicherheitsgurt anlegen, Sitzplatz nicht verlassen
-
Bei Kindern ist auf die entsprechenden Rückhaltesysteme zu
achten
-
Verkehr beachten, möglichst auf der verkehrsabgewandten Seite
aussteigen
-
Auf Weisungen der Führungskraft achten
Allgemeines


39
Verhalten auf der Fahrt
-
Keine Körperteile und Gegenstände aus dem Fenster halten
-
Keinen Helm während der Fahrt tragen
-
Rauchen ist im Fahrzeug verboten
Vorausschauend und angepasst fahren
-
Auf Regen, Schnee, Glatteis achten. Größere Fahrzeuge
reagieren anders als ein PKW
-
Ausbildung mit Fahrertraining im OV überdenken
Allgemeines
40

Anhänger im THW
-
Tandemanhänger
Einachsanhänger
Achtung Stützlast beachten.
Zwei oder Mehrachsanhänger
Im
Starre
Normalfall
Kupplungen
sind
die
teilweise
Klappkupplungen
bis
1000Kg nicht
(je nach
ausreichend,
Beladung)da
danur
Klappkupplung
ausreichend,
da Knickpunkt
am
Übergang
50Kg
Knickpunkt
Stützlast
an der
(Bsp.
Kupplung
Feldküche,
Bel-Anhänger)
Drehschemel-Deichsel
liegt
Immer die Angaben, Typenschilder und Fahrzeugschein beachten
Allgemein
Rückwärts fahren
nur mit Einweiser !!!
Das sind nur ein paar
Kleinigkeiten.
41
Bitte diese Regeln
Beachten.
Übersicht
Allgemeines

42
Tanken mit der DKV
-
Das Tanken erfolgt über die DKV Karten. PIN und Kilometerstand
sind wichtig.
-
Ein Fahrzeug sollte nach einer Fahrt oder bei halbem Tank wieder
vollgetankt in die Garage gestellt werden. (Ersatzkanister und
Winterdiesel beachten)
-
... der nächste Einsatz kommt bestimmt.
Allgemeines

Tanken und sonstige Dinge mit der DKV
Zusätzliche sind folgende Käufe möglich:
–
–
–
–
KFZ Zubehör kaufen z.B.: Scheibenwischer, Öl, Glühbirnen,
Sicherungen, Ersatzteile, etc.
Übernahme von Abschleppgebühren bis 1500.- €
Truck Service 24h
Maut und Benutzungsgebühren
Benutzung für diese Dinge, wenn möglich, im Vorfeld abklären.
43
Allgemeines

Probleme mit der DKV Karte
Probleme beim Tanken „Karte nicht lesbar“
-
Lösung: Karte kann vom Tankwart manuell eingegeben werde
Tankwart meint, Karte ist nicht gültig
44
-
Lösung: Anruf über DKV Hotline und Anfrage ob Karte gültig
oder freigeschaltet ist
-
Bei wiederholten Fehlfunktionen ist die Karte über die
Geschäftsstelle zu tauschen
-
Karte nicht neben Handy oder Magneten (Lautsprecher) lagern
Allgemeines


Werkstatt und Reparaturen
-
Genaue Aufgaben und Fehlerbeschreibung beilegen
-
Rapport und Kontrolle der Reparatur noch vor Ort
-
Rapportzettel mit dem Schirrmeister besprechen
-
Abwicklung immer über den Schirrmeister
Fahrzeug nicht Einsatzbereit
-
45
Sollte ein Fahrzeug aus bestimmten Gründen nicht Einsatzbereit
sein, so sollte dies an dem Fach für die Fahrzeugpapiere und
direkt im Fahrzeug durch einen Vermerk gekennzeichnet werden
Allgemeines

Richtige Starthilfe nach ADAC
Bei Neuwagen müssen keine Schäden an der Elektronik befürchtet
werden, wenn bei der Starthilfe folgende Reihenfolge beachtet wird:
46
1. Zündung und alle Stromverbraucher beider Fahrzeuge ausschalten
2. Beide Pluspole oder Ladepunkt mit dem roten Starthilfekabel
verbinden
3. Schwarzes Kabel am Minuspol der Spenderbatterie anklemmen
4. Freies Ende an einem stabilen Metallteil im Motorraum der
Empfängerbatterie anschließen (Kennzeichnungen beachten)
5. Motor des Spenders starten, dann das Pannenfahrzeug starten
6. Vor dem Abklemmen des Minuskabels sollte am defekten Auto ein
großer Stromverbraucher, (heizbare Heckscheibe oder
Scheinwerfer), eingeschaltet werden (Spannungsspitzen vermeiden)
7. Bei Fahrzeugen, mit Nato-Steckdose, ist diese zu verwenden.
Allgemeines

Richtige Starthilfe nach ADAC
Bei Neuwagen müssen keine Schäden an der Elektronik befürchtet
werden, wenn bei der Starthilfe folgende Reihenfolge beachtet wird:
47
1. Zündung und alle Stromverbraucher beider Fahrzeuge ausschalten
2. Beide Pluspole oder Ladepunkt mit dem roten Starthilfekabel
verbinden
3. Schwarzes Kabel am Minuspol der Spenderbatterie anklemmen
4. Freies Ende an einem stabilen Metallteil im Motorraum der
Empfängerbatterie anschließen (Kennzeichnungen beachten)
5. Motor des Spenders starten, dann das Pannenfahrzeug starten
6. Vor dem Abklemmen des Minuskabels sollte am defekten Auto ein
großer Stromverbraucher, (heizbare Heckscheibe oder
Scheinwerfer), eingeschaltet werden (Spannungsspitzen vermeiden)
7. Bei Fahrzeugen, mit Nato-Steckdose, ist diese zu verwenden.
Allgemeines

Pannenhilfe / Abschleppen
-
Pannenhilfe kann nur in geringem Maß geleistet werden. Dafür ist im
Normalfall der Pannendienst zuständig
Abschleppen nur mit Abschleppstange.
Das allerwichtigste ist, dass die Kardanwelle bei längeren Strecken
ausgebaut wird, wenn der Motor beim abschleppen nicht laufen kann
(Motorschaden / Getriebeschaden).
Das zu schleppende Fahrzeug mit Luft versorgen. (LKW)
Wenn das Fahrzeug vorne 2 Schleppvorrichtungen hat, immer die
Abschleppvorrichtung verwenden die am weitesten vom Lenkrad
entfernt ist
-
-
48
Allgemeines

Abschleppen ... ist das Ziehen eines betriebsunfähigen
Fahrzeuges zur nächstgelegenen Werkstatt.
Es genügt die Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug. Der Lenker
des geschleppten Fahrzeuges benötigt keine Fahrerlaubnis, muss
jedoch mit der Führung dieses Kfz vertraut sein!
§ 15 StVO
(1) Beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegengebliebenen
Fahrzeuges ist die Autobahn an der nächsten offiziellen Ausfahrt zu
verlassen!
(2) Beim Abschleppen eines auf der Landstraße liegengebliebenen
Fahrzeuges darf nicht auf die Autobahn aufgefahren werden.
49
(3) Während des gesamten Abschleppvorgangs haben beide
Fahrzeuge Warnblinklicht einzuschalten
Allgemeines

Schleppen ... ist das Ziehen eines betriebsfähigen Fahrzeuges,
ohne Notfall. Betriebsfähige Kfz. dürfen nur nach Erteilung einer
Ausnahmegenehmigung geschleppt werden.
Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 4 t dürfen nur
mit einer Abschleppstange geschleppt werden.
50
Der Fahrer des Zugfahrzeuges (Zug mit mehr als 3 Achsen) benötigt
die Fahrerlaubnis der Kl. 2, oder Klasse BE bzw. C1E oder sogar CE,
da das zulässige Gesamtgewicht des "Anhängers" bzw. des
abgeschleppten Fahrzeugs 750 kg überschreitet.
Der Lenker des geschleppten Kfz. benötigt die für das geschleppte
Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis.
Beim Schleppen darf keine Bundesautobahn benutzt werden!
Allgemeines

Abschleppen von Automatik KFZ
-
KFZ mit Automatikgetriebe dürfen nicht über lange Strecken abgeschleppt
werden. Bei abgeschaltetem Motor arbeitet die Ölpumpe des Getriebes nicht,
eine ausreichende Schmierung der Zahnräder ist nicht gewährleistet. Bei
Entfernungen < 50 Kilometern kann es bereits zu Schäden kommen.
Angaben über die unbedenkliche Streckenlänge sowie die maximale
Geschwindigkeit stehen in der Betriebsanleitung. Beim Abschleppen über
längere Strecken muss bei fast allen Fabrikaten die Gelenkwelle ausgebaut
werden.
-
Bei Fahrzeugen, die eine Fahrstufe N (neutral) besitzen, kann diese Stufe
zum Abschleppen des Fahrzeugs eingelegt werden, ohne dass mit
Problemen zu rechnen ist. Angaben dazu im Handbuch prüfen.
-
Im Zweifelsfall, muss dass Fahrzeug mittels eines Abschleppwagens
transportiert werden.
Allgemeines

Reifenkunde
Ursprung
Ziel
Faktor
Bar
PSI
14,504
PSI
Bar
0,069
 120 PSI entsprechen ~ 8,27 bar
Lbs
kg
0,454
Kg
Lbs
2,205
8270 lbs entsprechen ~ 3755 kg
 7385 lbs entsprechen ~ 3353 kg
Symbol
Geschwindig
keit in km/h
52
F
G
J
K
L
M
N
80
90
100
110
120
130
140
Allgemeines
147
3075
148
3150
149
3250
150
3350
151
3450
152
3550
315
Reifenbreite in mm
80
Querschnittsverhältnis Höhe : Breite in %
R
Radialbauweise
22.5
Felgen-Nenndurchmesser der Steilschulterfelge
154
3750 kg Reifentragfähigkeit E (Einzelbereifung)
150
3350 kg Reifentragfähigkeit Zw (Zwillingsanordnung)
153
3650
M
Geschwindigkeit 130 km/h
154
3750
alternativ zulässige Betriebskennung
155
3875
156
4000
tubeless schlauchlos
53
Index
Reifentragfähigkeit (kg/
Reifen)
Allgemeines


54
Reifenkunde
-
Bei LKW Reifen -> Geschwindigkeitssymbol F und G für 80 km/h,
J für 100 km/h
-
Dreieck ab Baujahr 1990, ab Baujahr 2000 4-stellige Nummer
Schneeketten (Gleitschutzketten)
-
Höchstgeschwindigkeit 50 km/h
-
Nachziehen und Kontrolle der Ketten
-
Auf richtigen Sitz und Montage achten
-
Kettenart beachten
Allgemeines

55
Reifenkunde
-
M+S oder Schneeflocke für Winterreifen
-
Verschleißanzeiger
Allgemeines

56
Ausfüllen des Fahrtenbuches
-
Einträge werden oft vergessen oder falsch getätigt
-
Der Fahrtennachweis gilt als Dokument und soll auch so
behandelt werden
-
Eine leserliche Schrift (auch Unterschrift) ist wünschenswert
-
Fahrstrecke und Zweck der Fahrt unbedingt eintragen
-
Fahrauftrag (mündlich oder schriftlich) erforderlich
-
Keine Änderungen beim ausfüllen des Dokumentes
Allgemeines

Ausfüllen des Fahrtenbuches (Deckblatt)
1 / 2011
GKW I
57
THW - 90398
Allgemeines

Ausfüllen des Fahrtenbuches (Teil 1)
1
58
11.11.11 19.30 11.11.11 22.00
Zu 1: Motoröl 0,5 Liter nachgefüllt
GSt Ffm & zurück
Abholung v. Ausstattung
Allgemeines

Ausfüllen des Fahrtenbuches (Teil 2)
12345
59
12417
72
66
12417 K.Mustermann
K.Mustermann
A.Schusse
r
Allgemeines

Ausfüllen des Fahrtenbuches (Rückseite)
01.01.2011
1978
31.12.2011
614
120
494
25
15
Friedberg/ H.
31.12.2011
K.Mustermann
60
Allgemein

Erteilung des Fahrauftrages im OV Friedberg
A. Diedrichs
Delegierte:
N.N
N.N
61
Ortsbeauftragter
Zugführer
Schirrmeister
Vor jeder Fahrt ist die Erteilung eines Fahrauftrages notwendig. Der
Fahrauftrag wird durch den Befugten schriftlich erteilt. In
Ausnahmefällen ist die Erteilung eines mündlichen Fahrauftrages
zulässig. Diese können z.B. erteilt werden: bei Fahrten im Rahmen
von Einsätzen. Es muss jedoch nachträglich eine schriftliche
Bestätigung erfolgen.
Allgemeines

Feinstaubplaketten-Verordnung
Keine Plakette in einer Umweltzone benötigen:
-
62
Fahrzeuge, die Sonderrechte nach § 35 StVO
in Anspruch nehmen können
DME-DieselMotorenEmissionen
63
●
Hintergrund
-
Rußpartikel, die bei der unvollständigen Verbrennung fossiler
Brennstoffe IMMER entstehen
-
Partikelgröße liegt im bis 3,5 µm Bereich, damit sind Teilchen
lungengängig
-
Annahme, dass die Rußteilchen selbst Krebserzeugend sind ist,
falsch, ABER die große aktive Oberfläche (bis zu 1.000m² pro
Gramm) ermöglicht Anhaftungen von Stoffen an die Oberfläche, Die
für die Krebserzeugung verantwortlich gemacht werden
DME ist krebserzeugend und stark gesundheitsgefährdend
DME-DieselMotorenEmissionen
64
●
Maßnahmen
-
Bei Arbeiten mit Dieselbetriebenen Maschinen (Radladern,
Ladekranen, Dieselstapler) immer darauf achten, dass der Bediener
aber auch einweisendes Personal nicht unmittelbar im
Einwirkungsbereich der Abgase stehen müssen – im Zweifel muss
ein Abgasschlauch verwendet werden
-
Der Betrieb der Fahrzeuge in den Fahrzeughallen ist auf ein
absolutes Minimum zu beschränken – das gilt auch für
Fremdheizungen
-
Der Betrieb von Dieselstaplern in Hallen ist nur mit zusätzlichem
Feinstaubfilter zulässig
Allgemeines

65
Marsch im geschlossenen Verband §14
-
Geschlossene Bewegung von drei oder mehr Fahrzeugen
-
Genehmigung von zuständiger Behörde (über 30 Kfz)
-
Abblendlicht an allen Fahrzeugen (auch am Tag)
-
Erstes und letztes Fahrzeug mit blauem Blinklicht
-
Flaggensatz, Warnweste, Winkerkelle und Handleuchte
-
Richtige Beflaggung beachten
-
Fahrzeugabstand Straßen 50m / Autobahn 100m
Allgemeines
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Beflaggung
Geschlossener Verband alle Fahrzeuge mit Ausnahme
des letzten Fahrzeug
Letztes Fahrzeug im geschlossenen Verband
Für abgeschleppte und Pannenfahrzeuge
Für abschleppende Fahrzeuge
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Übersicht
Führerschein
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LKW Führerschein über 50 Jahre und
„Neulinge“ Klassen (C, CE, C1, C1E)
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Regelmäßige Untersuchungen alle 5 Jahre
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G25 Untersuchung ärztliche und augenärztliche Untersuchung
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Regelung gilt auch für „neue“ Führerscheininhaber
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Zwei Jahre Frist, in der Zeit darf der LKW Führerschein nicht
genutzt werden, danach ist der Führerschein verfallen.
 Erneute Ausbildung und Prüfung.
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Gültig ab dem Jahr 1999.
Führerscheinklassen
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
M
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Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor und einem
Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
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A
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Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50
ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

A1
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Krafträder der Kl. A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm
und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder)
Führerscheinklassen
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
B: im THW MTW`s
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Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3.500 kg
und max. acht Sitzplätzen + Fahrer, auch mit Anhänger mit zulässiger
Gesamtmasse von max. 750 kg oder mit einer zul. Gesamtmasse bis
zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässiger
Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt und die
Gesamtmasse des Anhängers nicht die des PKW übersteigt.
Führerscheinklassen
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Beispiele:
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KFZ 3500Kg und Anh. 750Kg = 4250Kg
ERLAUBT ► zGG des Zuges ist über 3,5t aber Anh. Nur 750Kg
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KFZ zGG 2,6t (Leergew. 1,1t) + Anh. 900kg = 3,5t zGG des Zuges
ERLAUBT ► zGG des Zuges nicht über 3,5t und zGG des Anh. ist
unter dem Leergew. des KFZ.
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KFZ zGG 3,5t + Anh. zGG 900kg = 4,4t zGG des Zuges
VERBOTEN ► zGG über 3,5t und der Anh. über 750kg
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KFZ zGG 2t (Leergew. 800kg) + Anh. zGG 1,1t = 3,1t zGG des Zuges
VERBOTEN ► zGG des Anhänger ist höher als das Leergew. des
KFZ
Führerscheinklassen
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BE: im THW MTW´s mit großem Anhänger
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Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem
Anhänger, die als Kombination nicht unter B fallen
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Max. Anhängelast steht im Fahrzeugschein (meist unterhalb der zul.
Gesamtmasse des Fahrzeuges)
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Anhänger dürfen (bei manchen Geländewagen und LKW) das 1,5fache der Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
(Anhänger max. 6250Kg)
Beispiel: PKW 3500Kg + Anhänger 2000Kg = 5500 Kg
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PKW 2200Kg + Anhänger 1700Kg = 3900Kg
Führerscheinklassen
72

C1: im THW MLW (I-Trupp)
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Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen
Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg
und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz, auch
mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als
750 kg
Führerscheinklassen
73

C1E: im THW MLW (I-Trupp)
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Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem
Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wobei die zulässige
Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg sowie die zulässige
Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs
nicht übersteigen darf
Führerscheinklassen
74

C: im THW alle LKW (GKW, Kipper, etc.)
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Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen
Gesamtmasse von mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als acht
Sitzplätzen außer dem Führersitz, auch mit Anhänger mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
Führerscheinklassen
75

CE: im THW alle LKW (GKW, Kipper, etc.)
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Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
Führerscheinklassen
76

D1
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Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur
Personenbeförderung mit mehr als acht und nicht mehr als 16
Sitzplätzen außer dem Führersitz, mit Anhänger mit zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
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D1E
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Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem
Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wobei die zulässige
Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg sowie die zulässige
Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs
nicht übersteigen darf
Führerscheinklassen
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
D
-
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur
Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem
Führersitz, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse
von nicht mehr als 750 kg

DE
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Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
Führerscheinklassen
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
S
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Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45
km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm oder einer
Leistung von nicht mehr als 4 kW; bei vierrädrigen Leichtfahrzeugen
beträgt das höchstzulässige Leergewicht 350 kg (ohne Batterien bei
Elektrofahrzeugen)
Führerscheinklassen

L

79
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Für die Land- oder Forstwirtschaft bestimmte und solche Zwecke
eingesetzte Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h,
sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 25 km/h,
auch mit Anhänger

T
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Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis
40 km/h, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder
forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke
eingesetzt werden, jeweils auch mit Anhängern
Allgemeines

Zum Schluss ein Bild zum Nachdenken
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80
7 Verletzte beim
BJL 2000
2 Rettungshubschrauber
Alle Insassen
angeschnallt
Übersicht
Ende
Danke für Eure Aufmerksamkeit
und
Allzeit gute Fahrt.
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