Basics für Umsteiger - Fakultätsvertretung Jus

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Transcript Basics für Umsteiger - Fakultätsvertretung Jus

Basics für
Umsteiger
Die wichtigsten Informationen für
Umsteiger aus dem alten in den
neuen Studienplan
Fristen
Bis 30. November können im alten SPL
 Prüfungen absolviert werden
(Voraussetzungen müssen vorliegen)
 wenn man das Studium bis zum
30.11.2011 abschließen möchte,
müssen
Diplomandenseminare/Wahlfachpässe
eingereicht werden
 müssen alle verpflichtenden LV (PÜ,
Wahlfächer die als LV des SoSe 2011
gekennzeichnet sind) absolviert werden
Wichtige Infos
 bei Beendigung des 1. Abschnitts erfolgt
sofortiger Umstieg
 2. und 3. Abschnitt – Frist bis 30. 11. 2011
 Alle Prüfungsergebnisse werden
mitgenommen
 AUSNAHME: Römisches Privatrecht,
Bürgerliches schriftlich und
Verwaltungsrecht (schriftl./mündl.)
Wichtige Infos
 Alle positiv absolvierten Prüfungen und PÜ‘s
werden anerkannt
 Ein negativer Diplomprüfungsantritt ersetzt
im neuen SPL die PÜ
Überblick 1. Abschnitt neuer SPL
 Einführung in die RW
 Rechts- & Verfassungsgeschichte der
neueren Zeit
 FÜM 1 (Römisches Recht, Grundlagen aus
Europarecht und Völkerrecht)
 Eine PÜ aus RR oder RG
 Eine APÜ aus Bürgerlichem Recht
Anerkennung 1. Abschnitt
 DP Einführung – MP Einführung
 DP Rechtsgeschichte – MP
Rechtsgeschichte
 DP Strafrecht – MP Strafrecht
 DP römisches Recht (nur positiv) – MP FÜM
I

der völkerrechtliche und europarechtliche Teil
müssen nicht nachgeholt werden!
Alle PÜ‘s werden anerkannt!
Überblick 2. Abschnitt neuer SPL
 Bürgerliches Recht mündlich
 Unternehmensrecht
 Zivilverfahrensrecht
 Arbeits- und Sozialrecht
 FÜM 2 (Bürgerliches schriftl. +
Unternehmensrecht)
 4 PÜ Zeugnisse
 Fakultativ Strafrecht
Anerkennung 2. Abschnitt
 DP Arbeitsrecht – MP Arbeitsrecht
 DP BR mündl – MP BR mündl
 DP BR schriftlich (nur positiv)– MP FÜM II
 der unternehmensrechtliche Teil muss nicht
nachgeholt werden!
 DP ZGV – MP ZVR
 DP Handelsrecht – MP Unternehmensrecht
 Alle PÜ‘s werden anerkannt!
Überblick 3. Abschnitt neuer SPL
 Verfassungsrecht mündl.
 FÜM 3 (Verwaltungsrecht
+Verfassungsrecht)
 Steuerrecht
 Europarecht
 Völkerrecht
 Fünf PÜ Zeugnisse
Anerkennung 3. Abschnitt
 DP Verfassung (schriftl. oder mündl.)
 MP Verfassungsrecht
 wurde VerfR schriftlich negativ absolviert muss
sie im neuen SPL mündlich wiederholt werden!
 DP Verwaltungsrecht (schriftl. od münd. und nur
positiv)
 MP FÜM III
 der verfassungsrechtliche Teil muss nicht
nachgeholt werden!
Anerkennung 3. Abschnitt
 DP Finanzrecht
 MP Steuerrecht
 KU aus BWL und Bilanzrecht (nur bei
positiver Absolvierung Finanzrecht!)
 ACHTUNG: KU aus Finanzwissenschaften
muss nachgeholt werden!
Wurde der 3. Abschnitt abgeschlossen muss
der KU Finanzwissenschaften nicht nachgeholt
werden.
Anerkennung 3. Abschnitt
 DP Völkerrecht – MP Völkerrecht
 DP Europarecht – MP Europarecht
Alle PÜ‘s werden anerkannt!
Wahlfächer
 EDV- Nachweis – Medienkompetenz
 Röm Recht und RG – Historische Kompetenz
 Fremdsprachennachweis –
Fremdsprachenkompetenz
 alle Wahlfächer, die in einen WFK fallen
werden anerkannt
Wahlfächer
 Diplomandenseminar und Moot Court
werden normal angerechnet!
 Diplomandenseminare können auch als
juristisches Wahlfach angerechnet werden,
wenn das SE in einen WFK fällt.
Nach der Umstellung
 Prüfungsvoraussetzungen und
Prüfungsreihenfolgen müssen eingehalten
werden!
Beispiel 2. Abschnitt:
• DP BR mündlich absolviert
• HR, ZGV und BR schriftlich fehlen
 PÜ‘s aus UR, ZVR müssen nachgeholt und
Prüfungskette muss eingehalten werden!
Beispiel 3. Abschnitt:
Verfassung schriftlich od mündlich absolviert
keine PÜ aus Verwaltungsrecht
nicht zur FÜM III zugelassen!
 Wurde eine Prüfung im alten SPL negativ
abgelegt, gelten die Pflichtübungen (evtl. APÜ
+ PÜ) als positiv absolviert!
Noch Fragen?
Fakultätsvertretung Jus
[email protected][email protected][email protected]
Noch Fragen?
Ass.-Prof. Dr. Bettina Perthold
E-Mail: [email protected]
Dorothea Will
E-Mail: [email protected]
VIEL ERFOLG!
Marek Sitner
Claire- Sophie Mörsen Teresa Schön
Anne-Aymone Daniel Überbacher
Mc Gregor