Praxisseminar Arbeits - Fachbereich Angewandte
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Herzlich Willkommen
zur Erstunterweisung
im Fachbereich
Angewandte Naturwissenschaften
Erstunterweisung Studierende FB 05
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Erstunterweisung Studierende FB 05
Themenübersicht
Verantwortliche im Arbeits- und Umweltschutz
Unfallversicherungsschutz
Gefahrstoffverordnung
Persönliche Schutzausrüstung
Umgang mit Gefahrstoffen
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Themenübersicht
Umgang mit Geräten und Maschinen
Sicherheitseinrichtungen
Sicheres Verhalten im Labor
Verhalten im Erste-Hilfe-Fall
Maßnahmen in Notfällen
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• Verantwortliche im
Arbeits- und Umweltschutz
• Unfallversicherungsschutz
(Gesetzliche Unfallversicherung)
Thomas Anders-Wilberg
Dezernat 1, SG Arbeitssicherheit & Umweltschutz
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Begriff : “Arbeits- & Umweltschutz”
► Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit)
Schutz der Personen in einem Unternehmen (Einrichtung) vor gesundheitsschädigenden Einwirkungen
aus dem Betrieb des Unternehmens
z.B. Verhütung von Augenverletzung durch Schutzbrillentragepflicht
beim Abfüllen von Schwefelsäure
Umweltschutz
►
Schutz der “umgebenden Welt” eines Unternehmens vor den schädigenden Einwirkungen aus dem
Betrieb des Unternehmens
z.B. Schwefelsäure beim Abfüllen nicht ins Grundwasser
gelangen lassen
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Arbeits- /Umweltschutz wird in verschiedenen Rechtsvorschriften geregelt z.B.
Chemikaliengesetz
Gefahrstoffverordnung
Technische Regeln
für Gefahrstoffe (TRGS)
Unfallverhütungsvorschriften
Regel für Sicherheit und
Gesundheitsschutz
Richtlinien (z. B. Laborrichtlinie)
Merkblätter, Sicherheitsratschläge usw.
Anders-Wilberg
2010-09-23
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Adressaten der gesetzliche Vorgaben aus dem
“Arbeits- & Umweltschutz”
► Personen die einen Bereich verantwortlich leiten (Vorgesetzte)
z.B. - Leiter der Einrichtung
- Leiter eines Fachbereichs
- Weisungsberechtigte Personen (Praktikumsleiter/ Laboraufsicht)
Personen die in der Einrichtung einer versicherten Tätigkeit nachgehen (Unterstützungspflicht
► der Versicherten)
z.B.
- Mitarbeiter
- Studenten
- Auszubildende
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Verantwortliche Personen
im Arbeits- und Umweltschutz
Präsident
Kanzler
Dekanin/Dekan
Professorin/Professor
- Professurvertreter /-in
- Lehrbeauftragte
- wissenschaftliche Mitarbeiter
durch Delegation
gesamte Hochschule
gesamte Verwaltung
gesamter Fachbereich
jeweils im sachlich-personellen
Bereich (z. B. Labor, Werkstatt)
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Pflichten der “Versicherten”
Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten
(1) Die Versicherten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und
Weisung des Unternehmers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie für Sicherheit und
Gesundheitsschutz derjenigen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen betroffen sind…..
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• Verantwortliche im
Arbeits- und Umweltschutz
• Unfallversicherungsschutz
(Gesetzliche Unfallversicherung)
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Gesetzlicher
Unfallversicherungsschutz
•
Versicherungsschutz der Unfallkasse NRW besteht bei
► Besuch von Vorlesungen/ Seminaren in der Hochschule
► Besuch von Hochschule- und Staatsbibliotheken
► von der Hochschule organisierten und durchgeführten
Exkursionen ins Ausland
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Gesetzlicher
Unfallversicherungsschutz
Versicherungsschutz der Unfallkasse NRW
besteht bei
► Tätigkeiten in Studierendenselbstverwaltung (ASTA,
Fachschaft)
► sonstigen von der Hochschule verantworteten
Tätigkeiten (z. B. Exkursionen)
► Teilnahme am offiziellen Hochschulsportprogramm
► sowie auf den damit
zusammenhängenden Wegen
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Gesetzlicher
Unfallversicherungsschutz
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Nicht unfallversichert sind
► Studienarbeiten zu Hause
► Private Studienfahrten
► Private Unterbrechungen der Wege zur
Hochschule oder zurück nach Hause
► Private Aktivitäten auf dem Hochschulgelände
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Gesetzlicher
Unfallversicherungsschutz
„… da war schon seit heute morgen
diese Wasserlache vor der Laborzeile….“
Versicherungsfall:i Unfall im Sinne des SGB V II :
Versicherte Tätigkeit + Äußere Einwirkung
Verletzung
Versicherter Unfall (Arbeits-/ Wegeunfall)
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Gesetzlicher
Unfallversicherungsschutz
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„… ich wollte nur schnell ein neues
Becherglas holen und rutschte
plötzlich aus….“
Ursachen von Arbeitsunfällen
Technische Ursachen
Organisatorische Ursachen
Personelle Ursachen
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Gesetzlicher
Unfallversicherungsschutz
„… dabei knickte ich mit dem Fuß
um….“
►
►
►
►
Jeden Arbeits- und Wegeunfall melden
Unfallmeldebogen beim Fachbereichssekretariat erhältlich
Abgabe des Bogens im Fachbereichssekretariat
evtl. werden Unfallursachen von Arbeitsunfällen untersucht
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Erstunterweisung Studierende FB 05
Warum ist die Meldung eines Arbeits – bzw. Wegeunfall für den Betroffenen
so wichtig ?
►
Gesetzliche Krankenkassen und
gesetzliche Unfallversicherungen
haben unterschiedliche Leistungen und Aufgaben
►
.
Die gesetzliche Unfallversicherung hat dabei den
umfassenderen Leistungsumfang
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Helfen Sie mit, Unfälle zu vermeiden !
Sie bemerken eine Gefahrstelle,
eine unsichere Arbeitssituation ?
►
Informieren Sie darüber bitte direkt ihren Betreuer !
(Dozenten/ Laborleiter / Parktikumsleiter etc. )
Entstandene Gefahrstellen können so frühzeitig
erkannt und unwirksam gemacht werden,
damit keiner zu Schaden kommen kann.
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Haben Sie Fragen ?
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Viel Dank für
Ihre Aufmerksamkeit !
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Rechtsvorschriften
GHS
EU
REACH
CLP
Berufsgenossen-schaft
Chemie
Deutschland
Gefahrstoffverordnung
Chemikalien-gesetz
Umgang
Kennzeichnung
Quellen: http://www.adpic.de/data/picture/detail/globus___planet_erde_268176.jpg
http://www.liberalismus-portal.de/images/europaflagge.jpg
http://www.holiday-home.org/de/Portaldata/1/Resources/images/de/flagge-deutschland.gif
Technische Regeln für
Gefahrstoffe (TRGS)
Registrierung & Einstufungsverpflichtung
Laborordnung/ Betriebsanweisungen
Gesetzliche Unfallversicherung
Unfallverhütungs-vorschriften
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Erstunterweisung Studierende FB 05
Inhalte der Gefahrstoffverordnung
Regelungen zur Einstufung von Gefahrstoffen
Regelungen zur Kennzeichnung und Verpackung
Herstellungs-/Verwendungsverbote
Beschäftigungsbeschränkungen
Abgabe des Sicherheitsdatenblatts
Umgangsvorschriften
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Was sind Gefahrstoffe?
Gefahrstoffe sind Stoffe und Zubereitungen,
die eine oder mehrere gefährliche
Eigenschaften aufweisen,
aus denen bei Herstellung oder Verwendung Gefahrstoffe entstehen
oder freigesetzt werden können,
die sonstige chronisch schädigende Eigenschaften besitzen (CMR,
Allergien, Langzeitvergiftung mit Organschaden) oder
die explosionsfähig sind.
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Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS
GHS =
Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von
Chemikalien
(Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals)
der Vereinten Nationen ist ein weltweit einheitliches System zur Einstufung
von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in
Sicherheitsdatenblättern.
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Erstunterweisung Studierende FB 05
Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS
Mindestanforderungen an ein Kennzeichnungsschild nach GHS:
•
•
•
•
•
•
•
•
Produktidentifikatoren (chemischer Stoffname)
Gefahrenpiktogramme: GHS
Signalwort (GEFAHR, ACHTUNG)
Gefahrenhinweise, H-Sätze (Hazard Statements)
z.B. verursacht schwere Augenschäden
Sicherheitshinweise, P-Sätze (Precautionary Statements)
z.B. Augenschutz tragen
Nennmenge/-volumen
Angaben zum Lieferanten
Ergänzende Informationen, z.B. Wiederholter Kontakt kann zu spröder und rissiger Haut führen
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Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS
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Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS
Produktidentifikatoren
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Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS
Signalwort
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Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS
Gefahren-hinweise
H-Sätze
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Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS
Sicherheits-hinweise
P-Sätze
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Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS
Nennmenge
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Erstunterweisung Studierende FB 05
Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS
Lieferant
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Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS
Gefahrenpiktogramme
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Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS
Physikalisch-chemische
Gefahren
Explosiv
Entzündlich
Oxidierend
Korrosiv
Gase
Komprimierte
Gesundheits-gefahren
Sehr Giftig
Giftig
CMR
CMR
Sensibilisierend
Sensibilisierend
Zielorgantoxizität Zielorgantoxizität
‚Obere‘ Kategorie
Ätzend
Reizend
‚Untere‘ Kategorie
Umwelt-gefahren
umweltgefährlich
Quelle: http://www.unece.org/trans/danger/publi/ghs/pictograms.html
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CMR-Stoffe
C = karzinogen Krebserzeugend
M = mutagen erbgutverändernd
R = reproduktionstoxisch fortpflanzungsgefährdend
Kategorie 1: nachgewiesenermaßen krebserzeugend beim Menschen
Kategorie 2: erwiesenes Tierkanzerogen mit möglicher Übertragbarkeit auf den Menschen
Kategorie 3: ernstzunehmende Verdachtsmomente eine krebserzeugende Wirkung am
Versuchstier
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CMR-Stoffe
Kategorie 3
Kategorie 2Kategorie 1
krebserzeugend
H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen.
H350: Kann Krebs erzeugen.
erbgutverändernd
H341: Kann vermutlich
genetische Defekte verursachen.
reproduktionstoxisch
H361: Kann vermutlich
die Fruchtbarkeit beein-trächtigen oder
das Kind im Mutterleid schädigen.
H340: Kann genetische Defekte verursachen.
H360: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen
oder das Kind im Mutterleid schädigen.
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Erstunterweisung Studierende FB 05
Wo erhält man Informationen über Gefahrstoffe???
Sicherheitsdatenblätter
(werden vom Hersteller mitgeliefert bzw. Internet)
Gefahrstoffkennzeichnung
(also direkt auf der Chemikalienverpackung)
Betriebsanweisungen
Versuchsdurchführungen
Gestis-Stoffdatenbank (www.dguv.de)
Merck- und IGS-Datenbank
Fachliteratur (z. B. Römpp)
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Erstunterweisung Studierende FB 05
Hygienemaßnahmen
Zutrittsverbote beachten
Nicht Rauchen, Essen und Trinken
Keine Lebensmitteln/Getränke lagern
Keine Kleidung und Taschen lagern (Spinde im Flurbereich!)
Nach Beendigung der Laborarbeit sind die Hände stets gründlich mit Wasser und
Haut schonenden Handreinigungsmittel zu waschen
Vor und nach dem Praktikum Hautschutzmittel benutzen
Tragen der Persönlichen Schutzausrüstung
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Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung ist VOR
Betreten des Laboratoriums anzuziehen.
• Schutzbrille tragen, wenn erforderlich!
• Keine Kontaktlinsen!
• Grundsätzlich Kittel tragen!
• Baumwolle, auf keinen Fall Kunstfasern!
(schwerste Brandwunden möglich!)
• Beim Arbeiten stets geschlossen halten!
• Waschen nicht vergessen!
• Trittsichere und geschlossene
Schuhe tragen!
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Persönliche Schutzausrüstung
• Keine teure und keine Bekleidung aus
Kunstfasern tragen (elektrost. Aufladung)!
• Gilt auch für Unterwäsche!
• Keine kurzen Röcke oder kurze Hosen tragen!
• Mit Chemikalien Verschmutze Kleidung ist sofort zu wechseln Für
Notfall eine komplette Garnitur Ersatzkleidung bereithalten!
• Tragen von Ringen, Ketten usw. vermeiden!
• Lange Haare nicht offen tragen!
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Persönliche Schutzausrüstung
• Schutzhandschuhe gegen Kälte und
Hitze
• chemikalienbeständige Schutzhandschuhe:
• bei Arbeiten mit ätzenden, giftigen, sehr giftigen, kanzerogenen,
reproduktionstoxischen, mutagenen Stoffen
• In Zweifelsfällen Schutzhandschuhe benutzen!
• Je nach Gefahrstoff, geeignete und intakte Schutzhandschuhe tragen!
• Schutzhandschuhe dienen nur als Spritzschutz!
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Erstunterweisung Studierende FB 05
Arbeiten mit Gefahrstoffen
Keine Sorglosigkeit
Vor dem Umgang über die Gefahren Informieren
Sämtliche Gefäße sind mit Inhalt zu beschriften
Entnommene Chemikalien niemals zurück in den Vorratsbehälter
geben!
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Erstunterweisung Studierende FB 05
Arbeiten mit Gefahrstoffen
Verminderung der Abfälle in dem nur die benötigten Mengen für
den Versuch entnommen werden
Abfälle Deaktivieren und gemäß der Entsorgungseinrichtungen im
Labor entsorgen
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Erstunterweisung Studierende FB 05
Aufbewahrung von Gefahrstoffen
In Behältern aus geeignetem Material
Behälter dürfen nicht zur Verwechselung
mit Lebensmittel
führen
Nur in täglicher erforderlicher Menge für Handgebrauch am
Arbeitsplatz
Brennbare Flüssigkeiten (Lösemittel) für Handgebrauch nur in
Behältern von 1 Liter Nennvolumen
Anzahl der Behälter auf unbedingt notwendiges Maß
beschränken
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Erstunterweisung Studierende FB 05
Lagerung von Gefahrstoffen
Säuren/Laugen-Schränke
Sicherheitschemikalien- oder
-gasschränke
Keine Lagerung in Digestorien
Giftige, sehr giftige, mutagene, kanzerogene,
reproduktionstoxische Stoffe nur unter Verschluss
lagern
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Abfüllen und Transport
Erstunterweisung Studierende FB 05
Feste Stoffe mit einem sauberen Spatel entnehmen.
Bei enghalsigen Gefäßen Trichter benutzen, auf Entweichung
achten.
Stopfen einer Flasche immer umgedreht auf den Tisch legen.
Beim Abfüllen brennbarer Flüssigkeiten auf Werkstoffkombination
achten
Gefahrstoffe nur im Abzug um- und abfüllen
Glasbehälter nur mit geeigneten Hilfsmitteln transportieren (z. B.
Eimer)
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Erstunterweisung Studierende FB 05
Umgang mit
Geräten und Maschinen
• Vor Benutzung Geräte und Anlagen auf einwandfreien Zustand
prüfen
• Defekte Geräte/Maschinen nicht ver-wenden, der weiteren
Nutzung entziehen
• Notwendige Reparaturen veranlassen
• Keine Reparaturen und „Bastelarbeiten” durchführen
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Erstunterweisung Studierende FB 05
Umgang mit
Geräten und Maschinen
• Geräte/Anlagen bestimmungsgemäß gebrauchen
• Nur die dafür bestimmten Schalter und Stelleinrichtungen
bedienen
• Niemals nasse elektrische Geräte und Anlagen benutzen
• Niemals Schutzabdeckungen/Zugänge an elekt.
Betriebsstätten/Schaltanlagen öffnen
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Umgang mit
Geräten und Maschinen
• Niemals Einstellungen von Sicherheits-einrichtungen verändern
• Vor Benutzung über besondere Sicherheits-maßnahmen
(Betriebsanweisung/ Personal) informieren
• Bei Störungen: Stromkreis sofort unterbrechen (Not-AusTaste/Stecker ziehen) und auf Gefahren hinweisen
• Auf mechanische und thermische Gefahren achten
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Sicherheitseinrichtungen
Digestorium
Not- und Augendusche
ABC- und CO2-Feuerlöscher
Löschsand, Löschdecke
Erste-Hilfe-Kasten
Not-Aus
Aufsaugmaterialien
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Erstunterweisung Studierende FB 05
Sicheres Verhalten im Labor
Nie allein im Labor arbeiten
Sicherheitsvorschriften einhalten
Verantwortung für sich und andere übernehmen
Gravierende Erkrankungen, Handikaps, Allergien und
Schwangerschaft anzeigen
Anwesenheit am Arbeitsplatz gewähr-leisten, wenn dies
notwendig ist
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Erstunterweisung Studierende FB 05
Sicheres Verhalten im Labor
Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe und PSA bestimmungsgemäß
gebrauchen
Arbeitsunfälle anzeigen
Unterweisungen fordern
Verbots-, Gebots- und Warnsymbole
beachten
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Erstunterweisung Studierende FB 05
Sicheres Verhalten im Labor
Auf Ordnung und Sauberkeit achten
Neckereien und Späßchen unterlassen
Unmittelbare Gefahren, Mängel und Defekte melden
Verschüttete Gefahrstoffe mit geeignetem Bindemittel
aufnehmen
Spezielle Gefahren beachten (Appara-turen, Gase,
Druckbehälter usw.)
Nach Praktikumsende Arbeitsplatz sichern (Gas, Wasser,
Strom)
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Erstunterweisung Studierende FB 05
Verhalten im Erste-Hilfe-Fall
Ruhe bewahren!
Verletzten aus Gefahrenbereich bergen
Laborpersonal sofort unterrichten
Notruf absetzen
Erste Hilfe leisten bis zum Eintreffen des
Rettungsdienstes
Dabei immer auf Selbstschutz achten!!
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Erstunterweisung Studierende FB 05
Notruf absetzen über
0 112
Wer meldet?
Wo ist es passiert? (Etage, Raum usw.)
Hochschulstandort unbedingt angeben!! RHEINBACH!
Was ist passiert?
Wie viele Menschen sind verletzt?
Welche Art von Verletzungen?
Warten auf Rückfragen!!
Erst dann auflegen!!
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Erste Hilfe-Maßnahmen:
Auffinden eines Notfallpatienten
Erstunterweisung Studierende FB 05
Feststellen des Bewusstseins
Nicht ansprechbar
Ansprechbar
Notruf
Atemkontrolle
Atmung
vorhanden
Atmung
nicht vorhanden
HLW
(Herz-LungenWiederbelebung, 30 zu 2)
bis der Arzt kommt
Atemkontrolle
Atmung
vorhanden
- stabile Seitenlage
- Maßnahmen nach Notwendigkeit
- Kontrolle der Vitalfunktionen
Quelle: http://www.malteser-aachen.de/aktuell/Auffinden%20eines%20Notfallpatienten.pdf
Atmung
nicht vorhanden
Maßnahmen nach Notwendigkeit:
- Blutstillung
- Schockbekämpfung
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Erstunterweisung Studierende FB 05
Maßnahmen bei Gasausbruch
Bei Wahrnehmung von Gasgeruch ist
höchste Vorsicht geboten
Kein Licht (Funkengefahr)
anschalten, kein Feuer zünden
Haustechniker/Pforte benachrichtigen
Ansonsten Hausalarm zur Evakuierung des Gebäudes
auslösen
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Maßnahmen bei Feuer
Siehe Brandschutzunterweisung
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Erstunterweisung Studierende FB 05
Sicheres Verhalten im Labor
Wenn Sie etwas nicht wissen,
fragen Sie bitte!!