VS_Alltag_Sitzung_08_Kleidung_UdS

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Alltag
im
Mittel
alter
Kleidung
Alltag
im
Mittel
alter
Gliederung
1 Quellen
2 Kleiderordnungen
3 Kleidung des Adels
4 Bauernkleidung
Alltag
im
Mittel
alter
Gliederung
1 Quellen
2 Kleiderordnungen
3 Kleidung des Adels
4 Bauernkleidung
Beispiel 1: Benediktsregel, regula
sancti benedicti, Kap. 55
Alltag
im
Mittel
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„Von der Bekleidung um dem Schuhwerk der Mönche.
Wir glauben, dass in Gegenden mit mittleren
Temperaturen für jeden Mönch eine Kukulle1 und eine
Tunika2 genügen:
Die Kukulle für den Winter sei dichtwollig, jene für den
Sommer glatt oder abgetragen. [...] Über die Farbe und
grobe Beschaffenheit aller dieser Gegenstände sollen sich
die Mönche nicht beklagen.
1
Mantel/Radmantel mit Kapuze; Radmantel: Stoffkreis mit Öffnung in der
Mitte für den Kopf
2 hier als Untergewand – mit und ohne Ärmel, durch einen Gürtel gehalten
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Sie sollen sich mit dem zufrieden geben, was man in der
Gegend, in der sie wohnen, finden oder wohlfeil
beschaffen kann.[...] Es genügt ja für den Mönch, zwei
Tuniken und zwei Kukullen zu haben zum Wechseln für
die Nacht, und damit man sie waschen kann. [...] Wer
auf Reisen geschickt wird, erhält aus der Kleiderkammer
Unterkleider1.
Bei der Rückkehr gebe man sie gewaschen dorthin
zurück. Auch seien Kukullen und Tuniken (für die Reise)
etwas besser als gewöhnlich; die Mönche erhalten diese
bei ihrer Abreise aus der Kleiderkammer und geben sie
nach Rückkehr wieder ab.“
1
eine Art Unterhose
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im
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•
Kukulle: Radmantel mit Kapuze
•
Regensburger Kleiderordnung 1485: Außerhalb der
Stadt darf man „gestikte und gehfte Kleider tragen,
doch ohne Perlen“.
•
gestikte: verziert durch Stickereien
•
gehfte: Kleider mit speziellem (Schmuck-)Hakenverschluss
•
Papst Paul III. (1550)
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Beispiel 2: Bäuerliche Kleiderordnung
(um 1150), überliefert in: Kaiserchronik des sogenannten
Pfaffen Konrad (nach Nonn, Quellen zur Alltagsgeschichte II, S.
15, bzw. Bumke, Höfische Kultur, S. 172):
„Nun will ich euch sagen , welche Kleidung der Bauer tragen
soll: Sie soll schwarz oder grau sein, nichts anderes ist ihm
erlaubt; Keilstücke1 nur an der Seite, das ist seinem Stand
gemäß; schließlich noch seine Schuhe aus Rindsleder: damit soll
es genug sein.
1
mhdt. gêren, sollen die Beweglichkeit erhöhen
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Für Hemd und Hose sollen sieben Ellen groben Tuchs
ausreichen.1 Trägt er hinten oder vorne ein Keilstück zur
Verzierung, so hat er sein Standesrecht eingebüßt. [...]
Am Sonntag soll er zur Kirche gehen und den
Treibstecken in der Hand halten. Wird er aber mit einem
Schwert angetroffen, dann soll man ihn gebunden an
den Kirchhofzaun führen; dort halte man den Bauern
fest und verprügele ihn mit Haut und Haar.“
1
zwischen 2,5 und 5, 9 m (je nachdem, welche Elle man zu Grunde
legt)
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Beispiel 3: Städtischer Kontext
Straßburger Kleiderordnungen aus dem 14. Jh. (in:
Städtisches Leben im MA, hg. v. Evamaria Engel/ FrankDietrich Jacob, Köln u.a. 2006, S. 71-72):
„Man soll keinen Rock oder Wams kürzer tragen als ¼ Elle1
über der Kniescheibe, hier in der Stadt; doch wer [nach
außerhalb] reiten wollte, der kann es in reisigen Wämsern
nach Belieben tun, doch so, dass er, wenn er wieder in die
Stadt kommt, Wams und Rock trägt, wie vorher angeordnet
wurde. Und das soll man befehlen bei 5 Pfund Pfennigen
Strafe, und Verstöße sollen Schöffen und Rat rügen [...]
1
1/4 Elle = zwischen 9 und 21 cm, je nach Elle
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Keine Frau, wer sie auch sei, soll sich künftig ihre Brüste
schürzen1, weder mit Hemden noch mit spitzenbesetzten Kleidern, Röcken oder mit anderer Kleidung.
Auch soll sich keine Frau mehr färben oder mit Locken
von Totenhaar behängen.
Insbesondere soll der Ausschnitt für den Kopf so sein,
dass man ihre Brüste nicht sehen kann, denn die
Kopföffnungen sollen bis an die Achsel reichen, bei einer
Strafe von 5 Pfund Pfennigen.
1 ‚schürzen‘
= die Kleider raffen, von Schurz = abgeschnittenes
Kleidungsstück (englisch: short = kurz), dazu: Schürze (hochdeutsch, erst ab
dem 17. Jh.), seit dem 18. Jh. wird Schürze dann auch auf Frauen bezogen
 ‚Schürzenjäger‘ (ab dem 19. Jh.)
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Es soll keine Frau, wer sie auch sei, einen Rock tragen,
der mehr als 30 Gulden kostet, auch bei 5 Pfund Strafe.
[...]
Es scheint auch richtig zu sein, dass niemand einen
Schuh mit Schnäbeln mehr trage, die länger sind als
einen Querdaumen; wer das bricht, der zahlt 30
Schillinge. [...]
Es soll auch kein Schuhmacher weder unseren Bürgern
noch für die Landleute mehr Schnäbel über einen
Querdaumen anfertigen, und wer das bricht, der zahlt
25 Schillinge.“
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Lederner Schnabelschuh
15. Jh. (Fundort: Tartu in Estland, dt.:
Dorpat)
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Beispiel 4: Höfischer Kontext
1258: Kleiderordnung König Alfons X. von Kastilien (Spanien):
„Kein vornehmer Mann, kein Ritter und niemand sonst soll
mehr als vier Garnituren neue Kleider im Jahr haben. Und
diese sollen weder aus Hermelin1 oder Nutria2 sein noch aus
Seide noch aus Gold- oder Silberpelz, sie sollen nicht mit
langen Schnüren oder mit Stickereien besetzt sein noch mit
goldenem Besatz noch mit Schärpen, Schmucksäumen oder
irgendeinem anderem Schmuck, sondern sie sollen nur aus
Fell oder Stoff sein.
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Raubtier aus der Marder-Familie, Winterfell weiß
2 Biber/Biberratte
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Man soll nicht einen Anzug über den anderen anziehen.
Niemand außer dem König soll ein Cape aus Scharlach tragen.
Jeder soll nur zweimal im Jahr einen Pelzumhang bekommen,
und das Cape soll man zwei Jahre tragen.
Niemand außer dem König oder einem Adligen soll Zindaltaft1
oder Seide tragen, es sei denn als Kleiderfutter.
Niemand soll kostbaren Pelz tragen außer dem König, dem
Adligen oder einem Bräutigam, sofern er ein Edelmann oder
der Sohn eines Edelmanns ist.“
1 Cendal
= eine bestimmte Art von Seide, Taft = dichtes Seidengewebe
(nach Bumke, Höfische Kultur, S. 174)
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Kleidungsstücke
•
Cape/Mantel
•
„eindeutig als Mantel zu bezeichnen sind
alle ärmellosen, überwurfartigen Formen“.
(LexMA)
•
Radmantel: mit Kopfloch
•
Fibel
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Krönungsmantel Kaiser Heinrichs II. (+1024):
Sternenmantel Heinrichs II., Stickereien aus Regensburg
(1018-1024)
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Funktion der Kleiderordnungen
•
vgl. Gerhard Jaritz, Kleidung und Prestige-Konkurrenz.
Unterschiedliche Identitäten in der städtischen Gesellschaft
unter Normierungszwängen, in: Saeculum 44 (1993), S. 8-31.
• „Gesteigerte und detaillierte Normierung erscheint dann
erforderlich, wenn im Rahmen von Individualisierungs- und
Differenzierungsprozessen – sei es in bezug auf Personen oder
auch hinsichtlich von Objekten und deren
Verwendungs(Möglichkeiten) – das bestehende System
verändert, ‚unklarer‘, schwieriger zu überschauen und zu lenken
wird. Und eine solche Situation kann gerade für die Gesellschaft
des Spätmittelalters als signifikant bezeichnet werden.“ (Jaritz, S.
13)
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•
Twingherrenstreit in Bern 1470/71: neue
Kleiderordnung :
• „dann si zuo allen ziten und sunders an werktagen
nit möchten siden oder güldin cleider tragen, so
müstent si sich nothalb mit den swenzen an iren
cleidern uszeichnen, damit man si vor andern
erkennen und den vorteil wissen möchte.“ (Jaritz, S.
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„Kuhmaul“
Österreich 1498
Alltag
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Gliederung
1 Quellen
2 Kleiderordnungen
3 Kleidung des Adels
4 Bauernkleidung
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Höfische Mode
• „sackartige“ (Joachim Bumke) Kleidung der
Karolingerzeit
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Aus dem „Hortus deliciarum“ Herrads von Landsberg.
Ende des 12. Jahrhunderts
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Höfische Mode: Frauen
• Hartmann von Aue (Dichter um 1200): „Mit
eigener Hand schnürte sie das Mädchen in ein
Hemd.“
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Anfang des 13.
Jahrhunderts
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Dekolletiertes
Kleid,
Stuttgart
um1470
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Höfische Mode: Männer
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Höfische Mode: Männer
• Bruch = Hose
• Tasselmantel = von einer Schnur vorne vor
Brust/Hals gehalten, Schnur an zwei Spangen
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Tasselmantel
(Codex Manesse, Zürich,
1305 bis 1340)
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Geknöpftes Hemd
1477 Süddeutschland
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Hagenau,
Mitte 15. Jh.
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Stuttgart,
1477 (Ausschnitt)
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Gliederung
1 Quellen
2 Kleiderordnungen
3 Kleidung des Adels
4 Bauernkleidung
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Bauernkleidung
Neidhart von Reuental
(Minnesänger) umgeben von
Bauern, Miniatur aus der
Manessischen Liederhandschrift
(Anfang 14. Jh.)
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Bauernkleidung
• Bayerischer Landfriede von 1244
• Flachs  Leinen
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Sachsenspiegel,
Handschrift Anfang
14. Jh.
Alltag
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Sachsenspiegel,
Handschrift 13./14.
Jh.
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Fresko, Trient 1405
Alltag
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Das Buch der Natur
Ein Bauer und eine
Bäuerin mit
hochgeschürztem Kleid
um 1442 - 1448