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Transcript Präsentation - Kanton Basel

Informationsveranstaltung
Finanzausgleichsrevision und Finanzausgleich 2014
Liestal, 2. Juli 2014
Teil 1
Eckpfeiler
Regierungsrat Anton Lauber
Vorsteher Finanz- und Kirchendirektion
Stärkung der Gemeinden
Information
-
Aktueller Stand der Arbeiten in der KKAF
Finanzausgleich 2014
Gemeindestrukturgesetz
Ausgangslage FAG
-
Verfassungsauftrag / Solidarität
Budgetsicherheit / Transparenz / Planungssicherheit
Strategie
-
Starke Regionen
GemeindestrukturG – FAG - De-Zentralisierung
Aufgabenteilung Kanton – Gemeinden
Lösungsansatz
Abschöpfungssatz – Ausgleichsniveau – vertikal Kanton –
Zusatzbeiträge – Lastenausgleich – Steuerfuss
Teil 2
Finanzausgleich 2014
Johann Christoffel
Kantonsstatistiker
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Finanzausgleich 2014
Horizontaler Finanzausgleich
•
•
•
•
Funktionsweise
Resultate
Vergleiche
Ursachen für das Resultat
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Finanzausgleich 2014
Funktionsweise des horizontalen Finanzausgleichs (I)
• Horizontaler Finanzausgleich = Ressourcenausgleich
• Unabhängig von Verschuldung, Eigenkapital oder Steuerfuss
• Einziger Parameter: Steuerkraft (=Steuersubstrat) pro Kopf
Berechnungsschritte:
1. Ausgleichsniveau = 93.5% der Dreijahressteuerkraft
2. Empfängergemeinden erhalten Differenz zum Ausgleichsniveau
3. Gebergemeinden bezahlen:
• maximal 80% ihrer Steuerkraft über dem Ausgleichsniveau
(80%-Regelung)
• maximal 17% ihrer Steuerkraft (finanzstärkste Geber)
4. Wenn dies nicht reicht: Kürzung des Finanzausgleichs bei den
Empfängergemeinden (d.h. das Ausgleichsniveau wird nicht
mehr erreicht).
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Finanzausgleich 2014
Funktionsweise des horizontalen Finanzausgleichs (II)
Kurz: Die reichen Gemeinden bezahlen an die armen Gemeinden
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Finanzausgleich 2014
Resultate 2014
1. Ausgleichsniveau = 2374 Fr. pro Kopf
2. Empfängergemeinden würden 68.0 Mio. Fr. erhalten.
3. Gebergemeinden bezahlen total 62.2 Mio. Fr.:
• Geber in der 80%-Regelung: 21.0 Mio. Fr.
• Finanzstärkste Geber: 41.2 Mio. Fr. , dies entspricht 17%
ihrer Steuerkraft = maximaler Abschöpfungssatz
4. Es fehlen somit rund 5.9 Mio. Fr., welche den
Empfängergemeinden gekürzt werden (45 Fr. pro Kopf).
Das Ausgleichsniveau kann nicht erreicht werden.
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Finanzausgleich 2014
Entwicklung des Finanzausgleichs seit 2010
Umverteilung in Mio. Fr.
Ausgleichsniveau in Fr. pro Kopf
Kürzung Empfänger in Fr. pro Kopf
Finanzaustattung Empfänger in Fr. pro Kopf
Differenzabschöpfung
Abschöpfungssatz
2010
67,3
2246
2246
80%
19,9%
2011
62,2
2274
2274
80%
16,9%
2012
65,3
2310
2310
80%
15,3%
2013
63,5
2355
2355
80%
15,4%
2014
62,2
2374
45
2330
80%
17,0%
Einführung max. Abschöpfungssatz von 17%
Erstmalige Anwendung max. Abschöpfungssatz von 17%
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Finanzausgleich 2014
Vergleich gegenüber dem Finanzausgleich 2010
• Empfängergemeinden: Trotz Kürzung im 2014 unter das
Ausgleichsniveau ist die Finanzausstattung höher als im 2010.
• Geber in der 80%-Regelung: Geringere Belastung bei
gleicher Steuerkraft wegen steigendem Ausgleichsniveau.
• Finanzstärkste Geber:
• Im 2010 hat die Belastung 19.9% betragen, jetzt 17%.
• In einzelnen Gemeinden ist die Steuerkraft aber stark
gestiegen und daher hat auch die Finanzausgleichsbelastung
zugenommen.
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Finanzausgleich 2014
Vergleich gegenüber dem Finanzausgleich 2013
• Empfängergemeinden: Finanzausstattung von 2330 Fr. pro
Kopf statt von 2355 Fr. pro Kopf.
• Geber in der 80%-Regelung: Geringere Belastung bei
gleicher Steuerkraft wegen steigendem Ausgleichsniveau.
• Finanzstärkste Geber:
• Um 11% höhere Belastung bei gleicher Steuerkraft.
• Ohne den maximalen Abschöpfungssatz von 17% wäre die
Belastung im 2014 um 5.9 Mio. Fr. höher gewesen.
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Finanzausgleich 2014
Ursachen für den hohen Abschöpfungssatz nach Kategorien
Mehrere Faktoren mit Wechselwirkungen:
• Das Ausgleichsniveau ist trotz sinkender Steuerkraft angestiegen, da das Ausgleichsniveau auf der Dreijahressteuerkraft
basiert (Steuerkraft 2014 höher als Steuerkraft 2011).
• Dadurch tragen die Gemeinden in der 80%-Regelung bei
gleicher Steuerkraft weniger bei. Zudem ist die Steuerkraft bei
diesen Gemeinden mit -3.3% am stärksten gesunken.
• Insgesamt haben die Geber in der 80%-Regelung 4.3 Mio. Fr.
weniger an den Finanzausgleich beigetragen.
• Durch den Rückgang ihrer Steuerkraft (-2.2%) haben die
Empfängergemeinden trotz sinkender Finanzausstattung (2330
statt 2355 Fr.) 1.4 Mio. Fr. mehr Finanzausgleich erhalten.
• Insgesamt mussten die finanzstärksten Gemeinden 5.7 Mio.
Fr. mehr an den Finanzausgleich beitragen. Diese «Solidarhaftung» wäre ohne den maximalen Abschöpfungssatz von 17%
noch höher gewesen.
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Finanzausgleich 2014
Ursachen für den hohen Abschöpfungssatz nach Gemeinden
Einzelne Gemeinden machen den Unterschied:
• Im 2013 zahlte Oberdorf 1.1 Mio. Fr. ein (finanzstarker Geber)
und bezog im 2014 3.2 Mio. Fr. (zweittiefste Steuerkraft).
• In Muttenz ist die Steuerkraft um 10% zurückgegangen.
Dadurch zahlt Muttenz 2.5 Mio. Fr. weniger.
• In Therwil und Pratteln ist die Steuerkraft ebenfalls zurückgegangen. Beide Gemeinden bezahlen je 1.5 Mio. Fr. weniger.
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Finanzausgleich 2014 / Weiteres Vorgehen
1. Abschöpfungsgrenze
FAG § 6 Absatz 3 Satz 1:
Damit es bei keiner der beitragsleistenden Einwohnergemeinden
zu einer über Gebühr liegenden Abschöpfung der vorhandenen
Steuerkraft kommt, darf der Pro-Kopf-Anteil der beitragsleistenden Einwohnergemeinden nicht mehr als einen in der Verordnung
festgelegten Prozentsatz von höchstens 17% ihrer Steuerkraft
betragen.
FAV § 4a Prozentsatz:
Der Prozentsatz gemäss § 6 Absatz 3 Satz 1 FAG beträgt 17%.
Gretchenfrage: Soll der Regierungsrat § 4a FAV ändern und soll
er als Prozentsatz neu 16, 15, 14, 13 oder 12% festlegen?
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Finanzausgleich 2014 / Weiteres Vorgehen
2. Vorgehen
Aug./Sept.
KKAF-Sitzungen: Beratung der Gretchenfrage
Falls Senkung der Abschöpfungsgrenze erwünscht ist:
30. Sept.
15. Jan. 2015
RRB: Anhörung der Gemeinden zur Änderung von
§ 4a FAV (Senkung der Abschöpfungsgrenze)
Ende Anhörungsfrist
Falls tiefere Abschöpfungsgrenze in der Anhörung Anklang findet:
3. Februar
Juni 2015
RRB: Änderung von § 4a FAV, rüw. per 1.1.2015
Finanzausgleichsverfügungen mit neuer Abschöpfungsgrenze
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Teil 3
Revision Finanzausgleichsgesetz
Daniel Schwörer
Leiter Stabsstelle Gemeinden
Revision Finanzausgleichsgesetz
1. Wirksamkeitsprüfung
FAG § 1 Zweck:
Dieses Gesetz hat zum Zweck, ausgewogene Verhältnisse in der
Steuerbelastung sowie in den Leistungen der Gemeinden zu
gewährleisten.
Es ist laufend auf seine Wirksamkeit hin zu überprüfen.
Bericht «Wirksamkeitsprüfung des Finanzausgleichs unter den
Einwohnergemeinden des Kantons Basel-Landschaft» der Firma
B,S,S. Volkswirtschaftliche Beratung AG, Basel, vom
13. November 2013:
1. Sehr hohes Umverteilungsvolumen
2. Möglichkeiten der Systemverbesserung
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Revision Finanzausgleichsgesetz
2. Landratsvorlage
Bericht zum Postulat von Karl Willimann betreffend Anpassung
des Finanzausgleichs bei den Sozialhilfekosten (2011 / 085) vom
17. Dezember 2013:
- Berichterstattung über die B,S,S.-Studie
- Diskussion möglicher Verordnungsanpassungen
- In Aussicht stellen der Verordnungsanpassung bei der Sonderlastenabgeltung „Sozialhilfe“ (§ 10 FAV)
- Ausblick auf die Weiterentwicklung des Finanzausgleichs
LRB vom 8. Mai 2014: Diskussion und Postulats-Abschreibung
RRB vom 13. Mai 2014: Änderung von § 10 FAV per 1.1.2014
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Revision Finanzausgleichsgesetz
3. Konsultativkommission Aufgabenteilung und Finanzausgleich
13 Gemeindevertreterinnen und –vertreter, Leitung FKD
Johann Christoffel, Leiter Statistisches Amt, Co-Vizevorsitz (Finanzausgleich)
Daniel Schwörer, Leiter Stabsstelle Gemeinden, Co-Vizevorsitz (Aufgabenteilung)
Michael Bertschi, Statistisches Amt, Aktuariat
Peter Vogt, Gemeindepräsident Muttenz, Präsident VBLG
Ueli O. Kräuchi, Geschäftsführer VBLG
Max Hippenmeyer, Mitglied Gemeinderat Pratteln
Christine Mangold, Gemeindepräsidentin Gelterkinden
Christof Hiltmann, Gemeindepräsident Birsfelden
Doris Scheunemann, Gemeindepräsidentin Brislach
Daniel Ballmer, Gemeinderat Arboldswil
Anton N. Fritschi, Gemeinderat Arlesheim, Vorstandsmitglied VBLG
Christoph Gerber, Gemeindepräsident Oltingen
Markus Meyer, Gemeindeverwalter Waldenburg, Vorstandsmitglied VBLG
Mike Keller, Gemeindepräsident Binningen
Urs Hintermann, Gemeindepräsident Reinach
Lukas Stückelberger, Gemeinderat Arlesheim
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Revision Finanzausgleichsgesetz
- Bis jetzt 2 Klausursitzungen über die Weiterentwicklung des
Finanzausgleichs
- Thematische Herausforderungen:
1.
2.
3.
Das Umverteilungsvolumen muss gesenkt werden, was
Steuerfusserhöhungen bei den Empfängergemeinden zur
Folge hat. - Welche Steuerfusshöhe ist politisch noch
akzeptierbar?
Steuerkraftschwankungen dürfen nicht mehr so stark
auf den Finanzausgleich durchschlagen.
Der Finanzausgleich muss eine verbesserte
Budgetierbarkeit für die Gemeinden aufweisen.
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Revision Finanzausgleichsgesetz
4. Zeitplan
Aug./Sept.
30. Sept.
15. Jan. 2015
Februar
Februar
10. März
April - Okt.
29. Nov.
(28.2.2016)
1.1.2016
Juni 2016
drei weitere Sitzungen der KKAF
RRB: Vernehmlassung der Landratsvorlage
betreffend FAG-Revision als formulierter
Gegenvorschlag zur hängigen Gemeindeinitiative
zur Abschaffung der Zusatzbeiträge
Ende Vernehmlassungsfrist
KKAF-Sitzung: Auswertung der Vernehmlassung
Internes Mitberichtsverfahren
RRB: Verabschiedung der Vorlage an LR
LR: Kommissions- und Plenarberatungen
Urnenabstimmung über FAG-Revision und
Gemeindeinitiative
(rückwirkendes) Inkrafttreten FAG-Revision
Finanzausgleichsverfügungen nach neuem Recht
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Revision Finanzausgleichsgesetz
5. Stand FAG-Revision in der KKAF – Arbeitshypothesen
- Der reine Finanzausgleich und die Aufgabenteilung
(Zentralisierungsgrad) hängen zwar zusammen, sind aber
getrennt anzugehen.
- Die Grenzabschöpfung soll maximal 60% (statt 80%)
betragen: Pro zusätzlichem Franken Steuerkraft soll eine
Gebergemeinde maximal 60 Rp. abgeben (statt 80 Rp.).
- Es soll geprüft werden, ob der Kanton zur Entlastung der
Gebergemeinden den Ressourcenausgleich (heutiger
horizontaler Finanzausgleich) mitfinanziert.
- Die Mindestausstattung bei den Empfängergemeinden soll
ev. gesenkt werden (von heute 93.5% auf bspw. 85%).
- Für die Modellrechnungen soll ein Höchststeuerfuss von 80%
angenommen werden (Gemeinde mit höchstem Steuerfuss
heute: 68%).
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Revision Finanzausgleichsgesetz
5. Stand FAG-Revision in der KKAF – Arbeitshypothesen (Forts.)
- Die Steuerfussregelung soll abgeschafft werden:
Empfänger-gemeinden mit tiefem Steuerfuss werden heute
bestraft.
- Die Zusatzbeiträge sollen abgeschafft, jedoch zumindest
teilweise durch ein besser geeignetes Instrument (Lasten der
Weite) kompensiert werden.
- Der Mechanismus der Lastenabgeltung (Lasten- statt
Kostenausgleich) soll beibehalten werden.
- Die Lastenabgeltungen sollen aber vereinfacht werden:
Abschaffung der kumulierten Sonderlastenabgeltung.
- Die Einzelbeiträge sollen in heutiger Form beibehalten
werden.
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Teil 4
Schlusswort
Regierungsrat Anton Lauber
Vorsteher Finanz- und Kirchendirektion
Fragen / Diskussion
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Apéro: Sie sind herzlich eingeladen!
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