Transcript Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen
Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit, des Landes Schleswig-Holstein
Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen
2012-2015
Gesetzlicher Rahmen
Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit, des Landes Schleswig-Holstein
Art.1 § 3 KKG (Bundeskinderschutzgesetz)
Abs. 1 Abs. 2 Abs. 3 Abs. 4 Verpflichtung der Länder zum Ausbau und zur Weiterentwicklung von Netzwerken Früher Hilfen Einbeziehung aller Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen bzw. Eltern in Kontakt stehen Organisatorische Anbindung der Netzwerke an die Jugendämter Einsatz von Familienhebammen bzw. vergleichbarer Berufsgruppen sowie Einbeziehung ehrenamtlicher Strukturen
Umsetzung durch die Bundesinitiative im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern
VIII 311 - Stefanie Sommer
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Gegenstand der Bundesinitiative
Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit, des Landes Schleswig-Holstein
Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen / Familienhebammen Auf- und Ausbau von Netzwerken Früher Hilfen Einsatz von Familien hebammen (und vergleichbaren Berufsgruppen) Einbeziehung von ehrenamtlichen Strukturen Zusätzliche Maßnahmen zur Förderung Früher Hilfen Nachrangig zu den vorgenannten Bereichen VIII 311 - Stefanie Sommer
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Ziele der Bundesinitiative bis 2015
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Ziele
Netzwerke Früher Hilfen sollen in allen kommunalen Gebietskörperschaften auf-, ausgebaut und strukturell verankert werden.
Ausstattung der Netzwerke Früher Hilfen mit den notwendigen Ressourcen
Netzwerke Früher Hilfen sollen durch den Einsatz von Familienhebammen bzw. vergleichbarer Gesundheitsberufe gestärkt werden.
Niedrigschwellige aufsuchende Angebote
Netzwerke Früher Hilfen sollen durch die Einbeziehung von Ehrenamtlichen gestärkt werden.
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Finanzierung der Bundesinitiative bis 2015
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Finanzierung durch den Bund
Haushaltsjahr 2012 Haushaltsjahr 2013 Haushaltsjahre 2014-2015
insgesamt
30 Mio. 45 Mio. € € je 51 Mio. €
Davon abzurechnen
1,1 Mio. Euro in 2012
für die Aufgaben des Bundes (4 Mio. Euro jährlich ab 2013)
2,88 Mio. Euro in 2012
, die nach einem an der Einwohnerzahl bemessenen, gestaffelten Vorwegabzug auf die Länder verteilt werden (Einrichtung einer Koordinierungsstelle) jährlich, sowie Mittel für die Qualifizierungsaufgaben der Länder.
Für Schleswig-Holstein bedeutet dies eine Summe i.H.v.
120.000 Euro
jährlich.
Achtung: keine Kompensation von Landes- und kommunalen Mitteln durch die Mittel der Bundesinitiative
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Finanzierungsschlüssel
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Die Restsumme wird nach folgendem
Finanzierungsschlüssel
durch den Bund auf die Länder verteilt: für die
Finanzierungsschlüssel
Königsteiner Schlüssel (1/3) Kinder im SGB II-Bezug unter 3 Jahren (1/3) Kinder unter drei Jahren (1/3)
ca. 882.000, Euro für die Kommunen in Schleswig Holstein 2012
Für die Jahre 2013-2015 würde sich die Summe entsprechend erhöhen
Derzeit liegt den Kommunalen Landesverbänden ein Vorschlag für ein Verteilungsschlüssel vor, der mit den Kommunen diskutiert werden soll.
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Aufgaben im Rahmen der Bundesinitiative
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Aufgaben der Kommunen
1.
Auf und Ausbau von Netzwerken mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen
Teilnehmende mindestens: Einrichtungen und Dienste der öffentlichen und freien Jugendhilfe, relevante Akteure des Gesundheitswesens, Schwangerenberatungsstellen, Einrichtungen der Frühförderung Koordinierungsstelle beim öffentlichen Träger der Jugendhilfe Qualitätsstandards und Vereinbarungen für die verbindliche Zusammenarbeit Festlegung von Zielen und Maßnahmen zur Zielerreichung nach § 80 SGB VIII (Jugendhilfeplanung)
Fördergegenstand
: Einsatz von Netzwerkkoordinatoren in den Koordinierungsstellen Dokumentation und Evaluation nach Vorgaben des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen Veranstaltungen & Qualifizierungsangebote für Netzwerkpartner Öffentlichkeitsarbeit zur Unterstützung regionaler Maßnahmen VIII 311 - Stefanie Sommer
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Aufgaben im Rahmen der Bundesinitiative
Aufgaben der Kommunen
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2. Etablierung von Familienhebammen u.ä. im Netzwerk
• • Basis: Kompetenzprofil des NZFH Eingliederung ins Netzwerk
Fördergegenstand
Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen Erstattung von Aufwendungen für die Teilnahme der genannten Fachkräfte an der Netzwerkarbeit VIII 311 - Stefanie Sommer
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Aufgaben im Rahmen der Bundesinitiative
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Aufgaben der Kommunen
3. Ehrenamt ins Netzwerk integrieren
Eingliederung in das für Frühe Hilfen zuständige Netzwerk Hauptamtliche Fachbegleitung Alltagspraktische Begleitung und Entlastung von Familien
Fördergegenstand
Koordination und Fachbegleitung der Ehrenamtlichen durch hauptamtliche Fachkräfte Fahrtkosten, die beim Einsatz von Ehrenamtlichen entstehen Erstattungen von Aufwendungen für die Teilnahme der Koordinatorinnen und Koordinatoren sowie der Ehrenamtlichen an der Netzwerkarbeit VIII 311 - Stefanie Sommer
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Aufgaben im Rahmen der Bundesinitiative
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Aufgaben der Länder
s ind Maßnahmen zur Koordinierung, die der Qualifizierung, Qualitätsentwicklung und -sicherung in den drei Förderbereichen auf Landesebene dienen.
Dazu bedarf es : einer Gesamtkonzeption, in der der bisherige Ausbau der Frühen Hilfen in Land und Kommunen sowie das weitere Entwicklungsinteresse und In der der Einsatz der Bundesmittel entsprechend der Aufteilung in Förderbereiche dargestellt ist.
einer deutlichen Abgrenzung zum vorhandenen Landesprogramm Schutzengel Fördergrundsätzen sowie der Förderung der Kommunen, der Entwicklung von Qualifizierungsmaßnahmen in Abstimmung mit den Kommunen, eines länderübergreifenden fachlichen Austausches.
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Aufgaben im Rahmen der Bundesinitiative
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Aufgaben des Bundes
Inhaltliche Umsetzung und Begleitung auf Bundesebene Hierzu richtet der Bund eine Koordinierungsstelle beim Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) ein Entscheidung über Förderanträge der Länder Evaluation der Praxis zwecks Qualitätsentwicklung und Qualifizierung Begleitung des Strukturaufbaus in den Ländern und Kommunen Koordination Öffentlichkeitsarbeit Koordination eines länderübergreifenden fachlichen Austausches VIII 311 - Stefanie Sommer
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Nachhaltigkeit / Evaluation
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Angestrebt werden Erkenntnisse im Rahmen der genannten Zielsetzungen über erfolgreiche Maßnahmen, die zu einer Entlastung von belasteten Familien und ihren Kindern führen.
Land und Kommunen liefern dazu Daten an das NZFH für eine begleitende Evaluation.
Ziel ist es, auf dieser Grundlage einen Fonds für die Absicherung der Netzwerke und psychosozialer Hilfen für Familien ab 2016 zu entwickeln.
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Ansprechpartner im MASG
Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit, des Landes Schleswig-Holstein
Bei Fragen zur Verwaltungsvereinbarung sowie der weiteren Umsetzung in Schleswig-Holstein wenden Sie sich gerne an:
Stefanie Sommer, VIII 311 Tel.: 0431/988-5644 [email protected]
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