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Eingeschränkter Stromzugang und sozialorientierte
Energieberatung bei finanzschwachen Haushalten –
ein Pilotprojekt der RheinEnergie AG
Dr. Dieter Steinkamp
Vorstandsvorsitzender der RheinEnergie AG, Köln
Baustelle Energiearmut – Die Energiewende als soziale Herausforderung
8. Dezember 2012
Die finanzielle Verarmung nimmt zu…
• Die Armutsbetroffenheit ist in den letzten Jahren (lt. Wuppertal Institut) deutlich
gestiegen.
• Die sogenannte Energiearmut ist ein Bestandteil einer bedauerlichen
Gesamtentwicklung. Energie ist ein elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge.
– Gründe für Energiearmut sind vielfältig - in der Regel ein Dreiklang aus
• stagnierendem oder sogar rückläufigem Haushaltseinkommen
• steigenden Energiepreisen
• energetisch schlechter Wohnsituation
• Aktuell sind präventive Hilfeleistungen bzw. Beratungsleistungen und der
verantwortungsvolle Umgang mit Energie der Ansatz um Energiearmut zu
vermeiden.
• Diese enorme Herausforderung ist nur als komplexe Querschnittsaufgabe über
einen vielschichtigen und differenzierten gesamtpolitischen Ansatz nachhaltig zu
lösen.
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Verantwortung tragen …
• RheinEnergie in der Rolle als mehrheitlich kommunalpolitisches Unternehmen
stellt sich dieser Herausforderung.
– Das Problem taucht nahezu nur bei den Grundversorgern auf und nimmt
Einfluss auf deren Konkurrenzfähigkeit, denn andere Marktteilnehmer haben
Bonitätsprüfungen.
• Prävention statt Energiesperrung
– Bisher (2008-2011) ist der Anteil der betroffenen RheinEnergie Kunden von
Zählersperrungen im NRW -.Benchmark erfreulich gering.
• Beratung und Unterstützungsangebote sind neben einer intensiven Vernetzung der
„örtlichen Player“ der politisch als auch pragmatisch richtige Ansatz.
• Die Sicherung der Lebensverhältnisse von Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es kann nicht die Aufgabe einzelner Energieversorger sein.
Es müssen andere, diskriminierungsfreie Regeln gefunden werden.
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Das Engagement der RheinEnergie
1. Stromspar-Checker des Diözesan-Caritasverbands für das Erzbistum Köln
2. Erstberatung für säumige Energiekunden „NRW bekämpft Energiearmut“
3. Sozialorientierte Energieberatung Verbraucherzentrale Köln
4. Initiierung und Pflege des runden Tisches aller lokalen Player in Köln
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Verbraucherzentrale NRW
Verbraucherzentrale Köln
Diözesan-Caritasverband Köln
Mieterverein Köln
Büro f. Soziales u. Gemeinwesen der kath. Kirchengemeinde Joh. XXIII
Stadt Köln
Schuldnerhilfe Köln e.V
Sozialdienst katholischer Frauen e.V., Köln
Sozialdienst kath. Männer e.V., Köln
Seniorenvertretung Köln
Rechtlicher Rahmen und Ausblick
• Stromsperrungen erfolgen im deutschen Recht nach §19 StromGVV, die
Inkassogrenze ist hierbei gesetzlich auf 100 Euro festgesetzt worden.
– RheinEnergie setzt die Inkassogrenze jedoch auf 150 Euro fest - dadurch
reduzierte Anzahl Sperrungen!
• Ergänzend zum bereits vorhanden Engagement der RheinEnergie wurde intern die
Frage aufgeworfen, ob über den Einsatz von moderner bzw. innovativer
Technologie eine weitere Hilfestellung angeboten werden kann.
– Ziel ist es, über Assistenzsysteme und Beratung das Verhalten/Einstellung der
Menschen zu verändern. Langfristig muss es das Ziel der Energieversorger
und des Kunden sein, in einer „gesunden“ Vertrags–Leistungsbeziehung zu
stehen. Kein Energieversorger hat Interesse an Sperrungen!
Ergebnis: Pilotversuch „Eingeschränkter Stromzugang und sozialorientierte
Energieberatung vor Ort und Überlassung (leihweise) von Strommessgeräten bei
finanzschwachen Haushalten“
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Smart Meter Technologie bei RheinEnergie
• Bisher rund 30.000 Smart Meter installiert
• Implementierung eines Meter-Data-Managementsystem und Integration in Abrechnungssystem SAP
• Installierung von rund 700 besonderen Smart Meter
(Zähler), im sozialen Brennpunkt Meschenich
Kölnberg die mit einer Lastbegrenzung inkl.
Fernsteuerung ausgestattet sind
Das Monitoring des Pilotversuches wird wissenschaftlich begleitet durch die FH
Düsseldorf, Forschungsschwerpunkt Wohlfahrtsverbände, unter der Leitung von
Prof. Dr. Thomas Münch.
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Fakten und Prozess zum Pilotprojekt
• Durchlauf Mahnverfahren (3 Stufen)
• Schriftliche Ankündigung der Lastreduzierung. Inhalt:
– Termin, zu dem die Stromlast reduziert wird
– Information zur Energieberatung durch die Caritas und Beratungsflyer
– Überlassung Energiemessgerätes
– Hinweis auf eine Budgetberatung durch die Verbraucherzentrale Köln
• Stromlast wird auf 1.000 Watt reduziert
• Beratung vor Ort bei Kunden (Initiative Stromsparchecker)
• Rückkehr zum vereinbarten Zahlungsverhalten bedeutet sofortige Aufhebung
der Leistungsbegrenzung
Aber: Keine Rückkehr zum vereinbarten Zahlungsverhalten bedeutet jedoch
auch nach Frist einigen Monaten die finale Sperrung.
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Mahnprozesse bei RheinEnergie
Grundlage: § 19 StromGVV, Sperrung ab 100,00 Euro Rückstand zulässig
Regulärer Prozess
1. Mahnung (bei
Mahnsaldo <
150,00 Euro)
•Zahlungsziel zwei
Wochen
2. Mahnung mit
Sperrandrohung
(bei Mahnsaldo >=
150,00 Euro)
•Zahlungsziel zwei
Wochen
Sperrankündigung
(3. Mahnstufe)
Sperrung des
Zählers
•vier Tage vor Sperrung
Prozess mit
Lastbeschränkung
1. Mahnung (bei
Mahnsaldo < 150,00
Euro)
•Zahlungsziel zwei
Wochen
2. Mahnung mit
Sperrandrohung
(bei Mahnsaldo >=
150,00 Euro)
•Zahlungsziel zwei
Wochen
Ankündigung der
Lastbeschränkung
und der späteren
Sperrung
•vier Tage vor
Lastbeschränkung
Lastbeschränkung
Monitoring
•Zeitgleiche Information •Manuelle
an die Caritas über
Zahlungsüberwachung
Kunden zur Beratung
(Forderungsmanagement)
•Klärungszeit zwei
Monate
Sperrankündigung
Sperrung des
Zählers
•vier Tage vor Sperrung
Grundsätzlich für beide Prozesse gilt: Bei Zahlung(svereinbarung) bricht der Prozess ab. Sperrungen oder Lastbeschränkungen
werden aufgehoben.
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Fazit
Prävention statt Energiesprerre - der Pilot „Eingeschränkter Stromzugang und
sozialorientierte Energieberatung bei finanzschwachen Haushalten“ bietet die
Chance eine Alternative zur vollständigen Zählersperrung auf dessen
Akzeptanz und Relevanz zu bewerten.
Eine weitere Unterstützungsleistung aber keine dauerhafte Subventionierung!
RheinEnergie hofft auf positive Ergebnisse zum Pilotversuchs „Eingeschränkter
Stromzugang und sozialorientierte Energieberatung bei finanzschwachen
Haushalten“
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