Basics für Umsteiger - Fakultätsvertretung Jus
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Transcript Basics für Umsteiger - Fakultätsvertretung Jus
Basics für
Umsteiger
Die wichtigsten Informationen für
Umsteiger aus dem alten in den
neuen Studienplan
Fristen
Bis 30. November können im alten SPL
Prüfungen absolviert werden
(Voraussetzungen müssen vorliegen)
wenn man das Studium bis zum
30.11.2011 abschließen möchte,
müssen
Diplomandenseminare/Wahlfachpässe
eingereicht werden
müssen alle verpflichtenden LV (PÜ,
Wahlfächer die als LV des SoSe 2011
gekennzeichnet sind) absolviert werden
Wichtige Infos
bei Beendigung des 1. Abschnitts erfolgt
sofortiger Umstieg
2. und 3. Abschnitt – Frist bis 30. 11. 2011
Alle Prüfungsergebnisse werden
mitgenommen
AUSNAHME: Römisches Privatrecht,
Bürgerliches schriftlich und
Verwaltungsrecht (schriftl./mündl.)
Wichtige Infos
Alle positiv absolvierten Prüfungen und PÜ‘s
werden anerkannt
Ein negativer Diplomprüfungsantritt ersetzt
im neuen SPL die PÜ
Überblick 1. Abschnitt neuer SPL
Einführung in die RW
Rechts- & Verfassungsgeschichte der
neueren Zeit
FÜM 1 (Römisches Recht, Grundlagen aus
Europarecht und Völkerrecht)
Eine PÜ aus RR oder RG
Eine APÜ aus Bürgerlichem Recht
Anerkennung 1. Abschnitt
DP Einführung – MP Einführung
DP Rechtsgeschichte – MP
Rechtsgeschichte
DP Strafrecht – MP Strafrecht
DP römisches Recht (nur positiv) – MP FÜM
I
der völkerrechtliche und europarechtliche Teil
müssen nicht nachgeholt werden!
Alle PÜ‘s werden anerkannt!
Überblick 2. Abschnitt neuer SPL
Bürgerliches Recht mündlich
Unternehmensrecht
Zivilverfahrensrecht
Arbeits- und Sozialrecht
FÜM 2 (Bürgerliches schriftl. +
Unternehmensrecht)
4 PÜ Zeugnisse
Fakultativ Strafrecht
Anerkennung 2. Abschnitt
DP Arbeitsrecht – MP Arbeitsrecht
DP BR mündl – MP BR mündl
DP BR schriftlich (nur positiv)– MP FÜM II
der unternehmensrechtliche Teil muss nicht
nachgeholt werden!
DP ZGV – MP ZVR
DP Handelsrecht – MP Unternehmensrecht
Alle PÜ‘s werden anerkannt!
Überblick 3. Abschnitt neuer SPL
Verfassungsrecht mündl.
FÜM 3 (Verwaltungsrecht
+Verfassungsrecht)
Steuerrecht
Europarecht
Völkerrecht
Fünf PÜ Zeugnisse
Anerkennung 3. Abschnitt
DP Verfassung (schriftl. oder mündl.)
MP Verfassungsrecht
wurde VerfR schriftlich negativ absolviert muss
sie im neuen SPL mündlich wiederholt werden!
DP Verwaltungsrecht (schriftl. od münd. und nur
positiv)
MP FÜM III
der verfassungsrechtliche Teil muss nicht
nachgeholt werden!
Anerkennung 3. Abschnitt
DP Finanzrecht
MP Steuerrecht
KU aus BWL und Bilanzrecht (nur bei
positiver Absolvierung Finanzrecht!)
ACHTUNG: KU aus Finanzwissenschaften
muss nachgeholt werden!
Wurde der 3. Abschnitt abgeschlossen muss
der KU Finanzwissenschaften nicht nachgeholt
werden.
Anerkennung 3. Abschnitt
DP Völkerrecht – MP Völkerrecht
DP Europarecht – MP Europarecht
Alle PÜ‘s werden anerkannt!
Wahlfächer
EDV- Nachweis – Medienkompetenz
Röm Recht und RG – Historische Kompetenz
Fremdsprachennachweis –
Fremdsprachenkompetenz
alle Wahlfächer, die in einen WFK fallen
werden anerkannt
Wahlfächer
Diplomandenseminar und Moot Court
werden normal angerechnet!
Diplomandenseminare können auch als
juristisches Wahlfach angerechnet werden,
wenn das SE in einen WFK fällt.
Nach der Umstellung
Prüfungsvoraussetzungen und
Prüfungsreihenfolgen müssen eingehalten
werden!
Beispiel 2. Abschnitt:
• DP BR mündlich absolviert
• HR, ZGV und BR schriftlich fehlen
PÜ‘s aus UR, ZVR müssen nachgeholt und
Prüfungskette muss eingehalten werden!
Beispiel 3. Abschnitt:
Verfassung schriftlich od mündlich absolviert
keine PÜ aus Verwaltungsrecht
nicht zur FÜM III zugelassen!
Wurde eine Prüfung im alten SPL negativ
abgelegt, gelten die Pflichtübungen (evtl. APÜ
+ PÜ) als positiv absolviert!
Noch Fragen?
Fakultätsvertretung Jus
[email protected]
[email protected]
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Noch Fragen?
Ass.-Prof. Dr. Bettina Perthold
E-Mail: [email protected]
Dorothea Will
E-Mail: [email protected]
VIEL ERFOLG!
Marek Sitner
Claire- Sophie Mörsen Teresa Schön
Anne-Aymone Daniel Überbacher
Mc Gregor